Mit dem Druck unserer Fraktion auf die Verwaltung, endlich die Grundschule Klaffenbach grundlegend zu sanieren, beschäftigt sich die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ in der Ausgabe vom 03.02.2020.
Autor: AFD-Stadtratsfraktion
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RA-642/2019: Grundschule Klaffenbach
Ihre Ratsanfrage RA-642/2019 – Grundschule Klaffenbach
Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Derzeit laufen in der Grundschule Klaffenbach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes. Bei einem Ortstermin am 24.10.2019 hat der Ortschaftsrat dargelegt, dass aus seiner Sicht dringend zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Am 11.11.2019 wurde der AfD Fraktion vom Ortschaftsrat diesbezüglich eine Liste übergeben.
Hierzu stelle ich folgende Fragen:
1. Welche Erkenntnisse zum Sanierungsrückstau und daraus resultierenden erforderlichen Sanierungsleistungen/Kosten liegen der Verwaltung vor?
Im Vorfeld der Baumaßnahme Ertüchtigung des Brandschutzes wurde mit Datum vom 05. Juli 2017 ein Sanierungskonzept für das Gesamtobjekt erstellt. Das Sanierungskonzept basiert auf dem damaligen Kenntnisstand aus vorhandenen Unterlagen und Sichtprüfungen bei laufendem Schulbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten für eine Sanierung mit ca. 4,27 Mill. EUR eingeschätzt. Seitdem wurden ca. 1,6 Mill. EUR in Brandschutzmaßnahmen und Teilsanierungen investiert. Hierzu gehören die Sanierung des Toilettenanbaus, der Anschluss an das Trennsystem und die Erneuerung von Teilen der Haustechnik. Seitdem hat sich jedoch die räumliche Nutzung des Gebäudes insgesamt verändert, da die Hortnutzung im Jahr 2018 aus dem Dachgeschoss herausgenommen wurde. Somit müsste das Sanierungskonzept insgesamt fortgeschrieben und auf Basis der aktuellen Nutzung und Erkenntnisse zum Bauzustand auch kostenseitig aktualisiert werden.
2. Wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Erhalt oder perspektivischem Neubau durchgeführt?
Die Kosten beider Varianten (Ersatzneubau und Sanierung) wurden im Rahmen des Sanierungskonzeptes vom 05.07.2017 jeweils ermittelt und gegenübergestellt.
3. Ist es seitens der Verwaltung geplant, ergänzend zu den Maßnahmen aktuellen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes den Leistungsumfang zu erweitern?
Derzeit wird geprüft, welche bautechnisch sinnvollen Maßnahmen im Rahmen der jetzigen Arbeiten zusätzlich ausgeführt werden können. Die vom Ortschaftsrat übergebenen Unterlagen fließen in die Überlegungen ein. Dieser erweiterte Leistungsumfang ist abhängig vom derzeit definierten Umsetzungszeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 und den finanziellen Mitteln, die der Maßnahme außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können.
4. Ist es möglich, sinnvolle Sanierungsleistungen im Rahmen von Jahreszeitverträgen noch im laufenden Jahr zu beauftragen?
Nein, eine Beauftragung von Sanierungsleistungen über Jahreszeitverträge im laufenden Jahr ist nicht möglich. Die Vergabesummen sind dafür zu hoch bzw. der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Planung und Vergabe ist nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister -
RA-676/2019: Umnutzung Grundschule Borna
Ihre Ratsanfrage RA-676/2019 – Umnutzung Grundschule Borna
Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
Die Waldorfschule Chemnitz hat Sie Anfang Dezember angeschrieben, und um Unterstützung bei der beabsichtigten Nachnutzung der Grundschule Borna gebeten. Hierzu stelle ich folgende Fragen:
1. Ist es vorgesehen die kommunale Schulnutzung für die Grundschule Borna aufzugeben?
2. Wenn 1. zu bejahen ist: Ab welchem Zeitpunkt ist die Grundschule Borna für eine Nachnutzung verfügbar?
3. Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, im von der Waldorfschule angefragten Zeitrahmen eine Entscheidung zu treffen?
