Schlagwort: Sicherheit

  • WEIHNACHTSMARKT 2026: SICHERHEIT MUSS SEIN – ABER WER BEZAHLT DIE RECHNUNG?

    WEIHNACHTSMARKT 2026: SICHERHEIT MUSS SEIN – ABER WER BEZAHLT DIE RECHNUNG?

    Am 27. November öffnet der Chemnitzer Weihnachtsmarkt wieder seine Tore. Rund 200 Stände sollen bis zum 23. Dezember für vorweihnachtliche Stimmung in unserer Innenstadt sorgen. Im vergangenen Jahr kamen mehr als 420.000 Besucher.

    Doch hinter der festlichen Atmosphäre steht eine zunehmend wichtige Frage:

    Was kostet die Sicherheit und wer muss dafür aufkommen?

    Eine bundesweite Branchenbefragung zeigt: 2025 flossen bei den befragten Weihnachtsmärkten im Median bereits 25 Prozent des Veranstaltungsbudgets in Sicherheitsmaßnahmen!

    Zufahrtssperren, Sicherheitsdienste und zusätzliche Schutzmaßnahmen sind notwendig. Die Sicherheit der Besucher darf nicht zur Verhandlungsmasse werden.

    Aber auch die finanziellen Folgen müssen transparent sein!

    Deshalb will ich von der Stadtverwaltung wissen:

    ➡️

    Was kostet das Sicherheitskonzept 2026 insgesamt?

    ➡️

    Wie stark sind die Kosten gegenüber 2024 und 2025 gestiegen?

    ➡️

    Wie hoch ist die tatsächliche Belastung für den städtischen Haushalt?

    ➡️

    Beteiligen sich Bund und Freistaat Sachsen an den Kosten?

    ➡️

    Drohen den Händlern höhere Standgebühren?

    Gerade angesichts der angespannten Haushaltslage brauchen wir nachvollziehbare Zahlen und eine faire Finanzierung.

    Sicherheit ist eine staatliche Kernaufgabe. Die Kosten dürfen nicht immer stärker allein bei Kommunen, Händlern und Bürgern landen!

    Ich werde deshalb eine entsprechende Ratsanfrage stellen.

    Unser Weihnachtsmarkt muss sicher, attraktiv und für Händler wie Besucher bezahlbar bleiben!

    Nico Köhler
    Stadtrat und Fraktionsvorsitzender
    AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz


    Informiert bleiben.

    Eintragen und jede Woche die neuesten alternativen Nachrichten aus dem Rathaus in Chemnitz in den Posteingang bekommen.

    *Wir senden keinen Spam und arbeiten mit Double-Opt-In! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

  • KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt inzwischen ein vollständiges Sicherheitskonzept vor. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler hervor. Das Festival findet am 29. August mit mehr als 250 Programmpunkten und auf einem gegenüber den Vorjahren veränderten Veranstaltungsgelände statt.

    Köhler hatte insbesondere nach der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen, den Qualifikationen des eingesetzten Personals sowie der Prüfung des Sicherheitskonzeptes gefragt. Die Antwort zeigt: Von fünf angefragten Unternehmen reichten letztlich drei ein Angebot ein. Den Zuschlag wurde am 17. Juli erteilt: – einziges Zuschlagskriterium war dabei der Preis.

    „Dass bei einem Ereignis dieser Größenordnung ausschließlich der Preis über die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen entscheidet, halte ich für zumindest diskussionswürdig“, erklärt Nico Köhler. „Bei der Sicherheit von zehntausenden Besuchern sollte nicht nur entscheidend sein, wer das günstigste Angebot abgibt, sondern auch, welche Erfahrung, Qualität und Leistungsfähigkeit ein Sicherheitsdienstleister nachweisen kann.“

    Nach Angaben der Verwaltung müssen die eingesetzten Ordnungskräfte über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen und im Bewacherregister eingetragen sein. Für Schlüsselpositionen wird die Sachkundeprüfung verlangt. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise kann durch das Rechts- und Ordnungsamt erfolgen. Das vollständige Sicherheitskonzept wurde durch den Veranstalter erstellt und befindet sich derzeit in der Prüfung. Beteiligt sind unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und Verkehrsbehörde.

