RA-193/2026 Standgebühren Weinfest und Weihnachtsmarkt

Am 04.08. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt an den Oberbürgermeister. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern des Weinfestes, die sich mit den aktuellen Standgebühren unzufrieden zeigten und angesichts der Preisunterschiede zwischen beiden Veranstaltungen ihr Unverständnis äußerten.

Ziel und Inhalt der Anfrage

Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, warum die Standgebühren des Weinfestes so stark von denen des Weihnachtsmarktes abweichen. Wie und durch wen kommen diese Abweichungen zustande und auf welcher rechtlichen Grundlage wird darüber entschieden? Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Bürgermeister Knut Kunze nicht beantwortet.

Anfrage

1.Wer legt die Standgebühren für das Chemnitzer Weinfest und den Chemnitzer Weihnachtsmarkt fest und nach welchen Kriterien werden diese berechnet?
2.Wie haben sich die Standgebühren für beide Veranstaltungen in den vergangenen drei Jahren entwickelt? Ich bitte um eine tabellarische Darstellung, getrennt nach Veranstaltung und Jahr.
3.Unterscheiden sich die Standgebühren zwischen Weinfest und Weihnachtsmarkt? Falls ja, worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?
4.Wurden bei der Festlegung der Standgebühren die jeweiligen Händler oder deren Interessenvertretungen beteiligt? Falls ja, in welcher Form?
5.Worin liegt es begründet, dass die Standgebühren von Weihnachtsmarkt und Weinfest so voneinander abweichen?
6.Sind seitens der Stadtverwaltung Änderungen der Gebührenstruktur für eine der beiden Veranstaltungen geplant oder werden diese regelmäßig evaluiert? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates.
Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelneAngelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

EINORDNUNG

Wer legt die Standgebühren fest? Warum sind die so unterschiedlich und sind Änderungen vorgesehen? Werden Händler bei der Preisgestaltung beteiligt? Diese einfachen Fragen beziehen sich, laut Stadtverwaltung, auf keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollen diesen erst in Erfahrung bringen. Diese Fragen jedoch betreffen den konkreten Lebenssachverhalt der Händler des Weinfestes und des Weihnachtsmarks. Oft sind das nämlich die selben Leute, die auf beiden Veranstaltungen ihre Buden aufstellen und diese Fragen an uns herangetragen haben. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, erschießt sich uns nicht. Vielleicht hat das mit unserer Parteifarbe zu tun, aber wer weiß das schon? Wir haben diese Frage als Informationsanfrage erneut gestellt.