Sehr geehrter Herr Boden,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wann können Informationen über die neue Grundsteuer für die Chemnitzer Bürger im Amtsblatt erfolgen?
In dieser Angelegenheit erfolgte eine interkommunale Abstimmung im Sächsischen Städte- und Gemeindetag zur einheitlichen Verfahrensweise im Freistaat Sachsen.
Ab dem 1. Juli 2022 werden durch die Finanzämter die Steueranmeldungen entgegengenommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt laufen verwaltungsintern Vorbereitungsarbeiten ohne jegliche Öffentlichkeitswirkung.
Daher wurde sich verständigt, zeitnah im I. Halbjahr 2022 mit der Öffentlichkeitsarbeit zu beginnen.
Im Vorfeld dazu ist eine Information im Verwaltungs- und Finanzausschuss vorgesehen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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