zu RA-026/2026 „Gendern in der Stadtverwaltung Chemnitz“

Unser Stadtrat Nico Köhler richtete am 2. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die regelmäßige Verwendung sogenannter gendersensibler Sprache in Veröffentlichungen der Stadtverwaltung, insbesondere in Pressemitteilungen.

Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, Transparenz über Umfang, Grundlagen und Verbindlichkeit dieser Sprachregelungen herzustellen.

Ziel und Inhalt der Anfrage

Die Anfrage verfolgte das Ziel, Klarheit über die verwaltungsinterne Praxis zu schaffen. Konkret wurde gefragt:

  1. Anwendungsbereiche der Gendersprache
    In welchen Veröffentlichungen der Stadt Chemnitz (z. B. Pressemitteilungen, Beschlussvorlagen, Anträge, Amtsblatt) eine gendersensible Sprache zulässig ist.
  2. Rechts- und Verwaltungsvorschriften
    Auf welcher rechtlichen oder dienstlichen Grundlage die Verwendung der Gendersprache innerhalb der Stadtverwaltung geregelt ist.

Die AfD-Stadtratsfraktion sieht hierin eine Frage der Verwaltungskultur, Verständlichkeit und Neutralität staatlicher Kommunikation.

Antwort der Stadtverwaltung

Mit Schreiben vom 16. Februar 2026 beantwortete der Oberbürgermeister die Anfrage inhaltlich.

Dabei wurde Folgendes ausgeführt:

  • In Publikationen, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträgen der Stadt Chemnitz wird auf eine gendersensible Sprache geachtet, überwiegend in der Kurzform mit Doppelpunkt (z. B. Bürger:in).
  • Im Amtsblatt sowie in Beschlussvorlagen wird die sogenannte Paarform verwendet (z. B. „Chemnitzerinnen und Chemnitzer“).
  • Die Verwendung gendersensibler Sprache ist verwaltungsintern in der Dienstanweisung DA 1001 geregelt.
  • Ziel ist eine möglichst geschlechterneutrale Sprache; wenn dies nicht möglich ist, kann der Doppelpunkt genutzt werden.
  • Zwingend vorgeschrieben ist eine geschlechtergerechte Sprache dort, wo eine gesetzliche Grundlage besteht, insbesondere bei Stellenausschreibungen nach dem Sächsischen Gleichstellungsgesetz.

Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz stellt fest:

  • Die Stadtverwaltung verfolgt eine aktive Sprachregelung, die über gesetzlich zwingende Vorgaben hinausgeht.
  • Die Nutzung gendersensibler Sprache ist verwaltungsintern normiert, jedoch nicht ausschließlich rechtlich vorgeschrieben.
  • Damit handelt es sich um eine bewusste Entscheidung der Verwaltung, die Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation gegenüber allen Bürgern hat.

Aus Sicht der Fraktion bleibt festzuhalten, dass staatliche Kommunikation klar, verständlich und politisch neutral sein sollte und sprachliche Vorgaben regelmäßig überprüft werden müssen.