RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

Ziel und Inhalt der Anfrage

Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

Zur Anfrage:

1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
überlasten?

Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

Einordnung

Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.