Schlagwort: AfD

  • Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Heute nahmen die Stadträte Ulrich Oehme und Nico Köhler für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz an der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 am Kaßberg-Gedenkort teil.

    Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Chemnitz, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. sowie des Lern- und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis wurde der Menschen gedacht, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR politischer Verfolgung, Repression und Unfreiheit ausgesetzt waren.

    Der 17. Juni 1953 steht für den mutigen Widerstand hunderttausender Bürger gegen Unterdrückung, politische Bevormundung und fehlende Freiheitsrechte. In zahlreichen Städten der DDR gingen Menschen auf die Straße, forderten freie Wahlen, bessere Lebensbedingungen und demokratische Mitbestimmung. Die Proteste wurden durch das SED-Regime mit Unterstützung sowjetischer Truppen gewaltsam niedergeschlagen. Viele Menschen verloren dabei ihr Leben, wurden verletzt oder später verfolgt und inhaftiert.

    Gerade heute ist es wichtig, an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu erinnern und das Andenken an ihren Mut und ihren Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung wachzuhalten. Die Erinnerung an den Volksaufstand mahnt uns, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht als selbstverständlich zu betrachten.

    Wir verneigen uns vor den Opfern von Diktatur und politischer Verfolgung und bewahren ihr Vermächtnis in ehrendem Gedenken.

    #17Juni1953 #Volksaufstand #Chemnitz #Gedenken #Kaßberg #AfD #StadtratsfraktionChemnitz

  • Vor-Ort-Termin am Falkeplatz

    Vor-Ort-Termin am Falkeplatz

    Mitte Juli beginnt der nächste Bauabschnitt des Chemnitzer Modells Stufe 4 am Falkeplatz. Mit dem geplanten Abriss der Brücke und den damit verbundenen Sperrungen der Zwickauer Straße stehen erhebliche Veränderungen in der Verkehrsführung bevor.

    Diese Maßnahmen sorgen bei vielen anliegenden Geschäftsinhabern verständlicherweise für Sorgen und Fragen zur Erreichbarkeit ihrer Unternehmen. Aus diesem Grund nahm unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler gestern an einem Vor-Ort-Termin mit Betroffenen und weiteren Beteiligten teil, um sich ein persönliches Bild der Situation zu machen und die Anliegen der Gewerbetreibenden direkt aufzunehmen.

    Im Mittelpunkt des Austauschs standen mögliche Lösungen, damit Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter die Geschäfte auch während der Bauphase weiterhin gut erreichen können. Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist klar: Die Anliegen der Gewerbetreibenden müssen ernst genommen werden und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen angemessen berücksichtigt werden.

    Große Infrastrukturprojekte sind wichtig für die Entwicklung unserer Stadt. Sie dürfen jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die vor Ort arbeiten, investieren und Arbeitsplätze sichern. Der direkte Austausch mit den Betroffenen ist daher unverzichtbar.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer einsetzen.

    #Chemnitz #Falkeplatz #ChemnitzerModell #AfDChemnitz #StadtratChemnitz #Gewerbe #Verkehr #Baustelle

  • IA-055/2026 Puraglobe

    Am 27.04. richtete unsere Fraktion eine weitere, aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse, komplexere Informationsanfrage zu den Abwassereinleitungen der Firma Puraglobe an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Anwohner klagen über gelegentliche Geruchsbelästigungen im Umfeld des Betriebsgeländes. Ziel der Fragen war es, die Messwerte und Überwachungsmechanismen nachzuvollziehen, sowie der Frage nach angeblich eingeleiteten Pharmaabwässern nachzugehen. Am 08.06.2026 erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kunze, die sich in einigen Punkten widerholt.

    Anfrage

    1.Fehlende bzw. nicht dokumentierte Messwerte
    1.1Welche konkreten Messparameter (insbesondere CSB, Phenol-Index, NH4-N) wurdenim Zeitraum 2015 – 2025 durch den Betreiber regelmäßig erhoben, und welche dieserMesswerte liegen der Stadt Chemnitz aktuell vollständig vor?

    Die Baufeld-Mineralölraffinerie GmbH (Baufeld) leitet ihr Abwasser in das Kanalnetz der Stadt Chemnitz. Zur Überwachung des Abwassers dienen verschiedene Instrumentarien:
    1.eigene Abwasseruntersuchungen der Firma Baufeld (wurden der inetz GmbH im geforderten Umfang übergeben)
    2.hoheitliche Kontrollbeprobungen durch die inetz GmbH (liegen vollständig vor)
    3.Kontrollbeprobungen durch die Landesdirektion (dazu liegen uns keine Informationen vor)
    Die Stadt Chemnitz hat eins energie in sachsen GmbH & Co.KG (eins) als Konzessionär die Beseitigung des in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleiteten Abwassers übertragen. Im Rahmen einer Unterbevollmächtigung hat eins den Betrieb des Abwassernetztes der inetz GmbH (inetz) übertragen. Hierzu gehört auch die Überwachung der Indirekteinleiter (Industrie- und Gewerbebetriebe, welche nichthäusliches, in einer Vorbehandlungsanlage vorgereinigtes Abwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten) und Führung des Indirekteinleitkatasters. Halbjährlich wird eine Übersicht aller aktiven Indirekteinleiter/Probenahmestellen sowie eine Übersicht der Grenzwertüberschreitungen an den Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) übergeben.
    Der nachfolgende Überwachungsumfang gemäß Anschlussgenehmigung und Entwässerungssatzung liegt über den genannten Zeitraum vollständig vor:

    -pH-Wert
    -Abwassertemperatur
    -Absetzbare Stoffe (nach 30 min Absetzzeit)

    -CSB/BSB5 im Verhältnis
    -Ammonium (NH4)-Stickstoff (N)
    -Cyanid, leicht freisetzbar
    -Sulfid
    -AOX
    -Kupfer
    -Blei
    -Nickel
    -Chrom, gesamt
    -Cadmium
    -Zink
    -Kohlenwasserstoffe
    -Wasserdampfflüchtige Phenole (halogenfrei)
    -Phosphor, gesamt
    -Sulfat

    Zusätzlich wurden in diesem Zeitraum auch Zahn-Wellens-Tests durch Baufeld durchgeführt, um die Abbaubarkeit des Abwassers nachzuweisen.

    1.2Gibt es Messreihen oder Zeiträume, in denen keine oder unvollständige Messdaten vorliegen? Falls ja, bitte ich um konkrete Benennung dieser Zeiträume sowie der jeweils fehlenden Parameter.

    Alle Messwerte der Eigenkontrollen durch Baufeld und alle Analysenwerte der hoheitlichen Indirekteinleiterüberwachung liegen der inetz und dem ESC vollständig vor.

    1.3Liegen sämtliche Messwerte dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz vollständig vor oder bestehen auch dort Datenlücken?

    Siehe Punke 1.1. und 1.2

    2.Kenntnisstand innerhalb der Stadtverwaltung und nachgeordneter Einrichtungen
    2.1Sind die vollständigen Messdaten sowie deren Bewertungen dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz (ESC) sowie Herrn Kropp (ASR – Abwasser/Stadtentwässerung) vollumfänglich bekannt und dokumentiert?

    Siehe Punke 1.1.

    2.2Falls nein: Welche Daten wurden nicht übermittelt, und aus welchen Gründen?

    Siehe Punke 1.1.

    3.Kenntnis über Art der behandelten Abfälle (insbesondere Pharmaabwässer)
    3.1Ist der Stadt Chemnitz bekannt, dass laut Stellungnahme der Landesdirektion auch Abwässer aus der pharmazeutischen Industrie durch die Anlage am Standort Chemnitzer Straße 3 verarbeitet werden?

    Diese Informationen liegen aktuell nicht vor.

    3.2Ist dieser Umstand dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Chemnitz sowie der zuständigen Kläranlage vollständig bekannt und bei der Bewertung der Einleitbedingen berücksichtigt worden?

    Der Umstand ist nicht bekannt (siehe 3.1). Aktuell wird ein Nachtrag zur Genehmigung erarbeitet. Hierbei ist durch den Antragsteller Baufeld unter andere, eine Übersicht der angelieferten Abwässer zu erstellen, dieser Bericht ist zukünftig jährlich zu aktualisieren.

    3.3Falls ja: Welche konkreten Anpassungen der Überwachungs- oder Grenzwertsystematik wurden aufgrund dieser Erkenntnis vorgenommen?

    Der Überwachungsumfang ist im Rahmen der Entwässerungssatzung und der gesetzlichen Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes vollständig abgebildet.

    4.Aktueller Stand der Einleiterlaubnis
    4.1Die Einleiterlaubnis des Entsorgungsbetriebs war laut Unterlagen bis zum 31.03.2026befristet. Wurde diese Frist inzwischen verlängert?

    Ja, mit dem 30.06.2026 wurde sich der Frist der Landesdirektion angeschlossen, um auch die durch Baufeld gestarteten Versuche mit Ozonisierung abschließen zu können.

    4.2Falls ja: Wer hat die Einleiterlaubnis unter welchen konkreten Nebenabstimmungen oder Auflagen erteilt und bis wann gilt diese?

    Aktuell gilt die Einleiterlaubnis des ESC bis 30.06.2026. Die eigentliche Genehmigung ist unbefristet seitens ESC erteilt.
    Auflagen: Die Abwasserbehandlung wird um weitere Koaleszenzabscheider und eine Behandlung mit Aktivkohle erweitert. Die genauen Auflagen werden aktuell erarbeitet. Die Genehmigung zur Einleitung ins Kanalnetz wird voraussichtlich bis zum 01.06.2031 erteilt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Vorbehandlung zukünftig so erfolgt, dass eine schadlose Ableitung ins Kanalnetz nachweislich sichergestellt werden kann.

    4.3Falls nein: Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt derzeit die Einleitung?

    5.Einreichung und Aktualität von Messwerten
    5.1Wurden die für 2025 und 2026 relevanten Messwerte vollständig und fristgerecht durch den Betreiber eingereicht?

    Ja.

    5.2Wurden nach Durchführung der Versuche mit Aktivkohle sowie der angekündigten Ozonbehandlung neue Messreihen erhoben?

    Die Versuche liefen in der Regie von Baufeld. Zusätzliche Messwerte wurden übergeben. Am monatlich festgelegten Eigenüberwachungsumfang gab es keine Änderungen, diese wurden fristgerecht durch Baufeld durchgeführt und eingereicht.
    Zusätzlich erfolgten monatliche hoheitliche Kontrollen durch ein von der inetz beauftragtes zugelassenes Labor.

    5.3Falls ja: Welche Ergebnisse liegen vor und haben sich die zuvor erhöhten Parameter (CSB, Phenole, NH4-N) signifikant verändert?

    -Ammonium und wasserdampfflüchtige Phenole sind seit der Behandlung mit Aktivkohle immer unterhalb des Grenzwertes der Entwässerungssatzung.
    -Der CSB lag bei den letzten 10 Messungen zwischen 3.700 mg/l und 6.300 mg/l (Grenzwert laut Entwässerungssatzung 2000 mg/l).

    7.Gewährleistung der rechtskonformen Abwasserbehandlung
    7.1Wie stellt die Stadt Chemnitz sicher, dass trotz der dokumentierten Überschreitungen relevanter Parameter die Anforderungen der Abwassersatzung sowie des Standes der Technik (insbesondere gemäß DWA-A 102) eingehalten werden?

    Die Entwässerungssatzung lässt auf Antrag Ausnahmen zu. Dies hat der Rechtsbeistand von Baufeld beantragt.
    Die Einhaltung des Standes der Technik an den Mischwasserabschlägen im Kanalnetz muss sichergestellt werden. Darauf ist die Vorbehandlung bei Baufeld mindestens auszulegen. Weiterhinmuss sichergestellt werden, dass Überschreitungen von Satzungsgrenzwerten keinen Schaden fürdie Vorflut und die zentrale Kläranlage erzeugen. Nur dann ist eine Ausnahmeregelung von den Satzungswerten grundsätzlich möglich.


    Durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Indirekteinleiterüberwachung sowie Genehmigung:
    -Nach den Auffälligkeiten der Grenzwertüberschreitungen wurde Kontakt mit den zuständigen Behörden LDS und UWB gesucht, um eine gemeinsame Lösung zu suchen.
    -Es wurde Kontakt mit Baufeld aufgenommen, um auf die Überschreitungen aufmerksam zu machen. Daraus resultierte der Stand jetzt erweiterte Abwasserbehandlung durch Aktivkohle und neuen/zusätzlichen Koaleszenzabscheidern wodurch in den letzten Messungen nur noch der CSB-Wert erhöht war.
    -Der zusätzliche hoheitliche Überwachungsrhythmus durch das von inetz beauftragte Labor wurde erhöht.
    -Darüber hinaus wurde das Schmutzfrachtmodell des Kanalnetzes überprüft, um beurteilen zu können, ob es im Kanalnetz an relevanten Abschlagsbauwerken zu Problemen führen wird.
    -Für die zentrale Kläranlage wurde überprüft, ob sie die zusätzliche CSB-Fracht aufnehmen kann.
    -Es erfolgt die regelmäßige Kontrolle (halbjährlich) der Knotenpunkte im Kanalnetz auf Ausfälligkeiten.


    Die DWA-A 102 wurde abgelöst von DWA-A 102-1 und DWA-A 102-2 aus 2020 und befasst sich mit den Grundsätzen zur Bewirtschaftung und Behandlung von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer. Die Regenwasserabflüsse sind nicht Bestandteil der Genehmigung, da Baufeld das Regenwasser direkt in die anliegende Vorflut einleitet.
    Die Regelungen nach DWA-M 115-1 bis 3 Indirekteinleitung nicht häuslichen Abwassers werden berücksichtigt.

    7.2Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens der Stadt bzw. des Entsorgungsbetriebes ergriffen, um eine dauerhafte Einhaltung der Grenzwerte sicher zu stellen?

    -Die Einhaltung der Grenzwerte kann nur Baufeld durch einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherstellen.
    -Bei festgestellten Überschreitungen wird sofort mit dem Einleiter Kontakt aufgenommenund Maßnahmen besprochen.
    -Letzte Wahl ist: Widerruf der Einleitgenehmigung
    -Überarbeitung der Genehmigung / Erweiterung der Abwasserbehandlung. Siehe Beantwortung der vorhergehenden Punke
    -Da für den Parameter CSB durch Baufeld noch keine abschließende Lösung gefunden wurde, wird der aktuell in Bearbeitung befindliche Nachtrag befristet erteilt. Baufeld muss dies nutzen, um weiterhin an einer Verbesserung des Abwasserqualität zu arbeiten und die Grenzwerte der Entwässerungssatzung vollumfänglich einzuhalten.
    -Regelmäßige Kontrolle der Übersicht zu angelieferten Abwässern
    -Verkürzung der Kontrollintervalle für unangekündigte Überwachungen
    -Verstärkte Kontrolle des ersten Mischwasserabschlags unterhalb der Einleitung von Baufeld und Dokumentation der Ergebnisse

  • Im Blindflug über die Grenzen des Stromnetzes

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz sieht die Antworten der Stadtverwaltung auf eine Ratsanfrage von Ulrich Oehme zur Belastbarkeit des Chemnitzer Stromnetzes mit großer Skepsis.

    Die Verwaltung erklärt, dass derzeit keine flächendeckenden Engpässe im Chemnitzer Stromnetz bestünden und geplante Ladeinfrastruktur grundsätzlich überall beantragt werden könne. Wo Kapazitätsprobleme auftreten, sollen diese durch Netzausbau oder die Einbindung von Lademanagementsystemen behoben werden.

    Für die AfD-Fraktion bleiben jedoch wesentliche Fragen unbeantwortet.

    „Die Stadt behauptet, punktuelle Engpässe seien bereits beseitigt worden. Sie sagt aber weder, wo diese Engpässe aufgetreten sind, noch wann und mit welchen Maßnahmen sie behoben wurden.“ erklärt Ulrich Oehme.

    Besonders kritisch bewertet die Fraktion die Aussagen zur Wärmeversorgung in den Gründerzeitvierteln. Die Verwaltung führt aus, dass dort die Wärmeversorgung überwiegend über Fernwärme erfolge und deshalb nur mit einer moderaten zusätzlichen Belastung des Stromnetzes zu rechnen sei. Oehme zeigt sich fassungslos:

    „Gerade für den Kaßberg entspricht diese Darstellung nicht der Realität. Nach wie vor wird ein erheblicher Teil der Wohnungen mit Gas beheizt. Fernwärme ist dort keineswegs die dominierende Heizform. Zudem verdeutlichen die Antworten, dass die Versorgungssicherheit künftig zunehmend von technischen Steuerungsmaßnahmen abhängen soll. Die Verwaltung verkauft es als Fortschritt, wenn Ladevorgänge über Managementsysteme gedrosselt oder zeitweise unterbrochen werden können. Tatsächlich ist dies aber ein Eingeständnis, dass man für die Energiewende die flächendeckende Überlastung der Strominfrastruktur in Kauf nimmt! Der Bürger soll die staatlich geförderten Elektroautos kaufen. Aber niemand sagt ihm, dass seine Ladeleistung im Ermessen des Energieversorgers werden muss, damit dessen Stromverteiler nicht hochgehen!“

    Kritik übt die Fraktion auch daran, dass Hauseigentümer künftig verstärkt in zusätzliche Technik investieren sollen, um die vorhandenen Netzanschlüsse effizienter auszunutzen.

    „Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher kosten viel Geld. Diese Technologien werden mit Milliardenbeträgen staatlich gefördert, weil sie sich sonst gar nicht rechnen. Die Energiewende ist in jeder Hinsicht unvernünftig und die Kosten tragen wir alle.“, erklärt Oehme abschließend.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert ein Ende dieses energiepolitischen Blindflugs und eine ehrliche Einschätzung, ob die Klimaneutralität überhaupt notwendig und sozialpolitisch vertretbar ist.

  • RA-108/2026 Kapazitätsgrenzen des Stromnetzes

    Am 11.05.2026 stellte unser stellvertretender Fraktionsvorsitzender Ulrich Oehme eine Ratsanfrage zur Entwicklung der Kapazitätsgrenzen des Chemnitzer Stromnetzes.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da der Strombedarf im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität stark zunehmen wird, stellt sich für die Fraktion die Frage, wie viele E-Ladesäulen unser Stromnetz verkraftet und inwieweit man beim Zubau von Kapazitäten koordiniert vorgeht. Für besonders problematisch hält die Fraktion die Umsetzung der E-Mobilität in den Gründerzeitvierteln unserer Stadt. Am 09.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Burghardt.

    Zur Anfrage:

    1.In welchen Stadtteilen ist die Kapazitätsgrenze für Ladesäulen bereits erreicht?

    Generell müssen alle Verbrauchsstrukturen und Erzeugeranlagen im entsprechenden
    Versorgungsnetz gemeinsam betrachtet werden. In Wohn- und Gewerbegebieten kann die
    Anmeldung hoher Leistungen aller Technologien, einschließlich von Ladeleistungen und
    besonders bei mehrfachen Anmeldungen punktuell zu Engpässen führen. Die bisher
    eingetretenen Engpässe wurden durch Netzausbaumaßnahmen im Kabelnetz gezielt
    beseitigt. Lokale Überlastungen im Netz konnten damit verhindert werden. Trafokapazitäten
    sind derzeit ausreichend und werden bei Bedarf durch Netzverdichtungen zugebaut.

    2.In welchen Stadtteilen kann noch zugebaut werden, ohne die Netzkapazitäten zu
    überlasten?

    Bisher gibt es keine konkreten Stadtteile mit flächendeckenden Engpässen. Die Errichtung
    geplanter Ladeinfrastruktur kann daher prinzipiell jederzeit beantragt werden. Es ist je
    Anschlussvorhaben eine netztechnische Prüfung notwendig. Liegt kein Engpass vor, kann
    sofort angeschlossen werden. Bei negativem Ausgang der netztechnischen Prüfung erfolgt
    Netzausbau. Die Ladeinfrastruktur kann mit zeitlich befristeter Leistung im Regelfall über ein
    Lademanagementsystem an das Verteilnetz angeschlossen werden.

    3.Was sieht die eins energie vor, um die Kapazitätsgrenzen in den betroffenen Stadtteilen zu erhöhen?

    Es werden auf Grundlage des Regionalszenarios der Planungsregion Ost für die Stützjahre
    2030, 2035 und 2045 die Auslastung der verschiedenen Spannungsebenen des Verteilnetzes
    prognostiziert. Daraus abgeleitet entstehen entsprechende Netzausbaumaßnahmen, welche
    vorausschauend im gesamten Verteilnetz umgesetzt werden. Die in den nächsten Jahren umzusetzenden Netzausbaumaßnahmen sind in der detaillierten Netzausbauplanung auf der BDEW-Plattform www.vnbdigital.de veröffentlicht. Die Aktualisierung erfolgt aller zwei Jahre entsprechend §14d EnWg.

    4.Was für Maßnahmen sind vorgesehen, um in den Gründerzeitvierteln die Ladeinfrastruktur so auszubauen, dass das Stromnetz mithält?

    Der Ausbau in Gründerzeitvierteln ist in der oben genannten Netzausbauplanung
    entsprechend berücksichtigt. Punktuelle Engpässe werden durch Netzverstärkung bzw.
    Netzverdichtung beseitigt. In den Gründerzeitvierteln findet die Dekarbonisierung des
    Wärmesektors im Stromnetz (Einsatz von Wärmepumpen) nicht flächendeckend statt. In
    diesen eng besiedelten Gebieten wird die Wärmeversorgung zum Großteil über Fernwärme
    realisiert. Es kommt dabei nur zu einer moderaten Leistungserhöhung.

    5. Wie werden die Anwohner und Hausbesitzer hieran beteiligt?

    Wenn die Netzanschlusskapazität des Grundstückes nicht erhöht wird, werden die Anwohner
    bzw. Hausbesitzer nicht am Netzausbau in Form des Baukostenzuschusses beteiligt. Im
    Eigenheimbereich besteht eine Leistungsgrenze von 34 kVA, die baukostenzuschussfrei und in
    der Praxis völlig ausreichend ist. Im Mehrfamilienhaus- und Gewerbebereich werden
    Leistungserhöhungen entsprechend berechnet und netztechnisch geprüft. Anwohner bzw.
    Hausbesitzer können durch gezielte Maßnahmen im Haus (Energiemanagementsystem,
    dynamisches Lastmanagement, Batteriespeicher usw.) die vorhandene Netzanschlusskapazität optimal ausnutzen und somit die Baukostenzuschüsse einsparen.

    Einordnung

    Punktuell aufgetretene Engpässe habe man beseitigt. Man sagt nicht wann und man sagt auch nicht wo gezielte Netzverdichtungen Engpässe beseitigt haben sollen. Generell könne überall zugebaut werden, wenn ein Lademanagementsystem die Ladung der E-Autos überwacht. Will heißen: Die Ladung wird extern gedrosselt oder sogar ganz abgebrochen, bevor das überlastete Netz durchschmoren kann. Natürlich gibt man hier Entwarnung, denn die Deutschen sollen sich ja bis zu 800.000 E-Autos staatlich fördern lassen.

    Das die Wärmeversorgung auf dem Kassberg zum Großteil mit Fernwärme realisiert wird, ist schlicht und einfach nicht wahr. Genaue Zahlen gibt es zwar nicht und der Anteil des Gasnetzes an der Wärmeversorgung schwindet. Aber 55-70% der Kassberger Wohnungen werden mit Gas beheizt. Der Anteil an Fernwärme liegt bei 20-40% und ist weit davon entfernt, Gas als Haupt-Wärme-Lieferant abzulösen – mal abgesehen davon dass auch die Fernwärme ihre Energie aus der Gasverbrennung gewinnt. Weniger als 10% der Wohnungen auf dem Kassberg verfügen über alternative Heizungsmodelle, wie etwa Wärmepumpen.

    Als wäre das nicht absurd genug, werden Anwohner und Eigentümer in die Pflicht genommen, Energiemanagementsysteme, Lastmanagement und Batteriespeicher nachzurüsten, um Baukostenzuschüsse zu erhalten. Dieser grüne Irrsinn wird von vorne bis hinten staatlich mit Milliardensummen subventioniert, weil ohne diese Subventionen kein normal denkender Mensch, der das Einmaleins beherrscht, zu dem Schluss kommen kann, dass sich diese Investiotionen jemals ammortisieren.

  • RA-116/2026 offene Kommunikation

    Am 26.05. richtete unsere Stadträtin Susanne Rasch eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister. Unter dem Eindruck der öffentlichen Kommunikation zum Thema „kommunaler Wärmeplan“ hielt sie es für geboten, nach der grundsätzlichen Kommunikations- und Informationsstrategie der Stadtverwaltung zu fragen. Die Nicht-Ladung von Ulrich Oehme zum Europa-Empfang, obwohl er gewählter Vertreter des EURO-CITIES-Netzwerks ist, offenbarte auch Probleme in der Kommunikation mit den Stadträten. Die Wahl von Frau Loose an die Spitze des Chemnitzer Jugendamtes verstärkte den Eindruck nochmals, dass die offene Kommunikation in nicht mehr hinnehmbarem Maße erodiert.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Wachsende Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte sähten Zweifel an der Transparenz der Vorgänge in der Stadtverwaltung. Frau Rasch gab dem OB mit den Fragen die Gelegenheit, die Zweifel aus der Welt zu schaffen, sich öffentlich zu erklären und Werkzeuge zu benennen, wie die Kommunikation mit den Bürgern der Stadt verbessert werden kann. Am 11.06. ging uns die Antwort des Oberbürgermeisters Schulze zu.

    Anfrage

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    zunehmend entsteht bei Bürgerinnen und Bürgern sowie bei politischen Entscheidungsträgern der Eindruck, dass wichtige Informationen, Veranstaltungen, Gespräche, Planungen und Entscheidungen der Stadt Chemnitz nicht offen, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden.


