Schlagwort: Stadtrat

  • RA/035-2026 Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen

    Unser Stadtrat Nico Köhler hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war, wie die Stadt Chemnitz die Ausgabe der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen umsetzt und wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wird die Vorgabe zur Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen vom 06.12.24 nur schleppend umgesetzt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, wie viele Asylbewerber eine solche Karte haben, wie viele nicht und wann man die o.g. Vorgabe vollumfänglich umgesetzt hat.

    FRAGE:

    in einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landesdirektion Sachsen und die Landratsämter und Kreisfreien Städte vom 6. Dezember 2024 heißt es bzgl. der Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen (unter Punkt 8.):

    „Jeder volljährige Leistungsberechtigte, auch in Bedarfsgemeinschaften, erhält eine eigene Bezahlkarte. Sofern Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (nach drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten, sollen die aufstockenden AsylbLG-Leistungen (weiterhin) auf ihr Giro-/Gehaltskonto überwiesen werden.“

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2024 genannten Regelungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsseln nach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§ 60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtige zzgl. Familienangehörige sowie nach Volljährigkeit der Personen)?

    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?

    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?

    ANTWORT VOM 10.03.26

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?
      Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die Regelungen. Bis dahin bleiben diese bestehen.
    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsselnnach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtigen zzgl. Familienangehörigen sowie nach Volljährigkeit der Personen)?
      Zum Stichtag 31.12.2025 ergibt sich folgende Übersicht:
      Leistungsberechtigte AsylbLG insgesamt:
      1.510
      davon:
      a) im laufenden Asylverfahren
      1.084
      davon 381 minderjährig
      b) geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig
      426
      davon 81 minderjährig
    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungs-berechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?
      Zum Stichtag 25.02.2026 sind 130 Bezahlkarten ausgegeben worden.
    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?
      Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie z. B. der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.
      Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI).

      Die Stadtverwaltung Chemnitz setzt die Regelungen bis auf Weiteres wie folgt um:
      a) Einführung der Bezahlkarte für alle:
      – Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte
      – Leistungsempfänger, welche monatlich eine Kassenkarte erhalten (sog. Barzahler)
      b) Keine Bezahlkarte erhalten bis auf Weiteres Leistungsberechtigte, die u. a.:
      – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung auf ein Girokonto erhalten
      – nur ergänzende Leistungen erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 %) und regelmäßig (länger als drei Monate) aus eigenem Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beziehen („Aufstocker“), BAFöG erhalten
      – aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit) die Bezahlkarte nicht nutzen können
      – über kein notwendiges Legitimationsdokument für die Ausstellung einer Bezahlkarte verfügen
      – sich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufhalten
      – über einen gerichtlich bestellten Betreuer verfügen, der die Vermögenssorge innehat
      – Personen in Pflegeheimen
      – Personen, für die nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte ausgestellt werden darf
      – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben
      – minderjährige Leistungsberechtigte
  • RA-028/2026 Kritische Chemnitzer Infrastruktur im Visier

    Am 04.Februar stellte unser Stadtrat Nico Köhler folgende Ratsanfrage:

    Der Anschlag der linksextremistischen Terrorvereinigung „Vulkangruppe“ in Berlin hat gezeigt, wie verletzlich die kritische Infrastruktur, wie Stromtrassen, Telekommunikationsleitungen und Gasleitungen sind.
    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie hoch und auf welcher Grundlage wird die Gefährdung für die Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und greifen im Falle eines wie auch immer gearteten Ausfalls Von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne?
    2. Kann eine ununterbrochene Versorgung mit Gas sichergestellt werden, im Anbetracht der bedrohlich niedrigen Gasspeicherstände?
    3. Wenn nicht, welche Gegenmaßnahmen sind von der Stadt vorgesehen, wenn die Leitungen kein Gas mehr liefern und die Menschen in unserer Stadt ihre Wohnungen nicht mehr heizen können?
    4. Falls es zu einem Gasausfall kommt, ist dann die Versorgung mit Fernwärme auch in Gefahr?

    Dazu antwortete der Stadtrat am 19.02. Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Freundliche Grüße

    Knut Kunze

  • RA-027/2026 Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    aus der Freien Presse des 3.2.2026 ging hervor, dass die Zahl der offenen Verfahren gegen Straftäter in Sachsen immer größer wird. So hat sich die Zahl seit 2021 um 17.500 Verfahren auf 47.500 im Jahr 2025 erhöht.