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zuständigen Behörden das Konzept prüfen und verschiedene Sicherheitsbereiche miteinander abstimmen.“, so Köhler weiter. „Solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, sind solche Sicherheitskonzepte leider erforderlich, damit es möglichst ruhig und friedlich bleibt.“

    Das KOSMOS zog im vergangenen Jahr rund 115.000 Besucher an.

  • RA-181/2026-Sicherheit KOSMOS 2026

    Am 23.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Sicherheitsdienst und dem Sicherheitskonzept des KOSMOS-Festivals 2026 an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, angesichts der allgemeinen Sicherheitslage nachzufragen, wie und durch wen das Sicherheitskonzept des bald startenden Festivals entschieden und geprüft wurde. Die Anfrage wurde am 19.08. durch den Oberbürgermeister Schulze beantwortet.

    Anfrage

    1.Wurde die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das KOSMOS 2026 öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben?

    Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 VOL/A.

    2.Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung bzw. welche Organisation war für die Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich?

    Die Zentrale Vergabestelle war für die vergaberechtliche Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich. Die fachinhaltliche Zuarbeit erfolgte durch den Geschäftsbereich 08.1 – Grundsatz und Verwaltung.

    3.Wie viele Unternehmen haben sich im Rahmen der Ausschreibung um den Auftrag beworben?

    Im Vorfeld der Vergabe wurden fünf Unternehmen aufgefordert die Eignungsunterlagen einzureichen. Davon haben vier diese eingereicht und erhielten entsprechend auch die Vergabeunterlagen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist haben drei Unternehmen ein Angebot eingereicht.

    4.Wann wurde der Zuschlag für die Sicherheitsdienstleistungen erteilt?

    Der Zuschlag wurde am 17.07.2026 erteilt.

    5.Haben sich Sicherheitsunternehmen, die bereits bei früheren KOSMOS-Veranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen der Stadt Chemnitz Sicherheitsdienstleistungen erbracht haben, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt? Falls ja, welche?

    Es wurde auch ein Unternehmen angefragt, welches in den vergangenen Jahren einen Großteil der Sicherheitsdienstleistungen erbracht hat. Dieses hat jedoch auf eine Angebotsabgabe verzichtet.

    6.Nach welchen fachlichen, wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien erfolgte die Vergabe des Auftrags?

    Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Gesonderte Eignungskriterien gab es keine, es wurden nur fachkundige, technisch und wirtschaftlich leistungsfähige sowie zuverlässige Unternehmen angefragt.

    7.Welche Sachkunde- bzw. Qualifikationsnachweise werden von den eingesetzten Sicherheitskräften verlangt (z. B. Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, Unterrichtung, Erste-Hilfe-Nachweise oder weitere Qualifikationen)?

    Für alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes wird die Unterrichtung nach § 34a GewO und Eintrag im Bewacherregister gefordert. Für wichtige Schlüsselpositionen wurde zudem die Sachkundeprüfung verlangt. Ergänzend ist für einzelne Positionen Ersthelfer-Ausbildung und/oder Unterweisung im Brandschutz nach DGUV vorgegeben.

    8.Wie wird durch den Auftraggeber sichergestellt und überprüft, dass sämtliche eingesetzten Sicherheitskräfte die geforderten Qualifikationen und Nachweise tatsächlich besitzen und während der Veranstaltung gültig vorliegen?

    Das Rechts- und Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde öffentlicher Veranstaltungen kann bei Bedarf jederzeit die notwendigen und geforderten Qualifikationen überprüfen. Bereits seit 1.Juni 2019 steht den entsprechenden Behörden dazu bundesweit das Bewacherregister zur Verfügung. Zu diesem führt das Bundeswirtschaftsministerium aus:
    „Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Den für den Vollzug des Bewachungsrechts zuständigen Behörden ermöglicht das Bewacherregister insbesondere, bei Vor-Ort-Kontrollen die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Gewerbetreibenden und Wachpersonen (sowie der leitenden Personen) schnell und verlässlich festzustellen. Einzelheiten zu den im Bewacherregister gespeicherten Daten, zur Einrichtung und Führung des Registers, zum Verfahren der Datenübermittlung an und durch die Registerbehörde sowie zur Verwendung der elektronischen Schnittstellen des Registers, zum Verfahren des automatisierten Datenabrufs, zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden durch die Verordnung über das Bewacherregister vom 24. Juni 2019 geregelt.“

    9.Liegt für das KOSMOS 2026 bereits ein vollständiges Sicherheitskonzept vor?

    Es liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, dass sich derzeit in der Prüfung durch die beteiligten Behörden befindet.

    10.Falls nein, bis zu welchem Zeitpunkt muss das Sicherheitskonzept spätestens erstellt, abgeschlossen und den zuständigen Genehmigungs- bzw. Sicherheitsbehörden vorgelegt werden?

    entfällt

    11.Welche Behörden und sonstigen Stellen sind an der Erstellung, Abstimmung und Freigabe des Sicherheitskonzeptes beteiligt?

    Die Erstellung des Sicherheitskonzepts ist Aufgabe des Veranstalters, deshalb wurde von dem verantwortlichen Projektleiter ein Sicherheitskonzept erstellt. An den gemeinsamen Abstimmungsprozessen nehmen themenspezifisch und einzelfallabhängig unter anderem teil: Polizei, Feuerwehr (inkl. IRLS), Rechts- und Ordnungsamt, Rettungszweckverband, Verkehrsbehörde, flächenverwaltende Ämter der SVC, Sanitätsdienstleister, Ordnungsdienstleister, Dienstleister für Reinigung/Müll, Fachämter SVC.

    EINORDNUNG

    Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, das derzeit von den beteiligten Behörden geprüft wird. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und weitere Stellen sind in die Abstimmung eingebunden.

    Kritisch sehen wir jedoch, dass bei der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen ausschließlich der Preis entscheidend war. Von fünf angefragten Unternehmen legten letztlich drei ein Angebot vor. Gerade bei einer Großveranstaltung mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Besucherlenkung sollte aus unserer Sicht neben dem Preis auch die nachweisbare Qualität und Erfahrung eines Sicherheitsdienstleisters eine wesentlichere Rolle spielen.

    Positiv ist, dass für die eingesetzten Ordnungskräfte zumindest entsprechende Qualifikationsnachweise und für Schlüsselpositionen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verlangt werden. Entscheidend wird nun sein, dass diese Vorgaben auch tatsächlich konsequent kontrolliert werden.

    Für uns steht fest: Sicherheit darf keine Formalie sein. Und solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, ist dieser Aufwand leider notwendig, damit es friedlich und sicher zugeht.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.

  • RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist die Schaffung sicherer Schulwege von höchster Wichtigkeit. Das die stadteinwärtige Seite mit Tempo-30 versehen ist, die stadteinwärtige Seite aber nicht, machte diese Ratsanfrage nötig.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, auf welcher Grundlage die aktuelle Tempo-30 Zone-Regelung zustande kam und ob sie zukünftig noch verändert werden soll.

    FRAGE:

    auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
    2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
    3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auchfür die Hortkinder sicherer zu machen?
    Aktuell ist eine Erweiterung der Zeiten nicht vorgesehen.
    2.Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geändertenZeiten?
    siehe Antwort zu Frage 1.
    3.Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei derVerkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde in enger Abstimmung mit der Grundschule Harthau auf die Zeiten des regelmäßigen Schülerlaufs zur Turnhalle festgelegt. In der Praxis überqueren Schülergruppen mit 20–25 Kindern mehrmals täglich die Annaberger Straße. Die Querung erfolgtüber die Lichtsignalanlage an der Gebrüder-Bernhard-Brücke – häufig unter Aufsicht von Lehrkräften. Auch die Nutzung der Turnhalle im Rahmen von Ganztagsangeboten (GTA) wurde dabei berücksichtigt.
    Aufgrund der Feststellungen durch die Verkehrswacht, des schmalen Gehweges, der durch Schülergruppen einer Grundschule genutzt wird, der vorhandenen Verkehrsmengen (10 TageVerkehrszählgerät, Aufbau-/Abbautag 1/2 berücksichtigt) von fast 4000 Fahrzeugen am Tag (beide Richtungen) wurde in der AG Schulwegsicherung eine einseitige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00- 17:00 Uhr abgestimmt und beschlossen.
    Da es sich bei der Annaberger Straße um eine Bundesstraße (B 95) handelt, war zusätzlich die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. Diese wurde nach eingehender Prüfung am 18. Juli 2025 erteilt.
    Das LASuV kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO erfüllt sind. Dabei wurde auch anerkannt, dass es sich um eine Sondersituation mit regelmäßiger Schülerbewegung zwischen Schule und ausgelagerter Sporthalle handelt. Obwohl der betreffende Weg keine klassische Bündelungswirkung aufweist, ist laut LASuV aufgrund der tatsächlichen Nutzung durch viele Kinder mehrmals täglich dennoch eine Gleichstellung im Rahmen der Ermessensausübung zulässig.
    Die getroffene Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Zeiten des Schulwegs zwischen Schulgebäude und Sporthalle sowie an den dazu von der Schule übermittelten Nutzungszeiten. Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einen größeren Zeitraum – insbesondere in den frühen Morgenstunden – wurde im Rahmen der Prüfung mitbewertet, jedoch nicht mehrheitlich befürwortet.

