Autor: AFD-Stadtratsfraktion

  • RA 539/2019: Fußwegsituation Unritzstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Im Stadtteil Rabenstein bemängeln Anwohner rund um die Pelzmühle einen fehlenden Fußweg. Konkret handelt es sich um die Unritzstraße zwischen Rabensteiner Mühlweg und „Am alten Weinberg“. Auf diesem 300 Meter langen Teilstück müssen Fußgänger am Straßenrand laufen. Das ist angesichts vieler schulpflichtiger Kinder und Senioren in dieser Gegend ein unzumutbarer Zustand.

    1. Gibt es Überlegungen, das Teilstück der Unritzstraße mit einem Fußweg zu erweitern?

    Die Anlage eines durchgängigen Gehwegs zwischen der Riedstraße und der Pelzmühlenstraße ist bereits in Planung. Es ist vorgesehen, einen Gehweg an der östlichen Seite der Unritzstraße anzulegen.

    2. Falls ja, gibt es hierfür bereits einen zeitlichen Rahmen?

    Derzeit erfolgt die Entwurfsplanung. Eine Umsetzung ist im nächsten Jahr vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 530/2019: Radwegkonzept Dresdner Straße

    Sehr geehrter Herr Bader,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Planungen, die Dresdner Straße bis zum Stadtrand zu erneuern oder auszubauen?

    Die Dresdner Straße befindet sich bis ca. 20 m östlich des Knotenpunktes Dresdner Straße / Weißer Weg in der Baulast der Stadt Chemnitz.

    Seitens des Tiefbauamtes bestehen langfristige Pläne, Teilabschnitte der Dresdner Straße im Bestand in Stand zu setzen. Eine konkrete Zeitplanung liegt nicht vor.

    2. Sind in diesen Planungen konkrete Konzepte zur Einbindung eines Radwegs – einseitig oder beidseitig – enthalten?

    Aus dem Jahr 2013 liegt eine verkehrsplanerische Studie „Radverkehrsführung in Chemnitz, Dresdner Straße“ zur Einordnung von Radverkehrsanlagen im Zuge der Dresdner Straße im Abschnitt zwischen Margaretenstraße und Weißer Weg vor.

    Im Ergebnis arbeitete die Studie heraus:

    „[…] Von der Frankenberger Straße bis zur Margaretenstraße ist bergauf ein Radfahrstreifen

    einzuordnen und bergab ein breiter Fahrstreifen vorzusehen, welche dem Radfahrer auch bei Überholvorgängen durch den Pkw – Verkehr genügend Raum lässt. Von der Margaretenstraße bis in Höhe der Tankstelle sind beidseitig Schutzstreifen anzulegen und der Gehweg landwärts für Radfahrer freizugeben. Im Bereich der vorhandenen Parkstreifen ober- und unterhalb der Wilhelm-Weber-Straße ist ein Schutzstreifen stadtwärtig und gemeinsamer Geh-/Radweg landwärtig bis in Höhe Zufahrt Krankenhaus anzuordnen.

    Von der Zufahrt Krankenhaus bis zum Grenzweg ist eine beidseitige Schutzstreifenlösung zu bevorzugen. […]“

    3) Gibt es für die Ausführung bereits einen vorgesehenen zeitlichen Rahmen?

    Nein. Die erforderlichen Finanzmittel konnten bislang nicht im Haushalt gesichert werden. Zwischenzeitlich wären die Studienergebnisse auf Aktualität zu prüfen und ggf. anzupassen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 533/2019: Reinigung von Schulen und Kitas

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    In diesem Schuljahr besuchen in Chemnitz knapp 26.000 Schüler und Schülerinnen die Schulen in dieser Stadt. Im Jahr 2014 waren es noch knapp 18.000. Hinzu kommen die Kinder in den Kitas im Stadtgebiet.

    Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (Par. 36) werden die Schulen und Kitas nach einem vom Land Sachsen vorgegebenen Hygieneplan gereinigt. So ist unter anderem vorgesehen, die Toiletten täglich sowie die Zimmer 2,5 Mal wöchentlich zu reinigen.

    1. Kann die Stadt Chemnitz die vorgeschriebenen Reinigungsintervalle derzeit aufrechterhalten?

    Die Stadt Chemnitz orientiert sich bei der Planung der Gebäudereinigungsleistungen in Schulen der Stadt Chemnitz weitestgehend an der DIN 77400 (Reinigungsleistungen-Schulgebäude) sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen.

    Demnach werden in den Chemnitzer Schulen folgende Standards zur Fußbodenreinigung gesetzt:

    • Sanitärbereiche täglich
    • Umkleidebereiche täglich
    • Unterrichtsräume 2,5 x pro Woche
    • Unterrichtsräume in Doppelnutzung täglich
    • Speiseräume täglich
    • Eingangsbereiche, Flure bis 1. OG täglich
    • Flure ab 1.OG 2,5 x pro Woche
    • Flure ab 2.OG 2,0 x pro Woche
    • Sporthallen täglich

    Diese Standards sind generelle Vertragsbestandeile jeder Vergabe von Reinigungsdienstleistung von Schulgebäuden.

    2. Wurden die Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen an die gestiegenen Schülerzahlen angepasst?

    Liegen rechtfertigende Gründe vor, die eine Änderung der Standards gem. Antwort zu Frage 1 rechtfertigen, erfolgt eine Anpassung des Reinigungsturnus. Rechtfertigende Gründe liegen auch vor, wenn sich Schülerzahlen deutlich erhöhen. Aber auch die Beschaffenheit der Außenanlagen, wenn diese einen erhöhten Schmutzeintrag begünstigen, ist beispielhafter Grund zur Anpassung des Reinigungsturnus.

    In Fällen, in denen eine Erhöhung des Reinigungsturnus nicht mehr möglich ist, da dieser bereits bei „täglich“ festgesetzt ist, müssen die Zeitvorgaben den aktuellen Bedarfen angepasst werden. D.h. die Reinigungszeit wird erhöht.

    Da jegliche Änderungen unweigerlich Kostenerhöhungen mit sich bringen, müssen diese maßvoll vorgenommen werden.

    3. Wenn ja – wann ist das zuletzt erfolgt?

    In jüngster Zeit wurden die Leistungen in den Schulen Auslagerungsobjekt Georg-Weerth-OS (August 2019) sowie OS Annenschule (April 2019) angepasst. Aber auch in anderen Schulen wurden Änderungen zugunsten der Reinigungsqualität vorgenommen. Dies erfolgte beispielsweise in den Schulen GS Gablenz, GS Adelsberg, OS Reichenbrand, Terra Nova Campus.

    4. Wenn nein – warum ist dies nicht erfolgt?

    Siehe Antwort Frage 3.

    5. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Ausschreibungen?

    Die Vergabe von Reinigungsleistungen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung sowie der Vergabeverordung bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).

    6. Gibt es Mehrkosten, weil Aufgaben des Freistaats (Reinigung von Unterrichtsmaterial, u.a. Tastaturen in Computer-Kabinetten) auf dem „kurzen Dienstweg“ durch Schuldirektoren den städtischen Mitarbeitern beziehungsweise den von der Stadt engagierten Dienstleistern regelrecht aufs Auge gedrückt werden?

    Grundsätzlich werden Unterrichtsmittel sowie sonstige schulische Ausstattungsgegenstände nicht durch die gebundenen Dienstleister bzw. städtischen Beschäftigten gereinigt. Lediglich die klassische Gebäudeausstattung (Tische, Stühle, Schränke usw.) wird durch Dienstleistungsunternehmen gepflegt.

    7. Werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung auch die Heizkörper der betreffenden Gebäude, vor allem in den Kitas, regelmäßig innen und außen gesäubert?

    Die Heizkörper werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung gereinigt. Dabei werden die Ansichtsfläche sowie einfach zugängliche Elemente vom Schmutz befreit. Intensive Heizkörperreinigungen werden im Bedarfsfall gesondert durchgeführt.

    Mit freundlichen Grüßen Michael Stötzer

  • RA 536/2019: Fußwegsanierung Elisenstraße

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Der Fußweg entlang der Elisenstraße 1 bis 5 (Flurstücke CZ 2373c, CZ 2374, CZ 2375) befindet sich in einem desolaten Zustand. Für die Gewerbetreibenden (Fotostudio, Café, Nagelstudio) sowie Anwohner (vor allem ältere Chemnitzer mit Rollator) ist das Begehen der Strecke kaum noch möglich.

    1. In welchem zeitlichen Abstand werden die Fußwege in der Stadt Chemnitz auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft?

