Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Entwicklung von Schulverweisen und daraus resultierenden Schulwechseln in Chemnitz in den vergangenen fünf Jahren.
Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für Schulfrieden, Unterrichtsqualität und die Sicherheit von Schülern und Lehrkräften.
Ziel und Inhalt der Anfrage
Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage geschaffen werden. Konkret wurden folgende Aspekte abgefragt:
- Entwicklung von Schulverweisen und Schulwechseln
Anzahl und Entwicklung in den letzten fünf Jahren, differenziert nach Klassenstufen und Schulformen. - Betroffene Schulen
Welche Schulen in Chemnitz vorwiegend Schulverweise ausgesprochen haben. - Aufnehmende Schulen
Welche Schulen wie viele Schüler infolge eines Schulverweises aufgenommen haben. - Soziale und strukturelle Faktoren
Ob messbare Hinweise auf eine überproportionale Betroffenheit bestimmter sozialer Hintergründe, Herkunftsmerkmale oder anderer Faktoren vorliegen.
Ziel der Anfrage war es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und eine fundierte Diskussion über schulische Ordnung, Prävention und Unterstützung zu ermöglichen.
Antwort der Stadtverwaltung
Mit Schreiben vom 17. Februar 2026 teilte die Stadt Chemnitz mit, dass die Anfrage nicht durch die Stadtverwaltung beantwortet werden kann. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass sich die Anfrage auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 39 des Sächsischen Schulgesetzes beziehe und damit innere Schulangelegenheiten betreffe. RA_036_2026_Antwort_Anfrage_D1
Die Zuständigkeit liege demnach nicht bei der Stadt Chemnitz, sondern beim Landesamt für Schule und Bildung.
Einordnung aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion
Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtverwaltung die Zuständigkeit für diese Fragestellung verneint. Gleichzeitig wird festgestellt:
- Schulverweise und Schulwechsel haben konkrete Auswirkungen auf den kommunalen Schulbetrieb.
- Die Stadt ist als Schulträger unmittelbar von den Folgen solcher Maßnahmen betroffen.
- Eine transparente Darstellung der Entwicklung wäre geeignet gewesen, Problemlagen offen zu benennen und sachlich zu bewerten.
Aus Sicht der Fraktion besteht weiterhin ein berechtigtes öffentliches Interesse an belastbaren Zahlen und strukturellen Erkenntnissen zu diesem Themenkomplex.