Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Warum gestattet die Stadt Chemnitz, dass geimpfte Personen ungetestet öffentlich zugängliche Räume wie Gaststätten, Kinos, Theater, Hallenbäder etc. betreten dürfen?
Die Zugangsregelungen zu den genannten Einrichtungen legen die Bundesländer regelmäßig fest. In Sachsen regelt dies die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates in der jeweils gültigen Fassung. - Ist es seitens der Stadt Chemnitz vorgesehen, die bisherige Testpflicht auch auf bereits geimpfte Personen auszuweiten?
Nein, siehe Frage 1.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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