Am 20.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen der Nutzung des offiziellen OB-Facebook-Accounts für private Inhalte an den Oberbürgermeister. Anlass waren mehrere Posts des Oberbürgermeisters mit klar privatem Inhalt.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicht der Fraktion war es erforderlich zu klären, ob es sich bei der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ um einen offiziellen Kommunikationskanal, oder um eine ausschließlich private Social-Media-Präsenz handelt. Die Anfrage wurde am 17.08. durch den Oberbürgermeister versehentlich nur unvollständig beantwortet, weshalb wir die vergessenen Fragen 6 und 8 am 25.08. nochmals einreichten. Diese wurde uns am 03.09. beantwortet. Der Einfachheit halber haben wir die Nachfrage hier mit eingepflegt.
Anfrage
1.Handelt es sich bei der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ um einen offiziellen Kommunikationskanal in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister oder um eine ausschließlich private bzw. persönliche Social-Media-Präsenz?
Bei der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ handelt es sich um eine offizielle Facebook-Präsenz des Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz. Erkenntlich ist dies unter anderem an den Angaben im Profil der Seite.
2. Sind die auf der Internetseite der Stadt Chemnitz veröffentlichten „Terminvorschauen für die Woche …“ als vollständige Übersicht aller Ihrer amtlichen Termine zu verstehen?
Die Terminvorschau, die jeden Freitag durch den OB-Bereich Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit versendet wird, ist eine Zusammenstellung presserelevanter Termine des Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin und Bürgermeister, sowie offizieller Pressetermine und Termine der Beauftragten. Außerdem sind die Gremiensitzungen und relevante Großveranstaltungen enthalten. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
3. Falls auf der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ Termine oder Veranstaltungen veröffentlicht werden, die nicht in der „Terminvorschau für die Woche …“ aufgeführt waren:
– Handelt es sich hierbei ausschließlich um Termine, die Sie als Privatperson wahrgenommen haben?
– Falls nein: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche amtlichen Termine in die „Terminvorschau für die Woche …“ aufgenommen werden?
Siehe Frage 2: Nicht alle dienstlichen Termine des Oberbürgermeisters werden in der Terminvorschau veröffentlicht. Nichtöffentliche Gremiensitzungen oder Termine, die aus verschiedenen Gründen kein öffentliches Format sind, werden nicht angekündigt. Teilweise erfolgt jedoch – je nach Anlass und Thema – im Nachhinein eine Berichterstattung; wahlweise per Pressemitteilung, im Amtsblatt, dem Internetauftritt und den Social Media-Kanälen.
4. Wer ist für die redaktionelle Betreuung und Pflege der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ verantwortlich?
– Erfolgt die Betreuung ganz oder teilweise durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung?
– Falls ja: Welche Organisationseinheit ist hierfür zuständig?
Die redaktionelle Betreuung und Pflege der Facebook-Seite erfolgt größtenteils durch den Oberbürgermeister selbst. Dies betrifft die Auswahl der Themen, das Ausspielen des Contents oder die Redaktion der Texte. Da es sich um einen dienstlichen Kanal handelt, der als solcher auch im Impressum gekennzeichnet ist, erfolgt anlassbezogen auch eine Bearbeitung durch die Pressestelle.
5. Werden Fotos, Videos oder sonstige Inhalte, die auf der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ veröffentlicht werden, ganz oder teilweise von Beschäftigten der Stadtverwaltung im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit erstellt?
Termine und Themen der Stadt Chemnitz und des Oberbürgermeisters werden regelmäßig durch die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit personell begleitet. Dies betrifft vor allem Termine, über die die Pressestelle der Stadt Chemnitz auf der Website, im Amtsblatt und/oder auf den ihren Social Media Kanälen berichtet.
6. Werden für die Erstellung, Bearbeitung oder Veröffentlichung der Inhalte auf der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ städtische Sach- oder Personalmittel eingesetzt? Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt dies?
Wie bereits beantwortet werden Termine und Themen der Stadt Chemnitz und des Oberbürgermeisters regelmäßig durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit personell begleitet. Dafür werden sowohl Sach- als auch Personalmittel eingesetzt. Dies betrifft vor allem Termine, über die die Pressestelle der Stadt Chemnitz auf der Website, im Amtsblatt und/oder auf den ihren Social-Media-Kanälen ebenfalls berichtet. Die Betreuung durch die Pressestelle ist damit Teil der amtlichen Aufgabenerfüllung der Stadtverwaltung. Rechtliche Grundlage ist die Organisationshoheit des Oberbürgermeisters nach § 53 Abs. 1 SächsGemO.
