Autor: AFD-Stadtratsfraktion

  • RA-622/2019: ÖPNV-Anbindung Euba

    Um den städtischen Nahverkehr machte sich Stadtrat Steffen Wegert Gedanken.

    Ihre Ratsanfrage RA-622/2019 – ÖPNV-Anbindung Euba – 30 Minuten Takt Linie 86

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Mit dem Beschluss B-002/2016 „Nahverkehrsplan „Teilraum Chemnitz“ als Bestandteil des Nahverkehrsplans des ZVMS“ wurde die Verwaltung ermächtigt, im Rahmen eines Volumens von 10 % der Leistungen des in Punkt 2 beschlossenen „Angebotsnetzes 2017+“ operative Änderungen am Leistungsangebot vorzunehmen. Dies beinhaltete u.a. die Beibehal-tung des 30-Minuten Taktes nach Euba. Hierzu folgende Fragen:

    1. Welche Erkenntnisse über den Verkehrsbedarf auf der Linie 86 liegen der Verwaltung vor und wie stellt sich dieser im Vergleich zu anderen Linien dar?

    Die Linie 86 wird seit 12/2017 im 60-Minuten-Takt statt im 30-Minuten-Takt betrieben. Diese Taktreduzierung liegt im Entwurf des Nahverkehrsplans (NVP) begründet.

    Um eine Gleichbehandlung aller Stadtgebiete zu erzielen, wurde das System der Bedienstandards entwickelt, welches in der Beschlussvorlage zum NVP (B-002/2016) ausführlich dargestellt wurde.

    Im Kern zielen die Bedienstandards darauf ab, das Maß der ÖPNV-Erschließung für jede Verkehrszelle im Stadtgebiet zu definieren. Hierbei wurde zwischen Bereichen mit hohem ÖPNV-Nutzerpotenzial und Gebieten mit geringerem ÖPNV-Nutzerpotenzial unterschieden.

    Anhand der Gebietskategorien und des darin abgebildeten ÖPNV-Nutzerpotenzials wurde die Bedienqualität, ausgedrückt als Taktfolge in Minuten, abgeleitet und das bestehende System der 10-, 20-, 30- und 60-Minuten-Takt-Erschließung weiterentwickelt. Die planerische Umsetzung der Bedienstandards führte dann zum Angebotsnetz 2017+, welches dem Stadtrat am 27.01.2016 zum Beschluss vorgelegt wurde und eben jene Taktreduzierung für den Stadtteil Euba vorsah.

    Im Rahmen der Beschlussfassung zum NVP (B-002/2006 vom 27.01.2016) wurde jedoch beschlossen, dass der Stadtteil weiterhin im 30-Minuten-Takt bedient werden soll. Die Umsetzung dieses Beschlusses muss jedoch ausgesetzt werden bis die überaus wichtige Baumaßnahme zum Breitbandausbau in der Ortslage Euba abgeschlossen und eine geregelte ÖPNV-Bedienung entlang der Hauptstraße wieder möglich ist.

    Vergleicht man die Linie 86 im Jahr 2018 mit Buslinien, die ebenfalls im 60-Minuten-Takt fahren stellt man fest, dass die Fahrgastzahlen gut im Mittel liegen:

    Anmerkung: Das Jahr 2018 wurde gewählt, weil Fahrgastzahlen für alle Quartale vorliegen.

    Die Linie 76 hat im Jahr 2018 innerstädtisch mehr Fahrgäste durch den Schienenersatzverkehr auf der Eisenbahnstrecke Chemnitz-Thalheim befördert und dadurch werden die Fahrgastzahlen etwas verfälscht.

    Die Summe der Fahrgastzahlen auf einer Linie ist abhängig von der Linienlänge (je länger umso mehr Fahrgäste werden erreicht).

    2. Wurden die finanziellen Auswirkungen der Takterhöhung geprüft, und wenn ja mit welchem Ergebnis?

    Nach Beschluss des Stadtrates zum NVP wurden die Beschlüsse finanziell untersetzt und in der Vorlage B-262/2016 „Finanzierungskonzept für das durch die CVAG zu erbringende Leistungsan-gebot im ÖPNV der Stadt Chemnitz“ dargestellt. Die Taktverdichtung auf der Linie 86 wurde nach Preisstand 2016 mit einer Erhöhung der Zuschussfinanzierung an die CVAG über 130.000,00 Euro pro Jahr beziffert.

    3. Welche Unterpunkte aus Beschluss B-002/2016, Punkt 3 wurden umgesetzt?

    Der Beschlusspunkt 3 ermöglicht der Verwaltung, die aufgeführten Maßnahmen umzusetzen sofern die finanzielle Sicherung vorhanden ist.

    Der Beschlusspunkt 3.2b aus B-002/2016 zur Errichtung einer Haltestelle an der Kirche Altchemnitz ist mit der Haltestelle „Schule Altchemnitz“, welche für Straßenbahn und Busverkehr vorhanden ist, bereits erfüllt.

    Der Beschlusspunkt 3.4 „Stich der Linie 42 in die Keplerstraße zur Quartierserschließung (außerhalb der Berufsverkehrs) wird im Dezember 2019 umgesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA-602/2019: Arbeit der Streetworker

    Stadtrat Günter Steuer hinterfragte die Arbeit der Streetworker in Chemnitz.

    Ihre Ratsanfrage RA-602/2019 – Arbeit der Streetworker in Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Steuer,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie viel Streetworker arbeiten als angestellte Mitarbeiter der Stadt Chemnitz im Stadtgebiet?

    Die Stadt Chemnitz erbringt in diesem Bereich selbst keine Leistung.

    Straßensozialarbeit erfolgt im Rahmen einer Vereinbarung nach § 75 SGB XII durch den Träger Stadtmission. Hierüber werden zwei Personen mit 2,0 AE finanziert.

    Im Bereich der Jugendhilfe werden über die Förderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit der Stadt Chemnitz (FRL-JSG) folgende 3 Projekte der Mobilen Jugendarbeit nach § 13 SGB VIII gefördert.

    – Mobile Jugendarbeit des Vereines Domizil e. V. mit 3,0 AE

    – Mobile Jugendarbeit der Jugendberufshilfe gGmbH mit 3,0 AE

    – Mobile Jugendarbeit des Vereines Alternatives Jugendzentrum e. V. mit 6,0 AE.

    2. In welchen Gebieten werden sie vorrangig eingesetzt, was sind die hauptsächlichen Tätigkeitsfelder?

    In der Straßensozialarbeit umfasst die Leistung das gesamte Stadtgebiet. Ausgeschlossen sind Gebiete, wo anderweitig geförderte Projekte dieselbe Zielgruppe oder einen Teil davon mit gleichen Leistungsinhalten betreuen.

    Ziele sind:

    – Integration ins reguläre Hilfesystem,

    – Aktivierung der Selbsthilfekräfte,

    – Abwendung einer akuten Gefahrensituation,

    – Konfliktschlichtung im Stadtteil.

    Die Streetworker der Mobilen Jugendarbeit im Bereich der Jugendhilfe sind in folgenden Gebieten eingesetzt:

    – Mobile Jugendarbeit Domizil e. V. – Kaßberg, Altendorf, Schloßchemnitz

    – Mobile Jugendarbeit Jugendberufshilfe gGmbH – Markersdorf, Hutholz, Morgenleite, Kappel

    – Mobile Jugendarbeit Alternatives Jugendzentrum e. V. – Zentrum, Sonnenberg, Gablenz.

    Zielgruppen der Mobilen Jugendarbeit sind sozial benachteiligte junge Menschen, vorrangig zwischen 14 und 27 Jahren, die durch andere Leistungen der Jugendhilfe nicht oder nur schwer erreicht werden. Tätigkeitsfelder sind deshalb die aufsuchende Jugendarbeit, Einzelfallhilfen, Bera-tung und Begleitung, aber auch verschiedene Gruppenangebote.

    3. Wie wird die Arbeit der Streetworker bewertet, um Erfolge und Fortschritte feststellen zu können?

    In der Straßensozialarbeit erfolgt dies durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und Zielzahlen:

    a) Regelmäßige Konzeptionsprüfung – Fortschreibung der Leistungsübersicht

    – Auswertungsgespräch mit Sozialamt 1 x jährlich

    b) Evaluation Hilfesystem > aus Kontakten und Erfahrungen mit Klientel < Sprachrohrfunktion

    – fortlaufend

    c) Falldokumentation

    – Tätigkeitsfelder sind die aufsuchende Jugendarbeit, Einzelfallhilfen, Beratung und Begleitung, aber auch verschiedene Gruppenangebote.

