Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 3. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Hintergrund der Anfrage war die zunehmende öffentliche Sorge um die Sicherheit und Stabilität kritischer Infrastruktur, insbesondere nach bekannt gewordenen Anschlägen auf Versorgungsnetze in anderen deutschen Städten.
Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich dabei um eine zentrale kommunale Aufgabe, da Ausfälle bei Energie- und Wasserversorgung unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger haben.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Mit der Ratsanfrage sollte geklärt werden, wie gut die Stadt Chemnitz auf mögliche Ausfälle vorbereitet ist. Konkret wurden folgende Punkte angesprochen:
- Gefährdungseinschätzung und Notfallvorsorge
Wie hoch wird die Gefährdung der Chemnitzer Infrastruktur eingeschätzt und auf welcher Grundlage erfolgt diese Bewertung? Zudem wurde gefragt, ob bei Ausfällen von Wasser, Strom, Fernwärme oder Gas entsprechende Notfallpläne greifen. - Gasversorgungssicherheit
Ob angesichts niedriger Gasspeicherstände eine durchgehende Versorgung mit Gas gewährleistet werden kann. - Maßnahmen bei Versorgungsunterbrechungen
Welche konkreten Gegenmaßnahmen vorgesehen sind, falls es zu einem Gasausfall kommt und Wohnungen nicht mehr beheizt werden können. - Auswirkungen auf die Fernwärmeversorgung
Ob ein Gasausfall auch die Versorgung mit Fernwärme gefährden würde.
Die AfD-Stadtratsfraktion verfolgte damit das Ziel, Transparenz über Risiken und Vorsorgemaßnahmen zu schaffen und eine sachliche Information der Bevölkerung zu ermöglichen.
Antwort der Stadtverwaltung
Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht beantwortet wird. Zur Begründung wurde erneut auf die Regelungen des § 28 Abs. 6 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Stadtrates verwiesen.
Nach Auffassung der Verwaltung überschreitet die Anfrage den zulässigen Rahmen, da sie sich nicht auf eine einzelne kommunale Angelegenheit beschränke, sondern die Zusammenstellung mehrerer Sachverhalte und Daten verlange. Aus diesem Grund sei das Ratsfragerecht hier nicht anwendbar.
Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion
Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt die formale Ablehnung zur Kenntnis, stellt jedoch fest:
- Die Anfrage betrifft konkrete Versorgungsleistungen der Stadt Chemnitz.
- Die angesprochenen Themen haben unmittelbare Bedeutung für die Sicherheit und Lebensqualität der Bürger.
- Gerade in Krisen- und Ausnahmesituationen besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an klaren Informationen zur kommunalen Vorsorge.
Aus Sicht der Fraktion wäre eine inhaltliche Beantwortung geeignet gewesen, Verunsicherung in der Bevölkerung zu reduzieren und Vertrauen in die kommunale Krisenvorsorge zu stärken.