Sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
zu Ihrer Informationsanfrage vom 06.09.2022 teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
- Welche finanziellen Auswirkungen werden die neuberechneten Grundsteuern auf
städtische Grundstücke haben? - Welche Auswirkungen haben nach bisherigen Erkenntnissen die neuen GrundsteuerBerechnungen auf Chemnitzer Mieter und Pächter? (bitte unterteilen nach Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, gewerblichen Grundstücken, landwirtschaftlichen Grundstücken)?
- Gibt es seitens der Stadtverwaltung Chemnitz Planungen, bestehende Pacht- und Mietverträge für kommunale Objekte und Grundstücke anzupassen?
- Wie will die Stadtverwaltung Chemnitz finanzielle Verwerfungen, vor allem im ländlichen Raum, verhindern?
Gegenwärtig erfolgt die Erstellung der Grundsteuererklärungen durch alle Steuerpflichtigen zur Vorlage in den Finanzämtern. Der Gesetzgeber hat dafür den Zeitraum bis 31.10.2022 vorgesehen.
Im Anschluss erfolgt die Prüfung und Entscheidung der Erklärungen. Im Ergebnis ergehen die Grundsteuermessbescheide. Dieser Vorgang wird sich bis in das Jahr 2024 erstrecken. Somit liegen für die Stadt Chemnitz absehbar noch keine belastbaren Erkenntnisse über die Auswirkungen und ggf. Veränderungen im Rahmen der Bewertung der Grundstücke vor. Daher ist die Beantwortung der Fragen 1, 2, 3 und 5 gegenwärtig objektiv ausgeschlossen. - Gibt es seitens der Stadtverwaltung Chemnitz Planungen, im Bezug zur Neuberechnung der Grundsteuer die Hebesätze anzupassen?
In Abhängigkeit der Einheitsbewertung aller Chemnitzer Grundstücke und Übermittlung der neuen Grundsteuermessbescheide durch das Finanzamt ist die Prüfung des Steueraufkommens zwecks Anpassung des Hebesatzes vorgesehen, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Wie im Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 24.11.2021 informiert, ist dieser Vorgang für September 2024 vorgesehen.
Freundliche Grüße
Ralph Burghart
Bürgermeister
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