Stadtrat Ulrich Oehme stellte am 11. Februar 2026 die Ratsanfrage RA-037/2026. Gegenstand war die Datenübermittlung junger deutscher Staatsbürger an die Bundeswehr (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie Fragen zum Umfang der Übermittlungen und zur Zahl der Widersprüche.
Antwort der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung antwortete mit Schreiben vom 4. März 2026 (Dezernat 3, Recht, Sicherheit und Umweltschutz) im Auftrag des Oberbürgermeisters.
Die Verwaltung führt aus, dass die Datenübermittlung in Sachsen nicht durch die kommunale Meldebehörde, sondern über das Sächsische Melderegister erfolge (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB). Deshalb lägen der Meldebehörde Chemnitz keine Angaben zur Gesamtzahl bereits übermittelter Datensätze vor; möglich seien lediglich Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr.
Für 2026 nennt die Verwaltung als Größenordnung der betroffenen Personen: 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden (Geburtsjahrgang 2008).
Zum Widerspruch teilt die Verwaltung mit, das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung sei zum 01.01.2026 entfallen — eingelegte Widersprüche verlören damit ihre Gültigkeit. Auswertbar sei die Zahl der bis 31.12.2025 eingegangenen Widersprüche: insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen; davon im Geburtsjahrgang 2008: 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen.