Am 30.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zum geplanten Wohngebiet am Eisenweg in Klaffenbach an den Oberbürgermeister.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Da die Stadt Chemnitz in einer Stellungsnahme verlautbaren ließ, es liege mit der unmittelbar angrenzenden Firma Puraglobe keine Emmissionsproblematik mehr vor, fragten wir nach, worauf sich diese Einschätzung gründet. Am 29.07. beantwortete Thomas Kütter unsere Fragen:
Anfrage
1.Auf welche konkreten Gutachten, Messungen, immissionsschutzrechtlichen Bewertungen oder behördlichen Stellungnahmen stützt sich die Aussage der Stadt Chemnitz, dass die Emissionsproblematik nicht mehr gegeben sei?
2.Wann wurden diese Gutachten oder Bewertungen erstellt und von welchen Fachbüros oder Behörden stammen sie?
Die Fragen 1. und 2. werden gemeinsam beantwortet. Das in der Informationsanfrage aufgegriffene Zitat aus der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025 ist aus der Stellungnahme des Umweltamtes nicht ableitbar. Es stammt vom Vorhabenträger. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen zum Zeitpunkt der ersten Beteiligung der städtischen Fachämter und liegen gegenwärtig nicht vor.
3.Unterliegt die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin der 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) als Betriebsbereich der unteren Klasse? Falls ja, wie wurde dieser Umstand bei der Planung des Wohngebietes berücksichtigt?
Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Dieser Umstand wurde in der Stellungnahme des Umweltamtes berücksichtigt. Daraus sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes entsprechende Schritte abzuleiten. Zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für die Anlage der Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist die Landesdirektion Sachsen (LDS).
4.Wurde im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25/04 eine Prüfung nach § 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz hinsichtlich des Trennungsgrundsatzes zwischen störfallrelevanten Betriebsbereichen und schutzbedürftiger Wohnbebauung durchgeführt?
5.Falls eine solche Prüfung durchgeführt wurde, welcher angemessene Sicherheitsabstand beziehungsweise Achtungsabstand wurde für den Betriebsbereich ermittelt?
6.Befindet sich das geplante Wohngebiet ganz oder teilweise innerhalb eines Sicherheits-, Achtungs- oder Untersuchungsabstandes zur Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH?
7.Wurde eine Geruchsimmissionsprognose nach den einschlägigen immissionsschutzrechtlichen Vorgaben erstellt? Falls ja, mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Einhaltung der zulässigen Geruchshäufigkeiten für Allgemeine Wohngebiete?
8.Wurde untersucht, ob durch die geplante Wohnbebauung eine sogenannte heranrückende Wohnbebauung entsteht, die den bestehenden Betriebsstandort künftig in seiner Entwicklung oder Nutzung einschränken könnte?
Die Fragen 4., 5., 6., 7. und 8. werden gemeinsam beantwortet. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 04.12.2025 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat insofern keinen Stand erreicht, dass eine Prüfung nach § 50 BImSchG hätte durchgeführt werden müssen/sollen. Die inhaltlich/fachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema (auch hinsichtlich der Fragen 5 und 6) bleibt späteren Schritten im Rahmen der Entwicklung des Bebauungsplanes vorbehalten, sollte das Vorhaben nochmal aufgegriffen werden.
9.Welche konkreten Änderungen der Betriebsstruktur oder der genehmigten Anlagen haben nach Auffassung der Stadt dazu geführt, dass die bisher angenommene Emissionsproblematik entfallen sein soll?
Die Firma Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) ist eine nach dem Bundes-Immis-sionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigte Anlage. Sie unterliegt den Bestimmungen der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) als Betriebsbereich der unteren Klasse. Etwaige Änderungen an der Anlage sind der Stadt Chemnitz nicht bekannt.
10.Liegen der Stadt Chemnitz Stellungnahmen der zuständigen Immissionsschutzbehörde, der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen? Falls ja, werden diese Unterlagen dem Stadtrat und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
Dem Umweltamt liegen keine Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen (LDS) oder anderer Fachbehörden vor, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigt.
EINORDNUNG
Das ist interesannt: Anlass der Anfrage war die Aussage in der Begründung zur Beschlussvorlage B-208/2025, wonach im Umfeld des geplanten Wohngebietes keine Emissionsproblematik mehr bestehe. Die Verwaltung stellt nun klar: Diese Aussage stammt gar nicht aus einer fachlichen Bewertung des Umweltamtes, sondern vom Vorhabenträger selbst. Konkrete Gutachten oder andere Unterlagen zum Umfeld des Bebauungsplangebietes lagen und liegen nach Angaben der Stadt nicht vor. Gleichzeitig bestätigt die Verwaltung, dass die unmittelbar angrenzende Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) weiterhin nach dem BImSchG genehmigt ist und als Betriebsbereich der unteren Klasse der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) unterliegt. Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen oder anderer Fachbehörden, die die Eignung des Standortes für ein Allgemeines Wohngebiet ausdrücklich bestätigen, liegen der Stadt ebenfalls nicht vor.
Die Verwaltung verweist darauf, dass der Bebauungsplan im Dezember 2025 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität abgelehnt wurde und die fachliche Prüfung erst bei einer erneuten Aufnahme des Vorhabens erfolgen solle. Für uns ist klar, dass ein Wohngebiet auf fraglichem Flurstück und die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Puraglobe) nach aktueller Rechtslage nicht koexistieren können, weil der Schutz künftiger Anwohner im Störfall nicht gewährleistet werden kann.