zu RA-027/2026 „Straftäter werden wegen zu langer Ermittlungen entlassen“

Unser Stadtrat Nico Köhler stellte am 3. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass waren Presseberichte über stark anwachsende Zahlen offener Strafverfahren in Sachsen sowie die daraus resultierenden Risiken für den Rechtsstaat und die öffentliche Sicherheit.

Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion berührt dieses Thema zentrale Fragen von innerer Sicherheit, Rechtsdurchsetzung und staatlicher Handlungsfähigkeit.

Ziel und Inhalt der Anfrage

Die Anfrage hatte das Ziel, Klarheit über die Situation in Chemnitz zu erhalten. Konkret wurde gefragt:

  1. Dauer von Strafverfahren
    Durchschnittliche Verfahrensdauer am Amtsgericht Chemnitz im Jahr 2025.
  2. Entwicklung offener Verfahren
    Entwicklung der Zahl offener Strafverfahren seit 2021.
  3. Aufhebung von Haftbefehlen
    Ob es in Chemnitz Fälle gab, in denen Haftbefehle wegen überlanger Ermittlungsverfahren aufgehoben werden mussten.
  4. Nicht vollstreckte Abschiebungen
    Anzahl vollziehbar ausreisepflichtiger Personen ohne Abschiebung sowie mögliche Folgen langer Verzögerungen.
  5. Einflussmöglichkeiten der Stadt
    Ob und wie die Stadt Chemnitz auf eine Beschleunigung von Ermittlungsverfahren hinwirkt.

Die AfD-Stadtratsfraktion sieht hierin ein berechtigtes Informationsinteresse, da Verzögerungen im Straf- und Ausländerrecht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung unmittelbar beeinträchtigen.

Antwort der Stadtverwaltung

Mit Schreiben vom 6. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Fragen nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechen. RA_027_2026_Antwort_Anfrage_D3

Die Verwaltung führte aus:

  • Die Anfrage betreffe eine Vielzahl von Sachverhalten, die nicht als einzelne kommunale Angelegenheiten einzustufen seien.
  • Strafverfahren, Ermittlungsdauer, Haftbefehle und Abschiebungen lägen überwiegend außerhalb der Zuständigkeit der Stadtverwaltung.
  • Zur Frage der Verfahrensbeschleunigung wurde ausdrücklich erklärt, dass die Stadt Chemnitz keine Einflussnahmemöglichkeiten habe.
  • Die Fraktion wurde aufgefordert, sich künftig auf Fragen zu beschränken, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen.

Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion

Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt die formale Ablehnung zur Kenntnis, stellt jedoch fest:

  • Die angesprochenen Themen haben unmittelbare Auswirkungen auf Sicherheit und Ordnung in der Stadt Chemnitz.
  • Verzögerte Strafverfahren und nicht vollstreckte Abschiebungen wirken sich konkret auf das kommunale Umfeld aus, unabhängig von formalen Zuständigkeiten.
  • Eine inhaltliche Auseinandersetzung hätte zur Versachlichung einer öffentlich intensiv geführten Debatte beitragen können.

Aus Sicht der Fraktion bleibt es notwendig, strukturelle Defizite im Zusammenspiel von Justiz, Verwaltung und Sicherheit offen anzusprechen.