Schlagwort: Südring

  • RA-189/2026 Eilentscheidung des OB

    Am 03.08. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung für zusätzliche Gelder an die Regianalleitstelle an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass die Eilentscheidung über den Stadtrat hinweg getroffen und nicht diskutiert wurde.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war geboten, Licht in diesen ausßergewöhnlichen Vorgang zu bringen: Wie kam es zu dieser Eilentscheidung, welche die Stadt mal eben über 4 Millionen Euro zusätzlich kostet? Warum wurde der Stadtrat oder wenigstens der Ältestenrat nicht einberufen? Wieso wurde die Hälfte der Fördersumme für das Schwimmbad am Südring abgezogen, wieso 725.000 Euro aus dem Tera-Nova-Campus? Wie kamen diese Entscheidungen zustande und vor allem: Warum war eine Eilentscheidung notwendig? Die Anfrage wurde am 19.08. durch den Oberbürgermeister persönlich beantwortet.

    Anfrage

    1.Welche konkreten Tatsachen begründeten nach Auffassung der Verwaltung die Voraussetzungen des § 52 Abs. 4 SächsGemO, wonach die Angelegenheit so dringlich gewesen sein muss, dass eine Beschlussfassung des Stadtrates nicht mehr möglich war?

    2. Wann erhielt die Stadt Chemnitz erstmals Kenntnis davon, dass für das Projekt „Leitstelle 2025“ zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen erforderlich werden könnten? Bitte den gesamten zeitlichen Ablauf einschließlich sämtlicher Schreiben, Abstimmungen und interner Entscheidungen darstellen.

    3. Warum wurde der Stadtrat nicht unverzüglich zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, obwohl die Finanzierung erhebliche Auswirkungen auf bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen hatte?

    Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
    Unterlagen zu verbindlichen Preisen lagen am 23.07.2026 der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) vor. Deren Bestätigung sollte mit dem Ziel der Verhinderung eines weiteren massiven Kostenanstieges, als auch der Gefährdung der Betriebssicherheit der IRLS, aufgrund sich verzögernder Liefertermine, bis zum 30.07.2026 ggü. dem Staatsministerium des Inneren (SMI) erfolgen.
    Nach Zugang bedurfte es der fachlichen und inhaltlichen Bewertung der umfangreichen Unterlagen, als auch Rückfragen zu Inhalten des Change Request, die die Bietergemeinschaft unbeantwortet gelassen hatte. Daraus ergaben sich Abstimmungsbedarfe sowohl mit den anderenvier sächsischen Integrierten Regionalleitstellen, als auch mit dem Sächsischen Innenministerium und darauf aufbauend mit dem Bieterkonsortium über mehrere Tage.
    Im Ergebnis der Verhandlungen auf Landesebene entstand am 27.07.2026 eine gemeinsame Formulierung zur Annahme des Angebotes für die Serverhardwarebeschaffung, unter grundsätzlicher Zurückweisung des ganzheitlichen Change Request durch die fünf sächsischen Integrierten Regionalleitstellen (IRLS). Ferner wurde das SMI hingewiesen, im Hinblick der extremen Kostensteigerungen die Übernahme von landesweiten Posten des Preisblattes zu prüfen, um die Träger der Leitstellen und somit auch die beteiligten Gemeinden und Landkreise zuentlasten.
    Mit Zugang der verbindlichen Unterlagen ab 23.07.2026 erfolgten parallel zu den Verhandlungen mit dem SMI und den anderen IRLS intern auf verschiedenen Ebenen die Prüfungen von möglichen Finanzierungsquellen. Hierfür wurden Möglichkeiten von Mittelüberträgen und Zurückstellen von anderen operativen Maßnahmen und damit Freisetzen von Haushaltsmitteln geprüft. Nach entsprechender Bewertung konnte keine dieser Maßnahmen den benötigten Finanzbedarf der Jahre 2027/2028 decken. Darauffolgend wurde der Kontakt dezernatsübergreifend gesucht und in mehreren Gesprächen Finanzierungsmöglichkeiten erörtert.
    Nach Abschluss der Prüfungen durch das Amt 37 bzw. durch die IRLS lag eine versandreife Zuarbeit zur Entscheidungsvorlage erst am Dienstag, dem 28.07.2026 vor, die durch die IRLS an Dezernat 1 übermittelt wurde.
    Eine finale Bestätigung des Change Request mit entstandener Zeitschiene setzte eine gesicherte Finanzierung voraus, die aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltes der Stadtverwaltung Chemnitz für 2027/2028 für den Bereich der IRLS bzw. im Haushalt der Feuerwehr nicht darstellbar war. Die Sicherstellung der Finanzierung für 2027/2028 konnte somit nur durch eine Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen aus anderen Bereichen erfolgen.
    Nach Eingang der Unterlagen am 28.07.2026 im Dezernat 1 und somit Bekanntwerden der tatsächlichen finanziellen Bedarfe wurden die grundsätzlich vorhandenen und noch nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen geprüft. Hierzu bedurfte es dezernats- und amtsübergreifender Abstimmungen zwischen Dezernat 1, Dezernat 5, Dezernat 6, der GMH sowiedem Sportamt.
    Die dabei ermittelten, grundsätzlich in Frage kommenden Verpflichtungsermächtigungen gingen daraufhin zur Prüfung an das Kämmereiamt hinsichtlich der Auswirkungen auf den beschlossenen Haushalt sowie des Einflusses auf den aktuellen Haushaltsplanungsprozess. Die Erstellung der erforderlichen Entscheidungsvorlage zur Umschichtung dieser Verpflichtungsermächtigungen konnte aufgrund des Umfangs und der Komplexität der zu klärenden Fragen erst am Vormittag des 30.07.2026 abgeschlossen werden.
    Bei der Abwägung zwischen Eilentscheidung und Einberufung aufgrund eines Eilfalls steht dem Oberbürgermeister ein gewisser Ermessensspielraum zu. Zwar kann der Stadtrat in Eilfällen form- und fristlos nach § 36 Abs. 3 SächsGemO geladen werden, jedoch ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einer solchen Ladung zu beachten, dass den Stadtratsmitgliedern sowohl die Teilnahme an einer solchen Sitzung als auch eine hinreichende inhaltliche Vorbereitung zur Beschlussfassung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen ist. Seitens des SMI war die Stadt aufgefordert, bis zum Nachmittag des 30.07.2026 eine verbindliche Zusage zur Finanzierungabzugeben. Bei einer form- und fristlosen Einberufung des Stadtrates innerhalb eines so kurzen Zeitraumes (noch dazu in der Sommerpause) war eine gesetzmäßige Beschlussfassung aus meiner Sicht nicht sichergestellt.

    4. Hält die Verwaltung die eingetretene Eilbedürftigkeit für ausschließlich durch äußere Umstände verursacht oder räumt sie ein, dass diese zumindest teilweise auf den zeitlichen Ablauf der verwaltungsinternen Prüfungen und Abstimmungen zurückzuführen ist?

    5. Wie bewertet die Verwaltung den Grundsatz, dass eine Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO kein Instrument sein darf, um Entscheidungen des Stadtrates zu ersetzen, wenn die Eilbedürftigkeit durch organisatorische Abläufe innerhalb der Verwaltung entstanden ist?

    Die Fragen 4 und 5 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

    Die Eilbedürftigkeit ergab sich aus der unverzichtbaren technischen und finanziellen Prüfung, der Abstimmung mit den übrigen Trägern der IRLS, dem SMI und dem Bieterkonsortium sowie der äußerst kurz bemessenen Entscheidungsfrist, welche durch das SMI vorgegeben wurde.
    Bei der Entscheidung über eine kurzfristige Zusage zu einem komplexen Beschaffungsvorgang im Umfang von mehreren Millionen Euro, der sowohl erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt selbst als auch Auswirkungen auf den Betrieb der IRLS und damit auf die Sicherheit der Bevölkerung hat, ist eine nur überschlägige Prüfung durch die Verwaltung weder sachgerecht noch angemessen. Vielmehr ist die Verwaltung in einem solchen Fall gehalten, vor der finalen Entscheidung eine gewissenhafte und belastbare Abwägung vorzunehmen. Eine solche Abwägung ist hier erfolgt.
    Ziel dieser Abwägung war es nicht, eine Entscheidung des Stadtrates durch unnötiges langes Verwaltungshandeln zu behindern – was zweifelsohne unzulässig wäre – sondern die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden oder einer Beeinträchtigung des Betriebs der IRLS ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.

    6. Auf welcher konkreten haushaltsrechtlichen Grundlage wurden ausgerechnet die Verpflichtungsermächtigungen der Maßnahmen „Schwimmhalle Am Südring“ und „Terra Nova Campus“ als Deckungsquellen ausgewählt?

    Die Deckungsquellen ergeben sich aus zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vertraglich gebundenenVorhaben, die im Haushaltsplan eingeordnet sind. Dabei sind die notwendigen Umfänge naheliegend zunächst in großen Vorhaben zu suchen, welche im laufenden Haushalt nur in einem begrenzten Umfang enthalten sind. So sind die Mittel für die „Schwimmhalle am Südring“ noch nicht gebunden, sodass diese für eine temporäre Überbrückung als am geeignetsten erachtet wurden. Die ursprünglich für diese Maßnahme geplante Verpflichtungsermächtigung wurde durch die Eilentscheidung nicht gänzlich untersetzt, sodass während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung noch genügend Handlungsspielraum besteht.
    Die Maßnahme Terra Nova Campus wird im Rahmen der HH-Planung 2027/2028 ff. und unter Beachtung der Vorgaben des Förderprogramms aus dem Sachsenfonds neu aufgestellt. Die Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2026 wurden in der HH-Planung 2025/2026 ff. unter den damaligen Vorzeichen geplant. Mit dem aktuellen Stand des Projektes werden diese Verpflichtungsermächtigungen in 2026 nicht benötigt.

    7. Welche weiteren Deckungsquellen wurden geprüft? Bitte sämtliche geprüften Alternativen einschließlich der Gründe für deren Ablehnung benennen.

    Es wurden wie beschrieben in erster Linie Deckungsquellen für größere Maßnahmen geprüft, für deren Inanspruchnahme aufgrund noch nicht vorliegender Fördermittelbescheide, noch nicht erfolgter Ausschreibungen bzw. Vergaben oder, im Falle der Maßnahmen aus dem Sachsenfonds,noch nicht vorliegender Genehmigungen der Landesdirektion Sachsen kein akuter Bedarf bestand.

    8. Wurde vor Erlass der Eilentscheidung geprüft, ob die Heranziehung dieser Verpflichtungsermächtigungen im Widerspruch zu bereits bestehenden Stadtratsbeschlüssen steht? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

    Im Zuge der Abwägung wurden Maßnahmen ausgewählt, bei denen das geringste Risiko besteht, dass diese nicht oder nicht wie geplant umgesetzt werden können. Da hieraus weder eine Nichtdurchführung oder Nichtfinanzierbarkeit entstehen, wird kein Widerspruch zu Stadtratsbeschlüssen gesehen.

    9. Welche rechtliche Bindungswirkung misst die Verwaltung den Beschlüssen des Stadtrates über die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen, insbesondere dem Beschluss B-105/2026, bei?

    Insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen aus dem genannten Beschluss hängen davon ab, dass die Landesdirektion Sachsen (LDS) die Maßnahmen genehmigt, es zeitnah zu Ausschreibungen und Vergaben kommt und die Mittel gebunden werden können. Die Maßnahmenliste wurde von der Stadtverwaltung Chemnitz fristwahrend an die LDS übergeben. Eine Rückmeldung zur Genehmigung steht noch aus, daher darf die Maßnahme aktuell nicht begonnen werden. Die Stadtverwaltung sieht sich an den Beschluss weiterhin gebunden und verfolgt das Ziel, die Inhalte umzusetzen.

    10. Weshalb hält die Verwaltung es für zulässig, Verpflichtungsermächtigungen einer Maßnahme erneut als Deckungsquelle heranzuziehen, obwohl der Stadtrat deren Finanzierung erst wenige Wochen zuvor beschlossen hat?

    Die Bindung der Verpflichtungsermächtigung wird dann notwendig, wenn Ausschreibung und Vergabe durchgeführt und ein Vertrag geschlossen wurden. Da bis heute keine Genehmigung der LDS vorliegt und somit die Mittel noch nicht gebunden werden konnten, verschieben sich die tatsächlichen finanziellen Bedarfe bereits jetzt.

    11. Wie beurteilt die Verwaltung den Umstand, dass durch die Eilentscheidung die vom Stadtrat beschlossenen investiven Prioritäten faktisch verändert wurden, ohne dass hierüber erneut der Stadtrat entscheiden konnte?

    Die vom Stadtrat beschlossenen investiven Prioritäten werden durch die Eilentscheidung nicht verändert. Sie werden vielmehr im Zuge der Aufstellung des neuen Haushaltsplans berücksichtigt.

    12. In der Begründung zur Eilentscheidung wird ausgeführt, dass die Schwimmhalle „Am Südring“ bereits durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Förderung ausgewählt wurde. Aus welchem Grund wurde eine bereits ausgewählte Bundesfördermaßnahme dennoch als geeignete Deckungsquelle angesehen?

    Da noch kein rechtsverbindlicher Fördermittelbescheid vorliegt, erscheint eine Bindung der vollständigen etwa 6,7 Mio. Euro, insbesondere im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2027, zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch. Der verbleibende Teil der Verpflichtungsermächtigung lässt aus Sicht der Verwaltung genug Handlungsspielraum für die Umsetzung der Maßnahme zu, sobald der Bescheid vorliegt.

    13. Besteht nach Auffassung der Verwaltung nicht die Gefahr, dass durch die vorübergehende Entziehung der Verpflichtungsermächtigungen die weitere Planung, der Förderantrag oder die spätere Umsetzung der Maßnahme verzögert oder erschwert werden könnten?

    Diese Frage war unter anderem Gegenstand der verwaltungsinternen Abwägungen, siehe auch Antwort zu Frage 12.

    14. In der Begründung wird gleichzeitig ausgeführt, dass die Maßnahme wegen der vorläufigen Haushaltsführung derzeit ohnehin nicht begonnen werden könne. Weshalb rechtfertigt dieser Umstand nach Auffassung der Verwaltung die Verwendung der hierfür vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen als allgemeine Deckungsmasse, obwohl der Stadtrat die Maßnahme ausdrücklich priorisiert hat?

    Neubeginne von Maßnahmen sind während der vorläufigen Haushaltsführung ausgeschlossen. Bedingt durch die bekannte Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ist mit einer schnellen Genehmigung des Haushaltes zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu rechnen. Unter der Annahme, dass die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2027 ähnlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, wie im Jahr 2025, ist ein Beginn zur Hälfte des Jahres 2027 wahrscheinlich. Somit wird nach aktuellem Kenntnisstand die Verpflichtungsermächtigung nicht in vollem Maße benötigt.

    15. Hinsichtlich des Terra Nova Campus wird ausgeführt, dass die Verpflichtungsermächtigungen im Zuge der Haushaltsplanung ohnehin angepasst würden. Worin besteht der Unterschied zwischen einer künftig durch den Stadtrat zu beschließenden Anpassung und der bereits jetzt vorgenommenen Inanspruchnahme dieserVerpflichtungsermächtigungen durch Eilentscheidung?

    Siehe Beantwortung Frage 6.

    16. Welche Verpflichtungsermächtigungen stehen nach der Eilentscheidung für die Maßnahmen „Schwimmhalle Am Südring“ und „Terra Nova Campus“ jeweils noch in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 tatsächlich zur Verfügung?

    Wie der Vorlage zu entnehmen ist, beträgt der verbleibende Bestand der Verpflichtungsermächtigung 2026 mit Fälligkeit 2027 für die Schwimmhalle am Südring 3,3 Mio. Euro.
    Für den Terra Nova Campus stehen aktuell im Jahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung
    von 1 Mio. Euro mit Fälligkeit in 2027 und eine Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit in
    2028 in Höhe von 5.615.000 € zur Verfügung.

    17. Welche Auswirkungen hat die Eilentscheidung auf die Einhaltung der vorgesehenen Zeitpläne, Ausschreibungen, Förderanträge und Vergabeverfahren beider Maßnahmen?

    Die Eilentscheidung hat keine Auswirkungen auf die Einhaltung der vorgesehenen Zeitpläne, Ausschreibungen, Förderanträge und Vergabeverfahren.