    Im Rahmen der Straßenkontrollen ca. aller 6 bis 7 Wochen.

    2. Sind im oben genannten Fall bereits Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen angedacht?

    3. Wenn ja, wann sollen diese erfolgen?

    Der Abschnitt wurde bereits ausgeschrieben und der Bauzeitraum ist vom 16.09.2019 bis 30.10.2019.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 541/2019: Anbindung Stadtteile Ebersdorf/Hilbersdorf an Bahnstrecken ins Erzgebirge

    Sehr geehrter Herr Wegert,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    In den Stadtteilen Hilbersdorf und Ebersdorf wird eine fehlende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ins Erzgebirge beklagt. Der Bahn-Haltepunkt Hilbersdorf wird lediglich von Bahnen der Strecke Chemnitz-Dresden angefahren. Die Regionalbahnen 80 (Richtung Annaberg-Buchholz/Cranzahl) sowie 81 (Richtung Olbernhau-Grünthal) der Erzgebirgsbahn fahren an diesem Haltepunkt durch.

    In beiden Stadtteilen leben insgesamt knapp 13.000 Menschen, welchen eine schnelle und komfortable Anbindung an der Erzgebirge verwehrt wird. Erst eine umständliche Anreise über das Stadtzentrum und den Hauptbahnhof ermöglicht den betroffenen Einwohnern eine Anfahrt ins Erzgebirge.

    Angesichts der touristischen Attraktivität des Erzgebirges (2018: rund eine Million Besucher, etwa 3 Mio. Übernachtungen) sowie die Ernennung der Montanregion zum Unesco-Welterbe ist das ein unhaltbarer Zustand.

    1. Gibt es seitens der Stadt Chemnitz Bestrebungen, durch Gespräche mit der Erzgebirgsbahn den Haltepunkt zeitnah in den Fahrplan aufzunehmen?

    Zur Beantwortung dieser Frage wurde der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) eingebunden, aus dessen Antwort im Folgenden zitiert wird (Vollzitat):

    „Für einen Halt in Chemnitz-Hilbersdorf der Linien RB 80 und RB 81 reicht im aktuellen Fahrplan die Zeit nicht aus, weil diese beiden Linien südlich von Flöha jeweils Eisenbahnstrecken mit nur einem Gleis befahren und die Züge sich dort nur in Hennersdorf (Linie RB 80) bzw. in Hetzdorf (Linie RB 81) begegnen können. In Chemnitz müssen diese Züge dann kurz vor den Zügen auf der Sachsen-Franken-Magistrale nach Zwickau bzw. Hof ankommen bzw. in der Gegenrichtung kurz nach den Zügen nach Dresden abfahren, um jeweils zur vollen und zur halben Stunde An-schlüsse u. a. in Richtung Zwickau – Hof, Burgstädt – Leipzig und Mittweida – Riesa – Elsterwerda zu ermöglichen.

    Auch im kommenden Jahresfahrplan 2020 beträgt dabei z. B. der zeitliche Abstand zwischen den Abfahrten und zwischen den Ankünften der Züge der RegionalExpress-Linie RE 3 Dresden – Hof und der Linie RB 81 in Chemnitz Hauptbahnhof nur 4 Minuten. Dies stellt angesichts des überregionalen Charakters der Linie RE 3 mit Einbindung in diverse Anschlussknoten und

    der Eingleisigkeiten auf der Linie RB 81 ein Minimalmaß dar, welches gemäß den Regelungen für die Fahrplanerstellung bei der DB Netz AG und auch im Interesse der Zuverlässigkeit für die Reisenden nicht unterschritten werden sollte.

    Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass der Haltepunkt Chemnitz-Hilbersdorf bereits durch die jeweils täglich im 1-Stunden-Takt fahrenden Linien RB 30 Dresden – Zwickau (mit Übergang von/zur RB 80 in Niederwiesa) und C 15 Chemnitz – Niederwiesa – Hainichen bedient wird.

