Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen AfD-Stadtratsfraktion und ProChemnitz dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.
Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?
Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.
Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.
Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.
EINORDNUNG
Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.
Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:
Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!