    18. Wurde die Landesdirektion Sachsen vor Erlass der Eilentscheidung zur Zulässigkeit dergewählten Deckungsquellen oder zur Anwendung des § 52 Abs. 4 SächsGemO beteiligt? Falls ja, bitte ich darum, das Ergebnis darstellen.

    Nein, eine Beteiligung der Landesdirektion erfolgte nicht.

    19. Beabsichtigt die Verwaltung, die Eilentscheidung dem Stadtrat zur nachträglichen Beratung oder Billigung vorzulegen? Falls nein, weshalb hält sie dies trotz der erheblichen Auswirkungen auf bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen nicht für erforderlich?

    Bei einer Eilentscheidung handelt es sich um eine Entscheidung, die der Oberbürgermeister auf Grundlage des § 52 Abs. 4 SächsGemO im Ausnahmefall anstelle des Stadtrates trifft. Die Gründefür die Eilentscheidung sind dem Stadtrat unverzüglich mitzuteilen. Die Information erfolgte am Vormittag des 31.07.2026 an alle Fraktionen und alle Stadtratsmitglieder per Mail, die Eilentscheidung mit Begründung war beigefügt. Eine erneute nachträgliche Beschlussfassung oderBilligung sieht das Gesetz nicht vor.

    20. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung Verpflichtungsermächtigungen aus Maßnahmen umwidmen darf, deren Finanzierung und Priorisierung der Stadtrat erst kurz zuvor ausdrücklich beschlossen hat, ohne dass hierin ein Eingriff in das Budgetrecht des Stadtrates liegt? Falls ja, bitte ich darum, dies unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen begründen.

    Aufgrund der beschriebenen Umstände war die getroffene Eilentscheidung sowohl zulässig als auch unter Abwägung der Rechte des Stadtrates angemessen. Sie war insbesondere erforderlich, um die Finanzierung von Maßnahmen abzusichern, die für den störungsfreien Betrieb der IRLS und damit für den Schutz der Bevölkerung zwingend notwendig sind. Im Übrigen umfasst das Amt eines Oberbürgermeisters nicht nur die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung der damit verbundenen Pflichten nach der Sächsischen Gemeindeordnung, sondern auch den Schutz der Rechte der Stadt und des Wohls ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

    EINORDNUNG

    Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Eilentscheidung, denn die Sachlage ist längst nicht so klar, wie OB Schulze es vorgibt. Die von zwei Fraktionen beantragte Sondersitzung des Stadtrates zur Eilentscheidung des Oberbürgermeisters ist aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion daher dringend notwendig.

    Der OB begründet seine Eilentscheidung damit, dass für die Finanzierung der Leitstelle 2025 unter erheblichem Zeitdruck eine Entscheidung getroffen werden musste. Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt worden und bereits am 30. Juli habe das Innenministerium eine verbindliche Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei unter diesen Umständen – noch dazu in der Sommerpause – nicht mehr rechtssicher möglich gewesen.

    Wenn dem Oberbürgermeister bereits am 23. Juli die verbindlichen Preisunterlagen vorlagen, kann man nicht einfach sieben Tage später feststellen, dass plötzlich eine Eilentscheidung alternativlos ist. Die Verwaltung hat durch ihre eigenen internen Arbeitsprozesse erst den Zeitdruck erzeugt. Aber auch dem SMI sind Vorwürfe zu machen, da der Preissprung bereits im Januar hätte bekannt sein können.

    Besonders kritisch ist zu sehen, dass der Oberbürgermeister mit seiner Entscheidung Verpflichtungsermächtigungen verwendet hat, deren Finanzierung und Priorisierung der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte. Betroffen sind die Schwimmhalle Am Südring und der Terra Nova Campus. Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle dennoch umgesetzt wird, wenn er soben die Hälfte der notwendigen Finanzierung verschoben hat? Hinzu kommt, dass die Landesdirektion Sachsen vor der Eilentscheidung nicht beteiligt wurde. Dabei geht es gerade um die Frage, ob die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen überhaupt vorlagen und ob die gewählten Deckungsquellen haushaltsrechtlich zulässig waren.

    Die nun angesetzte Sondersitzung bietet deshalb die Möglichkeit, die Entscheidung politisch und rechtlich zu hinterfragen. Denn die verklausulierte Antwort des OB räumt die Zweifel nicht aus. Und selbst wenn dem OB kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, so ist parallel zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage das SMI einer klammen Kommune so die Pistole auf die Brust setzen durfte.

  • Rückblick Stadtrat 08.02.2023

    Rückblick Stadtrat 08.02.2023

    Mit drei Redebeiträgen engagierte sich unsere Fraktion in der Stadtrats-Sitzung vom 08.02.2023.

    Unter anderem plant die Stadt Chemnitz eine Beherbergungssteuer – wobei Finanzbürgermeister Ralph Burghart (CDU) noch im September 2022 Steuererhöhungen und Mehrbelastungen für die Bevölkerung noch ausgeschlossen hatte.

    Nach einer Rede unsere Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Dringenberg entwickelte sich eine lange Diskussion, an deren Ende die Verweisung in den zuständigen Ausschuss erfolgte. Die Steuer ist somit vorläufig vom Tisch, die Idee muss neu diskutiert werden.

    Sehen Sie hier die Rede von Dr. Volker Dringenberg:

    Im weiteren Verlauf wurde der geplante Umbau der Neefestraße diskutiert. Unsere Fraktion steht der Verlängerung der Einfädelspur am Neefepark aufgeschlossen gegenüber. Dass der Umbau aber gleichzeitig genutzt werden soll, den Auto- und Lkw-Fahrern zwei Fahrspuren „dank“ einer kleineren Brücke und eines Radwegs zu entziehen, stieß bei uns allerdings auf Widerstand.

    Der Umbau wurde am Ende mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Fraktionen sowie den Stimmen von CDU und FDP beschlossen.

    Unser Stadtrat Steffen Wegert stellte unsere Position noch einmal klar:

    Mit einem eigenen Beschlussantrag forderte unsere Fraktion, den kürzlich verstorbenen Chemnitzer Carl Hahn im Chemnitzer Stadtbild nachhaltig und sichtbar zu würdigen.

    Natürlich fand der Vorschlag keine Mehrheit bei den politischen Mitbewerbern des rot-links-grünen Flügels, ebenso wie bei CDU und FDP.

    Unser Stadtrat Ronald Preuß stellte unsere Forderung in einer kurzen Rede vor:

    Was wurde noch beschlossen?

    Der Jahresabschluss 2021 wurde bestätigt.
    Das Wohnbauflächenkonzept 2030 fand ebenfalls eine Mehrheit.
    Das Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium bekommt einen rund 9 Millionen Euro teuren Anbau.
    Ein Teilstück des Südrings – Höhe Markersdorfer Straße – wird erneuert.
    Das ehemalige Landhaus Karl-Schmitt-Rottluff wird in ein Museum umgebaut.
    Auch 2023 wird es wieder abgestimmte verkaufsoffene Sonntage geben.

  • Südring-Widersprüche: Das müssen Sie jetzt tun

    Die Welle der Einsprüche gegen die Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens am Südring hat Erfolg gehabt: Der Weiterbau des Südrings ist nicht vom Tisch.

    Am wichtigsten erstmal für Sie als Unterstützer: Ihr Widerspruch wurde von der Landesdirektion Sachsen zurückgewiesen. Bis 11. November 2022 haben Sie jetzt Zeit, ihren Widerspruch zurückzuziehen. Damit bleibt das Verfahren für Sie kostenfrei. Daher rufen wir Sie, werte Unterstützer, dazu auf, die Widersprüche zu widerrufen.

    Gleichzeitig bedanken wir uns für Ihr bürgerliches Engagement. Denn es hat gezeigt: Engagement lohnt sich. Warum?

    Die Firma „STC“ wollte an der Carl-Hertel-Straße ein Grundstück erwerben, welches einst für den Südring vorgesehen war. Ein Verkauf und eine Bebauung hätten einen späteren, neu zu beschließenden Südring-Ausbau unmöglich gemacht. Das war die Ausgangslage.