    4.Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärtsaber nicht?
    Der Anlass für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in stadteinwärtiger Fahrtrichtung liegt in der unzureichenden Breite des dortigen Gehweges und der nachweislichen Nutzung durch Schülergruppen.
    Der in landwärtiger Richtung gelegene Gehweg entspricht hingegen in seiner vorhandenen Breite den geltenden baulichen Vorgaben. Eine Nutzung durch Schülergruppen ist nicht belegt.

    EINORDNUNG

    Auch wenn die aktuelle Regelung auf den ersten Blick unsinnig wirkt, so haben wir doch in Erfahrung gebracht, dass der eingerichteten Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau ein intensiver Prüfvorgang vorausging und man sich eng mit der Schule abgestimmt hat. Wir halten fest, dass man sich viel Mühe gegeben hat und hier offensichtlich die beste Lösung umgesetzt worden ist.

  • Rückblick Stadtrat 06.04.2022

    Rückblick Stadtrat 06.04.2022

    An dieser Stelle möchten wir kurz auf den Stadtrat vom 06.04.2022 zurückblicken.

    Unsere Fraktion brachte zwei Beschlussanträge ein, deren Einführungsreden wir hier dokumentieren.

    „Ausschilderung von Wegen in den Chemnitzer Kommunalwäldern“ (BA-018/2022)
    Redner: Frank Sänger

    Dieser Antrag wurde mit der Mehrheit von SPD, Linke, CDU und Grünen abgelehnt, die FDP enthielt sich teilweise.

    „Keine Privatstraßen in Wohngebieten“ (BA-011/2022)
    Redner: Otto Günter Boden

    Die zu erwartende Ablehnung unseres Antrags moderierte kurioserweise der SPD-Stadtrat Jörg Vieweg. Was er wohl vergessen hatte: Seit 2011 kämpfte er für die Menschen im Chemnitzer Stadtteil Grüna genau für diese Forderung. Das ist auch mit einer Petition aus dem Jahr 2016 hinterlegt (Quelle: https://chemnitz-miteinander.de/landtages-entschied-brisanten-fall-am-gruenen-winkel-in-chemnitz-gruena/).

    Im Jahr 2022 war das Ansinnen aus Sicht des SPD-Stadtrats abzulehnen. Ebenso engagierte sich damals Grünen-Stadtrat Bernhard Herrmann in Grüna – auch von ihm und seinen Kollegen kam diesmal eine Ablehnung.

    Was wurde noch beschlossen?

    Der Richtlinie für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher wurde fraktionsübergreifend zugestimmt.

    Die Volkshochschule Chemnitz bekommt eine neue Gebührenordnung, in welcher die Kosten für die Nutzer den gestiegenen Kosten der VHS angepasst wurden. Preissteigerungen sind nie gut, in diesem Fall aber nachvollziehbar.

    Der Beschluss, ein Regenrückhaltebecken an der Brückenstraße zu erreichten, ist Geschichte. Trotz heftigem Widerstands und fast schon hysterischer Argumentation des selbsternannten „Fachpolitikers“ Bernhard Herrmann (Grüne) folgte der Stadtrat der sachlichen Linie der Verwaltung. Perspektivisch soll ein größeres, weitaus sinnvolleres Becken nahe der Kläranlage in Heinersdorf entstehen.

    Bessere Parkbedingungen für Behindertentransporte vor Chemnitzer Schulen? Diesem Antrag der Linken haben wir im Sinne der betroffenen Kinder und Jugendlichen zugestimmt.

    Die komplette Aufzeichnung der Stadtratssitzung findet man hier:

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html

    Die nächste Sitzung ist für den 18.05.2022, 15 Uhr, geplant.

  • AfD-Antrag: Waldwege müssen besser beschildert werden

    AfD-Antrag: Waldwege müssen besser beschildert werden

    Für die kommende Stadtrats-Sitzung am 06.04.2022 hat unsere Fraktion den Antrag „BA-018/2022 – Ausschilderung von Wegen in den Chemnitzer Kommunalwäldern“ eingereicht.

    Auf Anregung unseres Stadtrats Frank Sänger sollen die Wege künftig mit Namensschildern versehen sein, um vor allem bei Notfällen zur besseren Orientierung beizutragen und die Aufenthalts-Qualität im Allgemeinen zu verbessern.

    Stadtrat Frank Sänger an einer unbeschilderten Kreuzung im Zeisigwald – historisch sind die Wege als Waldschlößchenweg und Goldbornweg bekannt. Foto: AfD

    An dieser Stelle dokumentieren wir den Beschlussantrag:

    Beschlussvorschlag:

    Der Stadtrat beschließt:

    1. Die Verwaltung wird beauftragt, die namentlich bekannten Hauptwege in den touristisch erschlossenen Bereichen der kommunalen Waldgebiete in der Stadt Chemnitz schrittweise mit Namensschildern zu versehen, bzw. Wegweisungsschilder mit Wegenamen zu ergänzen.
    2. Soweit für bedeutsame Hauptwege Namen nicht bekannt sind, sollen Benennungsvorschläge unter
      Anhörung von Ortschaftsräten, Bürgerplattformen, Heimatvereinen u.ä. Strukturen und soweit erforderlich unter Einbeziehung der Denkmalpflege in einer Vorschlagsliste erfasst werden und als Beratungsvorlage für den weiteren Ablauf der Benennung dem Verwaltungs- und Finanzausschuss im 2.
      Halbjahr 2022 vorgelegt werden.

      Begründung:

      Die Stadt Chemnitz verfügt über einen erheblichen Bestand an Waldflächen. Hauptwege in den Kommunalwäldern haben oft einen historisch überlieferten Namen, welcher teilweise in amtlichen oder nichtamtlichen Kartenwerken abgebildet ist. Vor Ort fehlen jedoch diese Wegbezeichnungen, was die Orientierung ohne elektronische Hilfsmittel erschwert. Die Beschilderung mit Wegebezeichnungen kann leicht mit einer vorhandenen Wanderwegebeschilderung kombiniert werden, wobei bei Bedarf ein Austausch vorhandener Beschilderungen im Rahmen anstehender Erneuerungen vorgenommen werden sollte.

      Die Beschilderung von benannten Hauptwegen ist ein Komfortmerkmal bei der Nutzung der Waldgebiete durch Erholungssuchende. Gerade ortsfremde Besucher nehmen eine gute Beschilderung positiv wahr und können sich leichter orientieren. Mit einer Ausschilderung von Hauptwegen erfährt somit der Kommunalwald eine Attraktivitätssteigerung und das Image der Stadt Chemnitz wird insgesamt aufgewertet.

      Nicht zu unterschätzen ist die Verbesserung der Orientierung auch für die Lokalisierung von Hilfsbedürftigen bei Rettungseinsätzen. In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass gerade die Heranführung der Rettungskräfte mangels verfügbarer Ortsangaben komplizierter ist als gedacht.

      Die Benennung von Hauptwegen, welche noch keinen in öffentlich zugänglichen Kartenwerken ersichtlichen Namen tragen, ist eine schöne Herausforderung für eine auf verschiedenen Ebenen engagierte Bürgerschaft. Da ein gesetzlich normiertes Verfahren für die Benennung von Waldwegen nicht besteht, ist es geboten, Vorschläge unter breiter Beteiligung der in Frage kommenden Strukturen durch die Verwaltung zusammenzufassen und ein geeignetes Prozedere in einer Beratungsvorlage darzulegen.

      Auf den Leitfaden des Staatsbetriebes Sachsenforst für Informations-, Leit- und Orientierungssysteme der Erholung und Besucherlenkung (ILO-Leitfaden) wird hingewiesen.“
  • Flüchtlinge aus der Ukraine: Frauen und Kinder sicher unterbringen

    Flüchtlinge aus der Ukraine: Frauen und Kinder sicher unterbringen

    Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, welche oftmals Frauen und Kinder sind, muss sicher gestaltet werden.

