In einer Ratsanfrage (RA-045/2022) informierte sich unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Nico Köhler nach dem Umgang der Stadt Chemnitz mit der seit 1988 bestehenden Städtepartnerschaft mit dem russischen Wolgograd.
OB Sven Schulze antwortete daraufhin:
„Chemnitz und Wolgograd verbindet seit 1988 eine enge und intensive Städtepartnerschaft. Obwohl zwischen beiden Städten mehrere tausend Kilometer liegen, trifft man sich seit fast 35 Jahren regelmäßig zum Austausch und gemeinsamen Veranstaltungen. Die Anfänge waren sehr emotional: 1990 führten die wirtschaftlichen Probleme in der damaligen Sowjetunion zu einer ernsten Situation in der Versorgungslage der Bevölkerung. Die Aktion „Chemnitzer helfen Wolgograd“ bewirkte, dass sich Tausende Chemnitzerinnen und Chemnitzer an einer Spendenaktion beteiligten.
Die aktive Zusammenarbeit zwischen Chemnitz und Wolgograd umschließt nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Es sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger beider Städte, die diese Städtepartnerschaft mit Leben füllen. Das bestimmt auch meinen Umgang mit dieser Städtepartnerschaft. Es ist Putins Krieg und nicht der des russischen Volkes.
Aktuell ist es aber aus verschiedenen Gründen nicht angezeigt, offizielle Delegationen aus Wolgograd zu empfangen und Grußworte auszutauschen.“
Nico Köhler äußert sich dazu wie folgt:
„Es ist gut, wenn die Stadt Chemnitz die Kontakte mit Wolgograd nicht abbricht. Allerdings sollten wir nicht nur abwarten, sondern auch die bestehenden Kontakte für ein gemeinsames, klares Friedensbekenntnis nutzen.“
Aus aktuellem Anlass – siehe hier: https://bit.ly/3t2H7Bb – haben wir heute diese Pressemitteilung herausgegeben:
Falk Müller, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz verurteilt den feigen Angriff auf Herrn Bußmann. Wir wissen aus eigener Erfahrung von Wahlkampfständen und selbst im privaten Bereich, wie schmerzhaft Angriffe durch politisch Andersdenkende sind. Gewalt, egal ob von linker oder rechter Seite, darf niemals Mittel der politischen Auseinandersetzung sein.“
Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, welche oftmals Frauen und Kinder sind, muss sicher gestaltet werden.
Darauf verweist unser Fraktionsvorsitzender, Dr. Volker Dringenberg. In Dresden gibt es schon Probleme, weil schutzsuchende Frauen und ihre Kinder in Unterkünften mit allein reisenden, jungen Männern aus arabischen Ländern untergebracht sind. In Berlin warnt die Polizei bereits vor Kriminellen, welche mit privaten Unterbringungs-„Angeboten“ das Leid der Flüchtlinge ausnutzen wollen.
Zu dieser Thematik haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche wir an dieser Stelle dokumentieren wollen:
„AfD-Fraktionsvorsitzender: Untergebrachte ukrainische Frauen und Kinder bei der Unterbringung besser schützen
Die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge stellt auch die Stadt Chemnitz vor neue Herausforderungen.
Erste Anlaufstelle ist die Zentrale Ausländerbehörde am Adalbert-Stifter-Weg. Allerdings drohen bei der Unterbringung neue Probleme. In Dresden wurden bereits Befürchtungen laut, dass die allein reisenden Frauen und ihre Kinder den Übergriffen männlicher Bewohner dieser Einrichtungen ausgesetzt sein könnten.
Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender, fordert daher: „Die Stadt Chemnitz sollte mit den zuständigen Behörden dringend darauf achten, dass die Frauen und Kinder in separaten und geschützten Bereichen untergebracht werden. Die Flüchtlinge haben schreckliche Stunden und Tage hinter sich und sollen als unsere Gäste in Sicherheit ein wenig zur Ruhe kommen. Sexuelle Übergriffe oder andersweitige Gewalt müssen ausgeschlossen werden können.
Auch müssen wir dringend darauf achten, dass private Übernachtungsangebote seriös sind und durch die Stadt Chemnitz begleitet werden. In Berlin warnen die Behörden bereits davor, dass zwielichtige Personen bei der Unterbringung der Frauen und Kinder nichts Gutes im Sinn haben.“
Nachtrag: Inzwischen hat die Stadt Chemnitz mitgeteilt, dass spezielle Wohnräume für ukrainische Frauen und Kinder eingerichtet wurden.
Aus ganz Deutschland werden mittlerweile Übergriffe, Beleidigungen und Anfeindungen gegen russische Mitbürger berichtet. Eingeschlagene Scheiben, beschädigte Autos, Drohbriefe, Entlassungen – die Liste wird immer länger.
Auch in Chemnitz herrscht Angst unter den hier lebenden Russen, wie die „Chemnitzer Morgenpost“ heute berichtet. Die Fraktion der AfD im Stadtrat Chemnitz fordert, diese Angriffe sofort zu stoppen.
Dr. Volker Dringenberg, Fraktionsvorsitzender, erklärt: „So sehr der Krieg in der Ukraine zu verurteilen ist, dürfen wir keine neuen Feindbilder aufbauen. Die russischstämmigen Menschen, welche hier leben, haben mit der Situation in der Ukraine nichts zu tun.
Die meisten von ihnen verurteilen das Vorgehen von Wladimir Putin ebenso wie wir. Wir erleben aktuell eine Art von „Russismus“, eine Diskriminierung, welche absolut zu verurteilen ist. Das geht mittlerweile so weit, dass russischstämmige Kinder aus Jugendhäusern ausgeschlossen werden, wie ein Video erst kürzlich belegte.
Der Gesinnungsterror gegen Unbeteiligte muss sofort aufhören. Dafür sind auch die politischen Verantwortungsträger zuständig, welche mit ihrer Kriegs-Rhetorik das Feindbild „Russe“ teilweise auch noch befeuern.“
Liebe russische Mitbürger: Нет расизму в отношении русских!
„Einer Presseberichterstattung konnte man entnehmen, dass allein in den vergangenen drei Jahren zwölf Beschlüsse des Stadtrats nicht umgesetzt wurden. Hierzu habe ich folgende Fragen und bitte um Beantwortung:
Um welche Beschlüsse handelt es sich konkret (mit Bitte um Auflistung seit 2018)?
Aus welchen Gründen wurden diese Beschlüsse nicht umgesetzt (mit Bitte um Auflistung)?
Für wann ist die Umsetzung der jeweiligen Beschlüsse geplant?“
teile ich Ihnen auf Grundlage von Zuarbeiten der Dezernate und der Gleichstellungsbeauftragten Folgendes mit:
Beschluss Nr. BA-014/2019 „Azubi-Kulturticket“
Die Erarbeitung des Konzeptes wurde pandemiebedingt und damit verbunden der angespannten Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ausgesetzt.
Es ist geplant, die Prüfung und Erstellung der Konzeption wiederaufzunehmen und die Ergebnisse dem Kulturausschuss im 2. Quartal 2022 vorzustellen. Inwieweit die Einordnung in den Haushaltsplan 2023/2024 zur Realisierung der Konzeption möglich ist, wird aktuell geprüft. Dies hängt einerseits von den finanziellen Rahmenbedingungen, andererseits von der Prioritätensetzung bei Pflicht- und freiwilligen Aufgaben des Dezernates ab. Derzeit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Ansätze der Finanzplanung deutlich überschritten werden.
Beschluss Nr. BA-016/2019 „Fassadengrün in Chemnitz“
Beschlusspunkt 3 ist erfüllt, Haushaltsmittel wurden durch den Stadtrat im Jahr 2021/2022 bereitgestellt, die Förderrichtlinie wurde mit den im Beschluss gesetzten Schwerpunkten mit B-141/2021 erlassen und bekannt gemacht, Anträge können im Stadtplanungsamt eingereicht werden siehe https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/stadtentwicklung/fassadengruen/index.html
Beschluss Nr. BA-027/2019 „Rechenschaftsbericht Straßenbaumkonzeption“
Gemäß BA-027/2019 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 30.06.2020 in Form einer Präsentation berichtet. Im Jahr 2021 erfolgte aus kapazitiven Gründen keine Berichterstattung. Für das Jahr 2022 ist vorgesehen, in geeigneter Form im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.06.2022 zu berichten. Beschluss Nr. BA-050/2019 „Begrünung von Haltestellen Unterständen“
Der in Rede stehende Beschlussantrag wurde inhaltlich vertiefend geprüft, die Ergebnisse dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität mit BR-007/2020 nicht öffentlich zur Kenntnis gegeben. Eine Umsetzung der mit BR-007/2020 vorgeschlagenen Reallabor-Haltestelle erfolgte bislang nicht, da es dafür zunächst einer Klärung bedarf, durch wen die Fahrgastunterstände künftig errichtet und unterhalten werden.
Beschluss Nr. BA-060/2022 „Klimaschutzmanagement Chemnitz“
Der Beschluss wurde umgesetzt und eine entsprechende Personalstelle in den Stellenplan des Umweltamtes eingestellt. Allerdings lagen die Voraussetzungen für eine Förderung nicht vor, da die Stadt Chemnitz bereits 2012 ein Integriertes Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht hatte. Dieses war nun zu alt im Sinne der Förderrichtlinie. Im Rahmen der Haushaltkonsolidierung musste die Stelle 2021 wieder gestrichen werden.
Beschluss Nr. BA-066/2020 „Erweiterung Naturschutzgebiete in Chemnitz“
Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde, welche nach pflichtgemäßem Ermessen auszuführen ist. Aufgrund von Personalengpässen, u. a. durch Langzeitkrankheit, kam es hier zu einem zeitweiligen Stillstand. Nach Wiederbesetzung der entsprechenden Stelle erfolgt nunmehr zunächst die erforderliche Neuausweisung eines Altschutzgebietes anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen.
Beschluss Nr. BA-056/2020 „Förderung der Sächsischen Ehrenamtskarte in Chemnitz“
Aufgrund der pandemischen Lage waren die zuständigen Bediensteten in das Pandemiemanagement abgeordnet. Somit konnte die Bearbeitung des BA-046/2020 erst in 2022 wiederaufgenommen werden. Gegenwärtig wird eine Informationsvorlage erarbeitet, welche am 5. Mai 2022 dem Sozialausschuss vorgelegt wird.
Beschluss Nr. BA-100/2020 „Bike + Ride Offensive an Chemnitzer Bahnhöfen und Haltepunkten“
Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung zum Beschlussantrag wurde darauf hingewiesen, dass eine zeitlich parallele Bearbeitung eines B&R-Konzeptes zum Mobilitätsplan 2040, welcher zum damaligen Zeitpunkt noch erarbeitet wurde, fachlich nicht sinnvoll und personell nicht leistbar war. Dieser Situation wurde durch den Beschluss des Stadtrates nicht abgeholfen.
Im Mobilitätsplan 2040 (Entwurf) ist der Aspekt Bike & Ride als wesentlicher Teil intermodalen Mobilitätsverhaltens verankert. Fachliche Grundlagen sollen die zu erarbeitenden Konzepte „Mobilitätsstationen in Chemnitz und der Region“ sowie „Park & Ride / Bike & Ride in Chemnitz und der Region“ sein. Nach dem Beschluss des Mobilitätsplans 2040 (Entwurf) sollen die vorgenannten Konzepte, nicht zuletzt mit Blick auf die Kulturhauptstadt 2025 zeitnah erarbeitet werden.
Die Einordnung des Fahrradparkens am Hauptbahnhof ist abhängig von den weiteren Entwicklungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (Bahnhofsvorplatz) sowie des Fernbusterminals (Dresdner Straße).
Beschluss Nr. BA-112/2020 „Einrichtung eines Bestattungswaldes“
Eine entsprechende Informationsvorlage wird am 15.03.2022 im AGENDA-Beirat, am 23.03.2022 im Betriebsausschuss und abschließend am 06.04.2022 im Stadtrat behandelt.
Beschluss Nr. BA-121/2020 „Umsetzung der Istanbul-Konvention in Chemnitz“
Der Beschluss BA-121/2020 wurde am 25.11.2020 im Stadtrat gefasst. Erste Hürde dabei war bereits die Terminierung: „Mit Blick auf die Haushaltaufstellung 2021/22 wird die Stadtverwaltung beauftragt, bis Februar 2021…“ Aufgrund von Beteiligungsstrukturen, Ämterumlauf etc. war es nicht machbar, bis Februar 2021 einen Maßnahme-, Zeit- und Kostenplan zu erstellen.
In der Begründung zum Beschluss wurde die Stadtverwaltung beauftragt, erste Grundüberlegungen darzustellen. Unter Beteiligung freier Träger und Ämter der Stadtverwaltung wurde dann durch die Gleichstellungsbeauftragte eine Vorlage erarbeitet, die als BR-013/2021 am 08.07.2021, im Sozialausschuss und am 13.07.2021 im Jugendhilfeausschuss eingebracht wurde. In dieser Vorlage wurde u. a. dargestellt, dass Chemnitz sehr gut vernetzt ist und die meisten Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention bereits erfüllt. Weder im Sozial- noch im Jugendhilfeausschuss wurde zur BR-013/2021 ein künftiges Vorgehen beraten oder ein entsprechender Auftrag erteilt.
Beschluss Nr. BA-013/2021 „Nutzung von Potentialflächen als Gewerbestandorte“
Die stadtweite Erfassung und Beurteilung von Gewerbeflächenpotenzialen erfolgt nach Clustern in Gebieten. Eine grundstücksscharfe Beurteilung lässt sich mit den komplexen Anforderungen der baurechtlichen Genehmigung nicht vereinbaren. Die Beschlusspunkte 3 – 6 betreffen daher Aussagen zu Bauausführungen, die erst mit Vorliegen eines konkreten Antrages zu beantworten sind.
Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss im Wesentlichen Aufgaben, die mit der Erstellung des Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035 untersucht werden. Ziel des „Gewerbeflächenkonzeptes Chemnitz 2035“ ist es, die Ausgangssituation der Chemnitzer Wirtschaft und eine Bestandsaufnahme der Situation im Bereich der Gewerbeflächen (private wie kommunale Flächen) aufzuarbeiten. Aus den gewonnenen Daten werden Bedarfsprognosen und zukünftige Szenarien für die Stadt Chemnitz abgeleitet. Durch die formulierten strategischen Ziele sowie Handlungsempfehlungen wird es dem Stadtrat möglich sein, Entscheidungen für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung zu treffen.
Auf Grund der bekannten Einschränkungen durch die Corona-Pandemie verzögerte sich die Bearbeitung. Das Konzept ist mittlerweile fertig und wird in Kürze dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt.
Beschluss Nr. BA-048/2021 „Stärkung des Gewerbe- und Logistikstandortes ChemnitzSüd/Fraunhoferstraße – Bahnhof Chemnitz Süd“
Gespräche zwischen dem Betreiber der Strecke, der Stadt und der IHK sind erfolgt. Bei erneuter Antragstellung durch den Betreiber werden Stadt und IHK Unterstützung leisten. Die zu erwartenden Umschlags- und Transportzahlen werden nochmals gemeinsam mit den Anschlussnehmern überprüft. Der Vorgang ist somit noch in Bearbeitung.
zu Ihrer Informationsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Hinweise:
Zwischen dem 30. November und dem 13. Dezember 2021 entfiel die telefonische Erstermittlung aufgrund der hohen Meldezahlen (3.021 Fälle in KW 47/2021), sodass in diesem Zeitraum keine Informationssammlung zu Merkmalen wie dem Impfstatus erhoben wurden. Die Nachermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen, sodass die entsprechenden Aussagen nicht belastbar wären.
Die in Sachsen für die Datenerhebung verwendete Software Octoware enthält zudem zu unserem Bedauern nicht die für diese Thematik übliche Merkmalsausprägung zum Impfstatus (vollständig geimpft, grundimmunisiert, ohne Impfung) einer Person. Einzelangaben zum Impfstatus sind händisch einzugeben und werden in der Auswertung nach RKI-Richtlinien unter Berücksichtigung der Impfdosen und anhand des Impfdatums vom RKI berechnet. Leider sind nicht alle Konstellationen nach RKI („Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“
zum Impfstatus in der Software abgebildet und so werden doppelt Infizierte mit Impfung von der Software nicht erfasst.
Eine Auswertung seitens des Pandemiemanagements würde daher ein unvollständiges Bild wiedergeben. Die Beantwortung erfolgt daher unabhängig des Impfstatus. Wir empfehlen die Befragung des RKI zu dieser Angelegenheit.
Wie viele laborbestätigte Corona-Infektionen gab es (Zusätzliche Aufschlüsselung nach Kalenderwochen und Altersgruppen gemäß aktueller CoronaImpfV § 4 Abs. 1 Satz 2)?
Alle Fallzahlen seit Beginn der Pandemie sowie die Aufschlüsselung nach Altersgruppen und die 7-Tage-Inzidenz sind auf der Seite des RKI unter
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wann ist die Studie zur Petition Lärmschutzmaßnahmen Südverbund ab der Helbersdorfer Straße bis zur Straße Usti nad Labem fertig und auf Papier?
Die geforderte Studie wurde am 22.01.2021 durch das Umweltamt beauftragt. Bis Ende März 2022 wird diese von der SLG Hartmannsdorf erstellt. Das Umweltamt hatte dazu im letzten Jahr eine mit dem Tiefbauamt abgestimmte Aufgabenstellung erstellt. Im April werden die Ergebnisse intern ausgewertet.
Die bisherigen Kosten der Studie betragen 7.850,00 € zzgl. MwSt. In Abhängigkeit vom Ergebnis der aktuellen Bearbeitung, sind weitere Planungsleistungen erforderlich. Die durch den Stadtrat beschlossene Kostenteilung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Gesamtkosten bekannt sind.
Ihre Ratsanfrage RA-028/2022 – Umsetzung Beschluss B-249/2020 „Umsetzung der Garagenkonzeption aus Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017“
Sehr geehrter Herr Preuß,
zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Wie wurde der Beschluss realisiert (Hat die Garagengemeinschaft den geänderten Nutzungsvertrag angenommen oder wurde der bisherige Nutzungsvertrag gekündigt oder wurde Einigkeit zu einem Verkauf an die Garagengemeinschaft erzielt)?
Nachdem die Garagengemeinschaft, vertreten durch den Garagenvorstand, den von der Stadt angebotenen Vertragsnachtrag bis zum 31.05.2021 nicht angenommen hat, wurde der Nutzungsvertrag entsprechend des Stadtratsbeschlusses Nr. B-249/2020 gekündigt. Die Kündigung erfolgte zum 31.12.2021. Ein Verkauf des Grundstücks an die Garagengemeinschaft konnte bereits deshalb nicht erfolgen, weil die Voraussetzung entsprechend Stadtratsbeschluss Nr. B-086/2017 vom 14.06.2017 mit der erforderlichen Gründung einer juristischen Person nicht vorlag.
Wurde ein Verkauf der Garagengrundstücke (auch an Dritte) eingeleitet?
Die Beantwortung dieser Frage schließt die Beantwortung der Frage Nr. 5. mit ein. Infolge der Vertragskündigung wird den Gremien (VFA, ASM und Stadtrat) voraussichtlich Anfang lll. Quartal 2022 eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wurde ein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt?
Es wurde kein externer Dienstleister mit der Verwaltung beauftragt.
Bei Kündigung des Nutzungsvertrages: Wie viele Garagen wurden neu vermietet?
Übergangsweise wurden Garagen vorübergehend zur weiteren Nutzung überlassen.Ist es vorgesehen, im Rahmen einer Informationsvorlage die bisher beteiligten Ausschüsse (Verwaltungs- und Finanzausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität) zum Sachstand und der weiteren Verfahrensweise zu unterrichten?
Der Krieg in der Ukraine hat bereits große Flüchtlings-Bewegungen in Gang gesetzt. Auch in Chemnitz werden Flüchtlinge erwartet, vor allem Frauen und Kinder. In unserer Fraktion kümmert sich bereits ein Stadtrat um Unterstützung für eine ukrainische Familie, welche in Augustusburg Zuflucht gefunden hat.
Die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ griff eine gemeinsame Erklärung der selbsternannten demokratischen Fraktionen auf, welche aus ihrem undemokratischen Selbstverständnis heraus darauf verzichteten, unsere Fraktion für diese Erklärung anzufragen. Dies tat dann der zuständige Redakteur, woraufhin sich unser Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Dringenberg in kurzen Worten äußerte (Quelle: https://www.tag24.de/chemnitz/lokales/chemnitz-bereitet-sich-vor-so-will-die-stadt-fluechtlingen-aus-der-ukraine-helfen-2350414 )
Die ausführliche Erklärung von Dr. Volker Dringenberg dokumentieren wir an dieser Stelle:
„Unsere Fraktion lehnt den Krieg Russlands gegen einen souveränen Staat ab. Die Aufnahme tatsächlicher Kriegsbetroffener, im Fall der Ukraine vor allem Frauen und Kinder, ist eine Selbstverständlichkeit. Einer unserer Stadträte engagiert sich da bereits privat, um einer Familie zu helfen.
Selbst in diesen schweren Stunden zeigen sich aber die Einheitsfraktionen im Stadtrat nicht in der Lage, alle demokratischen Kräfte z zusammenzubringen und fragen unsere Position gar nicht an. Das belegt anschaulich deren Unfähigkeit, eine breite Mehrheit zu einem gemeinsamen überparteilichen Ziel zusammenzufassen.
Zum Thema Aufrüstung der Bundeswehr: Nachdem die Bundeswehr von den Altparteien kaputtgespart wurde und offenbar als missliebiger Folkloreumzug betrachtet wird, der nur noch zu einer auswärtig verwendbare Eingreiftruppe taugt, mutet dieser Gratismut in Ansehung dieser gravierenden Versäumnisse schon merkwürdig an.
Es war und ist naiv, zu glauben, Armeen taugen nur für Statistiken der Stärke im Spiegel und würden nie eingesetzt. Auch müssen wir uns fragen, warum es soweit kommen musste. Es war ersichtlich, dass Russland seinen Nachbarn Ukraine nicht auch noch in der Nato aufgenommen sehen wollte und alle Mittel zur Verhinderung dieses Ziels einsetzten wird. Die nun erklärten Solidaritätsadressen hätte man sich sparen können, wenn man die Interessen Russlands ernst genommen und im Rahmen von Verhandlungen berücksichtigt hätte. Man stelle sich vor, die Venezuelaner hätten nach der Stationierung russischer Truppen gerufen. Wer ist so naiv, zu glauben, die Amerikaner hätten dies akzeptiert?“