    Dies betrifft unter anderem Veranstaltungen mit politischen Entscheidungsträgern, Landtagsabgeordneten oder Mitgliedern der Staatsregierung – beispielsweise Besuche an Schulen oder öffentliche Austauschformate – bei denen zuständige Ausschussmitglieder teilweise weder informiert noch einbezogen werden. Gerade Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse sollten jedoch die Möglichkeit erhalten, an solchen Gesprächen teilzunehmen, Fragen zu stellen, Probleme anzusprechen und Anregungen aus der Praxis einzubringen.


    Darüber hinaus entsteht auch bei anderen Entscheidungen und Vorgängen innerhalb der Stadtverwaltung zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur eingeschränkt, verspätet oderselektiv weitergegeben werden. Dadurch fehlt vielen Beteiligten die notwendige Transparenz über tatsächliche Abläufe, Hintergründe und Entscheidungsprozesse.
    Fehlende Offenheit und unzureichende Kommunikation führen zwangsläufig dazu, dass Unsicherheit, Spekulationen und Gerüchte entstehen, weil sich Bürgerinnen und Bürger sowie politische Entscheidungsträger Informationen selbst zusammenreimen müssen. Dies sorgt zunehmend für Unmut, Misstrauen und einen Vertrauensverlust gegenüber Verwaltung und politischen Prozessen.


    Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:

    1. Welche grundsätzliche Kommunikations- und Informationsstrategie verfolgt die Stadt Chemnitz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern?
    2. Nach welchen Kriterien werden Veranstaltungen, Gespräche oder Termine mit politischen Entscheidungsträgern organisiert und kommuniziert?
    3. Warum werden zuständige Ausschussmitglieder über bestimmte Veranstaltungen, Gespräche oder relevante Vorgänge teilweise nicht informiert oder einbezogen?
    4. Aus welchen Gründen erhalten Ausschussmitglieder und politische Gremien nicht grundsätzlich die Möglichkeit, an relevanten Austauschformaten mitzuwirken, Fragen zu stellen oder Anregungen einzubringen?
    5. Sieht die Stadtverwaltung keine Notwendigkeit in einer frühzeitigen und offenen Einbindung der zuständigen Ausschüsse bei wichtigen Themen und Entscheidungen?
    6. Ist der Stadtverwaltung bewusst, dass mangelnde Transparenz und eingeschränkte Kommunikation dazu führen, dass Unsicherheiten, Spekulationen und Gerüchte entstehen?
    7. Warum entsteht zunehmend der Eindruck, dass Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, den Bürgerinnen, Bürger oder Entscheidungsträger „wissen dürfen“, anstatt offen und nachvollziehbar über tatsächliche Abläufe und Hintergründe zu informieren?
    8. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Chemnitz, um Gerüchtebildung, Missverständnisse und Unmut durch fehlende oder unzureichende Kommunikation zu vermeiden?
    9. Teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine offene, ehrliche und transparente Kommunikation im Interesse aller Beteiligten liegen sollte, um Vertrauen, Akzeptanz und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft zu stärken?
    10. Welche konkreten Schritte plant die Stadtverwaltung künftig, um die Transparenz und Kommunikation gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie politischen Entscheidungsträgern deutlich zu verbessern?

    Zu Ihrer Anfrage möchte ich darauf hinweisen, dass Ratsanfragen ausschließlich konkrete Sachverhalte betreffen und in Form von Fragen – ohne Bewertungen – gestellt werden müssen. Ihre Anfrage ist sehr allgemein formuliert und enthält keine konkreten Beispiele oder Bezugnahmen auf spezifische Austauschformate oder Vorgänge. Insbesondere die Fragen 1 und 2 beziehen sich auf allgemeine Sachverhalte, während die Fragen 3 und 4 keine konkreten Fälle benennen.


    Aus diesen Gründen kann Ihre Ratsanfrage leider nicht in der vorliegenden Form beantwortet werden.


    Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass die Stadt Chemnitz eine transparente, bürgerorientierte und medienoffene Kommunikationsstrategie verfolgt. Die Verwaltung informiert umfassend über ihr Handeln, aktuelle Projekte und geplante Vorhaben, sowohl direkt gegenüber den Bürger:innen als auch über die Medien. Dies entspricht dem Selbstverständnis einer modernen Verwaltung und den Vorgaben des Grundgesetzes, des Sächsischen Pressegesetzes sowie der Sächsischen Gemeindeordnung. Journalisten werden aktiv unterstützt, um eine schnelle und vollständige Berichterstattung zu ermöglichen.
    Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen der Stadt Chemnitz verschiedene Kommunikationsmittel zur Verfügung, zum Beispiel Pressemitteilungen, Website, Amtsblatt, verschiedene Social Media Kanäle, Newsletter sowie unterschiedliche Publikationen.
    Freundliche Grüße
    Sven Schulze

    Einordnung

    Bedauerlicherweise hat Oberbürgermeister Schulze die Chance nur unzureichend genutzt, um seine Öffentlichkeitsarbeit zu reflektieren, zu erklären oder Potentiale für Verbesserungen zu formulieren. Gerade vor dem Hintergrund der eingangs genannten Vorkommnisse war der Eindruck entstanden, dass Politiker der AfD-Stadtratsfraktion ausgegrenzt und in der parlamentarischen Arbeit aktiv isoliert werden. Wenn Schulze dem auch widerspricht, so bleiben die Zweifel.

    Der Oberbürgermeister sieht offenbar keinen Bedarf für Verbesserungen, da man sich an Recht und Gesetz halte. Journalisten werden umfassend über die internen Entscheidungen informiert und für die Öffentlichkeitsarbeit zählt er eine ganze Reihe zur Verfügung stehender Kommunikationsmittel auf.

    Diese wurden aber nur sehr sparsam genutzt, als es um die Kürzungen im ÖPNV ging, um Details aus dem kommunalen Wärmeplan, um die Unstimmigkeiten in der Buchhaltung der Kulturhauptstadt Chemnitz gGmbH, die Kürzungen bei den Kitas und so weiter….

    Die Bürger sollen nur erfahren, was sie unbedingt erfahren müssen. Dieser Eindruck drängte sich zuletzt immer stärker auf und Herr Schulze hat diesen Eindruck mit seiner Antwort nicht zerstreuen können.

  • RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

    Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

    Anfrage

    1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

    Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

    2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

    Siehe Frage 1.

    3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

    Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

    Einordnung

    Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.

  • Flüchtlingszahlen

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-058/2026 „Flüchtlingszahlen“ gibt einen Überblick über die Entwicklung von Zuweisungen, Kosten und Betreuungsleistungen im Bereich Flucht und Asyl in Chemnitz.

    Demnach wurden der Stadt Chemnitz im Jahr 2025 insgesamt 304 Personen im Kontext Flucht und Asyl durch die Landesdirektion Sachsen zugewiesen. Für das erste Quartal 2026 weist die Statistik weitere 77 Zuweisungen aus. Darüber hinaus lebten zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 8.152 Schutzberechtigte nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine-Aufenthaltsrecht) in Chemnitz.

    Auch die finanziellen Auswirkungen werden in der Antwort der Stadtverwaltung beziffert. Im Budget Asyl des Sozialamtes fielen im Jahr 2025 Aufwendungen in Höhe von rund 24,3 Millionen Euro an. Für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weitere rund 4,35 Millionen Euro aufgewendet.

    Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, Nico Köhler:

    „Auch wenn ein Großteil der Kosten durch den Freistaat Sachsen getragen wird, handelt es sich letztlich um Steuergeld, das von Bund, Ländern und Kommunen aufgebracht werden muss.“

    Köhler verweist zudem auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Chemnitz:

    „Die Zahlen machen deutlich, dass die Diskussion über Flucht, Asyl und Migration nicht auf die jährlichen Zuweisungen beschränkt werden kann. Entscheidend ist die langfristige Entwicklung. Viele Menschen bleiben dauerhaft in Deutschland und prägen die demografische Entwicklung unserer Stadt.“

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion habe Arbeitsmigration nichts mit Asyl zu tun und setze ein Arbeitsvisum voraus.

    „Das Asylrecht dient dem Schutz von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder anderen Gefahren fliehen. Ist dieser Fluchtgrund obsolet, haben die Menschen die Heimreise anzutreten.“, so Köhler.

    Die Fraktion kündigt an, die Entwicklung der Zuweisungszahlen, der Integrationskosten sowie der Rückkehr- und Ausreisezahlen weiterhin kritisch zu begleiten und hierzu regelmäßig parlamentarische Anfragen einzubringen.

  • IA-058/2026 Flüchtlingszahlen

    Am 07.05. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, deren Alter, Herkunft, Geschlecht und Kosten an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Ziel war und ist es, die unkontrollierte Massenmigration so transparent wie möglich zu machen. Wenn man nachfragt, ist die Landesdirektion Sachsen (bzw. die Chemnitzer Stadtverwaltung) gezwungen, genauer hinzuschauen und Zahlen und Fakten zu jenen Menschen zu liefern, die uns hier um Schutz ersuchen. Abgesehen davon sind wir überzeugt davon, dass es im Interesse der Bürger ist, zu erfahren, was uns diese selbst auferlegte Großzügigkeit kostet.

    Anfrage

    Wir bitten um Verständnis dafür, dass angesichts der Vielzahl an Auflistungen und Tabellen die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 09.06. nicht, wie gewohnt, hier aufbereitet werden kann. Sie können sich das 8-seitige PDF-Dokument aber hier herunterladen:

    EINORDNUNG

    „Wir schaffen das!“ sagte Angela Merkel am 31.08.2015. Dieser Satz prägt die deutsche Migrationspolitik bis heute und deswegen muss man soweit ausholen, um diese Antwort einzuordnen. Denn hier wird schwarz auf weiß sichtbar, was die damalige Bundeskanzlerin mit „DAS“ meinte. Der Schutz, den wir als Land, als Freistaat und als Bewohner unserer Stadt daraufhin leisteten, hat uns öffentliche Sicherheit und darüber hinaus wahnsinnig viel Geld gekostet.

    Wie viel Geld das in 2025 war, sehen wir hier: 24,3 Mio€ die größtenteils vom Land Sachsen getragen wurden. Dazu kommen weitere 4,3Mio€ für die Vollversorgung unbegleiteter Minderjähriger. Zwar trägt die Stadt Chemnitz selbst nur einen Bruchteil davon, doch ob nun Bund, Land oder Kommune dafür zahlen: Steuergeld bleibt es trotzdem.

