Am 23.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsantrage an den Oberbürgermeister, um zu erfahren, wie die fünk eingereichten Projekte zur Förderung durch die Sportmilliarde des Bundes priorisiert werden. Am 20.05. wurde uns die Antwort vorgelegt:
Welche der fünf eingereichten Projekte sind dringend zu erledigen und müssen diese dringenden Projekte auf die Liste der Verwendung der Sonderschulden des Bundes gebracht werden? Und wenn ja, welche?
Mit dem Beschluss B-039/2026 wurde im Rahmen der Einreichung von Baumaßnahmen zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Priorisierung vorgenommen. Unabhängig von möglichen Finanzierungswegen sollte die im Beschluss festgelegte Reihung der Projekte beachtet werden.
Für alle fünf Projekte gelten inhaltlich unverändert die Darlegungen aus der Vorlage B-039/2026.
EINORDNUNG
Da Chemnitz keines seiner fünf eingereichten Projekte gefördert bekam, ist die Frage nach deren Gewichtung (und damit auch der Reihenfolge der Umsetzung) obsolet.