Am 23.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Sicherheitsdienst und dem Sicherheitskonzept des KOSMOS-Festivals 2026 an den Oberbürgermeister.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, angesichts der allgemeinen Sicherheitslage nachzufragen, wie und durch wen das Sicherheitskonzept des bald startenden Festivals entschieden und geprüft wurde. Die Anfrage wurde am 19.08. durch den Oberbürgermeister Schulze beantwortet.
Anfrage
1.Wurde die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen für das KOSMOS 2026 öffentlich oder beschränkt ausgeschrieben?
Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 VOL/A.
2.Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung bzw. welche Organisation war für die Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich?
Die Zentrale Vergabestelle war für die vergaberechtliche Durchführung des Vergabeverfahrens verantwortlich. Die fachinhaltliche Zuarbeit erfolgte durch den Geschäftsbereich 08.1 – Grundsatz und Verwaltung.
3.Wie viele Unternehmen haben sich im Rahmen der Ausschreibung um den Auftrag beworben?
Im Vorfeld der Vergabe wurden fünf Unternehmen aufgefordert die Eignungsunterlagen einzureichen. Davon haben vier diese eingereicht und erhielten entsprechend auch die Vergabeunterlagen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist haben drei Unternehmen ein Angebot eingereicht.
4.Wann wurde der Zuschlag für die Sicherheitsdienstleistungen erteilt?
Der Zuschlag wurde am 17.07.2026 erteilt.
5.Haben sich Sicherheitsunternehmen, die bereits bei früheren KOSMOS-Veranstaltungen oder vergleichbaren Veranstaltungen der Stadt Chemnitz Sicherheitsdienstleistungen erbracht haben, ebenfalls an der Ausschreibung beteiligt? Falls ja, welche?
Es wurde auch ein Unternehmen angefragt, welches in den vergangenen Jahren einen Großteil der Sicherheitsdienstleistungen erbracht hat. Dieses hat jedoch auf eine Angebotsabgabe verzichtet.
6.Nach welchen fachlichen, wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien erfolgte die Vergabe des Auftrags?
Einziges Zuschlagskriterium war der Preis. Gesonderte Eignungskriterien gab es keine, es wurden nur fachkundige, technisch und wirtschaftlich leistungsfähige sowie zuverlässige Unternehmen angefragt.
7.Welche Sachkunde- bzw. Qualifikationsnachweise werden von den eingesetzten Sicherheitskräften verlangt (z. B. Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, Unterrichtung, Erste-Hilfe-Nachweise oder weitere Qualifikationen)?
Für alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes wird die Unterrichtung nach § 34a GewO und Eintrag im Bewacherregister gefordert. Für wichtige Schlüsselpositionen wurde zudem die Sachkundeprüfung verlangt. Ergänzend ist für einzelne Positionen Ersthelfer-Ausbildung und/oder Unterweisung im Brandschutz nach DGUV vorgegeben.
8.Wie wird durch den Auftraggeber sichergestellt und überprüft, dass sämtliche eingesetzten Sicherheitskräfte die geforderten Qualifikationen und Nachweise tatsächlich besitzen und während der Veranstaltung gültig vorliegen?
Das Rechts- und Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde öffentlicher Veranstaltungen kann bei Bedarf jederzeit die notwendigen und geforderten Qualifikationen überprüfen. Bereits seit 1.Juni 2019 steht den entsprechenden Behörden dazu bundesweit das Bewacherregister zur Verfügung. Zu diesem führt das Bundeswirtschaftsministerium aus:
„Im Bewacherregister werden bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Den für den Vollzug des Bewachungsrechts zuständigen Behörden ermöglicht das Bewacherregister insbesondere, bei Vor-Ort-Kontrollen die Zuverlässigkeit und fachliche Eignung von Gewerbetreibenden und Wachpersonen (sowie der leitenden Personen) schnell und verlässlich festzustellen. Einzelheiten zu den im Bewacherregister gespeicherten Daten, zur Einrichtung und Führung des Registers, zum Verfahren der Datenübermittlung an und durch die Registerbehörde sowie zur Verwendung der elektronischen Schnittstellen des Registers, zum Verfahren des automatisierten Datenabrufs, zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden durch die Verordnung über das Bewacherregister vom 24. Juni 2019 geregelt.“
9.Liegt für das KOSMOS 2026 bereits ein vollständiges Sicherheitskonzept vor?
Es liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, dass sich derzeit in der Prüfung durch die beteiligten Behörden befindet.
10.Falls nein, bis zu welchem Zeitpunkt muss das Sicherheitskonzept spätestens erstellt, abgeschlossen und den zuständigen Genehmigungs- bzw. Sicherheitsbehörden vorgelegt werden?
entfällt
11.Welche Behörden und sonstigen Stellen sind an der Erstellung, Abstimmung und Freigabe des Sicherheitskonzeptes beteiligt?
Die Erstellung des Sicherheitskonzepts ist Aufgabe des Veranstalters, deshalb wurde von dem verantwortlichen Projektleiter ein Sicherheitskonzept erstellt. An den gemeinsamen Abstimmungsprozessen nehmen themenspezifisch und einzelfallabhängig unter anderem teil: Polizei, Feuerwehr (inkl. IRLS), Rechts- und Ordnungsamt, Rettungszweckverband, Verkehrsbehörde, flächenverwaltende Ämter der SVC, Sanitätsdienstleister, Ordnungsdienstleister, Dienstleister für Reinigung/Müll, Fachämter SVC.
EINORDNUNG
Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt ein vollständiges Sicherheitskonzept vor, das derzeit von den beteiligten Behörden geprüft wird. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und weitere Stellen sind in die Abstimmung eingebunden.
Kritisch sehen wir jedoch, dass bei der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen ausschließlich der Preis entscheidend war. Von fünf angefragten Unternehmen legten letztlich drei ein Angebot vor. Gerade bei einer Großveranstaltung mit hohen Anforderungen an Sicherheit und Besucherlenkung sollte aus unserer Sicht neben dem Preis auch die nachweisbare Qualität und Erfahrung eines Sicherheitsdienstleisters eine wesentlichere Rolle spielen.
Positiv ist, dass für die eingesetzten Ordnungskräfte zumindest entsprechende Qualifikationsnachweise und für Schlüsselpositionen die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verlangt werden. Entscheidend wird nun sein, dass diese Vorgaben auch tatsächlich konsequent kontrolliert werden.
Für uns steht fest: Sicherheit darf keine Formalie sein. Und solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, ist dieser Aufwand leider notwendig, damit es friedlich und sicher zugeht.