Gegenwärtig wird das Gebäude als Auslagerungsobjekt für die zu sanierende Georg-Weerth-Oberschule genutzt. In der aktuellen Schulnetzplanung ist für das Gebäude bislang keine weitere Nutzung durch eine kommunale Schule vorgesehen. Somit wäre nach jetzigem Kenntnisstand die Übergabe dieses Gebäudes an eine Freie Schule denkbar. Hierfür ist in jedem Fall ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Hierzu liegt der Verwaltung aktuell ein Beschlussantrag von Fraktionen des Stadtrates vor. Das weitere Vorgehen, wird entsprechend des Beschlusses ausgerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stötzer
Bürgermeister -
RA-021/2020: Arbeitsmedizinischer Dienst
Ihre Ratsanfrage RA-021/2020 – Arbeitsmedizinischer Dienst in Chemnitz
Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
1) Wie haben sich die Ausgaben für die arbeitsmedizinische Betreuung der Stadtverwaltung in den letzten fünf Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach abgrenzbaren Abrechnungsbereichen: Betreuungsverträge der BAD GmbH sowie weitere abgerechnete Leistungen)?
2) Erfolgte nach der Neuvergabe der arbeitsmedizinischen Betreuungsleistungen an die BAD GmbH im Jahr 2015 eine erneute Ausschreibung und Wechsel des Dienstleisters? Wenn ja, was waren die Entscheidungsprämissen für die Zuschlagserteilung?
3) Gibt es eine Evaluation von Wartezeiten auf Untersuchungstermine, entstehenden Arbeitsausfalls und Mitarbeiterzufriedenheit mit der Durchführung der Untersuchungen?
4) Welche Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind geplant, um den Zeitaufwand für arbeitsmedizinische Untersuchungen insbesondere für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren zu reduzieren.
5) Möglichkeit, die vorgeschriebenen Untersuchungen von einem unabhängigen Anbieter durchführen zu lassen und wenn ja, wie stellen sich hier die Kosten im Vergleich zum vertraglich gebundenen Anbieter dar?
Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Hier werden nicht Sachverhalte zu einzelnen Angelegenheiten hinterfragt, sondern es wird die Auflistung einer Vielzahl von Inhalten und Daten erbeten. Letztere sind vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst. Aus diesen Gründen wird die o. a. Ratsanfrage nicht beantwortet.
Freundliche Grüße
Sven Schulze
Bürgermeister -
„eins energie“ zu Gast in der Fraktion
Besuch in der ehrwürdigen Bibliothek des Rathauses: Am Montag traf sich unsere Fraktion mit Vertretern des Energieversorgers „eins energie“ zum Gedankenaustausch.
Geschäftsführer Roland Warner erläuterte ausführlich die Pläne des Unternehmens, die Umstellung von Braunkohle- auf Ersatzstoff-Verbrennung sowie die Vorstellungen für das Holzhackschnitzel-Kraftwerk im Stadtteil Siegmar.
Der Präsentation folgte eine ausführliche, offene und informative Diskussionsrunde.
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Gedenken am Tag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau
Heute (27.01.2020) wurde im „Park der Opfer des Faschismus“ der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gedacht. An der Gedenkveranstaltung nahmen aus unserer Fraktion unter anderem der Vorsitzende Dr. Volker Dringenberg sowie der stellvertretende Vorsitzende Nico Köhler teil.
Zu diesem Anlass möchten wir auf die Worte der beiden Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, zurückgreifen:
„Die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau jährt sich am 27. Januar 2020 zum 75. Mal. Auschwitz steht wie kein anderer Ort für den Holocaust, den industriellen Massenmord an den europäischen Juden, begangen durch die Nationalsozialisten.
Am 27. Januar gedenken wir aller Menschen, die durch das verbrecherische NS-Regime ermordet wurden. Ihr Leid darf niemals vergessen werden.
Die Lebenden mahnt dieser Tag auch, zivilisatorische Errungenschaften wie Rechtsstaatlichkeit und eine freiheitliche Demokratie gegen alle Feinde entschlossen zu verteidigen.“