IA-055/2026 Puraglobe

Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

Ziel und Inhalt der Anfrage

Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

Anfrage

1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

-pH-Wert
-Abwassertemperatur
-Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

-CSB/BSB5 im Verhältnis
-Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
-Cyanid, leicht freisetzbar
-Sulfid
-AOX
-Kupfer
-Blei
-Nickel
-Chrom, gesamt
-Cadmium
-Zink
-Kohlenwasserstoffe
-Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
-Phosphor, gesamt
-Sulfat

Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

Siehe Punke 1.1. und 1.2

2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

Siehe Punke 1.1.

2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

Siehe Punke 1.1.

3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

Ja.

5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

-Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
-Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
-Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
-Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
-Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
-Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
-Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
-Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

-Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
-Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
-Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
-Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
-Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
-Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
-Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
-Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse