Schlagwort: AfD

  • Gefährliche Ruinen

    Gefährliche Ruinen

    AfD-Fraktion kritisiert Untätigkeit der Stadt beim ehemaligen Versorgungszentrum Südblick

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf eine Ratsanfrage ihres Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler zum ehemaligen Versorgungszentrum Südblick. Obwohl das brachliegende Gelände seit Jahren verwahrlost ist und regelmäßig von Kindern und Jugendlichen betreten wird, sieht die Stadtverwaltung weder eine Gefahrenlage noch einen Handlungsbedarf.

    „Wer sich das Gelände vor Ort ansieht, erkennt sofort, dass von den verbliebenen Ruinen eine potentielle Gefahr ausgeht. Die Mauern und Gebäudereste können ohne großen Aufwand von Kindern beklettert werden. Dass die Verwaltung hier keine Gefahrenlage erkennen will, ist für uns völlig unverständlich“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler.

    Besonders kritisch bewertet die AfD-Fraktion, dass die Stadtverwaltung weder die Gründe für die stehengebliebene Abbruchwand noch mögliche Auflagen aus dem Rückbauverfahren benennen kann. Statt belastbare Auskünfte zu geben, wird sich in Vermutungen und Spekulationen verloren.

    „Es ist grob fahrlässig, darauf zu warten, bis etwas passiert. Die Stadt muss dafür sorgen, dass der Eigentümer seiner Verantwortung nachkommt und das Gelände ordnungsgemäß sichert. Gerade an einem Ort, der nachweislich von Kindern regelmäßig betreten wird, darf man potenzielle Gefahren nicht einfach ignorieren“, so Köhler weiter.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert die Stadtverwaltung auf, die Verantwortlichkeiten endlich transparent aufzuarbeiten, den Eigentümer konsequent in die Pflicht zu nehmen und für eine dauerhafte Sicherung sowie eine Perspektive für das Areal zu sorgen.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.

  • 2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    Mit einer Ratsanfrage hat die AfD-Stadtratsfraktion die Finanzierung der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells hinterfragt. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am 18. Juni 2026, bei dem bekannt wurde, dass der Fördermittelbescheid für den ersten Bauabschnitt trotz Baubeginns noch immer aussteht.

    Die Antwort der Stadtverwaltung bestätigt nun: Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des ersten Planfeststellungsabschnitts wurde bereits am 29. Februar 2024 gestellt. Mit einem Bescheid wird jedoch erst im Sommer oder Herbst 2026 gerechnet. Damit zieht sich das Verfahren auf weit über zwei Jahre.

    „Dass ein Fördermittelantrag mehr als zwei Jahre unbearbeitet bleibt, ist ein Offenbarungseid für die deutsche Verwaltung. Während Politiker der Altparteien ständig von Digitalisierung und Bürokratieabbau sprechen, erleben die Kommunen das genaue Gegenteil: lähmende Verfahren, endlose Wartezeiten und ständig steigende Kosten“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Nico Köhler.

    Die AfD-Stadtratsfraktion warnt davor, die Folgen dieser Verzögerungen zu unterschätzen. Während Förderbescheide auf sich warten lassen, steigen Baupreise, technische Vorschriften ändern sich und Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden vom Markt. Im schlimmsten Fall müssen Planungen und Ausschreibungen wiederholt werden – mit erheblichen Mehrkosten oder sogar dem Scheitern ganzer Bauvorhaben.

    „Der Südring hat gezeigt, wohin solche Verzögerungen führen können. Wer Projekte jahrelang in der Verwaltung festhängen lässt, riskiert nicht nur Kostenexplosionen, sondern im schlimmsten Fall das komplette Aus eines Vorhabens“, so Köhler weiter.

    Besonders kritisch bewertet die Fraktion auch die Finanzierung der Zwischenzeit. Laut Antwort der Stadt werden die anfallenden Kosten derzeit über eine Projektfinanzierung der VMS GmbH vorfinanziert. Die hierfür entstehenden Zinsen werden an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht.

