Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage aus der Stadtratssitzung vom 25.10.2023:
Warum ist es eigentlich mittlerweile hier geläufig, keine Fragen im Stadtrat zu beantworten? Das sind ja aktuelle Anfragen, und warum werden die einfachen Anfragen nicht hier beantwortet, sondern ständig immer mitgenommen?
möchte ich auf § 28 (6) SächsGemO sowie auf § 5 (5) der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz (GO) verweisen. Demnach sind Anfragen binnen angemessener Frist, welche durch die GO auf 20 Arbeitstage nach Eingang konkretisiert wird, zu beantworten. Eine mündliche Beantwortung ist nicht vorgeschrieben.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
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