Sehr geehrter Herr Steuer, sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage:
1. Gibt es Überlegungen, die kommunalen Zuschüsse für die EFC GmbH zu erhöhen?
2. Wenn ja, wie hoch sollen diese ausfallen?
3. Wenn nein, warum sind keine Erhöhungen geplant?
4. Wodurch werden die seit 2013 um 25 Prozent gestiegenen Gebühren, welche für die Vereine anfallen, durch die EFC GmbH gerechtfertigt?
5. Beabsichtigt die EFC GmbH, zukünftig von den Einnahmen ihrer Vertragspartner (in diesem Fall: eingemietete Vereine), welche diese im Rahmen ihrer Veranstaltungen generieren, prozentuale Anteile einzufordern?
6. Gibt es Überlegungen, die Kosten der Trainingsstunden für Kinder und Jugendliche zu senken oder diese sogar kostenlos zu gewähren und als Ausgleich die Trainingsgebühren im Erwachsenenbereich zu erhöhen?
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Seit Wochen wird über die Situation auf dem Brühl und die Zukunft des Wohngebiets diskutiert. Erste Gespräche zwischen städtischen Vertretern, Stadträten, Anwohnern und Gastronomen gab es bereits. Dort nahm auch unser Stadtrat Nico Köhler teil.
Im Kulturausschuss beschäftigt sich unser Stadtrat Lars Franke mit dem Thema rund um den Brühl. Er fordert: „Die Kommunikation zwischen Investoren, Mietern und Stadt muss dringend verbessert werden. Wer auf den Brühl gezogen ist, wollte preiswert einer ruhigen Gegend wohnen. Es müssen endlich die Karten auf den Tisch, damit Bestandsmieter, Neumieter und Investoren ehrliche und offene Gespräche führen können. Ein Anfang ist bereits gemacht – genug ist das aber noch lange nicht.“
Franke beschäftigte sich in einer Ratsanfrage mit dem Thema, zum kompletten Dokument geht es hier:
Seit Jahren versprechen uns Chemnitzer Politiker der Altparteien, welche als Bundestagsabgeordnete in Berlin zugange sind, dass alles besser wird. Selbst ein halbseidener Ausbau der Bahnstrecke nach Leipzig wird als großer Erfolg verkauft.
Die Bahn AG hingegen setzt ihre eigenen Zeichen. Erst wurde der Infopoint aufgegeben. Nun ist es der Standort Chemnitz offenbar nicht einmal mehr wert, dass man hier Tickets verkauft.
Das übernimmt zwar ein anderer Anbieter, ein weiterer betreut den Infopoint – das Zeichen der Bahn-Verantwortlichen ist aber klar:
Chemnitz steht auf dem Abstellgleis.
AfD-Stadtrat Steffen Wegert, Mitglied im „Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität“ erklärt: „Die Zeit der leeren Versprechungen muss vorbei sein. Es braucht ein klares Konzept, einen klaren Zeitplan – und keine wohlklingenden Absichtserklärungen.“
Hier berichtet die Lokalpresse über die Abfahrt der Bahn AG aus dem Chemnitzer Hauptbahnhof:
AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur
Stückwerk
Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer
Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im
Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.
Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.
Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“
Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.
Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“
Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.
Im Jahr 2016 beschloss der Stadtrat mit großer rot-rot-grüner Mehrheit sowie den Stimmen der CDU, den Parkplatz des Kulturkaufhauses „Tietz“ zu bebauen. Dass dabei auch Bäume gefällt werden müssen, war den rot-rot-grünen Klima-Ikonen schon damals klar.
Jetzt, als sich Empörung über das Fällen von 14 gesunden Bäumen breit macht, weinen die damaligen Ja-Sager in der heutigen Lokalpresse Krokodilstränen.
Gestern Nachmittag zogen dann knapp 100 Klima-„Aktivisten“ samt Antifa-Fahne im Gepäck im Rahmen der unpolitischen „Fridays for Future“-Bewegung durch die Stadt. Ob die rapide sinkenden Teilnehmerzahlen mit der immer mehr schwindenden Glaubwürdigkeit der „FFF“-Bewegung zu tun haben?
Ex-Aktivist Clemens Traub rechnet öffentlich mit der Bewegung ab.
Ihre Ratsanfrage RA-026/2020 – Schulsozialarbeit an der Georg-Weerth-Oberschule
Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie haben sich die in Rede stehenden dokumentierten Fallzahlen von Anfang 2015 bis Ende 2019 in der Georg-Weerth-Schule entwickelt?
In den Jahren 2015 bis 2017 war die Zahl an Einzelfallhilfen, die durch die Schulsozialarbeiter/-in geleistet wurden, relativ konstant. Monatlich betrugen diese durchschnittlich 6 bis 10 Einzelfallhilfen. Im Jahr 2018 stieg die Belastung auf bis zu 24 Einzelfallhilfen im Monat, der Durchschnittswert betrug 15,7. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert nochmals erheblich an. Die Fallzahlen verliefen über das gesamte Jahr 2019 konstant hoch. Es wurde ein Durchschnittswert von einer monatlichen Fallbelastung von 27,7 erreicht. Die monatliche Fallzahl schwankt zwischen 15 und 42 Hilfen. Die Schülerzahl entwickelte sich von 236 im Schuljahr 2014/2015 auf 304 im Jahr 2018/2019. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Anzahl der Einzelfallhilfen seit zwei Jahren auf einem beständig hohen Niveau bewegt.
2. Wie stellt sich die Problemlage im Vergleich (ggf. Ranking) zu anderen Oberschulen dar?
Die monatliche Fallbelastung ist nur ein Kriterium für das Abbild der umfassenden Aufgaben und Arbeitsbelastung von Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien, wie Schülerzahl, Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und Anteil der Migranten ist die Georg-Weerth-Oberschule in der Prioritätenliste der Stadt Chemnitz auf Rang 4 eingeordnet. Insgesamt gibt es an 14 Oberschulen Schulsozialarbeit.
3. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bislang eingeleitet, um dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen?
Lt. SächsSchulG § 6 Absatz 5 besteht für alle Oberschulen ein Anspruch auf 1,0 VzÄ. Diese Forderung wird an der Georg-Weerth-Oberschule umgesetzt. Der Mehrbedarf an Schulsozialarbeit wird durch den freien Träger und/oder die Schule im Jugendamt angezeigt und durch das Fachamt jugendhilfeplanerisch geprüft. Mit der Prüfung wurde der Bedarf bestätigt und im Maßnahmeplan zur Förderung 2020 entsprechend dargestellt (vgl. B-328/2019). Aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel konnten in keinem Leistungsbereich (§§ 11 – 16 SGB VIII) Stellenerweiterungen in 2020 beschlossen werden.
4. Welche Maßnahmen (kurz und mittelfristig) sind aus Sicht der Stadt erforderlich, um eine Verbesserung zu erreichen?
Die für das Jahr 2020 beantragten und jugendhilfeplanerisch befürworteten Stellenerweiterungen werden im Rahmen der dezentralen Mittelanmeldung für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 vom Jugendamt berücksichtigt. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erst nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021/2022 im Stadtrat feststehen und diese von der ursprünglichen Mittelanmeldung abweichen können. Darüber hinaus könnte dem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit entsprochen werden, wenn im Haushaltsplan des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein wesentlich höheres Budget veranschlagt werden würde.
Derzeit reichen die Erträge vom Land nicht aus, um alle Leistungsangebote der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln auszustatten. Um die erforderliche Kontinuität im Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, können Stellenerweiterungen für ein Förderjahr nur bewilligt werden, wenn bereits feststeht, dass in den nächsten Haushaltsjahren ebenfalls die notwendigen kommunalen Mittel und Landesmittel zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird das Fachamt inhaltliche Neuausrichtungen prüfen.
Die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz hat für die nächste Stadtratssitzung am 25. März 2020 einen Beschlussantrag zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle eines Seniorenbeauftragten eingereicht (A-019/2020).
Zur Begründung sagte AfD-Stadträtin Diana Rabe, Mitglied im Sozialausschuss: „Der Anteil der über 60-zigjährigen Einwohner in Chemnitz verharrt seit Jahren auf einem Niveau von ca. 35 % (Statistisches Jahrbuch der Stadt Chemnitz 2017/2018). 87.436 Einwohner waren das z.B. im Jahr 2017. Der Altenquotient, welcher das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter abbildet, wird zuletzt in der Bevölkerungsvorausberechnung 2016 mit 39,6 für 2015 festgestellt und für das Jahr 2030 mit ca. 42,0 prognostiziert.“
AfD-Stadtrat Günter Steuer, Mitglied im Seniorenbeirat, fordert: „Die/der Seniorenbeauftragte der Stadt Chemnitz soll die Interessen der älteren Menschen gegenüber Stadtrat und Verwaltung vertreten, den Seniorenbeirat bei seiner Arbeit unterstützen und Ansprechpartner für ältere Einwohner von Chemnitz sein.“
Die/der Seniorenbeauftragte soll nach Willen der Fraktion seine Arbeit zum 01. Januar 2021 aufnehmen.
Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.
Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?
Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.
Seine Rede im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter und Gäste, liebe Chemnitzer,
in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an der Konradstraße gesprochen.
Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.
Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.
Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.
Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.
Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.
Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend zu finanzieren.
Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.
Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können kaum die Minderauslastung füllen.
Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.
Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu, dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung reduziert werden sollen.
Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr gewährleistet sei…
Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am 30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019 wie:
– fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter rechtfertigen soll
wurden nicht beantwortet.
Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.
Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.
Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden, und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.
Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder Vorsatz dahinterstecken.
Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.
Vielen Dank.
(Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)
Einmal Stadtrats-Sitzung im Monat und das war es dann? Mitnichten.