    „Auf den ersten Blick klingt es so, als trage allein der ZVMS diese Kosten. Tatsächlich beteiligt sich aber auch die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des Zweckverbandes. Damit zahlen am Ende auch die Chemnitzer Bürger einen Teil der Zinsen, die allein deshalb entstehen, weil der von CDU und SPD geführte Bund und Freistaat Sachsen ihre Fördermittelverfahren nicht rechtzeitig abschließen. Wie hoch diese Belastung inzwischen ist, kann heute niemand seriös beziffern“, erklärt Köhler.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist der Fall ein weiteres Beispiel für strukturelle Probleme in der öffentlichen Verwaltung.

    „Nicht die Bauarbeiter sind die größte Bremse bei Infrastrukturprojekten, sondern die Bürokratie. Förderanträge müssen innerhalb weniger Monate entschieden werden – nicht erst nach Jahren. Solange sich daran nichts ändert, bleiben alle Versprechen über Planungsbeschleunigung und Digitalisierung bloße Lippenbekenntnisse“, so Köhler abschließend.

  • RA-134/2026 Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4

    Am 18.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am selben Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, ob die Finanzierung dieser Baumaßnahme in Gefahr ist. Alexander Dierks hatte im Zuge der Baustart-Feier in einem Nebensatz erwähnt, dass der Fördermittelbescheid noch gar nicht bewilligt sei. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    Am 18.06.2026 wurde mit dem Bau der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells feierlich begonnen: der Erste von insgesamt 5 Abschnitten der Ausbaustufe 4, deren Finanzierung zu 75% vom Bund, zu 15% vom Land, zu 5% von der Stadt und zu 5% vom VMS getragen wird. Ich bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Ist die Finanzierung aller 5 Bauabschnitte gesichert?

    Für das Chemnitzer Modell liegt ein bestätigter Rahmen-Fördermittelantrag vor. Für die Stufe 4 des Chemnitzer Modells (CM4) liegen Fördermittelbescheide für die Planung vor:
    -Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 27. April 2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 16. Oktober 2024
    -PFA 2 vom 15. Oktober 2024, zuletzt geändert mit Bescheid vom 5. November 2025
    -PFA 3 vom 15. Oktober 2024
    Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des PFA 1 wurde am 29. Februar 2024 gestellt. Der zugehörige Fördermittelbescheid steht aktuell noch aus und wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

    2.Sind die Fördermittel von Bund und Land bereits in voller Höhe geflossen?

    Die o. g. Fördermittel werden durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zur Deckung der jeweils aufgetretenen Kosten anteilig abgerufen. Gemäß Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen können die Fördermittel nach Vorlage des Bescheides nur für bereits geleistete Ausgaben oder für in den folgenden sechs Monaten erwartete Ausgaben abgerufen werden. Eine vorfällige Bereitstellung der Fördermittel ist nicht zulässig.

    3.Falls nicht, warum nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.

    4.Ist bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln die Fertigstellung in Gefahr?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    5.Müssen bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln Kredite aufgenommenwerden, um den Weiterbau zu finanzieren und wer käme in diesem Fall für die Zinslast auf?

    Aktuell werden die tatsächlich anfallenden Kosten zur Realisierung von CM4, PFA1 über eine Projektfinanzierung der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) GmbH zwischenfinanziert, um die planmäßige und zügige Projektumsetzung zu gewährleisten. Die Zinsen berechnet die VMS GmbH an den ZVMS weiter, der diese abschließend trägt.

    Einordnung

    Es ist unglaublich, dass der Fördermittelantrag des ersten Bauabschnitts bereits im Februar 2024 gestellt wurde, der Fördermittelbescheid aber noch immer aussteht. Eine Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Jahren ist völlig inakzeptabel!

    Während Politik und Verwaltung seit Jahren von Digitalisierung, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sprechen, sind Kommunen mit einer ganz anderen Realität konfrontiert. Fördermittelverfahren ziehen sich, wie in diesem Fall, über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit ändern sich technische Vorschriften, Baupreise steigen, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden ganz vom Markt. Wenn Ausschreibungen oder oder ganze Planungen wiederholt werden müssen, kann dies im schlimmsten Fall auch zum endgültigen Abbruch einer Baumaßnahme führen. (Siehe Südring) Von einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung sind wir Lichtjahre entfernt.

    Besonders kritisch sehen wir zudem die Finanzierung der Zwischenzeit. Zwar erklärt die Stadt, dass die Zinsen für die Vorfinanzierung zunächst von der VMS GmbH an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht werden. Verschwiegen wird jedoch, dass sich die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des ZVMS beteiligt. Damit trägt sie über Bande auch einen Teil dieser zusätzlichen Zinskosten. Letztlich ist es ein Ding der Unmöglichkeit zu beziffern, wie teuer den Bürger die überlange Bearbeitungszeit der Fördermittelanträge zu stehen kommt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von Bund und Freistaat endlich funktionierende und zügige Genehmigungs- und Förderverfahren. Infrastrukturprojekte dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie künstlich verteuert und verzögert werden. Wer ernsthaft von Planungs- und Investitionsbeschleunigung spricht, muss Förderanträge innerhalb weniger Monate bearbeiten können, und nicht erst nach Jahren.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass die größte Bremse für wichtige Infrastrukturvorhaben längst nicht mehr auf den Baustellen, sondern in den Amtsstuben von Bund und Land sitzt.

  • Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
    Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

    „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

    So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

    „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

    Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

    Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

    „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,


    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Welche tatsächlichen Kosten sind im Zuge des Winterdienstes im Winter 2025/2026 angefallen?

      Die Kostenbetrachtung und die Budgetbetrachtung betreffen immer Kalenderjahre und keine Wintersaison (Oktober bis März).
      Für das gesamte Jahr 2025 sind 3,7 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen. Für das erste Quartal 2026 sind 2,56 Mio. € an Kosten für den Winterdienst angefallen.
    2. Ist bei übersteigenden Kosten eine Mittelbereitstellung geplant und wenn ja, zu welchemZeitraum?

      Die Mehrkosten für das Kalenderjahr 2025 wurden an den ASR gezahlt.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • „Faschisten bekommen kein Foto.“

    „Faschisten bekommen kein Foto.“

    Mit diesen Worten reagierte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am 3. Juli bei der Eröffnung des Carl-Horst-Hahn-Gartens in Chemnitz auf einen Mitarbeiter der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz.

    Zuvor hatte sich unser Mitarbeiter höflich für das Erscheinen des Ministerpräsidenten und dessen Rede zum Gedenken an Carl Horst Hahn bedankt. Die beiden sprachen miteinander, gaben sich die Hand und tauschten einige Worte aus. Anschließend fragte unser Mitarbeiter nach einem gemeinsamen Foto.

    Als Michael Kretschmer bemerkte, dass unser Mitarbeiter AfD-Schuhe trug, verweigerte er das Foto und erklärte: „Faschisten bekommen kein Foto.“ Weiter sagte er: „Solchen Leuten reiche ich auch nicht die Hand“ – obwohl er ihm wenige Augenblicke zuvor bereits die Hand gegeben hatte.

    Man muss sich diese Aussage auf der Zunge zergehen lassen: Ein sächsischer Ministerpräsident bezeichnet einen Mitarbeiter einer demokratisch gewählten Partei allein aufgrund seiner politischen Zugehörigkeit als „Faschisten“.

    Michael Kretschmer beansprucht regelmäßig, Ministerpräsident aller Sachsen zu sein. Doch wer Menschen wegen ihrer politischen Überzeugung öffentlich diffamiert, grenzt einen erheblichen Teil der Bevölkerung aus. Mehr als vier von zehn Wählern in Sachsen haben zuletzt ihr Vertrauen der AfD geschenkt. Diese Bürger sind keine Menschen zweiter Klasse. Sie haben Anspruch auf denselben Respekt und dieselbe Wertschätzung wie jeder andere Bürger auch.

    Demokratie bedeutet nicht, nur mit Menschen zu sprechen, die die eigene Meinung teilen. Demokratie bedeutet, unterschiedliche politische Auffassungen auszuhalten und respektvoll miteinander umzugehen. Wer Andersdenkende pauschal beleidigt und ausgrenzt, trägt nicht zur Verständigung bei, sondern vertieft die Spaltung unseres Landes.

    Gerade ein Ministerpräsident sollte verbinden statt trennen. Er sollte Brücken bauen statt Gräben ziehen. Er sollte Vorbild sein für einen respektvollen politischen Umgang – unabhängig davon, welcher Partei jemand angehört.

    Das Verhalten von Michael Kretschmer bei dieser Veranstaltung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Es ist eines Ministerpräsidenten unwürdig und ein weiteres Beispiel dafür, wie weit sich Teile der politischen Elite inzwischen von einem offenen demokratischen Diskurs entfernt haben.

    Herr Kretschmer: Verlassen Sie den Boden von Hass, Ausgrenzung und politischer Arroganz. Kehren Sie zurück zu Respekt, Anstand und demokratischem Miteinander.

  • Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Bankrotterklärung gegenüber der Landesdirektion!

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz übt scharfe Kritik an der Antwort der Stadtverwaltung auf ihre Ratsanfrage zur Verteilung von Asylbewerbern in Sachsen. Obwohl die Stadtverwaltung weiß, dass Chemnitz im Vergleich zu anderen Großstädten deutlich stärker belastet wird, verweist sie lediglich auf fehlende Zuständigkeiten und sieht keinen Anlass, sich gegen weitere Zuweisungen auszusprechen.

    „Die Antwort der Verwaltung ist eine Bankrotterklärung“, erklärt AfD-Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Anstatt die Interessen der Chemnitzer zu vertreten, versteckt sich das Rathaus hinter Formalien. Wer gewählt wurde, hat Schaden von unserer Stadt abzuwenden und darf sich nicht darauf ausruhen, der Landesdirektion den schwarzen Peter zuzuschieben und die Hände in den Schoß zu legen.“

    Besonders befremdlich ist für die AfD-Stadtratsfraktion der Umgang mit den Belegungszahlen. Zunächst hieß es, die Stadt könne hierzu keine Auskünfte erteilen. Auf Nachfrage räumt dieselbe Verwaltung jedoch ein, dass ihr die Zahlen selbstverständlich bekannt sind.

    „Das ist das Gegenteil von Transparenz!“, so Köhler. „Den Bürgern wird nur das mitgeteilt, was sich nicht länger verbergen lässt. Wir haben hier eine Verwaltung, die Informationen sofort zurückhält, wenn sich eine rechtliche Grundlage dafür findet.“

    Nach Auffassung der Fraktion ist es nicht hinnehmbar, dass die für Chemnitz geltende Zuweisungsquote (6,1%) für 2026 bereits im März überschritten wurde und man weitere Zuweisungen widerspruchslos entrgegennimmt.

    „Die Stadt muss endlich handeln. Es reicht nicht, sich für nicht zuständig zu erklären. Die Stadtverwaltung muss gegenüber der Landesdirektion unmissverständlich klarstellen, dass Chemnitz keine weiteren Zuweisungen verkraftet. Wer das nicht einmal versucht, lässt die Bürger unserer Stadt im Stich!“, erklärt Köhler abschließend.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion steht fest: Chemnitz darf nicht länger die Fehlsteuerung der sächsischen Asylpolitik ausbaden, während andere Großstädte erheblich geringer belastet werden. Das Rathaus ist aufgefordert, die Interessen der Chemnitzer entschlossen zu vertreten, anstatt die Verantwortung hilflos weiterzureichen.