Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.
Anfrage
1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?
Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?
Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?
Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.
EINORDNUNG
Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.
Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.
Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.
Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.