Neben der Teilnahme an den Fach-Ausschüssen und -Beiräten sind unsere Stadträte fast täglich für Sie, für ein besseres Chemnitz unterwegs.
Viele Gespräche vor Ort, der Austausch von Erfahrungen, das Mitnehmen von Anregungen, Ideen und auch Kritik gehören zum Handwerkszeug unserer gewählten Volksvertreter.
Im Jahr 2020 war es bis auf eine Stadtratssitzung Anfang Februar noch recht ruhig auf der „großen Bühne“. Heute wollen wir einen kleinen Einblick geben, wo unsere Räte noch zu Gast waren.
Um die wirklichen Probleme vor Ort zu erkennen, besuchen unsere Stadträte regelmäßig die Ortschaftsräte der Stadt Chemnitz. In diesen engagierten Gremien – wie hier in Mittelbach – wird Politik von der Basis aus gemacht. Wir als Fraktion unterstützen dieses ehrenamtliche Engagement gern und nehmen die Themen mit ins Rathaus.Günter Boden und Nico Köhler nahmen an der Eröffnung der „Rosenburg – Das Bundesministerium im Schatten der NS Vergangenheit“ mit der Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Christiane Lamprecht (SPD), teil. Auch bei der Eröffnung der Baumesse in der Chemnitzer Arena war Nico Köhler für die AfD-Fraktion vertreten.Dr. Volker Dringenberg und Ronald Preuß besuchten die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Adelsberg. Günter Steuer (2.v.r.) und Nico Köhler(3.v.r.) empfingen interessierte Chemnitzer zur Bürgersprechstunde im „Bürgertreff“ im Flemminggebiet.Die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in den Chemnitzer Vereinen ist ein wertvoller Baustein für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Wünsche, Sorgen und Hinweise der engagierten Menschen sollten wir ernst nehmen. Daher sind uns regelmäßige Besuche wie hier beim „BSC Rapid Chemnitz e.V.“ sehr wichtig.Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Siegmar tauschten sich mit Lars Frank und Nico Köhler aus. Stadtrat Steffen Wegert stattete der FFW Altchemnitz einen Besuch ab.Diana Rabe und Sven Bader nahmen für unsere Fraktion am Workshop „Konfliktmanagement im öffentlichen Raum“ im „Pentagon3“ teil. Nico Köhler besuchte gemeinsam mit Lars Franke die Kameraden der „Freiwilligen Feuerwehr“ in Grüna , war später Gast in Mittelbach zur dortigen Jahreshauptversammlung. Wer viel leistet, darf auch mal feiern: Das gilt auch und vor allem für das Herzstück unserer Wirtschaft, den fleißigen Mittelstand. Nico Köhler vertrat unsere Fraktion beim Neujahrsempfang des „Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft“ im Kleinen Saal der Stadthalle Chemnitz. Stadtrat Lars Franke hatte bei den Mitglieder der „Freiwilligen Feuerwehr“ im Stadtteil Stelzendorf (Foto) sowie in Rabenstein ein offenes Ohr.Nico Köhler (l.) und Lars Franke (2.v.l.) gratulierten dem „MH-Bauprojekt Ingenieurbüro“ und dessen Verantwortlichen und Mitarbeitern zu ihrem neuen Domizil in den Chemnitzer „Rathaus Passagen“.
Ihre Ratsanfrage RA-038/2020 – Nachfrage zur Ratsanfrage RA-619/2019
Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1. Wie viele Stellen sind derzeit noch nicht besetzt?
Sieben Stellen sind derzeit unbesetzt.
2. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen?
Die Stellen sind noch unbesetzt, weil sie in den zahlreichen Besetzungsverfahren nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten. Seit September 2018 gab es bei mehreren Ausschreibungsverfahren insgesamt 148 Bewerber/innen. Daraus gingen 10 geeignete Bewerber hervor, die den fachlichen und persönlichen Anforderungen entsprachen.
3. Was geschieht mit den durch die Nichtbesetzung nicht verbrauchten finanziellen Mitteln?
Bei der Haushaltsplanung im Personalkostenbudget wird stets von einem gewissen Umfang freier oder zeitweilig nicht besetzter Stellen ausgegangen, für welche keine Kosten geplant werden.
4. Ist im Rahmen der jährlichen Zielsetzung gemäß Beschluss B-115/2016 eine Überarbeitung der Einsatzpläne mit dem Ziel der Verlagerung auf gefährdungsrelevantere Zeitfenster vorgesehen?
Der Stadtordnungsdienst arbeitet entgegen des zitierten Beschlusses bereits seit August 2017 nach einem anderen Dienstplan. Danach wird in den Monaten April bis Oktober montags bis freitags bis 22:30 Uhr gearbeitet. Eine weitere Verlängerung ist nicht geplant und auch nicht erforderlich.
5. Kann der fehlende Personalbestand durch die Einbeziehung privater Sicherheitsdienste ausgeglichen werden?
Dies ist aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht möglich.