    Darauf verweist unser Fraktionsvorsitzender, Dr. Volker Dringenberg. In Dresden gibt es schon Probleme, weil schutzsuchende Frauen und ihre Kinder in Unterkünften mit allein reisenden, jungen Männern aus arabischen Ländern untergebracht sind. In Berlin warnt die Polizei bereits vor Kriminellen, welche mit privaten Unterbringungs-„Angeboten“ das Leid der Flüchtlinge ausnutzen wollen.

    Zu dieser Thematik haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche wir an dieser Stelle dokumentieren wollen:

    „AfD-Fraktionsvorsitzender: Untergebrachte ukrainische Frauen und Kinder bei der Unterbringung besser schützen


    Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge stellt auch die Stadt Chemnitz vor neue Herausforderungen.

    Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Ausländerbehörde am Adalbert-Stifter-Weg. Allerdings drohen bei der Unterbringung neue Probleme. In Dresden wurden bereits Befürchtungen laut, dass die allein reisenden Frauen und ihre Kinder den Übergriffen männlicher Bewohner dieser Einrichtungen ausgesetzt sein könnten.

    Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender, fordert daher: „Die Stadt Chemnitz sollte mit den zuständigen Behörden dringend darauf achten, dass die Frauen und Kinder in separaten und geschützten Bereichen untergebracht werden. Die Flüchtlinge haben schreckliche Stunden und Tage hinter sich und sollen als unsere Gäste in Sicherheit ein wenig zur Ruhe kommen. Sexuelle Übergriffe oder andersweitige Gewalt müssen ausgeschlossen werden können.

    Auch müssen wir dringend darauf achten, dass private Übernachtungsangebote seriös sind und durch die Stadt Chemnitz begleitet werden. In Berlin warnen die Behörden bereits davor, dass zwielichtige Personen bei der Unterbringung der Frauen und Kinder nichts Gutes im Sinn haben.“

    Nachtrag: Inzwischen hat die Stadt Chemnitz mitgeteilt, dass spezielle Wohnräume für ukrainische Frauen und Kinder eingerichtet wurden.

  • Tagung Kriminalpräventiver Rat: Verbessert endlich die Sicherheit!

    Tagung Kriminalpräventiver Rat: Verbessert endlich die Sicherheit!

    Seit 1998 tagt in Chemnitz der „Kriminalpräventive Rat“. Morgen, am 10.09.2020, ist die nächste Sitzung.

    Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz fordert die Teilnehmer des Rats auf, das Sicherheitskonzept für Chemnitz wesentlich zu verbessern.

    Stadtrat Sven Bader: „Seit Jahren geht es mit der Sicherheit und Ordnung, vor allem mit dem Gefühl einer geborgenen Stadt bergab. Was nutzen wohlklingende Namen, wenn aus diesen Gremien keine spürbaren Ergebnisse kommen. Statistiken sind das Eine, die wöchentliche mediale Berichterstattung über zum Teil sehr schwere Gewalttaten aber auch das andere.

    Dabei haben wir viele Möglichkeiten, lassen sie aber ungenutzt. Wir müssen dringend die Zusammenarbeit zwischen Menschen, welche in der Öffentlichkeit arbeiten, und den Sicherheitsbehörden verbessern. Ich denke da an die Taxi-, Bus- und Bahnfahrer als aufmerksame Hinweisgeber.

    Die Präventions-Arbeit in der Schule muss verstärkt werden. Hier sollten wir unverzüglich neue Stellen für Schulsozialarbeiter zur Verfügung stellen. Die Vermittlung von Werten des Zusammenlebens, von Recht und Ordnung muss endlich funktionieren. Dazu gehört auch eine Überprüfung der sinnvollen Aufteilung der Kinder- und Jugendclubs im Stadtgebiet.

    Ebenso sollten wir die Möglichkeit prüfen, bestimmte Brennpunkt in der Stadt mit mobiler Videoüberwachung temporär abzusichern.

    Schlussendlich bleibt die dauerhafte Forderung unserer Fraktion, den Stadtordnungsdienst personell aufzustocken. Nur so bekommen wir die Innenstadt, aber auch die Stadtteile, sicherer. Diese Misere in unserer Verwaltung muss endlich ein Ende haben.“