An der griechischen Grenze tobt das Chaos, Millionen Flüchtlinge wollen über die Türkei nach Europa und hier vor allem nach Deutschland.
Nachdem auch Chemnitz im Jahr 2015 regelrecht überrannt wurde, die Verwaltung vielerorts hilflos agierte und die Stadt-Gesellschaft damit in eine große Zerrissenheit manövrierte, erkundigte sich Stadträtin Diana Rabe bereits im November 2019 in ihrer Ratsanfrage RA-616/2019, wie die Stadt auf eine erneute Flüchtlingswelle vorbereitet ist.
Das Fazit der Lokalpolitikerin fällt vernichtend aus: „Der Antwort auf meine Ratsanfrage kann man entnehmen, dass die Stadt nicht besser vorbereitet ist als 2015 und die Verantwortung eher an das Land Sachsen abgibt.
Stilles Gedenken – für die AfD-Fraktion im Stadtrat nahmen heute der Vorsitzende Dr. Volker Dringenberg, Stellvertreter Nico Köhler, Stadtrat Steffen Wegert und Stadtrat Günter Boden sowie unser Fraktionsgeschäftsführer Bob Polzer am offiziellen Gedenken der Stadt anlässlich der Bombardierung von Chemnitz am 5. März 1945 teil.
In Erinnerung an die Opfer der Bombardierung legten wir auf dem Städtischen Friedhof einen Kranz nieder. Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme gedachte der mehr als 2.100 Toten dieser Bombennacht.
Seit Jahren versprechen uns Chemnitzer Politiker der Altparteien, welche als Bundestagsabgeordnete in Berlin zugange sind, dass alles besser wird. Selbst ein halbseidener Ausbau der Bahnstrecke nach Leipzig wird als großer Erfolg verkauft.
Die Bahn AG hingegen setzt ihre eigenen Zeichen. Erst wurde der Infopoint aufgegeben. Nun ist es der Standort Chemnitz offenbar nicht einmal mehr wert, dass man hier Tickets verkauft.
Das übernimmt zwar ein anderer Anbieter, ein weiterer betreut den Infopoint – das Zeichen der Bahn-Verantwortlichen ist aber klar:
Chemnitz steht auf dem Abstellgleis.
AfD-Stadtrat Steffen Wegert, Mitglied im „Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität“ erklärt: „Die Zeit der leeren Versprechungen muss vorbei sein. Es braucht ein klares Konzept, einen klaren Zeitplan – und keine wohlklingenden Absichtserklärungen.“
Hier berichtet die Lokalpresse über die Abfahrt der Bahn AG aus dem Chemnitzer Hauptbahnhof:
AfD-Fraktion: Sondernutzung Außengastronomie ist nur
Stückwerk
Die jährlich neu abzustimmende Befreiung innerstädtischer
Gastronomen von der Sondernutzungs-Gebühr ist aus Sicht der AfD-Fraktion im
Stadtrat Chemnitz nur Stückwerk.
Aus diesem Grund reicht unsere Fraktion zum kommenden Stadtrat am 25. März 2020 einen Beschlussantrag ein.
Im A-012/2020 soll die Regelung komplett überarbeitet, langfristiger ausgelegt und vor allem gerechter werden. Nico Köhler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: „Auf jeden Fall soll die Befreiung auf das ganze Stadtgebiet ausdehnt werden. Kein Betreiber eines Lokals am Stadtrand soll schlechter gestellt sein als ein Gastronom in der Innenstadt. Wir brauchen eine einheitliche Lösung für die ganze Stadt.“
Im Detail bedeutet das: Jeder Gastronom soll ein Jahr lang gebührenfrei testen dürfen, ob sich Außennutzung im öffentlichen Raum rentiert. Nach dem Testlauf soll der Unternehmer dann entscheiden, ob er die Nutzung – dann mit einer Gebühr versehen – weiterbetreiben will. Diese Regelung soll ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet eingeführt werden.
Gastronomen im Innenstadtbereich, welche bereits 2019 durch die damalige Sonderregelung keine Gebühren zahlen mussten, sollen 2020 zumindest für zusätzliche hinzukommende Außenflächen nicht zur Kasse gebeten werden.
Köhler: „Damit stellen wir das Prinzip der Gleichbehandlung wieder her. Die Einnahmeverluste mit der jetzigen Regelung der Sonderbefreiung sind für die Stadt sowieso zu hoch. Wir müssen aber zeitnah in die Diskussion gehen, wie angemessen die aktuellen Gebühren noch sind. Da sehen wir große Chancen, die Gebühren spürbar auf ein vernünftiges Niveau zu senken.“
Der Vorstoß der AfD-Fraktion beruht neben den seit Jahren andauernden Bemühungen, Stadtteile wie den Sonnenberg attraktiver zu gestalten, auch auf der Diskussion um die Belebung des Brühl. Die neue Regelung würde auch den dort ansässigen Gastronomen – im Gegensatz zum jetzigen Konstrukt – zugute kommen.
Sehr geehrter Herr Boden, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Mündliche Frage aus der Stadtratssitzung vom 05.02.2020: Im Bauantrag für das Wiesenufer 8, Gemarkung Einsiedel geht es um einen Neubau, welcher an den bestehenden Altbau integriert werden soll. Das bedeutet einen Bauablauf von fast zwei Jahren, wodurch das Gelände zu einer Großbaustelle wird. Das Chemnitzer Modell enthält einen Komplettneubau der Bahnhofstraße bis Einmündung Wiesenufer, wodurch auch das komplette Umfeld zu einer Großbaustelle wird. Meine Frage: Läuft dieser Bauantrag noch?
Es gibt eine Baugenehmigung vom 09.05.2019 für das Bauvorhaben Wiesenufer 8:
– Erweiterung und Nutzungsänderung Maschinenfabrik Einsiedel: – Erweiterung um einen Hallenanbau als Ersatzneubau – Nutzungsänderung 2. OG Gebäude 2 von Lager in Büronutzung – Erweiterung Gebäude 2 um ein Geschoss – Aufstockung 3. OG – Errichtung einer außenliegenden Fluchttreppe als 2. Rettungsweg
Fertiggestellt und in Nutzung ist der Baugenehmigungsteil: „Nutzungsänderung 2.OG im Gebäude 2 von Lager in Büronutzung“.
Für die anderen Maßnahmen ist bisher kein Baubeginn angezeigt worden. Es gibt auch keine Kenntnis im Baugenehmigungsamt zum geplanten zeitlichen Rahmen der Umsetzung durch den Bauherrn.
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Während der Bürgerversammlung vom 15. November 2019 (Chemnitz Mitte-West) wurde den Anwohnern zugesichert, dass die Buchenwaldstraße sowie die K.-A.-Georgi-Straße von einer 30 km/h-Zone in eine verkehrsberuhigte Zone umgestuft wird.
1. Ist diese Maßnahme bereits umgesetzt? 2. Wenn nein, warum wurde diese Maßnahme bisher nicht umgesetzt? 3. Wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
In der Einwohnerversammlung Mitte-West vom 15.11.2019 gab es, entgegen Ihrer Formulierung, keinerlei Zusicherung einer Umsetzung bzw. Änderung. Seitens der Unteren Verkehrsbehörde ist in der Vergangenheit keine Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Verkehrszeichen 325.1) oder einer Spielstraße (Sperrscheibe (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzzeichen Spielen Kinder (Verkehrszeichen 1010-10)) ergangen.
Insofern kann die Kritik aus der Einwohnerversammlung, dass im Nachgang zu einer Baumaßnahme diese abgeordnet worden sei, nicht nachvollzogen werden.
Die Buchenwaldsiedlung ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Weitere Maßnahmen sind nicht geplant. Es sind verschiedene Voraussetzungen an die Anordnung eines Verkehrsberuhigten Bereiches nach § 45 Abs. 1-3 StVO geknüpft. Diese sind der VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2 zu entnehmen. Demzufolge müssen Straßen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass eine Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Gehwege dürfen nicht vorhanden sein.
Die Buchenwaldstraße und die Karl-August-Georgi-Straße erfüllen diese verkehrsrechtlichen Voraussetzungen nicht und bleiben Bestandteile der vorhandenen Tempo 30-Zone. Eine Tempo 30-Zone dient vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrrad Fahrenden. Des Weiteren ist der Durchgangsverkehr in solchen Zonen von geringer Bedeutung.