Sehr geehrter Herr Franke,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich
Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:
In diesem Schuljahr besuchen
in Chemnitz knapp 26.000 Schüler und Schülerinnen die Schulen in dieser Stadt.
Im Jahr 2014 waren es noch knapp 18.000. Hinzu kommen die Kinder in den Kitas
im Stadtgebiet.
Im Rahmen des
Infektionsschutzgesetzes (Par. 36) werden die Schulen und Kitas nach einem vom
Land Sachsen vorgegebenen Hygieneplan gereinigt. So ist unter anderem vorgesehen,
die Toiletten täglich sowie die Zimmer 2,5 Mal wöchentlich zu reinigen.
1. Kann die Stadt Chemnitz
die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle derzeit aufrechterhalten?
Die Stadt Chemnitz orientiert
sich bei der Planung der Gebäudereinigungsleistungen in Schulen der Stadt
Chemnitz weitestgehend an der DIN 77400 (Reinigungsleistungen-Schulgebäude)
sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen.
Demnach werden in den
Chemnitzer Schulen folgende Standards zur Fußbodenreinigung gesetzt:
- Sanitärbereiche
täglich
- Umkleidebereiche
täglich
- Unterrichtsräume
2,5 x pro Woche
- Unterrichtsräume
in Doppelnutzung täglich
- Speiseräume
täglich
- Eingangsbereiche,
Flure bis 1. OG täglich
- Flure ab 1.OG 2,5
x pro Woche
- Flure ab 2.OG 2,0
x pro Woche
- Sporthallen
täglich
Diese Standards sind generelle
Vertragsbestandeile jeder Vergabe von Reinigungsdienstleistung von
Schulgebäuden.
2. Wurden
die Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen an die gestiegenen Schülerzahlen
angepasst?
Liegen
rechtfertigende Gründe vor, die eine Änderung der Standards gem. Antwort zu
Frage 1 rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung des Reinigungsturnus.
Rechtfertigende Gründe liegen auch vor, wenn sich Schülerzahlen deutlich
erhöhen. Aber auch die Beschaffenheit der Außenanlagen, wenn diese einen
erhöhten Schmutzeintrag begünstigen, ist beispielhafter Grund zur Anpassung des
Reinigungsturnus.
In Fällen, in
denen eine Erhöhung des Reinigungsturnus nicht mehr möglich ist, da dieser
bereits bei „täglich“ festgesetzt ist, müssen die Zeitvorgaben den aktuellen
Bedarfen angepasst werden. D.h. die Reinigungszeit wird erhöht.
Da jegliche
Änderungen unweigerlich Kostenerhöhungen mit sich bringen, müssen diese maßvoll
vorgenommen werden.
3. Wenn ja
– wann ist das zuletzt erfolgt?
In jüngster
Zeit wurden die Leistungen in den Schulen Auslagerungsobjekt Georg-Weerth-OS
(August 2019) sowie OS Annenschule (April 2019) angepasst. Aber auch in anderen
Schulen wurden Änderungen zugunsten der Reinigungsqualität vorgenommen. Dies
erfolgte beispielsweise in den Schulen GS Gablenz, GS Adelsberg, OS
Reichenbrand, Terra Nova Campus.
4. Wenn
nein – warum ist dies nicht erfolgt?
Siehe Antwort
Frage 3.
5. Auf
welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Ausschreibungen?
Die Vergabe
von Reinigungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Gesetzes
zur Wettbewerbsbeschränkung sowie der Vergabeverordung bzw. Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
6. Gibt es
Mehrkosten, weil Aufgaben des Freistaats (Reinigung von Unterrichtsmaterial,
u.a. Tastaturen in Computer-Kabinetten) auf dem „kurzen Dienstweg“ durch
Schuldirektoren den städtischen Mitarbeitern beziehungsweise den von der Stadt
engagierten Dienstleistern regelrecht aufs Auge gedrückt werden?
Grundsätzlich
werden Unterrichtsmittel sowie sonstige schulische Ausstattungsgegenstände
nicht durch die gebundenen Dienstleister bzw. städtischen Beschäftigten gereinigt.
Lediglich die klassische Gebäudeausstattung (Tische, Stühle, Schränke usw.) wird
durch Dienstleistungsunternehmen gepflegt.
7. Werden
im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch die Heizkörper der betreffenden Gebäude,
vor allem in den Kitas, regelmäßig innen und außen gesäubert?
Die Heizkörper
werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt. Dabei werden die Ansichtsfläche
sowie einfach zugängliche Elemente vom Schmutz befreit. Intensive
Heizkörperreinigungen werden im Bedarfsfall gesondert durchgeführt.
Mit
freundlichen Grüßen
Michael Stötzer