Autor: AFD-Stadtratsfraktion

  • RA-644/2019 – Entwicklung Infrastruktur & Gefahrenabwehr bezüglich E-Mobilität

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Anzahl an Lade-Säulen stehen im Stadtgebiet zur Verfügung?

    Aktuell stehen in Chemnitz an 64 Standorten öffentliche oder teilöffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Überwiegend handelt es sich um Säulen mit je zwei Ladepunkten à 22 kW. Hinzu kommen einige Ladepunkte mit jeweils < 11 kW, 11 kW bzw. Schnellladesäulen mit ≥ 43 kW pro Ladepunkt. An einigen Standorten befinden sich mehrere Ladesäulen, z. B. bei der HEOS GmbH im Südwestquadrant. Allein die eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG betreibt an 40 Standorten im Stadtgebiet 90 Ladepunkte.

    Die Ladeinfrastruktur ist aus dem Themenstadtplan (hier Stand 11/2020) der Stadt Chemnitz ersichtlich. Dort kann auch die konkrete Ausstattung der Ladestation abgefragt werden, siehe Beispiel Zieschestraße 28. Der Plan wird von der Stadtverwaltung in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

    2. Wo ist 2020 und 2021 der Bau weiterer Lade-Stationen geplant?

    Der Ausbau von Ladeinfrastruktur gehört u. a. zu den Geschäftsfeldern der eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG. eins bereitet aktuell den Bau einer Schnellladestation an der Zwickauer Straße in Höhe der Möbelgalerie Tuffner mit 2 oder 3 Ladepunkten sowie von Normalladestationen in der Nähe des ehemaligen Flughafens (Anzahl noch in Verhandlung), am Bernsdorfer Bad und bei C³ (jeweils 6 Ladepunkte) vor. Insgesamt wird ein bedarfsgerechter Ausbau im Zusammenhang mit konkreten Vorhaben bzw. Partnern erfolgen, da die vorhandene Ausstattung mit Lade-Infrastruktur in Chemnitz bezogen auf die Anzahl an Elektrofahrzeugen als gut einzuschätzen ist.

    Dazu gibt es private Initiativen. So beabsichtigt VW 2020 30 Ladesäulen am Standort Chemnitz zu bauen. Die Stationen sind gemäß Pressemitteilung vom 30.12.2019 hauptsächlich für Mitarbeiter, Kunden und Gäste vorgesehen, ein Teil soll den Unternehmensangaben zufolge aber auch auf öffentlichen Parkflächen rund um die Standorte entstehen. Auch andere Investoren, auch aus Chemnitz, planen die Errichtung von Ladeinfrastruktur.

    3. Sind der Verwaltung externe Dienstleister bekannt, bei denen defekte und abgemeldete E-Autos fachgerecht entsorgt werden können?

    Die Stadtverwaltung selbst hat ihre Elektroautos geleast. Insofern liegen hier noch keine Kenntnisse vor.

    4. Ist es angedacht, entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten über die städtischen Tochterunternehmen zu entwickeln und anzubieten?

    Derzeit ist nicht angedacht entsprechende Entsorgungsmöglichkeiten für defekte/abgemeldete EAutos über städtische Tochtergesesellschaften zu entwickeln, da hier wie unter 3. erläutert davon ausgegangen wird, dass die Entsorgung über am Markt tätige private Anbieter sichergestellt wird.

    5. Sind die Berufsfeuerwehr Chemnitz sowie die angehörigen Freiwilligen Feuerwehren vollumfänglich vorbereitet auf Schadensfälle mit E-Autos, vor allem im Brandfall?

    Zur Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Speichermedien sind die herkömmlichen und somit bekannten Vorgehensweisen bei Brandeinsätzen grundsätzlich geeignet.

    6. Welches taktische Konzept verfolgt die Stadtverwaltung Chemnitz zur Abwehr der von EAutos ausgehenden Gefahren in Bezug auf gleichartige und stadtweit einheitliche Vorgehen unter Berücksichtigung von welchen vollzogenen Ausbildungsmaßnahmen und erforderlicher spezieller Einsatzmittel für Berufs- und Freiwillige Feuerwehr der Stadt Chemnitz?

    Die Feuerwehr führt wirksame Löschmaßnahmen mit Wasser durch und versucht eine weitere Brand- und Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte zu verhindern. Im weiteren Verlauf sollte die Wärmeentwicklung des Lithium-Ionen-Speichermediums, z. B. mittels Wärmebildkamera, überwacht und ggf. weitere Kühlmaßnahmen unternommen werden. Indikatoren aus denen mit ausreichender Sicherheit eine Rückzündung ausgeschlossen werden kann fehlen. Einzig die Messung des pH-Wertes der im Kontrollmedium gelösten Gase lässt einen Rückschluss auf die erfolgten Reaktionen in LithiumIonen-Speichermedien zu. Aus diesem Grund sollten Lithium-Ionen-Speichermedien an einen sicheren Ort verbracht werden.

    7. Welche Kosten sind für die notwendige technische Aufrüstung der Feuerwehr eingeplant?

    Derzeit ist keine zusätzliche Ausrüstung der Feuerwehr für Einsätze in Verbindung mit E-Mobilität vorgesehen.

    8. Wurden zur Unterstützung des Feuerwehrbereichs externe Experten, zum Beispiel bei der IHK Südwestsachsen, angefragt, um die Einsatzkräfte auf Unfälle und Brände mit E-Autos vorzubereiten?

    Die derzeitigen Ausbildungsmaßnahmen stützen sich auf das vorhandene Fachwissen im Amt 37 und den bisher veröffentlichen Fachempfehlungen. Dennoch ist geplant, das Fachwissen von externen Experten einfließen zu lassen.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-638/2019: Kostensteigerungen bei kommunalen Bauvorhaben

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

    oftmals werden fehlende oder überteuerte Angebote von Baufirmen für kommunale Baumaßnahmen beklagt. Allein seit Anfang November 2019 wurden massive Kostensteigerungen beim Ausbau des Wirtschaftshofes im Tierpark sowie beim Umbau des Bahnhofsgebäudes der Parkeisenbahn bekannt. Letzteres Projekt steht jetzt sogar auf der Kippe. Bürgermeister Michael Stötzer hatte kürzlich eine Überarbeitung der Planungsabläufe erwähnt.

    1. Gibt es Überlegungen, die städtischen Verfahrensabläufe zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben so zu modifizieren, dass Kostenrisiken besser erfasst und für die Beschlussfassung des Stadtrates nachvollziehbar aufbereitet werden?

    2. Welche Schritte wurden bzw. werden eingeleitet, um die informelle Beteiligung des Stadtrates hinsichtlich der Kostenentwicklung über den gesamten Vorbereitungs- und Durchführungsprozess bei kommunalen Baumaßnahmen zu verbessen?

    3. Welche Anstrengungen werden seitens der Bauverwaltung unternommen um kostenintensive Planungsfehler zu vermeiden?


    Das beim Dezernat 6 angesiedelte Baucontrolling wird permanent aktualisiert, so dass für die fünf festgelegten Controllingberichtstermine ein stichtagsbezogener Soll-Ist-Vergleich gegenüber den Fachausschüssen kommuniziert wird. Das Auftreten von Kostenrisiken (besser: Kostenabweichungen) basiert i.d.R. auf den jeweiligen Planungsständen gemäß HOAI. Gemäß DA 6001 (Vorbereitung, Planung und Durchführung von Baumaßnahmen in der Stadt Chemnitz) ist bei Kenntnis von Mehrkosten von mindestens 400.000 € wie folgt zu verfahren: – bei Mehrkosten bis 1.250.000 € Brutto eine Information (im Rahmen des regelmäßigen Controllingberichtes oder separater Informationsvorlage) an den zuständigen Ausschuss und – bei Mehrkosten über 1.250.000 € Brutto eine Informationsvorlage an den Stadtrat. Bei wesentlichen Umständen, die zuvor nicht bekannt waren (grundlegende Änderung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung über die Aufhebung oder Änderung eines bestehenden Baubeschlusses herbeizuführen.

    4. In welchem Umfang sollen Vorhaben extern bearbeitet werden und wie wird der Stadtrat bei der Entscheidung zur externen Beauftragung eingebunden?

    Bei der Planung und Realisierung von Baumaßnahmen greift die Stadt Chemnitz stets auf externe Unternehmen zurück und trägt somit maßgeblich zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei. Die Einbindung des Stadtrats erfolgt auf verschiedene Weise z. B. mit einem Baubeschluss, der Anmeldung von Maßnahmen im Rahmen des Haushaltsplanungsprozesses oder auch als zeitnahe mündliche Information der Verwaltung in einem Ausschussgremium (Aufzählung ist nicht abschließend). Im Falle der KommunalBau Chemnitz GmbH (KBC) sind Vertreter des Stadtrats bzw. der Fraktionen als Aufsichtsratsmitglieder eingebunden. 5. Welche vergaberechtlichen Instrumente werden genutzt, um möglichst viele Anbieter zu erreichen um dadurch zu besseren Ausschreibungsergebnissen zu kommen? Die öffentliche Hand ist per Gesetz an die Art und Weise sowie Durchführung von Vergaben gebunden; dies betrifft vielfältige Landes-, Bundes- und EU-Gesetze. Die genaue Anwendung ist in der Stadtverwaltung Chemnitz per Dienstvorschrift geregelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • Vorbereitung zur OB-Wahl 2020

    Mit der Vorbereitung zur Wahl des Oberbürgermeisters 2020 beschäftigt sich die „Freie Presse“. Auch die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ hatte das Thema aufgegriffen.