7. Nach welchen internen Kriterien wird zwischen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit und privaten Veröffentlichungen auf der Facebook-Seite „Sven Schulze Chemnitz“ unterschieden?
Der Bereich Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit ist verantwortlich für die gesamte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Chemnitz. Dazu gehört auch die Kommunikation über die Tätigkeit des Oberbürgermeisters und der Bürgermeister. Der weit überwiegende Teil der Beiträge hat die Arbeit des Oberbürgermeisters der Stadt Chemnitz zum Thema, also offizielle und inoffizielle Termine, die durch den Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Chemnitz wahrgenommen werden, sowie Äußerungen zu aktuellen Themen.
8. Wie wird sichergestellt, dass bei einer Nutzung der Facebook-Seite zur Kommunikation in Ihrer Funktion als Oberbürgermeister die gebotene Neutralität der Stadtverwaltung gewahrt wird?
Wenn der Oberbürgermeister über den amtlichen Facebook-Kanal kommuniziert, muss er sich grundsätzlich innerhalb der Grenzen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit bewegen. Dies umfasst das Sachlichkeitsgebot, die Wahrung der Neutralität, keine unzulässige Parteienwerbung, keine Wahlwerbung aus kommunalen Ressourcen, keine einseitige Nutzung des Amts für den politischen Wettbewerb, einen Bezug zur kommunalen Aufgabenerfüllung bzw. zum Amt sowie korrekte und nicht irreführende Information.
9. Welche Regelungen oder Dienstanweisungen bestehen innerhalb der Stadtverwaltung zur Nutzung von Social-Media-Kanälen durch Wahlbeamte, insbesondere soweit hierfür personelle oder sachliche Ressourcen der Stadt eingesetzt werden?
Es bestehen keine speziellen Regelungen oder Dienstanweisungen für die Nutzung von Social-Media-Kanälen durch kommunale Wahlbeamte. Die Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten für die Kommunikation der Stadtverwaltung sind für alle Bediensteten einheitlich in der Dienstanweisung zur Zusammenarbeit mit Medien und Öffentlichkeitsarbeit (DA 1012) geregelt. Diese sieht unter anderem vor, dass der Oberbürgermeister, die Pressestelle oder die Bürgermeisterin und die Bürgermeister für ihren jeweiligen Geschäftsbereich Auskunft geben.
10. Welche Maßnahmen werden Sie im Vorfeld der Oberbürgermeisterwahl im kommenden Jahr ergreifen, um sicherzustellen, dass eine klare Trennung zwischen amtlicher Öffentlichkeitsarbeit und privaten Aktivitäten erfolgt und öffentliche Ressourcen nicht für eine mögliche Wahlkampfführung eingesetzt werden?
Der Kanal informiert wie oben ausgeführt über die Arbeitsinhalte des Oberbürgermeisters als Stadtoberhaupt. Zunächst setzen mögliche Wahlkampfaktivitäten eine amtliche Kandidatur voraus. Unabhängig davon gelten die rechtlichen Vorgaben zum Neutralitätsgebot gleichermaßen für alle Bewerber, so auch für den Amtsinhaber.
EINORdnung
Sven Schulze bestätigt selbst, dass sein Facebook-Auftritt ein offizieller dienstlicher Kanal ist, der teilweise durch die städtische Pressestelle betreut wird und bei dem öffentliche Personalressourcen zum Einsatz kommen. Gleichzeitig räumt er ein, dass es keine speziellen Regelungen für die Social-Media-Nutzung durch kommunale Wahlbeamte gibt.
Gerade mit Blick auf die Oberbürgermeisterwahl 2027 ist das ein unhaltbarer Zustand. Ein amtlicher Kommunikationskanal darf nicht zur Grauzone zwischen Amtskommunikation und persönlicher Selbstdarstellung werden. Wer mit städtischer Unterstützung kommuniziert, muss sich auch eindeutig an die Regeln amtlicher Öffentlichkeitsarbeit und das Neutralitätsgebot halten.
Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet deshalb eine klare Trennung: Stadtverwaltung und Steuergeld sind für Information über die Stadt da – nicht für die persönliche Profilierung eines Amtsinhabers im Vorfeld einer Wahl.