    Dazu möchte ich Folgendes wissen:

    1. Wie lange dauerte im Durchschnitt in 2025 ein Strafverfahren an unserem Amtsgericht in Chemnitz?
    2. Wie hat sich die Zahl der offenen Verfahren seit 2021 bei uns entwickelt?
    3. Ist es in Chemnitz auch vorgekommen, dass Haftbefehle wegen zu langer Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten und wenn ja, wie oft?
    4. Wie hoch ist die Zahl der nicht vollstreckten aber zu vollstreckenden Abschiebungen und besteht die Gefahr, dass eine zu lang aufgeschobene Abschiebung eine langfristige Duldung auszuweisender Asylbewerber nach sich sieht?
    5. Wirkt die Stadt Chemnitz darauf hin, Ermittlungsverfahren zu beschleunigen und wenn ja wie?

    Hierzu antwortete der Oberbürgermeister Folgendes:

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i.V.m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
    Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Zu 5. möchte ich noch ausführen, dass die Stadt hierbei keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
    Aus diesen Gründen kann die o. a. Ratsanfrage leider nicht beantwortet werden.
    Bitte beschränken Sie sich in Zukunft auf Fragen, welche in Zuständigkeit der Stadtverwaltung liegen.

  • Ra-018/2026 Überflüssiger Ampelbetrieb an Augustusburgerstr./Martinstr.

    Am 29.01. stellte unser Stadtrat Ulrich Oehme oben benannte Anfrage, die am 18.02. wie folgt beantwortet wurde:

    Frage:
    Bei der Sanierung des Bahn-Bogens Augustusburger Straße ist an der Kreuzung Augustusburger-/Martinstraße eine Behelfsampelanlage installiert worden. Die Baumaßnahme ist seit 08. September 2024 beendet.
    Wie lange wird diese Ampelanlage noch Mietkosten verursachen?

    Antwort:
    Die in den letzten Wochen an der Kreuzung Augustusburger Straße/Martinstraße vorhandeneBehelfsampelanlage hatte nichts mit der Sanierung des Bahnbogens zu tun. Vielmehr wurde am10. Dezember 2025 die Elektronik im Steuergerät der stationären Ampelanlage durch Vandalismus(vermutlich Feuerwerkskörper) irreparabel beschädigt. Die stationäre Ampelanlage war nicht mehrfunktionsfähig. Daher wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit die Behelfsampelanlageaufgebaut.
    Am 6. Februar 2026 konnte die stationäre Ampelanlage mit einem neuen Steuergerät wieder inBetrieb genommen werden. Es ist der Stadt Chemnitz ein Schaden von etwa 85 T€ entstanden(neues Steuergerät 35 T€, Behelfsampelanlage 50 T€). Die Stadtverwaltung hat Strafanzeigeerstattet.
    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister

  • Windkraft in Euba? Nein Danke!

    Windkraft in Euba? Nein Danke!

    Unsere Fraktion steht an der Seite der Bürger von Euba beim Kampf gegen unerwünschte Windräder, welche die Lebens-Qualität in der Ortschaft massiv verschlechtern würden.

    Daher sind wir seit Beginn an diesem Thema dran, sei es im Ortschaftsrat, im Stadtrat oder direkt vor Ort. Im Kontakt mit der Initiative und den Bürgern.

    Dass die Grünen auf kein einziges Schreiben der besorgten Einwohner geantwortet haben, ist wenig überraschend: Diese Partei lebt auch in Chemnitz völlig abgehoben in ihrer ideologischen Blase und möchte den Menschen einfach nur die eigene Agenda überstülpen. Bürgerbeteiligung ist da nicht vorgesehen, schon gar nicht eine Arbeit, welche sich am Bürgerwillen orientiert.

    Wir werden weiter die Einwohner von Euba unterstützen, damit sie in einer Umgebung nach ihren Vorstellungen leben können. Das gilt auch für das Thema Talsperre, welche unser Fraktionsmitglied Günter Boden erst Anfang Februar besichtigte, um den aktuellen Stand zu erfahren.

    So berichtet die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24 zu diesem Thema:

    https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/zoff-um-windraeder-in-chemnitz-euba-raete-sind-gespraechsbereit-3098103

  • AfD-Antrag: Neue Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge

    AfD-Antrag: Neue Regelungen für Ukraine-Flüchtlinge

    Die Stadtratsfraktion der AfD hat für den kommenden Stadtrat am 25.10.2023 den Antrag „Erarbeitung eines „Chemnitzer Modells“ im Umgang mit Ukraine-Flüchtlingen“ eingereicht.

