Am 02.09. richtete unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zum Firlefanz-Festival an den Oberbürgermeister. Anlass waren massive Ruhestörungen und Lärmbelästigungen während des Festivals vom 31.07. bis 02.08.2026 an der Talsperre Euba. Die Anfrage wurde am 17.09. durch den Bürgermeister Kunze nicht beantwortet. Am 28.09. reichten wir die Fragen als Informationsanfrage erneut ein
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicht der Fraktion war es erforderlich zu klären, auf welcher Grundlage die Beschallung bis in die Morgenstunden möglich und genehmigt war, unter welchen Auflagen diese erfolgte, ob man Schallpegelmessungen durchgeführt hat und ob dieses eher links gerichtete Festival öffentliche Fördergelder erhielt. Diese Anfrage wurde am 19.10. durch den Bürgermeister Kunze beantwortet.
Anfrage
1.Auf welcher Genehmigungsgrundlage wurde die Beschallung bis in die Morgenstunden (5.00 Uhr) gestattet?
Der Bescheid zur Veranstaltung mit entsprechenden Auflagen erfolgte auf Basis des § 12 SächsPBG i. V. m. § 10 der Polizeiverordnung der Stadt Chemnitz. Auflagen zum Schutz vor Immissionen erfolgten auf Basis des BImSchG i. V. m. der Freizeitlärmrichtlinie.
2.Welche Auflagen, insbesondere was den Lärmschutz betrifft, wurden dem Veranstalter auferlegt? Welche konkreten Regelungen und Auflagen wurden für die Veranstaltung herangezogen, so dass offenbar eine Beschallung bis 05:00 Uhr in der früh zulässig war?
Es wurden Pegelbegrenzungen, welche vor den jeweiligen Lautsprechern der Bühnen zu messen waren, verfügt. Die Pegelbegrenzungen basierten unter Zugrundelegung der örtlichen Gegebenheiten auf der Freizeitlärmrichtlinie sowie den darin beschriebenen Umständen und Annahmen. Sie beruhten auf Berechnungen zur Einhaltung der zulässigen Schallimmissionen an Immissionsorten nächstgelegener Wohnbebauung.
3.Wurden während der Veranstaltung Schallpegelmessungen oder sonstige Kontrollen zur Überwachung der Lärmschutzauflagen durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
Durch die Veranstalter musste eine durchgehende Messung und Dokumentation der Schallpegel an allen Bühnen durchgeführt werden. Daraus ergab sich, dass der verfügte Maximalpegel an allen Bühnen der Veranstaltung über den gesamten Veranstaltungszeitraum nicht ausgereizt, sondern unterschritten wurde. Mit Blick darauf wird ergänzend mitgeteilt, dass sich keine, auch nurniederschwelligen, Ansatzpunkte, dass Messdaten seitens des Veranstalters geschönt oder manipuliert worden sind, ergaben. Weiterhin erfolgten nach telefonischer Kontaktaufnahme zum Lärmschutzbeauftragten der Veranstaltung Messungen im Bereich Beutenberg, welche die erwähnte Unterschreitung der verfügten Pegelauflagen an den vorgegebenen Messorten bestätigte.
4.Wie viele Beschwerden über die Lärmbelästigung gingen bei der Polizei bzw. den zuständigen Behörden während der Veranstaltung ein und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
Diesseits ist nicht bekannt, ob bzw. wie viele Beschwerden beim Polizeivollzugsdienst eingingen.
5.Wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Veranstaltung einschließlich der nächtlichen Beschallung mit den Schutzbestimmungen des unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“ vereinbar ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ja, auch dies wurde umfangreich geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung flossen als Auflagen in den Bescheid ein.
6.Gab es öffentliche Fördermittel und wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Fördertöpfen stammte das Geld?
Dazu existieren beim Bescheid erstellenden Amt keine Kenntnisse.
7.Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit der Veranstaltung für die Genehmigung und Überwachung künftiger Veranstaltungen an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich Lärmschutz, Nachtruhe und Anwohnerschutz?
Da nicht nur anhand objektiver Daten der vorgelegten Messprotokolle, sondern auch aufgrund von Eigenermittlungen in Form von Befragungen von Anwohnern des Umfeldes bestätigt werden konnte, dass keine störenden Geräuschbelästigungen auftraten, steht zweifelsfrei fest, dass die normierten Bedingungen zum Lärmschutz aus den bereits benannten gesetzlichen Grundlagen eingehalten wurden.
Dies vorangesetzt wird bezüglich der nicht nachgewiesenen Behauptung „erheblicher Lärmbelästigung von Anwohnern“ entgegengetreten. Lärm an sich, gemeint ist jedoch der von einer/mehreren Quelle/n verursachte Schallpegel, wird subjektiv unterschiedlich wahrgenommen und legaldefiniert als auf einen Menschen schädigend oder störend einwirkende Schalldruckpegel.Das bedingt, dass in der rechtlichen Bewertung allein auf messbare Kriterien, den/die Schalldruckpegel, die auf einen Durchschnittsmenschen einwirken/einwirken können, abgestellt wird. Erst, wenn diese, durch Rechtsprechung hinlänglich bestätigten, Pegel überschritten werden,liegt demzufolge Lärm vor, vor dem der gesetzliche Schutz greift.
Einordnung
Die Verwaltung erklärt die Lärmschutzvorgaben für eingehalten und weist die Behauptung erheblicher Lärmbelästigungen zurück. Unser Stadtrat Ulrich Oehme lebt selbst in Euba und hat nicht nur den Lärm persönlich mitbekommen. Es wurde zudem von mehreren Anwohnern die Frage an ihn herangetragen, wie eine derartige Lärmbelastung genehmigt werden und stattfinden konnte.
Die Stadtverwaltung verweist auf festgelegte Pegelbegrenzungen und Messprotokolle, die der Veranstalter selbst erstellt hat. Wer sich selbst kontrolliert, wird natürlich zu dem Ergebnis kommen, die zulässigen Maximalpegel an allen Bühnen unterschritten zu haben. Das aber widerspricht der Darstellung einiger Eubaer und wie sie das Firlefanzfestival tatsächlich erlebten.
Besonders bemerkenswert ist der Umgang mit den Fördermitteln: Wer eine Veranstaltung genehmigt, muss nicht zwangsläufig für sämtliche Fördermittel zuständig sein. Dennoch bleibt die Frage offen, ob und in welchem Umfang Steuergeld eingesetzt wurde und welche anderen städtischen Stellen hierzu Auskunft geben können. Auch der Verweis auf die Prüfung des angrenzenden Naturschutzgebiets „Um den Eibsee“ bleibt aus unserer Sicht zu knapp. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für das Gebiet vorgesehen waren, geht aus der Antwort nicht hervor.
Akzeptanz für das Firlefanz-Festival entsteht nicht dadurch, dass die Verwaltung Beschwerden als unbelegt zurückweist. Die Verwaltung behauptet zwar, eigene Befragungen durchgeführt zu haben; mit dem Ergebnis, es seien keine Lärmbelästigungen aufgetreten. Aber wie viele Anwohner befragt wurden und nach welchen Kriterien die Befragung erfolgte, wurde nicht näher ausgeführt. Frei nach dem Motto: „Es wird behauptet, es sei zu laut gewesen? Ich habe hier Leute, die sagen, es sei nicht zu laut gewesen.“ Am Ende steht hier Aussage gegen Aussage. Die Eubaer aber werden sich daran erinnern, wie laut es wirklich war und welche Aussage der Wahrheit näher kommt.