Ihre Ratsanfrage RA-223/2020 – Umsetzung BA-013/2012/Zuwendungsbericht
Sehr geehrter Herr Kuppi,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Warum wird abweichend von diesem Beschluss nur der städtische Eigenanteil ausgewiesen?
Die Stadt Chemnitz kann nur über stadteigene Zuschüsse berichten. Angaben zu weiteren Zuschüssen können nicht verbindlich erhoben und damit auch nicht berichtet werden.
Wieso erfolgt nur die Darstellung der beantragten und bewilligten Mittel, nicht aber deren Verwendung?
Da die Verwendung nur entsprechend des bewilligten Zuwendungszwecks zulässig ist, bedarf es keiner gesonderten Darstellung. Die Prüfung des Zuwendungszwecks erfolgt über den Verwendungsnachweis.
Wie wird die beschlusskonforme Darstellung für den Zuwendungsbericht 2019 sichergestellt?
Die Berichterstattung für das Jahr 2019 erfolgt analog der Verfahrensweise in den Vorjahren.
Freundliche Grüße
Barbara Ludwig
Schreibe einen Kommentar