Am 29.09. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage zu den Abfällen und Abfallschlüsselgruppen, die bei der Firma Baufeld-Puraglobe verarbeitet werden und anfallen an den Oberbürgermeister. Anlass waren neue Erkenntnisse aus Dokumenten der unteren Abfallbehörde.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Da die Gefahrenlage durch die chemische Verarbeitung nach wie vor unklar ist, hielt es die Fraktion für erforderlich, erneut im Falle Puraglobe nachzuhaken. Die Anfrage wurde am 14.10. durch den Bürgermeister Ralph Burghart beantwortet.
Anfrage
1.ZKS-/AVV-Meldungen:
Wurden im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 im Zentralen Kontrollsystem (ZKS) Meldungen zu Abfällen der Firma Baufeld/Puraglobe mit AVV-Nummern aus den Abfallschlüsselgruppen 01, 06, 07, 13, 18 oder 19 erfasst? Falls ja, bitten wir um Auflistung der jeweiligen vollständigen AVV-Nummern sowie – soweit bei der Stadt Chemnitz vorhanden bzw. rechtlich mitteilbar – des Datums der Meldung und der zugehörigen Abfallbegleitscheinnummer.
Im Zeitraum zwischen dem 01.07.2023 und dem 30.06.2026 wurden keine Abfälle der Abfall-schlüsselgruppe 01, 06 und 18 über die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH angenommen.
Hingegen wurden im besagten Zeitraum folgende Abfälle durch die Firma angenommen und entsorgt:
AVV Nr. 07 05 01
AVV Nr. 13 01 10, 13 02 04, 13 02 05, 13 02 07, 13 02 08, 13 03 07, 13 03 08, 13 07 01, 13 07 03, 13 08 02, 13 08 99
AVV Nr. 19 01 06, 19 02 04, 19 02 07, 19 08 10.
Informationen über die Nummern der Begleitscheine und des Datums können aufgrund der Beschränkung des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes wegen Betriebs- und Geschäfts-geheimnissen nicht erteilt werden. Die Betroffene muss vorher angehört werden.
2.Abfallrechtliche Genehmigungen:
Für welche Abfälle bzw. AVV-Nummern verfügt die Firma Baufeld/Puraglobe über Genehmigungen zur Lagerung, Behandlung, Verwertung oder Beseitigung? Bitte nennen Sie jeweils die Art und Rechtsgrundlage der Genehmigung sowie deren Erteilungsdatum und – soweit zutreffend – die zuständige Genehmigungsbehörde.
Die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH betreibt am Standort Chemnitz eine Raffinerie mit Nebenanlagen und Tanklager. Bezüglich Ihrer Fragen zu genehmigungsrechtlichen Belangen der Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im Allgemeinen und zu den Punkten 4 und 5 im Besonderen wenden Sie sich bitte an die Landesdirektion Sachsen, Außenstelle Chemnitz als zuständige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde, da die Stadt Chemnitz weder befugt noch ermächtigt ist, diese im Auftrag der Landesdirektion Sachsen zu regeln.
3.Beanstandungen und Abweichungen:
Gab es im genannten Zeitraum im Zusammenhang mit den Abfallmeldungen oder der abfallrechtlichen Tätigkeit der Firma Beanstandungen, Prüfberichte, Unstimmigkeiten oder Nachforderungen, insbesondere hinsichtlich AVV-Codierungen, gemeldeter Abfallarten oder Abfallmengen? Falls ja, bitten wir um eine kurze Darstellung des jeweiligen Sachverhalts und des Datums.
Im Zeitraum vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2026 gab es keine Beanstandungen bezüglich der Mengen.
Zwischen dem 01.06.2026 und 05.06.2026 gab es in Begleitscheinen eine Fehlermeldung, dass ein Beförderer nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist. Er hatte aber bei der Anzeigenerstattung seine Befreiung von der Erlaubnispflicht mit seiner Eigenschaft als Entsorgungsfachbetrieb begründet. Hier wurde nachvollziehbar irrtümlich von dem Beförderer einefalsche Beförderernummer in die Begleitscheine eingetragen, die mit Ergänzungslayern berichtigt wurden.
Zwei Entsorgungsnachweise wurden jeweils zum 12.12.2025 und 29.01.2026 im privilegierten Entsorgungsnachweisverfahren eingereicht. Diese konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie nicht genutzt werden, weil das Audit zwar stattgefunden hat, die EfB-Zertifizierung aber noch nicht abgeschlossen war. Nach Vorlage des EfB-Zertifikates wurden die Nachweise freigegeben und konnten durch die Baufeld Mineralölraffinerie genutzt werden. Die Abfallschlüssel waren zu dem Zeitpunkt in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthalten.
4.Kenntnis der tatsächlich behandelten Abfallarten:
Welche Erkenntnisse liegen der Stadt Chemnitz bzw. der zuständigen unteren Abfallbehörde darüber vor, welche Abfallarten bzw. AVV-Nummern am Standort ChemnitzerStraße 3 tatsächlich angenommen, gelagert, behandelt oder sonst wie gehandhabt werden?Sofern hierfür ganz oder teilweise die Landesdirektion Sachsen zuständig ist, bitten wir um Mitteilung, ob der Landesdirektion entsprechende Erkenntnisse vorliegen bzw. ob die Anfrage an die zuständige Stelle weitergeleitet werden kann.
Das Umweltamt prüft anhand des Eingangs der Entsorgungsnachweise über die ZKS/ASYS und sonst anlassbezogen. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.
5.Abgleich zwischen Genehmigung und tatsächlicher Tätigkeit:
Liegen der Stadt Chemnitz Erkenntnisse darüber vor, dass im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2026 Abfälle mit AVV-Nummern am Standort angenommen, gelagert oder behandelt wurden, für die keine entsprechende abfallrechtliche Genehmigung vorlag? Falls ja, bitten wir um Angabe der betreffenden AVV-Nummern, des Zeitraums und der daraufhin getroffenen behördlichen Maßnahmen.
Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Baufeld Mineralölraffinerie GmbH im benannten Zeitraum andere Abfälle als in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen enthaltenen Abfallschlüsseln angenommen, gelagert oder behandelt hat. Die Landesdirektion Sachsen ist die sachlich zuständige Überwachungsbehörde.