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/ob-wahl-afd-bereitet-kandidatenwahl-vor-artikel10708805

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-ob-wahl-kandidaten-termin-bewerber-patt-schulze-1359591

  • Diskussion um Halle für Verkehrserziehung

    Auf den millionenschweren Plan der Verwaltung, eine Halle in Schloßchemnitz für die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder anzumieten, hat unsere Fraktion mit einem Gegenvorschlag reagiert.

    Das nahmen „Freie Presse“ und die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ zum Anlass, das Thema erneut zu beleuchten. Während die FP unsere Fraktion berücksichtigte, verzichtete man beim Boulevardblatt auf eine Quellen-Nennung.

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/rathaus-will-gebaeude-fuer-verkehrsschule-anmieten-artikel10703071

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-halle-mieten-verkehrserziehung-uebungsplatz-kidcarcity-1354781

  • Neues Millionengrab? AfD kritisiert Konzept zur Verkehrserziehung

    Die Stadt möchte sich an der Konradstraße eine neue Verkehrserziehungs-Halle anmieten, das soll der Verwaltungs-und Finanzausschuss am 30.Januar 2020 absegnen (B-358/2019).

    Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz sieht das sehr kritisch. Gegen die auf lange Sicht millionenschwere Anmietung sprechen mehrere Faktoren.

    Punkt 1: Sportvereine im Chemnitzer Westen beklagen seit Langem fehlende Sporthallen-Kapazitäten. Statt diesen Punkt aufzugreifen und einen bedarfsgerechten Neubau zu forcieren, begibt man sich jetzt bis zu 25 Jahre in eine Miet-Abhängigkeit. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat, Dr. Volker Dringenberg, fordert: „Wir sollten eigene Werte schaffen, hier in Form einer Sporthalle im Chemnitzer Westen, welche man dann auch entlastend für die Verkehrserziehung unserer Kinder nutzen kann.“

    Punkt 2: Die Begründung der „Wetterunabhängigkeit“ist nur ein fadenscheiniger Vorwand. Beim Blick auf die Netto-Schulzeit zwischen November und Februar erkennt man sofort, dass es sich hier nur um wenige Wochen mit Unterrichtszeit handelt. Außerdem findet der „reale“ Straßenverkehr auch nicht überdacht und nur bei Sonnenschein statt -die Lösung in einer Halle ist somit auch realitätsfern.

    Punkt 3: In Chemnitz existiert bereits ein Verkehrserziehungsplatz für Kinder (Kid-Car-City, Weideweg 15). Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat Chemnitz, Nico Köhler, fragt: „An diesem Standort findet aktive Verkehrserziehung für Kinder statt. Warum holt die Stadt, sollte sie schon keinen Neubau auf die Reihe bekommen, diesen Anbieter nicht mit ins Boot? Eine Überdachung der vorhandenen Anlage würde nur einen Bruchteil der auf dem Tisch liegenden Kosten für das geplante Objekt verursachen.“ Eine regelmäßige Einmietung in das am Weideweg vorhandene Areal zu günstigeren Konditionen als den jetzt geplanten wurde offenbar auch nicht geprüft.

    Die Sicherheit unserer Kinder im Straßenverkehr ist elementar wichtig. Wir verwehren uns als AfD allerdings dagegen, dass die Verwaltung über jedes Stöckchen sprint, welches man ihr hinhält und sich so in langjährige, millionenschwere Abhängigkeiten begibt. Denn dieses Geld, welches dort unsinnigerweise in Größenordnungen ausgegeben wird, fehlt unseren Kindern und Jugendlichen an anderen Stellen entscheidend.

    In der Lokalpresse wurde unter anderem hier über das Vorhaben berichtet. Dort wurde ebenfalls suggeriert, es gäbe keine Verkehrserziehungsmöglichkeit in Chemnitz:

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-kinder-verkehrsuebungsplatz-sicherheit-strassenverkehr-schlosschemnitz-1349367



  • Angriff aus dem linken Lager – Urteil gefällt

    Über die juristischen Folgen eines Angriffs auf unseren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler berichten die „FreiePresse“ und die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“.

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-afd-nico-koehler-kopfstoss-verletzt-leipziger-polizei-prozess-1349544

    https://www.freiepresse.de/chemnitz/600-euro-geldstrafe-nach-kopfstoss-gegen-afd-politiker-artikel10700387