Schlagwort: AfD

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • RA-052/2026 Europabüro im Tietz

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 26. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war das neu eröffnete Europa-Büro im Tietz.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um eine unnötige Ausgabe im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy, die weder einen Mehrwert für die Bürger bietet noch für die Stadt notwendig war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten die am Tag der Eröffnung unbeantwortet gebliebenen Sachverhalte wie Kosten, Öffnungszeiten und Sanitäreinrichtungen geklärt werden. Am 17.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    1. Es wurde gesagt, dass die ursprünglichen Pläne aus 2021 einen Standort im Garagencampus vorgesehen haben. Warum wurde das Büro letztendlich im Tietz eingerichtet?
      Es gab keine Planungen zur Einrichtung eines EUROPE DIRECT im Garagen-Campus. Im Rahmen verschiedener Förderüberlegungen wurde der Garagen-Campus perspektivisch als möglicher Ort für eine „Embassy of Europe“ benannt. Die programmatische Ausgestaltung dieses Vorhabens liegt jedoch nicht bei der Stadt Chemnitz. Die Einrichtung im Tietz erfolgte, da die Stadt Chemnitz der Projektträger ist und der Standort im Tietz alle nötigen Voraussetzungen zu den kosteneffizientesten Konditionen erfüllte.
    2. Sind die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle um „Europa zu erleben“ mittlerweile bekannt und wenn ja, wie lauten diese?
      Ja, das EUROPE DIRECT bietet feste Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr an. Darüber hinaus verfolgt das EUROPE DIRECT entsprechend seinem Förderkonzept einen mobilen Ansatz der aufsuchenden Beteiligung und ist regelmäßig bei Veranstaltungen und Formaten im Stadtgebiet präsent.
    3. Gibt es einen Mietvertrag für die Fläche und wenn ja: wie lange läuft dieser Vertrag?
      Ein neuer Mietvertrag wurde für die Fläche nicht abgeschlossen. Die Räumlichkeiten sind Bestandteil eines bestehenden Mietvertrages des Kulturbetriebs, der derzeit bis Ende 2027 läuft.
    4. Was hat der Ausbau und die Einrichtung dieses Büros gekostet?
      Für den Ausbau und die Einrichtung des Büros sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Räumlichkeiten, sowie die grundlegende Büroausstattung bereits vorhanden waren. Es wurden lediglich Technik (Soft- und Hardware) für zwei Büroarbeitsplätze für ca. 4.000 Euro beschafft.
    5. Welche Geldsummen wird die Stadt Chemnitz jährlich für den Betrieb dieses Büros aufwenden? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Arbeitsmaterialien, Miete, Nebenkosten, Arbeitsverträge
      Die Personalkosten des EUROPE DIRECT werden vollständig aus Fördermitteln des entsprechenden EU-Programms getragen. Zusätzliche Miet- oder Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da diese bereits zuvor angemietet waren. Die Büroausstattung war bereits vorhanden. Übliche Büromaterialien werden aus vorhandenen Beständen genutzt. Informationsmaterialien stellt die Europäische Kommission kostenfrei zur Verfügung.
    6. Eine Sanitäreinrichtung sucht man in den teuer hergerichteten Räumen vergebens. Wo verrichten die Mitarbeiter des Büros ihre Notdurft?
      Sanitäranlagen für die Mitarbeitenden befinden sich auf dem Flur gegenüber dem Büro im Tietz. Die Mitarbeitenden und die Besucher haben Zugang zu diesen Einrichtungen.

    EINORDNUNG

    Es wird beteuert, dass die Stadt lediglich Kosten in Höhe von 4.000€ zu tragen hatte, um zwei Büroarbeitsplätze auszustatten. Arbeitsplätze, die an ganzen 4 Stunden pro Woche genutzt werden! Wenn auch alle anderen Kosten durch entsprechende EU-Fördermittel getragen werden, so ist das immernoch Steuergeld, welches in sinnloser Beschäftigungstherapie versickert. Denn der „mobile Ansatz der aufsuchenden Beteiligung“, von dem in der Aufgabenbeschreibung des Europa-Büros die Rede ist, bleibt schwammig und wenig konkret. Die EU war nach dem Krieg als Freihandelszone gleichberechtigter Nationalstaaten gedacht. Sie hat sich aber zu einem Werkzeug entwickelt, welches die Souveränität der einzelnen Mitgliedsländer in bedenklicher Weise aushöhlt. Dieser Verlust an nationaler Souveränität ist nun auch in Chemnitz sichtbar. Für nichts anderes steht dieses weitgehend unbesetzte Büro im Tietz.

  • Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter –  Kritik an Finanzierung

    Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter – Kritik an Finanzierung

    Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf der Bahnhofstraße verschaffte sich Stadtrat Nico Köhler ein Bild von der aktuellen Frostschadensbeseitigung im Chemnitzer Straßennetz. Dabei stellte er klar:

    Die engagierte Arbeit der drei eingesetzten Bautrupps auf den Straßen unserer Stadt verdient Anerkennung – die politischen Rahmenbedingungen hingegen sind unzureichend. Was die Mitarbeiter hier tagtäglich leisten, ist bemerkenswert. Unter laufendem Verkehr, bei teils schwierigen Bedingungen, sorgen sie dafür, dass unsere Straßen überhaupt befahrbar bleiben. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank“, so Köhler.

    Gleichzeitig übte er scharfe Kritik an der finanziellen Ausstattung für die Straßeninstandhaltung. Während das rund 1.067 Kilometer lange Straßennetz jährlich etwa 16 Millionen Euro an Unterhalt erfordert, stehen tatsächlich nur rund 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die aktuelle Beseitigung von Winterschäden sind lediglich 620.000 Euro eingeplant.

    Das ist strukturell zu wenig. Wir sehen hier nichts anderes als notgedrungene Flickschusterei. Schlaglöcher werden provisorisch geschlossen, wohl wissend, dass viele dieser Stellen in absehbarer Zeit erneut Schäden aufweisen werden“, erklärte Köhler.

    Die nachhaltigere Sanierung – etwa durch das vollständige Heraustrennen beschädigter Straßenabschnitte und deren fachgerechte Neuversiegelung – sei zwar technisch sinnvoll, kostet jedoch doppelt so viel und werde daher kaum angewendet. Besonders alarmierend ist aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion der wachsende Sanierungsstau. Rund 70 Prozent des Chemnitzer Straßennetzes gelten mittlerweile als sanierungsbedürftig. Der Investitionsrückstand beläuft sich auf etwa 500 Millionen Euro – Tendenz steigend.

    Wenn Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro zu wenig investiert werden, verschärft sich das Problem zwangsläufig. Diese Politik auf Verschleiß schadet nicht nur der Infrastruktur, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Chemnitz insgesamt“, so Köhler weiter.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher eine deutliche Priorisierung der Straßeninstandhaltung im städtischen Haushalt. Ziel müsse es sein, von kurzfristigen Notlösungen zu nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen überzugehen.
    Fazit: Ohne eine spürbare Aufstockung der finanziellen Mittel droht der Zustand der Chemnitzer Straßen weiter zu verfallen – mit negativen Folgen für Bürger, Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung.

  • Sport frei?

    Sport frei?

    Die Freie Presse berichtete am 9. März („Fast jeder fünfte Sachse ist Mitglied in einem Sportverein“), dass die Sportvereine in Sachsen weiter wachsen. Das ist zunächst eine erfreuliche Entwicklung. Denn wo mehr Menschen Sport im Verein treiben, wächst auch das, was unsere Stadt im Alltag zusammenhält: Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortung. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Sportvereine weit mehr als ein Freizeitangebot. Sie vermitteln Teamgeist, Verlässlichkeit und soziale Bindung.

    Entscheidend ist jedoch nicht nur die positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen. Entscheidend ist, was sich dahinter zeigt. Denn der Bericht macht auch deutlich, dass viele Vereine längst an Belastungsgrenzen stoßen. Es fehlen Ehrenamtliche, Schieds- und Kampfrichter, Trainer, Betreuer und ausreichende Sportstätten. Wenn das Interesse am Vereinssport wächst, die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen aber nicht im gleichen Maß mitwachsen, dann entsteht ein Problem, das politisch nicht länger übersehen werden darf.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist deshalb klar: Aus dieser Entwicklung muss die richtige Konsequenz gezogen werden. Wer den Breitensport stärken will, muss vor allem das Ehrenamt stärken. Denn ohne die vielen freiwillig Engagierten funktioniert der Vereinssport nicht. Ohne Trainer kein Training. Ohne Schiedsrichter kein Spielbetrieb. Ohne Betreuer keine verlässliche Nachwuchsarbeit. Und ohne genügend verfügbare Sportstätten geraten selbst gut geführte Vereine schnell an ihre Grenzen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt dazu:

