Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Könnte im Jahr 2024 begonnen werden, die jetzigen kommunalen Vorschriften zu Brand, Unfall, Rettungswegen und sanitären Anlagen so zu prüfen, dass in einem neuen Ermessungsspielraum ein mögliches Minimum der Auflagen erreicht werden könnte?
Im Rahmen der Kulturhauptstadt 2025 können die öffentlich – rechtlichen Vorschriften nicht herabgesetzt werden, um vereinfacht Veranstaltungen zu ermöglichen. Die maßgeblichen Vorschriften dienen zum einen der Sicherheit des Veranstalters und vor allem der Gäste oder Besucher. Nicht zuletzt werden die Belange von Dritten, zum Beispiel der Nachbarn, beleuchtet und berücksichtigt. Da sich Chemnitz in den nächsten Jahren, insbesondere 2025, im Fokus der europaweiten Aufmerksamkeit befindet, sollten alle Beteiligten um die Sicherheit unserer Gäste bemüht sein.
Darüber hinaus ist die kommunale Verwaltung an die gesetzlichen Vorgaben durch Bund und Land gebunden. Eine Veränderung der geltenden Regelungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Natürlich hat auch die Stadtverwaltung ein großes Interesse daran geplante Veranstaltungen zu ermöglichen. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen wird Sie von dem gegebenen Ermessensspielraum Gebrauch machen. Die entsprechenden Stellen der Stadtverwaltung werden den Veranstaltern bei der Planung beratend zur Verfügung stehen. Es ist ihnen nur zu raten, möglichst frühzeitig auf die Verwaltung zuzukommen, um eventuelle Problemstellungen zur Lösung zu bringen.
Freundliche Grüße
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Michael Stötzer
Bürgermeister
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