Am 09.06. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme nach eine Ratsanfrage zu den Waschbären und dessen Population in Chemnitz an den Oberbürgermeister. (RA-126/2026) Anlass waren mehrere Mitteilungen von Bürgern aus Ebersdorf und Glösa, denen durch diese Tiere Schäden entstanden waren. Knut Kunze lehnte diese Ratsanfrage am 22.06. mit der üblichen Begründung ab, Ratsanfragen seien nur dann zulässig, wenn sie sie auf einzelne Angelegenheiten der Gemeinde beziehen.
Dann geschah auf der Stadtratssitzung am 02.07. etwas Bemerkenswertes: Nahezu alle Fraktionen reichten unsere Ratsanfrage als Informationsanfrage ein – zum Teil wortgleich. Auch von unserer Fraktion wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut gestellt.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Wir fragten nach Zahlen, Entwicklung der Population in den letzten Jahren und nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Waschbären. Am 20.07. beantwortete Knut Kunze, was er zuvor nicht beantwortet hatte.
Anfrage
1.Sind der Stadtverwaltung Zahlen über die innerstädtische Waschbärenpopulation bekannt und wenn ja, wie hoch sind diese?
Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemachtwerden.
2.Wie hat sich die Population in den letzten Jahren entwickelt?
Zahlen zur Waschbärenpopulation werden nicht erfasst. Dazu können keine Angaben gemacht werden.
3.Welche Maßnahmen zur Reduzierung der Waschbärenpopulation wurden bereits ergriffen und zieht man weitere Maßnahmen in Betracht?
Die Jagdausübungsberechtigten bejagen die Wildart Waschbär im Rahmen der regulären Jagdausübung in den Eigenjagdbezirken und den Gemeinschaftlichen Jagdbezirken im Stadtgebiet Chemnitz im regelmäßigen Jagdbetrieb.
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes in einem befriedeten Bezirk dürfen gemäß § 8 Abs. 3 SächsJagdG u. a. Waschbären auch ohne Jagdschein fangen und sich aneignen. Sie können, sofern sie die erforderliche Sachkunde besitzen, die gefangenen Tiere unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften und entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 4 Satz 1 BJG (Elterntierschutz!!!) töten. Sofern sie die erforderliche Sachkunde nicht besitzen, muss ein Jagdscheininhaber oder eine sonstige sachkundige Person (z. Bsp. Tierarzt) damit beauftragt werden. Ein Jagdscheininhaber darf bei Vorliegen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung die Jagdhandlung auch mit der Waffe ausführen. Ein Jagdscheininhaber handelt dann im Rahmen der beschränkten Jagdausübung. Von dieser Möglichkeit wird von Eigentümern oder Nutzungsberechtigten mehr oder weniger Gebrauch gemacht.
Im Internet bieten auch mehrere Dienstleister Hilfe für die Bürger an.
Weitere Maßnahmen werden nicht in Betracht gezogen.
EINORDNUNG
Ein weiteres Beispiel dafür, dass die AfD wichtige Oppositionsarbeit leistet. Dass die anderen Fraktionen unsere Fragen übernommen haben, zeigt 1. wie wichtig dieses Thema ist und 2. dass die Nicht-Beantwortung unserer ersten Ratsanfrage keine Rechtsgrundlage besaß.
Die Stadtverwaltung gibt an, keine Zahlen zur Waschbärenpopulation vorliegen zu haben, und folglich auch nicht sagen zu können, wie sich die Population entwickelt hat. Die Waschbärenjagd ist unter den den Auflagen des Sächsischen Jagdgesetzes möglich, die Tötung unter Berücksichtigung des Bundesjagdgesetzes §22 Absatz 4 Satz 1 gestattet. Darüber hinaus ergreift die Stadt keine Maßnahmen und zieht diese auch zukünftig nicht in Betracht, die untere Jagdbehörde hat kein Jagdausübungsrecht. Für die Bürger besteht die Möglichkeit, getötete Tiere kostenfrei auf dem Betriebsgelände der Feuerwache 3 an der Jagdschänkenstraße zu entsorgen. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2023 auf 939€, in 2024 auf 1.275€ und in 2025 auf 972€.
Im Freistaat Sachsen existiert ein „Landeskonzept zum Umgang mit wildlebenden invasiven Arten“ des sächsischen Umweltministeriums, welches die behördliche Handhabung regelt. Vorgaben zur Waschbärenbekämpfung finden sich im „Waschbär-Management- und Maßnahmeblatt“ Nr. 1143/2014.
Warum man diese Informationen erst nach Nachfrage mehrerer Fraktionen gegeben hat, bleibt das Geheimnis von Herrn Knut Kunze.