    „Eltern suchen für ihre Kinder Freizeitaktivitäten, bei denen sie sinnvoll ausgelastet werden und nicht nur Fitness, sondern auch Teamgeist beigebracht bekommen. Wo geht das besser als in den Sportvereinen unserer Stadt?“

    Gerade deshalb darf die Politik die Vereine mit ihren Problemen nicht alleinlassen. Wenn der Wunsch nach Sport und Gemeinschaft vorhanden ist, dann müssen auch die Bedingungen geschaffen werden, damit Vereine diese Aufgabe leisten können.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz reicht es nicht, sich über steigende Mitgliederzahlen zu freuen. Es braucht konkrete Verbesserungen dort, wo die Vereine jeden Tag um handlungsfähige Strukturen ringen. Das betrifft vor allem die Unterstützung des Ehrenamts, die Gewinnung und Bindung von Trainern, Schiedsrichtern und Betreuern sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine. Ebenso notwendig ist, dass die Sportinfrastruktur in Chemnitz nicht weiter auf Verschleiß gefahren wird. Wo Hallenzeiten knapp sind, Plätze fehlen oder Sanierungen aufgeschoben werden, wird aus wachsender Nachfrage schnell Überforderung.

    Nico Köhler sagt deshalb:

    „Die AfD-Stadtratsfraktion macht sich für bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine stark, damit es auch in Zukunft genug Sportstätten, Trainer, Schiedsrichter und Betreuer für unsere Jugend gibt.“

    Das ist für uns keine Nebensache, sondern eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Wer Jugendarbeit, Integration durch Leistung und ein funktionierendes Gemeinwesen will, darf beim Vereinssport nicht sparen.

    Der Vereinssport ist stark, aber er trägt immer mehr Last auf zu wenigen Schultern. Deshalb muss das Ehrenamt wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Nicht mit schönen Worten, sondern mit verlässlicher Unterstützung und besseren Rahmenbedingungen. Chemnitz braucht starke Sportvereine. Und starke Sportvereine brauchen eine Politik, die ihre Arbeit nicht nur lobt, sondern praktisch absichert.

  • RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist die Schaffung sicherer Schulwege von höchster Wichtigkeit. Das die stadteinwärtige Seite mit Tempo-30 versehen ist, die stadteinwärtige Seite aber nicht, machte diese Ratsanfrage nötig.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, auf welcher Grundlage die aktuelle Tempo-30 Zone-Regelung zustande kam und ob sie zukünftig noch verändert werden soll.

    FRAGE:

    auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
    2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
    3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auchfür die Hortkinder sicherer zu machen?
    Aktuell ist eine Erweiterung der Zeiten nicht vorgesehen.
    2.Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geändertenZeiten?
    siehe Antwort zu Frage 1.
    3.Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei derVerkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde in enger Abstimmung mit der Grundschule Harthau auf die Zeiten des regelmäßigen Schülerlaufs zur Turnhalle festgelegt. In der Praxis überqueren Schülergruppen mit 20–25 Kindern mehrmals täglich die Annaberger Straße. Die Querung erfolgtüber die Lichtsignalanlage an der Gebrüder-Bernhard-Brücke – häufig unter Aufsicht von Lehrkräften. Auch die Nutzung der Turnhalle im Rahmen von Ganztagsangeboten (GTA) wurde dabei berücksichtigt.
    Aufgrund der Feststellungen durch die Verkehrswacht, des schmalen Gehweges, der durch Schülergruppen einer Grundschule genutzt wird, der vorhandenen Verkehrsmengen (10 TageVerkehrszählgerät, Aufbau-/Abbautag 1/2 berücksichtigt) von fast 4000 Fahrzeugen am Tag (beide Richtungen) wurde in der AG Schulwegsicherung eine einseitige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00- 17:00 Uhr abgestimmt und beschlossen.
    Da es sich bei der Annaberger Straße um eine Bundesstraße (B 95) handelt, war zusätzlich die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. Diese wurde nach eingehender Prüfung am 18. Juli 2025 erteilt.
    Das LASuV kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO erfüllt sind. Dabei wurde auch anerkannt, dass es sich um eine Sondersituation mit regelmäßiger Schülerbewegung zwischen Schule und ausgelagerter Sporthalle handelt. Obwohl der betreffende Weg keine klassische Bündelungswirkung aufweist, ist laut LASuV aufgrund der tatsächlichen Nutzung durch viele Kinder mehrmals täglich dennoch eine Gleichstellung im Rahmen der Ermessensausübung zulässig.
    Die getroffene Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Zeiten des Schulwegs zwischen Schulgebäude und Sporthalle sowie an den dazu von der Schule übermittelten Nutzungszeiten. Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einen größeren Zeitraum – insbesondere in den frühen Morgenstunden – wurde im Rahmen der Prüfung mitbewertet, jedoch nicht mehrheitlich befürwortet.

    4.Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärtsaber nicht?
    Der Anlass für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in stadteinwärtiger Fahrtrichtung liegt in der unzureichenden Breite des dortigen Gehweges und der nachweislichen Nutzung durch Schülergruppen.
    Der in landwärtiger Richtung gelegene Gehweg entspricht hingegen in seiner vorhandenen Breite den geltenden baulichen Vorgaben. Eine Nutzung durch Schülergruppen ist nicht belegt.

    EINORDNUNG

    Auch wenn die aktuelle Regelung auf den ersten Blick unsinnig wirkt, so haben wir doch in Erfahrung gebracht, dass der eingerichteten Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau ein intensiver Prüfvorgang vorausging und man sich eng mit der Schule abgestimmt hat. Wir halten fest, dass man sich viel Mühe gegeben hat und hier offensichtlich die beste Lösung umgesetzt worden ist.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme

  • RA-037/2026 Datenübermittlungen an die Bundeswehr

    Unser Stadtrat Ulrich Oehme richtete am 11. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Anlass war die stattfindende Datenübermittlung an die Bundeswehr, damit diese den Menschen, die ihr 16.Lebensjahr vollendet haben, „Infomaterial“ zukommen lassen kann.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion besteht ein berechtigtes Interesse daran, über die Weitergabe von Daten junger Menschen an die Bundeswehr aufzuklären und diese Praxis zu hinterfragen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Anfrage verfolgte das Ziel, den Umfang der weitergegebenen Daten in Erfahrung zu bringen. Konkret wurde gefragt:

    die Stadt Chemnitz übermittelt die Daten junger Staatsbürger, die im Jahr 2009 geboren wurden, an die Bundeswehr. Diese dienen zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potentielle Rekruten. Der Datenübermittlung konnte schriftlich bis zum 31. Dezember 2025 widersprochen werden.

    Fragen:

    1. Wie viele Datensätze wurden/werden insgesamt an die Bundeswehr übermittelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    2. Wie viele Personen widersprachen einer Datenübermittlung (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht)?

    Die Antwort erreichte uns am 04.03.

    Sehr geehrter Herr Oehme,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Zunächst muss beachtet werden, dass die Übermittlung der Daten der Betroffenen in Sachsen nicht durch die kommunalen Meldebehörden, sondern entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 2 SächsAGBMB durch das Sächsische Melderegister erfolgt. Insofern liegen der Meldebehörde Chemnitz auch keine Angaben zur Anzahl bislang übermittelter Datensätze vor.
    Aus dem Melderegister können nur Stichproben für das aktuelle Kalenderjahr gezogen werden.

    1. Im Jahr 2026 vollenden 1.023 männliche und 957 weibliche Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit das 18. Lebensjahr (Geburtsjahrgang 2008).
    2. Das Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung ist zum 01.01.2026 entfallen. Bisher eingelegte Widersprüche verlieren damit ihre Gültigkeit. Es kann dennoch ausgewertet werden, wie viele Personen bis zum 31.12.2025 einen Widerspruch eingelegt hatten. Dies betrifft insgesamt 201 männliche und 123 weibliche deutsche Personen, davon 39 männliche und 16 weibliche deutsche Personen des Geburtsjahrgangs 2008.