    Wie bereits in unserem Zuarbeiten für die Antwort auf die Ratsanfragen RA-089/2015 und RA-469/2017 beschrieben wurde, wäre ein Halt der Linie RB 80 und/oder der Linie RB 81 in Chemnitz-Hilbersdorf erst dann möglich, wenn die Eisenbahninfrastruktur zwischen Flöha und Chemnitz Hauptbahnhof so ergänzt wird, dass die Züge durch zusätzliche Signale bzw. auf einem zusätzlichen dritten Gleis in kürzeren zeitlichen Abständen (Zugfolgezeit) verkehren können. Damit ist jedoch in nächster Zeit nicht zu rechnen.“

    2. Welche Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Chemnitz auf die Fahrplangestaltung?

    Der ZVMS ist gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen. Der ZVMS erarbeitet eigenständig die Fahrpläne im SPNV und stimmt sich mit angrenzenden SPNV-Aufgabenträgern ab. Die Aufgabenträger im straßengebundenen ÖPNV (Landkreise und kreisfreie Städte für Straßenbahnen und Busse) werden über die Fahrpläne des ZVMS informiert und können Anregungen vorbringen. Eine paritätische Erarbeitung der Fahrpläne ist nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer

    Bürgermeister

  • RA 543/2019: Vorbereitung Antifaschistischer Jugendkongress/Finanzierung

    Sehr geehrter Herr Franke,

    zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Vom 4. bis 6. Oktober 2019 ist im „Alternativen Jugendzentrum AJZ“ an der Chemnitztalstraße 54 ein „Antifaschistischer Jugendkongress“ angekündigt. Dabei gibt es auch Programmpunkte wie „Aktionstraining“ für das körperliche Verhalten auf Demonstrationen sowie einen Graffitikurs als „Stadtbildverschönerungskurs“, welcher sich unter anderem mit Fragen wie „Aber auch vor und nach dem Sprühen – worauf muss ich achtgeben? Was sind Feinde in der Welt von Lack aus der Dose?“ beschäftigt.

    Weiterhin fiel der Kongress in den vergangenen Jahren durch linksradikale Referenten aus Organisationen wie „The future ist unwritten“ (Leipzig) und der „Freie Arbeiterinnen Union FAU“ (Dresden) auf. Beide Gruppen werden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet.

    1. Wie bereitet sich die Stadt Chemnitz angesichts von rund 250 zu erwartender Personen aus dem linksextremen Spektrum auf dieses Wochenende, vor allem aus Sicherheits-Aspekten, vor?

    Die Veranstaltung hat für die Verwaltung keine Sicherheitsrelevanz. Inwieweit sie vom Verfassungsschutz bzw. der Polizei beobachtet wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

    2. In welcher Höhe wird das „AJZ“ aktuell jährlich mit städtischen Geldern subventioniert? Aus welchen Töpfen kommt dieses Geld?

    Der Verein Alternatives Jugendzentrum Chemnitz e. V. (AJZ e. V.) erhält Zuwendungen für Leistungsangebote der Jugendhilfe nach §§ 11 und 13 SGB VIII über den Haushalt der Stadt Chemnitz im Rahmen der „Fachförderrichtlinie Jugend, Soziales, Gesundheit – FRL-JSG“ sowie über die Jugendpauschale des Landes Sachsen.

    Von der Stadt Chemnitz werden im Jahr 2019 beim Verein AJZ e. V. 4 Leistungsangebote mit insgesamt 812.840,- Euro bezuschusst.

    Im kulturellen Bereich erhält der Verein 2019 folgende Förderungen:

    • „Jugendkulturbüro Chemnitz – part4“: 8.000,- Euro aus der kommunalen Kunst- und Kulturförderung
    • „Nia Domo – global view“: 1.600,- Euro aus dem Soziokulturellen Jugendfonds
    • „Language meets design“: 900,- Euro aus dem Soziokulturellen Jugendfonds

    3. Entspricht es den Bestimmungen der Stadt Chemnitz, dass verteilte Haushalts- Gelder für derartige Veranstaltungen eingesetzt werden dürfen?

    Der Jugendkongress ist eine Einmietungsveranstaltung. Für die Durchführung werden keine kommunalen Fördermittel eingesetzt.

    Die Stadt Chemnitz ist bei der Förderung der freien Jugendhilfe an gesetzliche Vorgaben des SGB VIII gebunden. Im § 74 SGB VIII – Förderung der freien Jugendhilfe – sind die Vergabe der Fördermittel und entsprechende Prüfkriterien geregelt. Die dem Amt für Jugend und Familie vorliegenden Förderanträge des Vereines AJZ e. V. entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart

    Bürgermeister