    Dr. Volker Dringenberg (51), AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt den Antrag wie folgt: „Aufgrund der unterschiedlichen Handhabung der Leistung an die verschiedenen Kriegsflüchtlinge besteht für die Bevölkerung Klärungsbedarf. Eine Anfrage unserer Fraktion hierzu wurde von der Stadtverwaltung kürzlich nur ungenügend beantwortet.

    Vor allem ist von Seiten zahlreicher Eltern viel Unmut zu vernehmen, dass bestehende Klassen-Verbände in den Schulen durch eine willkürliche Auffüllung mit oftmals nicht deutschsprechenden ukrainischen Schülern auseinandergerissen wurden.

    Ebenso beobachten viele Bürger kritisch, dass sich in Chemnitz gemeldete ukrainische Gäste oftmals nur sporadisch in unserer Stadt und durchaus häufig in ihre eigentliche Heimat reisen.

    Das Konzept soll Wege zur Rückkehr zu eigenständigen ukrainischen Schulklassen, die priorisierte Anwerbung muttersprachlicher Lehrkräfte aus der Ukraine, zur Prüfung der weiterhin bestehenden Möglichkeit des Online-Unterrichts für ukrainische Schüler mit Lehrern in ihrer Heimat sowie zur Präsenz-Kontrolle für ukrainische, im deutschen Leistungsbezug stehende ukrainische Flüchtlinge aufzeigen.

    Das von uns geforderte Konzept soll durch den Oberbürgermeister der Landesregierung in Dresden als „Chemnitzer Modell“ vorgestellt und als Anregung zur Anwendung im Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden.“

  • Herzlichen Glückwunsch nach Hessen und nach Bayern

    Herzlichen Glückwunsch nach Hessen und nach Bayern

    Die Stimmenzuwächse für die AfD in Hessen mit +5,3% und in Bayern mit +4,4% zeigen, dass die Bürger einen politischen Wechsel in den Altbundesländern wollen und sie der Alternative für Deutschland das Vertrauen für eine Politik zum Wohle der Bürger schenken.

    Eure Chemnitzer AfD Stadtratsfraktion

  • Rückblick Stadtrat 13.09.2023

    Rückblick Stadtrat 13.09.2023

    Die Stadtratssitzung begann mit einem 3-minütigen nichtöffentlichen Teil: Ursprünglich sollte zwischen 15 und 16 Uhr die Chef-Stelle der Kunstsammlungen Chemnitz besetzt werden.

    Der Bewerbungsprozess lief aber nicht wie üblich über die Personalfindungskommission (in welcher alle Fraktionen vertreten sind), sondern wurde ganz „demokratisch“ und durch die Stadtspitze unterstützt lediglich von den drei größten Fraktionen (CDU, SPD, Grüne) begleitet.

    Dieses Vorgehen kritisierten wir bereits intern scharf. ProChemnitz ließ das Vorgehen bei der Landesdirektion Sachsen als Aufsichtsbehörde prüfen. Daraufhin wurde der Bewerbungsprozess gestoppt, die Wahl auf Oktober verschoben. Und vorher trifft sich die Personalfindungskommission, um diesmal alle Fraktionen einzubeziehen.

    Eine große Klatsche für Oberbürgermeister Sven Schulze und seine Helfer, welche alles daran setzen, die Opposition so klein wie möglich und aus wichtigen Entscheidungsprozessen herauszuhalten.

    Ebenso kritisch sieht unsere Fraktion das Schweigen der Stadtspitze bezüglich der bürgerfeindlichen Politik in Bund und Land. Keine Aufbegehren, keine offenen Worte, welche auf die Überlastung der Kommune und ihrer steuerzahlenden Menschen hinweisen – nichts.

    Unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg fand hierfür klare Worte ?


    In der Diskussion um die Stärkung der erneuerbaren Energien wurden die rot-grünen Träumereien, welche uns als Bürger sehr viel Geld kosten und bisher keinerlei sichere Stromversorgung garantieren, deutlich. Unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender machte in zwei kurzen Reden, welche wir hier zusammengeschnitten haben, deutlich, wie heuchlerisch und falsch dieser Weg ist. Mit Erfolg: Der Antrag wurde in den zuständigen Ausschuss verwiesen und nicht beschlossen ?

    Weiterhin wurden mit unseren Stimmen folgende Beschlüsse gefasst:

    – Winterdienstkonzept 2023/2024
    – Neubau von Freianlagen und einer Fußgängerbrücke am ehemaligen Flußbad
    – Baubeschluss für eine Basketballanlage am Konkordiaplatz
    – Ausbau der Lohrstraße und der Lutherstraße
    – Prüfung geringerer Gebühren für Markthändler und Veranstalter
    – Würdigung der Chemnitzer Feuerwehren
    – Instandsetzung Schwemmteich Klaffenbach

    Die nächste Sitzung findet am 25.10.2023 statt. Dort wird unsere Fraktion mehrere eigene Beschlussanträge einbringen.



  • Bei der CVAG: Fraktion vor Ort

    Bei der CVAG: Fraktion vor Ort

    Fraktion vor Ort:

    Unsere wöchentliche Fraktionssitzung fand diesmal im Straßenbahnmuseum statt. Hier informierte die CVAG ausführlich über die Planungen für den Garagen-Campus im Museums-Gelände, welcher eine wichtige Rolle für die Kulturhauptstadt 2025 spielen soll.

    Weiterhin sprachen wir über den aktuell laufenden Ausbau der Straßenbahnstrecke nach Schönau sowie die geplanten Trassen zum Zeisigwald und nach Reichenbrand.

    Weitere Themen waren das Deutschlandticket, die Personalsituation bei der CVAG und die Kooperation mit den Kollegen in Leipzig und Dresden.

    Wir bedanken uns für die Gastfreundschaft und den offenen Austausch.

    Nachtrag: Bereits Ende vergangener Woche hatte unser Stadtrat Steffen Wegert auf Einladung der CVAG an der Taufe einer Straßenbahn auf den Namen „Akron“ (Partnerstadt von Chemnitz in den USA) teilgenommen.

  • Rückblick Stadtrat 10.05.2023

    Rückblick Stadtrat 10.05.2023

    Etwas mehr als fünf Stunden Sitzungszeit, 23 Anträge, emotionale Diskussionen – der Stadtrat vom 10.05.2023 hatte auch für die Beobachter einiges zu bieten.

    Heftig diskutiert wurde der Umzug der Grundschule Annenschule in ein neues Gebäude auf dem Sonnenberg, damit die Annenschule für die Kooperationsschule saniert werden kann.

    Eine Petition, welche diese Pläne verhindern wollte, wurde abgelehnt. Unsere Fraktion enthielt sich dabei – einerseits aus dem Respekt vor dem Bürgerwillen, andererseits aber auch im Wissen um die Notwendigkeit des Umzugs. Dem stimmten wir am Ende auch zu – nachdem feststand, dass Schulwegbegleitung oder Schülertransport bei Bedarf angeboten werden sollen.

    Weiteres Geld für den Kreativhof auf dem Sonnenberg lehnten wir ab – das Projekt als Klientel-Objekt für eine kleine, linksgrüne Blase ist für unsere Fraktion reine Geldverschwendung. Steuergeld, was in vielen anderen Bereichen in dieser Stadt besser eingesetzt wäre.

    Unser Stadtrat Steffen Wegert hielt dazu diese Rede:

    Zustimmung fand bei unserer Fraktion ein Maßnahmeplan zur Regenwasserrückhaltung und –nutzung. Wichtig war hier vor allem, dass nicht in die privaten Bereiche wie Kleingärten eingegriffen wird und somit die Selbstverantwortung der Chemnitzer gewahrt bleibt.

    Nachdem die Prüfung von Online-Knöllchen beschlossen wurde, wurde es hitziger im Stadtrat. Die Grünen wollten privates Feuerwerk verbieten.

    In einer klaren Rede nahm unser Stadtrat Lars Franke diese Idee auseinander. Mit Erfolg: Der Beschlussantrag der Grünen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

    Sehen Sie hier die Rede von Lars Franke:

    Unseren Beschlussantrag „Mieterschutz in der Flüchtlings-Krise“ trug dann unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler vor.

    Natürlich wurde der Vorschlag abgelehnt, verbunden mit der üblichen Rassismus-Keule der selbsternannten „demokratischen“ Fraktionen.

    Sehen Sie hier die Rede von Nico Köhler:

    Mit den Stimmen unserer Fraktion gibt es außerdem mehr Geld für das Chemnitzer Tierheim sowie den Bau eines zweiten Kunstrasen-Fußballplatzes im Sportforum.

    Die komplette Stadtratssitzung kann bis zum 27.06.2023 als Aufzeichnung hier nachgeschaut werden:

    https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html