    EINORDNUNG

    Die Antwort auf Frage 2 ist brisant. Bedeutet der Wegfall des Widerspruchsrechts, dass seit dem 01.01. 26 keine Datenübermittlung mehr stattfindet, oder dass man dieser Praxis einfach nicht mehr widersprechen darf? Und waren eingelegte Widersprüche zwecklos, weil sie nun ihre Gültigkeit verloren haben? Darf man nun ohne unsere Einwilligung alles an die Bundeswehr weitergeben, was es über unsere Kinder zu wissen gibt? WIR BLEIBEN FÜR SIE AM BALL!

  • RA-036/2026 Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zum Thema Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Fragen:

    1. Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)

    2. Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)

    3. Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?

    4. Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?

    Nico Köhler

    Antwort auf Ihre Anfrage RA-036/2026 – Schulwechsel aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten
    Sehr geehrter Herr Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Die Ratsanfrage bezieht sich auf Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 39 des Sächsischen Schulgesetzes und betrifft somit ausschließlich innere Schulangelegenheiten.
    Die Beantwortung kann demnach nur durch das Landesamt für Schule und Bildung erfolgen.

  • RA/035-2026 Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen

    Unser Stadtrat Nico Köhler hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war, wie die Stadt Chemnitz die Ausgabe der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen umsetzt und wie hierzu der aktuelle Sachstand ist.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion wird die Vorgabe zur Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen vom 06.12.24 nur schleppend umgesetzt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, wie viele Asylbewerber eine solche Karte haben, wie viele nicht und wann man die o.g. Vorgabe vollumfänglich umgesetzt hat.

    FRAGE:

    in einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Landesdirektion Sachsen und die Landratsämter und Kreisfreien Städte vom 6. Dezember 2024 heißt es bzgl. der Nutzung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen (unter Punkt 8.):

    „Jeder volljährige Leistungsberechtigte, auch in Bedarfsgemeinschaften, erhält eine eigene Bezahlkarte. Sofern Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50%) und regelmäßig (nach drei Monaten) aus Erwerbseinkommen bestreiten, sollen die aufstockenden AsylbLG-Leistungen (weiterhin) auf ihr Giro-/Gehaltskonto überwiesen werden.“

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 6. Dezember 2024 genannten Regelungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?

    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsseln nach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§ 60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtige zzgl. Familienangehörige sowie nach Volljährigkeit der Personen)?

    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungsberechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?

    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?

    ANTWORT VOM 10.03.26

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?
      Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die Regelungen. Bis dahin bleiben diese bestehen.
    2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsselnnach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtigen zzgl. Familienangehörigen sowie nach Volljährigkeit der Personen)?
      Zum Stichtag 31.12.2025 ergibt sich folgende Übersicht:
      Leistungsberechtigte AsylbLG insgesamt:
      1.510
      davon:
      a) im laufenden Asylverfahren
      1.084
      davon 381 minderjährig
      b) geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig
      426
      davon 81 minderjährig
    3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungs-berechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?
      Zum Stichtag 25.02.2026 sind 130 Bezahlkarten ausgegeben worden.
    4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?
      Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie z. B. der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.
      Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI).

      Die Stadtverwaltung Chemnitz setzt die Regelungen bis auf Weiteres wie folgt um:
      a) Einführung der Bezahlkarte für alle:
      – Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte
      – Leistungsempfänger, welche monatlich eine Kassenkarte erhalten (sog. Barzahler)
      b) Keine Bezahlkarte erhalten bis auf Weiteres Leistungsberechtigte, die u. a.:
      – den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung auf ein Girokonto erhalten
      – nur ergänzende Leistungen erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 %) und regelmäßig (länger als drei Monate) aus eigenem Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beziehen („Aufstocker“), BAFöG erhalten
      – aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit) die Bezahlkarte nicht nutzen können
      – über kein notwendiges Legitimationsdokument für die Ausstellung einer Bezahlkarte verfügen
      – sich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufhalten
      – über einen gerichtlich bestellten Betreuer verfügen, der die Vermögenssorge innehat
      – Personen in Pflegeheimen
      – Personen, für die nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte ausgestellt werden darf
      – die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben
      – minderjährige Leistungsberechtigte