    Ohne die Widersprüche und die damit verbundene politische Zwangslage für die Fraktion der CDU im Chemnitzer Stadtrat wäre der Weiterbau des Südrings dauerhaft vom Tisch gewesen. So wurde die CDU, welche auch in Teilen gegen den Weiterbau gestimmt hatte, durch Ihr und unser Engagement zu einem Kompromiss-Antrag gedrängt, welcher im Stadtrat auch von weiteren Fraktionen mitgetragen wurde.

    Im Klartext: Das Grundstück, welches eigentlich für einen vierspurigen Südring-Ausbau vorgesehen war, wurde zwar an „STC“ verkauft. Allerdings darf die Firma nur einen Teil des Geländes fest bebauen. Ein wichtiger Teil im vorgesehenen Südring-Areal muss so genutzt werden, dass die Stadt Chemnitz diesen Teil jederzeit für einen Südring-Weiterbau zurückkaufen könnte.

    Denn: Sollte sich der politische Wind im Rathaus drehen – weg vom grünen Verhinderungs-Wahnsinn hin zu sinnvollen Infrastruktur-Modellen – könnte der Südring jetzt mindestens einspurig weitergebaut werden. Den Beschluss finden Sie hier: https://session-bi.stadt-chemnitz.de/vo0050.php?__kvonr=6977508&voselect=106636

    Diese Möglichkeit ist als großer Erfolg zu werten. Daher bedanken wir uns noch einmal bei allen Unterstützern.

    Sollten Sie noch Fragen zu dieser Thematik haben, stehen wir Ihnen unter afd.fraktion@stadt-chemnitz.de oder Tel. 0371/488-1318 zur Verfügung.


  • „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ zur Diskussion um den Südring-Weiterbau

    Unser Engagement für den Weiterbau des Südrings bis zur Zwickauer Straße und zur Kalkstraße wurde in der „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ aufgegriffen:

    https://www.tag24.de/chemnitz/politik-wirtschaft/aerger-am-chemnitzer-suedring-afd-gegen-verkauf-von-grundstuecken-2636284

  • Stadtrat: War die Abstimmung zum Südverbund ungültig?

    Stadtrat: War die Abstimmung zum Südverbund ungültig?

    In der Stadtratssitzung vom 16. März 2022 wurde der Bau der Südring-Abschnitte 3 und 5 abgelehnt (B-203/2021 „Südverbund Teil III und V sowie Überführung Neefestraße („Überflieger“)“. Diesem Beschluss war ein turbulenter Abstimmungs-Prozess vorausgegangen, welchen unsere Fraktion jetzt durch die Landesdirektion Sachsen prüfen lässt.

    Vor der eigentlichen Abstimmung zum Thema hatte die CDU beantragt, das Thema in eine gemeinsame Sitzung der zuständigen Ausschüsse zurückzuverweisen. Diesem Vorschlag wurde zugestimmt, OB Sven Schulze rief den nächsten Tagesordnungspunkt auf.

    Nach Irritationen unter den Stadträten und einem „Sprung zurück“ in der Tagesordnung erfolgte eine Wiederholung, welche eine Ablehnung der Zurückverweisung ebenso ergab wie eine nunmehr dritte Abstimmung.

    Daraufhin wurde über den Hauptantrag – Nicht-Weiterbau des Südverbunds – abgestimmt. Diesem Antrag wurde mit einer Stimme Mehrheit zugestimmt.

    Jetzt hat die AfD-Fraktion die Landesdirektion Sachsen eingeschalten und um Prüfung dieses Abstimmungs-Verlaufes gebeten.

    Stadtrat Steffen Wegert, Mitglied im „Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität“: „Die Entscheidung über den Weiterbau des Südrings ist für einen Wirtschaftsstandort und ein Oberzentrum wie Chemnitz viel zu wichtig, als dass sie in solch turbulentem Rahmen stattfinden sollte. Wir wollen daher prüfen lassen, ob der Ablauf überhaupt zulässig und die Entscheidung somit rechtsgültig war.“

    Hinweis: Die Diskussion zum Südverbund sowie den Ablauf der Abstimmung kann man sich in der Aufzeichnung der Ratssitzung noch bis 06.04.22 unter www.chemnitz.de anschauen (TOP 7.21, ab 3:10:25).


  • Rückblick Stadtrat 16.03.2022

    Rückblick Stadtrat 16.03.2022

    An dieser Stelle möchten wir einen kurzen Rückblick auf den Stadtrat vom 16.03.2022 werfen.

    Gleich zu Beginn präsentierten die Grünen in Person von Manuela Tschök-Engelhardt ihre Parade-Disziplin: Sie übten sich im Verbot. Gemeinsam mit den Verbündeten der deutschen demokratischen Ratsfraktionen wurden die „Fraktionserklärungen aus aktuellem Anlass“ von der Tagesordnung gewählt. Dem politischen Gegner den Mund verbieten – da lacht das grüne Herz…

    Unsere Fraktion brachte drei Anträge ein (den vierten zum Thema Privatstraßen verschoben wir auf April) und stellten unsere Ideen in drei Einbringungsreden vor.

    Diese können Sie hier sehen.

    Dr. Volker Dringenberg zum Thema

    „Auswirkungen von § 20a Infektionsschutzgesetz darstellen, Versorgungsnotstand abwenden“ (BA-014/2022)

    Falk Müller zum Thema

    „Für ein lebenswertes Chemnitz – C³ Chemnitzer Veranstaltungscentren GmbH stärken“ (BA-016/2022)

    Steffen Wegert zum Thema

    „Touristische Unterrichtungstafeln“ (BA-010/2022)

    Für die Statistik: Alle Anträge wurden von den Mitbewerbern abgelehnt. Lediglich beim Impfpflicht-Thema war eine Enthaltung seitens der FDP zu vernehmen. Dieser Punkt wurde namentlich abgestimmt. Die Liste hierfür reichen wir nach.

    Was wurde noch beschlossen?

    * Die Stadt Chemnitz will sich attraktiver für künftige Lehrkräfte machen.
    * Die Planungen für Straßenbahnen bis Reichenbrand und zum Zeisigwald können beginnen.
    * Die Müllgebühren steigen drastisch. Gemäßigtere, gerechtere Varianten aus unserer Fraktion fanden bereits in der ersten Beratung keine Mehrheit.
    * Die Wirtschaftsförderung wird jetzt direkt im Rathaus angesiedelt, die CWE wird zum Event-Manager.
    * Am Hauptbahnhof entsteht bis 2024 ein Fernbus-Terminal, der komplette Neubau des Omnibusbahnhofs erfolgt nach 2025.

    Einen Punkt möchten wir noch gesondert betrachten: Der Südring Teil III und IV wird nicht gebaut. Dieses Projekt wurde hauptsächlich durch ein Chaos-Abstimmen der CDU-Fraktion – hier „glänzte“ vor allem Solveig Kempe – möglich. In den Reihen der Pferdekarren-Fraktion grünen Anstrichs knallten die Sektkorken – wieder einmal wurde ein wichtige Projekt für den mobilen Individualverkehr zerstört.

    Statt einer vernünftigen Verlängerung bis zur Zwickauer Straße und zur Kalkstraße quälen sich jetzt Autos, Busse und LKW´s in den nächsten Jahrzehnte weiter durch enge Straßen mit Wohnbebauung. Sollte die Jaennickestraße bei Starkregen überflutet sein (was unter der Brücke keine Seltenheit ist), steckt der Verkehr rund um Südring/Neefestraße im Stau-Chaos.

    Die gesamte Sitzung gibt es als Aufzeichnung hier zu sehen:

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html


  • RA-017/2022: Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund

    RA-017/2022: Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Wann ist die Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund ab der Helbersdorfer Straße bis zur Straße Usti nad Labem fertig und auf Papier?

    Die geforderte Studie wurde am 22.01.2021 durch das Umweltamt beauftragt. Bis Ende März 2022 wird diese von der SLG Hartmannsdorf erstellt. Das Umweltamt hatte dazu im letzten Jahr eine mit dem Tiefbauamt abgestimmte Aufgabenstellung erstellt. Im April werden die Ergebnisse intern ausgewertet.

    Die bisherigen Kosten der Studie betragen 7.850,00 € zzgl. MwSt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der aktuellen Bearbeitung, sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Die durch den Stadtrat beschlossene Kostenteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Gesamtkosten bekannt sind.

    Freundliche Grüße

    Michael Stötzer
    Bürgermeister