Am 30.06. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen zu niedriger Sitzhöhen in Fahrgastunterständen an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Fahrgästen aus der Morgenleite, die eine zu niedrige Sitzhöhe beklagten.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Es galt, herauszufinden, ob die zu niedrig montierten Sitzgelegenheiten bekannt sind, ob Abhilfe geschaffen werden soll und wer sich dafür verantwortlich zeichnet Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.
Anfrage
Nach Hinweisen aus Morgenleite zu niedrigen Sitzhöhen in Fahrgastunterständen (stellenweise nur 41 cm) ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:
1.Ist bekannt, dass einige Bänke eine zu niedrige Höhe haben?
In sehr seltenen Fällen werden uns von Fahrgästen zu niedrige Sitzgelegenheiten inFahrgastunterständen (FGU) gemeldet. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eineHaltestelle barrierefrei ausgebaut wurde, der Fahrgastunterstand jedoch nicht entsprechendangepasst wurde. Diese Meldungen werden jeweils an den Dienstleister weitergegeben. Dort wirdgeprüft, ob die Sitzbank im Fahrgastunterstand angepasst werden kann. Bis auf sehr wenigeAusnahmen ist dies bisher auch entsprechend umgesetzt worden.
2.Liegen der Behindertenbeauftragten Beschwerden aus der Bevölkerung vor und wenn ja,wurden diese zur Prüfung weitergeleitet und bearbeitet?
Im Jahr 2024 wurde uns über die Inklusionsbeauftragte eine entsprechende Anfrage übermittelt. Damals ging es um die Straßenbahnhaltestellen „Südring“ sowie „Dr.-Salvador-Allende-Str.“ entlangder Trasse Stollberger Straße mit insgesamt vier FGU. Diese Hinweise wurden an den Dienstleisterweitergegeben und innerhalb von wenigen Wochen korrigiert. Neuere entsprechende Meldungensind uns nicht bekannt beziehungsweise wurden, wie unter Punkt 1 beschrieben, nachgebessert. Aus dem Stadtteil Morgenleite wurde bisher nichts gemeldet.
3.Wer ist für die Errichtung zuständig?
Für die Errichtung und Wartung von FGU sowie der zugehörigen Sitzbänke ist in Abstimmung mitder Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) der Dienstleister Ströer zuständig.
4.Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben nach DIN 18040-3?
In der HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) sowie in der DIN 18040-3 (BarrierefreiesBauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wird eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm angegeben.Diese Regelungen sind auch in den vertraglichen Vereinbarungen enthalten.
Eine regelmäßige Nachmessung jedes einzelnen FGU ist jedoch nicht leistbar. Bei konkretenHinweisen oder Beschwerden erfolgt wie unter 1) beschrieben eine anlassbezogene Prüfung undwenn möglich Nachbesserung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die exakte Einhaltung derSitzhöhe an Haltestellen mit starker Längsneigung beziehungsweise in Gefällesituationen baulicherschwert sein kann. Hier kann es zu möglichen Abweichungen kommen.
5.Wie viele Haltestellen in Chemnitz sind mit speziellen „Seniorenbänken“ mit Höhen von 50 cm bis 56 cm ausgestattet?
Zu speziellen „Seniorenbänken“ wurden uns bisher keine Bedarfe gemeldet. Innerhalb eineseinzelnen Fahrgastunterstandes wäre es zudem kaum umsetzbar, verschiedene Sitzhöhenanzubieten. Ein FGU verfügt in der Regel über eine Sitzbank mit drei Sitzflächen, die entsprechendder DIN-Vorgaben mit einer Standardhöhe ausgestattet wird.
EINORDNUNG
Die Antwort der Verwaltung bestätigt, dass die nach DIN 18040-3 vorgesehene Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, räumt aber auch ein, dass eine regelmäßige Kontrolle der einzelnen Fahrgastunterstände nicht stattfindet. Die Verwaltung verweist darauf, dass entsprechende Meldungen in der Vergangenheit in aller Regel an den zuständigen Dienstleister Ströer weitergegeben worden sind. Für den Stadtteil Morgenleite habe es bislang allerdings keine entsprechende Meldung gegeben. Damit bleibt die Frage bestehen, wie viele tatsächlich zu niedrige Sitzgelegenheiten es in Chemnitz gibt.
Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten im Fahrgastunterstand auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern kann für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Einschränkung darstellen.
Bei der Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wäre auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Bürger im Blick zu behalten. Die Antwort der Verwaltung zeigt zudem, dass bestehende Fahrgastunterstände einer systematischen Überprüfung unterzogen werden sollten, anstatt ausschließlich auf Beschwerden zu reagieren.