Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.
Anfrage
- Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?
2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?
3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?
4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?
5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?
6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?
7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?
Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.
EINORDNUNG
Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.