Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Reineckerstr. zwischen Dürer- und Charlottenstraße an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicher der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.
Anfrage
1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den aktuellen baulichen Zustand der Reineckerstraße im Abschnitt zwischen Dürerstraße und Charlottenstraße?
Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.
2.Welche Schäden an der Fahrbahn (z. B. Risse, Aufbrüche, Setzungen, Verdrückungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?
Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen,Risse und kleinere Aufbrüche auf.
3.Wann wurde der Zustand dieses Straßenabschnitts zuletzt erfasst und in welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität wurde er eingestuft?
Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 25. Juni 2022 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 8. Juli 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurdendabei nicht festgestellt.
4.Ist für diesen Abschnitt der Reineckerstraße eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme geplant? Falls ja, wann soll diese umgesetzt werden und aus welchen Haushaltsmitteln soll die Finanzierung erfolgen?
Bislang bestehen diesbezüglich keine konkreten Planungen. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wird den Straßenabschnitt jedoch im August 2026 im Rahmen der Tiefbaukoordinierung mit den Medienträgern ansprechen. Hierbei soll geprüft werden, ob seitens der Medienträger mittelfristig Erneuerungsbedarf besteht. Ist dies der Fall, wird weiterhin geprüft, ob für eine gleichzeitige Instandsetzung der Fahrbahn als koordinierte Baumaßnahme ausreichend Mittel beim Verkehrs-und Tiefbauamt zur Verfügung stehen.
5. Sofern derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, aus welchen Gründen wurde der Straßenabschnitt bislang nicht in die Investitions- oder Erhaltungsplanungaufgenommen?
Der betroffene Straßenabschnitt hat ausschließlich Erschließungsfunktionen. Die Verkehrsbedeutung im gesamtstädtischen Kontext ist gering. Da die in den vergangenen Jahren zur Verfügung stehenden Mittel nie auskömmlich waren, um alle Bedarfe zu decken, wurde dem Straßenhauptnetz mit hoher Verkehrsbedeutung Vorrang in der Instandsetzung gegeben. Das Nebennetz mit Erschließungsfunktion musste bisher nachgelagert betrachtet werden. Aufgrund der aktuellen Haushaltlage wird sich vermutlich auch in den kommenden Jahren an dieser Verfahrensweise nichts Grundlegendes ändern.
6.Welche Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen wurden seit dem Jahr 2023 in diesem Straßenabschnitt durchgeführt bzw. sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierungvorgesehen?
Es erfolgten ausschließlich partielle Reparaturen von Schadstellen in der Deckschicht (Flickung)sowie die Instandsetzung eines Straßenablaufs.
7.Liegen der Stadtverwaltung seit dem Jahr 2023 Hinweise, Beschwerden oder Meldungen –beispielsweise über den Mängelmelder oder auf anderem Wege – zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wie viele Meldungen gingen ein und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
Seit 2023 liegen eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudemwurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschädengeringerer Priorität erfasst.
EINORDNUNG
Die Antwort ist ernüchternd und bestätigt, was die Anwohner beklagen: Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht und mit einer Note von 4,3 nahe dran an „Mangelhaft.“ Umso trauriger ist, dass es konkrete Planungen für eine grundhafte Sanierung derzeit nicht gibt.
Die Begründung für den Sanierungsstau ist dabei grundsätzlich nachvollziehbar: Die Reineckerstraße besitzt lediglich Erschließungsfunktion. Weil die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, konzentriert sich die Stadt auf das Straßennetz, welches den täglichen Durchgangsverkehr zu tragen hat. Das nachgelagerte Netz muss warten und die Verwaltung geht davon aus, dass sich daran nichts ändern wird.
Genau darin liegt für uns das eigentliche Problem. Deutschland, Sachsen und auch Chemnitz finden für zahllose neue Projekte und politische Vorhaben immer wieder Geld. Gleichzeitig fehlt es an den Mitteln, um bestehende Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Eine Straße, die mit der Zustandsnote 4,3 bewertet wird und für die gleichzeitig keine konkrete Sanierungsperspektive besteht, ist ein Beispiel für einen Staat, der seine Kernaufgaben aus den Augen verliert. Wenn notwendige und seit Jahren aufgeschobene Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden können, ist dies das Ergebnis eines jämmerlichen Staatsversagens. Unser Steuergeld gehört nicht ins Ausland, sondern in unsere Straßen!
Die Reineckerstraße gehört nicht zu den großen Verkehrsachsen. Und doch wird sie für die Anwohner gebraucht. Diese Nebenstraße darf nicht so lange vernachlässigt werden, bis ihre Benutzung gefährlich wird.