Schlagwort: AfD

  • RA-214/2026 Firlafanz-Festival

    Am 02.09. richtete unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zum Firlefanz-Festival an den Oberbürgermeister. Anlass waren massive Ruhestörungen und Lärmbelästigungen während des Festivals vom 31.07. bis 02.08.2026 an der Talsperre Euba.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es erforderlich zu klären, auf welcher Grundlage die Beschallung bis in die Morgenstunden möglich und genehmigt war, unter welchen Auflagen diese erfolgte, ob man Schallpegelmessungen durchgeführt hat und ob dieses eher links gerichtete Festival öffentliche Fördergelder erhielt. Die Anfrage wurde am 17.09. durch den Bürgermeister Kunze nicht beantwortet.

    Anfrage

    1.Auf welcher Genehmigungsgrundlage wurde die Beschallung bis in die Morgenstunden (5.00 Uhr) gestattet?
    2.Welche Auflagen, insbesondere was den Lärmschutz betrifft, wurden dem Veranstalter auferlegt? Welche konkreten Regelungen und Auflagen wurden für die Veranstaltung herangezogen, so dass offenbar eine Beschallung bis 05:00 Uhr in der früh zulässig war?
    3.Wurden während der Veranstaltung Schallpegelmessungen oder sonstige Kontrollen zur Überwachung der Lärmschutzauflagen durchgeführt? Falls ja, welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?
    4.Wie viele Beschwerden über die Lärmbelästigung gingen bei der Polizei bzw. den zuständigen Behörden während der Veranstaltung ein und welche konkreten Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?
    5.Wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft, ob die Veranstaltung einschließlich der nächtlichen Beschallung mit den Schutzbestimmungen des unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebietes „Um den Eibsee“ vereinbar ist? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    6.Gab es öffentliche Fördermittel und wenn ja in welcher Höhe und aus welchen Fördertöpfen stammte das Geld?
    7.Welche Schlussfolgerungen zieht die Stadtverwaltung aus den Erfahrungen mit der Veranstaltung für die Genehmigung und Überwachung künftiger Veranstaltungen an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich Lärmschutz, Nachtruhe und Anwohnerschutz?

    Die vorliegende Ratsanfrage entspricht nicht den Voraussetzungen des § 28 Abs. 6 SächsGemO i. V. m. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates. Ratsanfragen sind gemäß § 28 Abs. 6 SächsGemO nur dann zulässig, wenn sie sich auf „einzelne Angelegenheiten der Gemeinde“ beziehen. Ihre Frage beinhaltet keinen konkreten Lebenssachverhalt, sondern ist darauf gerichtet, diesen erst in Erfahrung zu bringen. Dies ist vom Fragerecht nach § 28 Abs. 6 SächsGemO nicht erfasst.
    Aus diesem Grund wird die Ratsanfrage nicht beantwortet.

    EINORDNUNG

    Diese Begründung geht aus unserer Sicht so weit an der Realität vorbei, dass wir von einer erneuten Einreichung als Informationsanfrage zunächst Abstand genommen haben. Selbstverständlich bezieht sich unsere Frage auf einen konkreten Lebenssachverhalt, auf eine konkrete Sache und auf eine einzelne Angelegenheit der Gemeinde, nämlich die Schallemmissionen des Firlefanz-Festivals. Wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt, unsere Frage sei aus genannten Gründen unzulässig, erschließt sich uns nicht im Ansatz. Deswegen haben wir eine Rüge wegen der Nicht-Beantwortung an den Oberbürgermeister gesendet und sollte die Verwaltung die Bearbeitung dieser rechtmäßigen und vom Fragerecht gedeckten Anfrage weiter verweigern, werden wir über die Landesdirektion gehen und auf diesem Wege prüfen lassen, ob die Nicht-Beantwortung rechtens ist oder eine Verletzung gegen unser verbrieftes Fragerecht darstellt.

  • HOFFNUNG FÜR LOUIS-SCHREITER-STRAßE

    HOFFNUNG FÜR LOUIS-SCHREITER-STRAßE

    Die Louis-Schreiter-Straße befindet sich, wie die Antwort des Baudezernats auf eine Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion bestätigt, in einem schlechten Zustand. Mit 4,3 von 5 wird die Straße offiziell bewertet und das ist für die Anwohner seit Jahren spürbar.

