Am 22.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zum Gymnasium an der Chemnitzer Wielandstraße 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der Beschluss B-156/2025, nachdem das Gebäude für einen Millionenbetrag gekauft und bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 für den Schulbetrieb hergerichtet sein sollte. Dieser Zeitplan konnte jedoch nicht eingehalten werden. Es findet aktuell kein Unterricht statt.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Da für den Ankauf des Gebäudes 2 Mio.€ aufgewendet worden sind und entgegen des oben genannten Beschlusses kein Unterricht stattfindet, hielt es die Fraktion für erforderlich, nachzufragen, was nun der Stand der Dinge ist, warum der ursprüngliche Beschuss nicht umgesetzt werden konnte und wann der Unterricht an der Wielandstraße 4 aufgenommen werden kann. Die Anfrage wurde am 08.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.
Anfrage
1.Wurde die Sanierung und Herrichtung des Schulstandortes Wielandstraße 4 inzwischen vollständig abgeschlossen? Falls nein, welche Maßnahmen stehen noch aus und wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?
Gemäß Beschluss B-156/2025 (Ankauf Schulgebäude Wielandstraße 4) wurde vorgesehen, „bauliche Mängel am Schulstandort, welche einer weiteren schulischen Nutzung entgegenstehen im Schuljahr 2025/2026 zu beheben.“ Zur kurzfristigen Abdeckung des damaligen Bedarfs wurde zwischen Schulamt und Gebäudemanagement ein Raumprogramm für die schulische Nutzung des Gebäudes erarbeitet. Eine umfassende Komplettsanierung hätte aufgrund des erforderlichen Planungs- und Umsetzungszeitraums einen deutlich längeren Zeitraum in Anspruch genommen und konnte den kurzfristig bestehenden Bedarf nicht zeitnah abdecken. Die grundsätzliche Sanierungsperspektive wurde dennoch berücksichtigt und im Schulsanierungskonzept aufgenommen. Um eine zeitnahe Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen, wurden unmittelbar nach dem Erwerb die dringend erforderlichen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Im Fokus standen dabei insbesondere die Beseitigung von Brandschutzmängeln und technischen Unzulänglichkeiten. Ergänzend wurden bereits energetisch wirksame Maßnahmen umgesetzt, wie die Dämmung des Dachgeschosses und die Verbesserung der Beleuchtung.
2.Wurde der Schulstandort zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 tatsächlich für den Gymnasialbetrieb in Nutzung genommen? Falls ja, durch welches Gymnasium und mit wie vielen Schülern bzw. Klassen? Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Nach Abschluss der Planungen zur Klassenbildung im Oberschul- und Gymnasialbereich wurde dem Schulamt der Stadt Chemnitz durch das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) mit Schreiben vom 5. Juni 2026 mitgeteilt, dass das Schulobjekt Wielandstraße 4 im Schuljahr 2026/2027 entgegen der vorherigen Annahmen noch nicht benötigt wird. Den Ausführungen des LaSuB entnehmend, haben, vor dem Hintergrund der mit der Nutzung von mehreren Schulgebäuden verbundenen organisatorischen Herausforderungen, die Schulleitungen Lösungen gefunden, die eine Beschulung an den jeweiligen Hauptstandorten sicherstellen.
3.Welche Gesamtkosten sind der Stadt Chemnitz seit dem Erwerb der Immobilie für die Sanierung, Instandsetzung und sonstige Herrichtung des Standortes entstanden bzw. werden voraussichtlich noch entstehen?
Bis September 2026 wurden hierfür insgesamt 770.000 Euro veranschlagt. Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind noch nicht ermittelt, dies erfolgt anhand der Prioritäten gemäß Schulsanierungskonzept.
4.Wann erfolgten bzw. erfolgen die Abnahmen der durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen und ist der Standort inzwischen uneingeschränkt für den vorgesehenen Schulbetrieb nutzbar?
5.Welche konkrete weitere Nutzung ist für die Wielandstraße 4 vorgesehen, sofern der ursprünglich für das Schuljahr 2026/2027 angekündigte Gymnasialbetrieb dort bislang nicht aufgenommen wurde?
Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die geplanten Modernisierungsarbeiten wurden weitestgehend zum Beginn des Schuljahres abgeschlossen. Aufgrund des veränderten Bedarfs und vorhandener Budgetreste konnten zusätzliche Leistungen umgesetzt werden. Diese Arbeiten wurden im September 2026 abgeschlossen. Damit sind die gemäß der Raumplanung erforderlichen Räume fertiggestellt. Eine umfassende Komplettsanierung des Gebäudes erfolgte nicht. Diese ist jedoch für einen späteren Zeitpunkt im Schulsanierungskonzept berücksichtigt.
Das Karl-Schmidt-Rottuff-Gymnasium nimmt das Gebäude mit Schuljahr 2027/2028 in Betrieb. Ein entsprechendes Raumkonzept wurde zwischen Schulleitung und Schulamt abgestimmt und liegt aktuell dem LaSuB zur Prüfung vor.
EINORDNUNG
Mit dem Kauf für zwei Millionen Euro sollten kurzfristig zusätzliche Schulkapazitäten geschaffen werden. Bauliche Mängel waren bis Beginn des Schuljahres 2026/2027 zu beseitigen. Doch der Plan ging nicht auf, es findet kein Unterricht statt. Das Gebäude werde nun doch nicht so schnell benötigt, teilte das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) der Stadt am 5. Juni 2026 mit. Nun ist die Nutzung durch das Karl-Schmidt-Rottluff-Gymnasium ab 2027/2028 vorgesehen. Dieser Fall wirft erhebliche Fragen zur Schulbedarfsplanung und zum wirtschaftlichen Umgang mit Steuergeld auf.
Warum investiert die Stadt zwei Millionen Euro in ein Schulgebäude, das kurzfristig gebraucht wurde, auf dass man nun aber ein weiteres Schuljahr verzichten kann? Offensichtlich wurde der Schulraumbedarf nur mangelhaft zwischen Stadt, Schulamt und LaSuB abgestimmt. Die Stadt musste nun feststellen, dass das Gebäude vorerst gar nicht benötigt wird. Hinzu kommen erhebliche Folgekosten: Bis September 2026 wurden weitere 770.000 Euro für Instandsetzung und Herrichtung veranschlagt. Zusammen mit dem Kaufpreis stehen damit bereits rund 2,77 Millionen Euro im Raum – ohne dass der vorgesehene Schulbetrieb aufgenommen, geschweige denn eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen worden wäre – für die man die Zeit gehabt hätte! Weitere Planungs- und Sanierungskosten sind laut Antwort bislang nicht ermittelt. Wann diese anfallen und wie hoch sie ausfallen werden, bleibt offen. Das Ausmaß an Planlosigkeit ist bemerkenswert.
Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet eine nachvollziehbare Erklärung, auf welcher Bedarfsprognose der Ankauf beruhte, warum sich die Einschätzung des LaSuB plötzlich änderte und warum man nicht gleich eine umfassende Komplettsanierung vorgenommen hat. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeld verlangt, dass der Bedarf vor dem Kauf geklärt ist – und nicht erst, nachdem Millionen ausgegeben wurden und eine Nutzung in den Sternen steht.