Sehr geehrter Herr Müller,
zu Ihrer Ratsanfrage
„Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:
Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?
Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?
Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“
teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten
Folgendes mit:
Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“
Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.
Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.
Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“
Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html
Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“
Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“
Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.
Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“
Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.
Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“
Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.
Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“
Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.
Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“
Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.
Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.
Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).
Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“
Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.
Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“
Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.
In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.
Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“
Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.
Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.
Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.
Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“
Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
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