Am 24.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Anlass war die Vergabe der Sonderschulden des Bundes und ob sich die Stadt Chemnitz an dem Projektaufruf beteiligt hat, damit Sportstätten und Schwimmbäder zu sanieren.
Am 18.05.teilte Bürgermeisterin Ruscheinsky folgendes mit:
- Hat sich die Stadt Chemnitz schon am Projektaufruf beteiligt, und wenn ja mit welchen Projekten?
- Wenn nein, warum nicht?
- Ist die Einreichung von Projekten vorgesehen, und wenn ja welche?
- Ist für die Beteiligung ein Stadtratsbeschluss notwendig und wenn ja, wann wird dieser zur Entscheidung eingebracht?
Für eine Beteiligung an dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ausgeschriebenen Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ ist die Einreichung eines Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 notwendig.
Die Stadt Chemnitz hat sich bisher nicht an diesem Förderprogramm beteiligt. Eine Beteiligung setzt die Bestätigung der Eigenmittel im städtischen Haushalt voraus. Dies ist derzeit nicht gegeben auf Grund der aktuellen Haushaltslage der Stadt Chemnitz.
EINORDNUNG
Das zu lesen, tut wirklich weh! Die Stadtverwaltung sagt sinngemäß: Um sich auf Fördermittel zu bewerben, muss ein Stadtratsbeschluss vorliegen sowie Eigenmittel im städtischen Haushalt vorhanden sein. Beides ist nicht der Fall. Was ist das anderes als eine Bankrotterklärung?
Am nächsten Mittwoch beraten wir über die Verteilung der Sonderschulden des Bundes. In den aktuellen Vorlagen sind keine Eigenmittel für die Beteiligung an diesem Projektaufruf eingeplant.
Wie aber kommt die Verwaltung auf die Aussage, dass ein Stadtratsbeschlusses bis zum 3. Juli 2026 erfolgen muss?
Im Projektaufruf heißt es: „Mit Einreichung der Projektskizze muss die Gesamtfinanzierung des Projektes seitens des Antragstellers bestätigt werden. Die Skizze muss eine realistische Mittelabflussplanung enthalten.“
Es wird auch darauf hingewiesen, das die Kommunen ihre Interessenbekundungen bis zum 19.06.2026 einreichen können. Das zugehörige Portal wurde ab dem 20.03.2026 freigeschaltet.