Autor: AFD-Stadtratsfraktion

  • RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    RA-127/2020: Auswirkung der Coronakrise auf die OB-Wahl

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Ihre Ausführungen: Wie gestern der Presse zu entnehmen war, schließt sich die Bundesregierung, der Meinung von Herrn Drosten, Direktor des Institutes für Virologie an der Charitè an, der folgendes geäußert hat: „Wir müssen damit rechnen, dass ein Maximum von Fällen in der Zeit von Juni bis August auftreten wird.“

    Die Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin ist für den 14.06.2020, die Stichwahl für den 05.07.2020 vorgesehen, also zum Zeitpunkt des prognostizierten Maximums der Corona Epidemie.

    In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    Ist es angedacht und möglich, den bisher festgesetzten Wahltermin zu verschieben?


    Auf Grund der gegenwärtigen Situation erübrigt sich eine Beantwortung. Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

    Anmerkung: Der neue Termin für die OB-Wahl wurde vorerst auf den 20. September 2020 festgesetzt. Dies wusste Herr Runkel bereits bei der „Beantwortung“ dieser Ratsanfrage.

  • RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    RA-126/2020: Gewerbesteuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

    Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit.

    1. Kann sich die Stadt vorstellen, kurzfristig eine Anlaufstelle für Beratungs- und Hilfsangebote für Unternehmen, die die Folgen des Corona Virus, welche z. B. durch Untersagung ihrer Geschäftstätigkeit entstehen, zu schaffen?

    Unternehmen werden durch die Chemnitzer Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft (Tochtergesellschaft der Stadt Chemnitz) beraten. Dazu wurde eine Hotline geschaltet. Ein entsprechender Hinweis befindet sich auf der Homepage der Stadt Chemnitz.

    2. Kann die Stadt Chemnitz, über die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten hinaus, die Gewerbesteuer auf Basis einer zu schaffenden Bewertungsgrundlage mit geringem Aufwand für die von nachteiligen Auswirkungen betroffenen Chemnitzer Unternehmen und Unternehmern stunden?

    Die Stadt Chemnitz hat bereits mit Pressemitteilung vom 17.03.2020 auf die Möglichkeit der Stundung fälliger Gewerbesteuer hingewiesen. Um eine unkomplizierte Antragstellung für betroffene Unternehmen und Unternehmer zu gewährleisten, wurde am 18.03.2020 ein entsprechendes Formular auf der Internetseite der Stadt Chemnitz unter der Rubrik „Der große Überblick: Coronavirus (SARS-CoV-2)“ verlinkt.

    Unter „Chemnitz setzt weitere Maßnahmen um – Hilfsangebote der Stadt – Aktuelle Unterstützung durch die Stadt Chemnitz >Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus<“ kann der Antrag aufgerufen und ausgefüllt werden.

    Mit gleichem Formular können die Unternehmen und Unternehmer das Kassen- und Steueramt über einen Herabsetzungsantrag der Gewerbesteuervorauszahlungen 2020 beim zuständigen Finanzamt informieren.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    RA-114/2020: Reaktion der Verwaltung auf Gefahren durch SARS-CoV-2

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie hat sich die Stadt Chemnitz seit Bekanntwerden der drohenden Ausbreitung der Infektion auf selbige vorbereitet?

    2. Wie wurden die öffentlichen Stellen wie Bürgerhaus, Bürgerservice-Stellen, Beratungsstellen im Moritzhof etc. auf die Gefahren vorbereitet?

    3. Wurden rechtzeitig genug Materialien zur Desinfektion in den öffentlich zugänglichen sowie den durch die Mitarbeiter genutzten Bereichen zur Verfügung gestellt?

    4. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion Veranstaltungen mit größeren Besucherzahlen (Konzerte, CFC-Heimspiele, Heimspiele der Basketballer etc.) behördlich angeordnet nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszutragen?

    5. Ist es angedacht, bei einer weiteren Ausbreitung der Infektion städtische Einrichtungen wie den Tierpark, das Wildgatter oder die städtischen Bäder vorsorglich zu schließen?


    Die Stadt Chemnitz hat im Zusammenhang mit der Coronavirus-Erkrankung sehr frühzeitig umfassende Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Verlangsamung deren Ausbreitung getroffen. Auf der Internet-Plattform der Stadt können Sie tagesaktuell und sehr umfänglich alle Sachstände und Vorgänge nachlesen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • RA-115/2020: Umsetzung Masterplan Tierpark Chemnitz

    RA-115/2020: Umsetzung Masterplan Tierpark Chemnitz

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Was wurde aus diesem Plan bisher konkret umgesetzt?

    Voraussetzung für den Masterplan ist die Neuordnung des Wirtschaftshofes, der Baubeschluss dazu erfolgte im November 2019. Die finanziellen Mittel für den Masterplan für 2019 und 2020 wurden daher zugunsten des Wirtschaftshofes umverteilt.

    2. Welche im Masterplan beschlossenen Vorhaben werden 2020 und 2021 konkret umgesetzt?

    Bezüglich 2020 siehe Antwort 1. Für 2021 steht ein neuer Doppelhaushalt an, für welchen gerade die Planungen laufen. Es sollen einige Maßnahmen aus dem Masterplan beantragt werden.