    Aber: Abhilfe ist in Sicht. Nach den Angaben des Baudezernats soll die Louis-Schreiter-Straße zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg im Jahr 2027 grundhaft erneuert werden. Dabei geht es nicht nur um eine neue Fahrbahndecke. Auch die Kanäle und Leitungen sowie die Gehwege sollen umfassend erneuert werden.

    Die AfD-Stadtratsfraktion begrüßt die anstehende Baumaßnahme und wird darauf achten, ob sie auch tatsächlich umgesetzt wird. Dazu Nico Köhler, Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion:

    „Der schlechte Zustand wurde durch unsere Ratsanfrage nochmals bestätigt. Entscheidend ist jetzt, dass den Ankündigungen Taten folgen. Wenn 2027 Fahrbahn, Kanäle, Leitungen und Gehwege grundhaft erneuert werden, ist das eine gute Nachricht für die Anwohner und Verkehrsteilnehmer.“


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  • AfD wirkt – Gammeltreppe saniert

    AfD wirkt – Gammeltreppe saniert

    2025 sollte die bei den Anwohnern der Johannes-Dick-Straße und Am Rummel bekannte „Gammeltreppe“ saniert werden. Eine Ratsanfrage unserer Fraktion brachte Bewegung in die Sache und die notwendigen Gelder wurden im Doppelhaushalt dafür eingeplant.

    Noch im vorigen Jahr gab es Grund zur Klage: Die Stufen bröckelten vor sich hin und die Rampe für Kinderwägen war in sehr sanierungsbedürftigem Zustand. Es sah nicht schön aus, auch wenn die Treppe bis zuletzt uneingeschränkt nutzbar war.

    Im April 2026 ging es dieser alten Treppe nun an den Kragen. Sie wurde abgetragen und komplett neu gebaut. Während der Bauarbeiten war der Fußweg gesperrt. Die Kosten beliefen sich auf rund 570.000 Euro.


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  • Erweiterungsbau der Kooperationsschule eingeweiht – Fraktion vor OrT

    Erweiterungsbau der Kooperationsschule eingeweiht – Fraktion vor OrT

    Am Dienstag wurde der Erweiterungsneubau der Kooperationsschule Chemnitz an der Brauhausstraße feierlich eingeweiht. An der Veranstaltung nahm auch Nico Köhler, Fraktionsvorsitzender AfD Stadtratsfraktion, teil.

    Mit dem zweigeschossigen Erweiterungsbau stehen der Kooperationsschule künftig acht zusätzliche Klassenräume und vier Gruppenräume zur Verfügung. Ergänzt wird das Gebäude durch weitere Treppen- und Sanitärräume sowie einen barrierefreien Zugang mit Aufzug. Damit können sämtliche Etagen des Neubaus und des bestehenden Schulgebäudes barrierefrei erreicht werden.

    „Investitionen in unsere Schulen sind Investitionen in die Zukunft unserer Stadt. Entscheidend ist, dass unsere Kinder gute räumliche Bedingungen vorfinden und Schulen dauerhaft leistungsfähig aufgestellt sind.“

    erklärt Nico Köhler nach seinem Besuch der Einweihung. Der Erweiterungsbau ist Teil einer umfassenderen Ertüchtigung des Schulstandortes an der Brauhausstraße. Nachdem der ursprünglich geplante Neubau der Kooperationsschule am Standort Planitzwiese aufgrund erheblich gestiegener Kosten nicht weiterverfolgt werden konnte, wurde der bestehende Standort weiterentwickelt. Die Gesamtmaßnahme umfasst neben dem Erweiterungsbau auch die Modernisierung des Altbaus und der Außenanlagen.

    Die Gesamtkosten der Baumaßnahmen belaufen sich nach Angaben der Stadt auf rund 10,6 Millionen Euro. Davon wurden 5,3 Millionen Euro durch die Sächsische Aufbaubank gefördert.
    Köhler betont:

    „Gerade bei großen kommunalen Investitionen muss die Stadt darauf achten, dass Kosten und Nutzen dauerhaft in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Gleichzeitig zeigt dieses Projekt, dass es möglich ist, bestehende Schulstandorte sinnvoll weiterzuentwickeln und dabei moderne sowie barrierefreie Lernbedingungen zu schaffen.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion werde auch künftig darauf achten, dass die notwendigen Investitionen in Schulen, Sportstätten und andere kommunale Einrichtungen nicht aus dem Blick geraten. Dabei müssten jedoch Kostenentwicklung, Bauzeiten und die nachhaltige Nutzung der geschaffenen Infrastruktur transparent nachvollziehbar bleiben.

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  • Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Licht aus am Kepler-Gymnasium

    Eine Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion zur nächtlichen Beleuchtung des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz zeigt konkrete Wirkung. Auf Initiative des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ulrich Oehme soll die Gartenbeleuchtung künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden.


    Oehme hatte die Verwaltung am 30. Juli auf Beschwerden von Anwohnern über die nächtlichen Lichtemissionen angesprochen. Die Stadt begründete die bisherige Dauerbeleuchtung mit früheren Einbruchs- und Vandalismusfällen sowie der Verkehrssicherung.


    „Unsere Ratsanfrage hat hier tatsächlich etwas bewegt. Aus einer berechtigten Beschwerde von Anwohnern ist eine konkrete Maßnahme geworden. Genau dafür sind Ratsanfragen da: Probleme aufgreifen, die Verwaltung zum Handeln bringen und Verbesserungen für die Bürger erreichen“, erklärt Ulrich Oehme.


    Die Stadt will kurzfristig eine Zeitschaltuhr installieren.
    „Sicherheit und Rücksicht auf die Anwohner müssen kein Widerspruch sein. Wenn es möglich ist, Lichemmissionen in den Nachtstunden zu verringern, sollte man das auch tun. Wir freuen uns, dass unser Nachhaken in diesem Fall zu einer pragmatischen Lösung für die Anwohner geführt hat“, so Oehme.


    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht den Vorgang als Beispiel dafür, dass Politik konkrete Verbesserungen für die Bürger bewirken kann.


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  • RA-186/2026 Beleuchtung am Kepler-Gymnasium

    Am 30.07. richtete unser Stadtrat Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur nächtlichen Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums am Humboldtplatz an den Oberbürgermeister. Anlass waren Beschwerden von Anwohnern, die über die Lichtemmissionen klagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es geboten, nachzufragen, wozu das Schulgebäude nachts beleuchtet wird, um eine Abwägung der Anwohnerinteressen und möglichen Sicherheitsaspekten anzustoßen. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    1.Aus welchem Grund bleibt die Beleuchtung im Außenbereich des Johannes-Kepler-Gymnasiums während der Nachtstunden dauerhaft eingeschaltet?

    Siehe Beantwortung Frage 2

    2.Welche Zielsetzung verfolgt die Stadt mit der nächtlichen Beleuchtung (z. B. Einbruchschutz, Vandalismusprävention oder Verkehrssicherung)?

    Aufgrund vergangener Vorfälle (Einbruch und Vandalismus) bleibt die Beleuchtung im Außen bereich des J.-Kepler-Gymnasiums in den Nachtstunden eingeschaltet. Weiterhin dient die Beleuchtung zur Verkehrssicherung, insbesondere für die in einem Mitbenutzungsvertrag geregelte Zuwegung zu einem Privatgrundstück.

    3. Ist die Beleuchtungsanlage mit einer Zeitschaltung oder einer bedarfsgerechten Steuerung (z. B. Bewegungsmelder) ausgestattet? Falls nein, weshalb nicht?

    Die Beleuchtung ist mit einem Dämmerungsschalter ausgerüstet.

    4.Wurde geprüft, ob die Lichtemissionen auf die angrenzende Wohnbebauung reduziert werden können, beispielsweise durch eine geänderte Ausrichtung der Leuchten, eine Reduzierung der Leuchtstärke oder eine zeitliche Begrenzung der Beleuchtung?

    Siehe Beantwortung Frage 5

    5.Beabsichtigt die Stadtverwaltung, Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Anwohner zu ergreifen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Falls nein, aus welchen Gründen?

    Aufgrund der Anfrage wird geprüft, ob die Gartenbeleuchtung mit einer Zeitschaltuhr versehen werden kann. Der Einbau einer Zeitschaltuhr soll kurzfristig erfolgen. Damit wird die Gartenbeleuchtung zukünftig in der Zeit von 22.00 Uhr – 6.00 Uhr abgeschalten. Die vorhandenen Mastleuchten (3 Stück) sind von dieser Regelung ausgenommen, da diese der Verkehrssicherung dienen.

    EINORDNUNG

    Der Vorgang mag trivial sein, aber hier ist etwas ausgesprochen seltenes geschehen: Die Anfrage wurde nicht nur beantwortet und erteilte eine hilfreiche Auskunft. Darüber hinaus prüft die Stadt aufgrund unserer Ratsanfrage den kurzfristigen Einbau einer Zeitschaltuhr. Die Gartenbeleuchtung soll künftig zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet werden. Lediglich drei Mastleuchten bleiben zur Verkehrssicherung eingeschaltet.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist dies ein Beispiel dafür, dass eine gemeinsame Zusammenarbeit ohne Brandmauer konkrete Verbesserungen für die Bürger bringen können. In diesem Fall hat sich die Nachfrage gelohnt: Die Anwohner werden künftig nachts weniger durch Licht belastet, ohne dass notwendige Sicherheits- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der Strecke bleiben.

  • Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Frage zu Standgebühren für Weinfest und Weihnachtsmarkt abgelehnt

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den Standgebühren von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Anlass waren Gespräche mit Händlern und Ausstellern, die sich über die Gebühren des Weinfestes und die deutlichen Preisunterschiede zum Weihnachtsmarkt beschwert hatten. Rasch wollte unter anderem wissen, wer die Gebühren festlegt, wie sie sich in den vergangenen drei Jahren entwickelt haben, warum sie sich unterscheiden und ob Händler bei der Festlegung beteiligt werden. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Anfrage betreffe keinen konkreten Lebenssachverhalt.

    „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie die Verwaltung zu dieser Einschätzung kommt“, erklärt Susanne Rasch. „Die Standgebühren sind für die Händler ein ganz konkreter Lebenssachverhalt – schließlich sind es vielfach dieselben Händler, die sowohl auf dem Weinfest als auch auf dem Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben und genau diese Fragen an uns herangetragen haben.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb erneut als Informationsanfrage gestellt. „Wir wollen wissen, nach welchen Kriterien die Stadt Gebühren festlegt und warum Händler für vergleichbare Veranstaltungen unterschiedlich zur Kasse gebeten werden. Darauf sollte eine Stadtverwaltung eine sachliche Antwort geben können.“

  • Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Frage nach Öffnungszeiten zu Weinfest und Weihnachtsmarkt abgeWIESEN

    Die AfD-Stadtratsfraktion kritisiert, dass die Stadtverwaltung eine Ratsanfrage von Stadträtin Susanne Rasch zu den unterschiedlichen Öffnungszeiten von Weinfest und Weihnachtsmarkt nicht beantwortet hat. Rasch hatte nach Gesprächen mit Händlern und Ausstellern wissen wollen, wer die Öffnungszeiten festlegt, warum sie sich so stark voneinander unterscheiden und ob Änderungen vorgesehen sind. Die Verwaltung lehnte die Beantwortung mit der Begründung ab, die Fragen zielten nicht auf einen konkreten Lebenssachverhalt, sondern sollten diesen erst ermitteln.

    „Wir wollten schlicht wissen, wer die Öffnungszeiten festlegt und warum sie bei zwei vergleichbaren städtischen Veranstaltungen so unterschiedlich sind“, erklärt Susanne Rasch. „Gerade für die Händler ist das ein konkretes Thema, denn vielfach sind es dieselben Aussteller, die sowohl beim Weinfest als auch beim Weihnachtsmarkt ihre Buden betreiben. Dass die Verwaltung keinen konkreten Lebenssachverhalt erkennen kann, erschließt sich uns nicht.“

    Die AfD-Fraktion hat die Fragen deshalb nun erneut als Informationsanfrage gestellt. Das Weinfest hatte sonntags bis donnerstags von 11.00Uhr bis 23.30Uhr, freitags und samstags sogar von 11.00Uhr bis 0.30Uhr geöffnet. Der Weihnachtsmarkt hingegen muss freitags und samstags schon um 21.00Uhr, unter der Woche sogar schon um 20.00Uhr seine Buden schließen.