    Einblicke in die Fall- bzw. Platzdokumentation können bei Bedarf vom Sozialamt angefordert werden. Aussagen und Stichproben hierzu erfolgen mindestens 1 x jährlich im Rahmen der Auswertungsgespräche.

    d) Statistik an Sozialamt

    – Die Zusendung der monatlich zu erfassenden Quartalsstatistik erfolgt bis spätestens zum 15. des Folgemonats.

    Die Streetworker im Bereich der Jugendhilfe sind Angestellte des jeweiligen Trägers. Die Träger sind rechtlich selbstständig.

    Im Rahmen der Förderung durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt eine Abrechnung der vereinbarten Zielstellungen sowie eine Erfassung wichtiger statistischer Angaben.

    Erfolge der Arbeit sind vor allem dann erkennbar, wenn es gelingt, den sozialen Frieden in den Stadtteilen zu gewährleisten.

    4. Nach welchen Vergütungssätzen werden die Streetworker bezahlt?

    Im Rahmen der Straßensozialarbeit nach Tarifvertrag AVR,1 x E09/02, 1 x E09/03.

    Die Träger der freien Jugendhilfe zahlen in der Regel in Anlehnung an den TVöD Sozial- und Erziehungsdienst oder auf der Grundlage eines eigenen Tarifvertrages.

    Mit der Qualifikation als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge oder einem adäquaten Hochschulab-schluss ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 11 b TVöD SuE möglich. Die Tarifautonomie liegt beim jeweiligen Träger.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart

    Bürgermeister

  • Taxistand Beyerstraße

    Um die Sicherheit der Fußgänger rund um den Taxistand an der Beyerstraße/Bürgerstraße kümmerte sich Stadtrat Lars Franke.

    Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ berichtete über die Ratsanfrage ans Rathaus.

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-beyerstrasse-klinikum-chemnitz-taxi-chaos-unfall-parkplatz-fussweg-stadt-gruene-afd-1321230?fbclid=IwAR3kxhFrsfXG-9CMdt99g3seGDuXwTTMoI98rgIwa2Dq7fFZIb7hHliG598

  • RA 600/2019: Finanzierung Kulturhauptstadtbewerbung

    Sehr geehrter Herr Preuß,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie hoch sind aktuell die bisher verausgabten Kosten für die Stadt?

    Grundlage für das Budget Kulturhauptstadt ist die B-003/2017. Darin wurden für die Jahre 2017 und 2018 je 250.000 Euro und für 2019 350.000 Euro für das Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellt.

    2. Liegen die bisher aufgewendeten Mittel im Rahmen der Planung nach B-012/2019?

    Nach Erarbeitung und Beschlussfassung der Bidbookfragen (B-012/2019) wird nunmehr das Budget in operatives Budget und in Kapitalbudget ausgegeben. Darin werden die Bewerbungskosten 2017 und 2018 ebenfalls berücksichtigt. Das beschlossene Budget ist für die Verwaltung bindend.

    3. Gibt es mittlerweile verbindliche Zusagen über Finanzhilfen seitens des Freistaates, des Bundes und der EU für die Bewerbung?

    Die Regierung des Freistaates Sachsen hat am 21. Mai 2019 beschlossen, bei einem möglichen Titel Kulturhauptstadt Europas 2025 eine Förderung von bis zu 20 Mio. Euro bereitzustellen.

    Die Bundesregierung hat ihre Gesprächsbereitschaft für eine mögliche Budgetverhandlung für die Bewerberstädte der Shortlist für März bzw. April 2020 signalisiert.

    4. In welcher Höhe und aus welchem Zuwendungsbereich sind bisher Finanzhilfen von der Stadt Chemnitz verwendet worden?

    Der Freistaat Sachsen hat für die Jahre 2018 und 2019 das Bewerbungsverfahren mit jeweils 100.000 Euro unterstützt. Diese wurden bzw. werden in der Hauptsache für die Bürgerbeteiligung, die Mikroprojekte sowie die Einbindung der Regionen verwendet.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart

    Bürgermeister

  • Schallschutz an der Neefestraße

    26.10.2019

    Stadtrat Lars Franke hat im Chemnitzer Westen offene Ohren für die Probleme der Bürger. Dort ist unter anderem der Schallschutz an der Neefestraße ein großes Thema.

    Hierzu gab es dann in der „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ eine Berichterstattung:

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-ueberflieger-laermschutz-probleme-anwohner-genervt-franke-1261969