    3. Welche Kosten entstanden seit dem Beschluss?

    Es entstanden Beraterkosten in Höhe von rund 6.533 €.

    4. Welche Kosten sind für 2020 und 2021 bei der Umsetzung eingeplant?

    2020 sind es 750.000 €, für 2021 liegen aufgrund des neuen Doppelhaushaltes noch keine Zahlen vor.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • RA-104/2020: Nachfrage zur RA-032/2020 „Finanzierung Bürgerfest 2019“

    RA-104/2020: Nachfrage zur RA-032/2020 „Finanzierung Bürgerfest 2019“

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Aus welcher Deckungsquelle wurden die Gelder bereitgestellt?

    2. Mussten geplante Ausgaben gekürzt oder zurückgestellt werden und wenn ja, welche?


    Die Mittel stammen aus Minderaufwendungen der Sonstigen Geschäftsaufwendungen. Die Mittel für die Verwahrentgelte des Jahres 2019 sind geringer ausgefallen als geplant. Demzufolge konnte die Deckung aus diesem Minderaufwand erfolgen.

    3. Erfolgte die Gewährung der Zuwendung in Form eines Bescheides mit der Auflage, die gewährte Zuwendung zur Refinanzierung der vorgelegten Rechnungen zu verwenden und wurde die Weiterleitung der Finanzmittel an die Rechnungssteller geprüft?

    Der Gewährung des Zuschusses lagen die Eingangsrechnungen für die Durchführung des Bürgerfestes zugrunde. Es ist geregelt, dass eine anteilige Rückzahlung der Zuwendung an die Stadt erfolgt, falls diese Mittel durch den Verein nicht zweckentsprechend eingesetzt werden. Der Stadt liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Verein der Zahlung von Rechnungen nicht nachgekommen ist.

    Die Zahlung der Rechnungen liegt in der Verantwortung des Vereins. Es besteht keine vertragliche Beziehung zwischen den Lieferanten/Dienstleistern des Chemnitzer Bürgerfestes und der Stadt Chemnitz.

    4. Hat der Verein für eine Neuausrichtung des Bürgerfestes 2020 bereits Unterstützungsbedarf angemeldet und wenn ja, gibt es hierüber Abstimmungen über Art und Höhe des Zuschussbedarfes?

    Mit dem Verein wurde vereinbart, dass zunächst ein Veranstaltungs- und Finanzierungskonzept für eine mögliche Veranstaltung 2020 vorgelegt wird. Auf dieser Basis sollen dann auch rechtzeitig Gespräche über mögliche städtische Zuschüsse stattfinden.

    Freundliche Grüße

    Sven Schulze
    Bürgermeister

  • RA-066/2020: Genehmigungsgebühren Sondernutzung Außengastronomie

    RA-066/2020: Genehmigungsgebühren Sondernutzung Außengastronomie

    Sehr geehrter Herr Franke, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Welche Tarifstelle des Sächsischen Kostenverzeichnisses wird für die Genehmigungsgebühr angewendet und wie hoch ist die von – bis Spanne der entsprechenden Tarifstelle?

    Im 9. Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) ist die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis in der Lfd. Nr. 88 Tarifstelle 1 geregelt. Die Gebührenspanne beträgt 5 bis 1.500 €.

    2. Aufgrund welcher Kriterien wird die Gebühr festgesetzt?

    Gemäß § 4 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) ist die Höhe der Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand (Kostendeckungsgebot) zu bemessen. Das ist insbesondere der Personal- und Sachaufwand.

    3. Kann der Antragsteller selbst dazu beitragen, die Genehmigungsgebühr niedrig zu halten und wenn ja, wie wir er darüber informiert?

    Mit vollständigen Antragsunterlagen kann der Antragsteller dazu beitragen, dass die Bearbeitung reibungslos erfolgt und somit die Genehmigungsgebühr gering ist. Im Dienstleistungsportal der Stadt Chemnitz sind die einzureichenden Unterlagen aufgeführt.

    4. Wird die Gebührenentscheidung dem Antragsteller/Bescheidempfänger im Kostenbescheid detailliert aufgeschlüsselt?

    Dem Antragsteller wird im Kostenbescheid mitgeteilt, ob ein normaler oder erhöhter Verwaltungsaufwand vorlag.

    5. Welcher Ermessenspielraum besteht seitens der Stadt Chemnitz, die Gebühren niedrig zu halten?

    Die Stadt Chemnitz ist an das Kostendeckungsprinzip gebunden. Ausnahmen vom Kostendeckungsgebot sind nur zulässig, wenn dies aus Gründen der Billigkeit erforderlich ist (§ 4 Abs. 2 S.3 SächsVwKG).

    6. Wäre es gesetzlich zulässig, im Kontext mit der angestrebten Innenstadtbelebung die Genehmigungsgebühr auf einen Mindestsatz zu beschränken und wenn ja, gab dazu bereits Vorschläge?

    Die Verwaltungsgebühr ist nach dem Kostendeckungsprinzip festzusetzen. Eine Mindestgebührenregelung ist gesetzlich nicht vorgesehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister