RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
  2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
  3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
  4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

Freundliche Grüße
Thomas Kütter
Bürgermeister