    Im Jahr 2014 lebten 11.500 Menschen mit Migrationshintergrund in unserer Stadt, was einem Ausländeranteil von 4,7% entsprach. In diesem Zeitraum stellten die Asylbewerber immer nur einen kleinen Teil dieser Gruppe. Zuletzt waren das 8.152 Personen. Das ist übrigens eine andere Zahl, wie sie auf der offiziellen Chemnitz-Website zu lesen ist. Wird ihnen Asyl gewährt, fallen sie aus dieser Statistik heraus, werden dauerhaft eingebürgert und gelten als „Menschen mit Migrationshintergrund“. Unabhängig davon, ob sie die deutsche Sprache erlernen, arbeiten gehen oder Kinder bekommen.

    Und das ist es, was die AfD seit über einem Jahrzehnt kritisiert: Asyl ist eine humanitäre Schutzleistung, die für eine gewisse Zeit gewährt wird, jedoch erlischt, wenn der Fluchtgrund entfällt. Das Asylrecht war und ist nie dafür gedacht gewesen, als Werkzeug für Zuwanderung in den Arbeitsmarkt zu dienen. Dafür gibt es das Arbeitsvisum. Hier bricht man im großen Stil geltendes Recht.

    Im Jahr 2025 stellten 168.543 Menschen einen Erst- oder Folgeantrag auf Asyl in Deutschland. Da Chemnitz etwa 250.000 Einwohner hat, hätten wir also etwas mehr als 500 Menschen aufnehmen müssen. Es wurden unserer Stadt zwar nur 304 Asylbewerber zugeteilt. Von einer Migrationswende kann aber absolut keine Rede sein. Daran ändern auch die 76 Fälle von Auswanderung nichts, ein Netto-plus bleibt es ja trotzdem.

    Seit 10 Jahren wird geltendes Recht gebrochen, auch in Chemnitz. Seit 10 Jahren haben wir Menschen in unserer Mitte, die nach dem Dublin-Abkommen nicht hier sein dürften. Seit 10 Jahren versuchen wir, diese Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die eigentlich nur eine Zeitlang vor Krieg geflohen sind und nie ein Arbeitsvisum beantragt haben. Diese menschen bleiben hier, denn seit Merkels verhängnisvollem Satz stieg der Chemnitzer Migrationsanteil um 10% auf 14,7% 36.700 Menschen. Seit jenem verhängnisvollen Satz stieg diese Zahl auf etwa 36.700, also 14,7%. Und nur, damit Sie das ins Verhaltnis setzen können: Das sind doppelt so viele Menschen, wie allein auf dem Kassberg wohnen.

  • IA-063/2026 offene Forderungen an Chemnitz

    Am 01.06. richtete unsere Fraktion eine Informationsanfrage an den Oberbürgermeister. Die Diskussionen um die Vergabe der Sonderschulden und die Finanzierung der Eigenanteile drängte die Frage nach der Liquidität der Stadtkasse auf, ob und in welchem Umfang offene Forderungen an die Stadt Chemnitz bestehen.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Fraktion sah es als notwendig an, nach den Ausständen zu fragen, bevor mit vollen Händen das Geld der Sonderschulden ausgegeben wird und nachher die Schulden noch viel größer sind als jetzt schon. Eine verantwortungsbewusste Haushaltspolitik muss in der Lage sein, wenigstens die Ausstände zu benennen, wenn sie sie schon nicht begleichen kann. Am 08.06. erreichte uns die Antwort.

    Anfrage

    1. Welche offenen Forderungen oder Rechnungen bestehen derzeit gegenüber der Stadt Chemnitz?

    2. Seit wann bestehen die jeweiligen offenen Forderungen oder Rechnungen?

    3. Wie hoch sind die einzelnen offenen Beträge?

    4. Aus welchem Grund beziehungsweise in welchem Zusammenhang sind die Forderungen entstanden?

    5. Sind zusätzliche Kosten wie Mahngebühren, Verzugszinsen, Säumniszuschläge oder ähnliche Gebühren angefallen? Falls ja, in welcher Höhe?

    6. Welche Maßnahmen wurden bislang seitens der Stadt Chemnitz zur Begleichung oder Klärung der offenen Forderungen unternommen?

    7. Gibt es bereits Vereinbarungen, Zahlungspläne oder laufende Verfahren im Zusammenhang mit den offenen Forderungen?

    Die Fragen 1 bis 7 werden wie folgt beantwortet:
    Im Moment besteht hierfür keine Datengrundlage, da jede Organisationseinheit selbstständig für Ihre Forderungen zuständig ist. Somit würde die zentrale Erhebung der Daten immensen Arbeitsaufwand bedeuten, der einmalig nur zur Beantwortung dieser Informationsanfrage aufgewendet würde. Sofern hinter der sehr generellen Anfrage ein konkretes Anliegen steht, bittenwir um eine zielgerichtete Nachfrage.

    EINORDNUNG

    Zugegeben: so unmittelbar vor der Sommerpause nach einem „Kassensturz“ zu fragen, ist vielleicht nicht der beste Zeitpunkt. Jedoch werden diese Fragen umso dringlicher zu beantworten sein, wenn es im Herbst darum geht, einen neuen Finanzhaushalt für die Jahre 2027/2028 auszuhandeln. Hierzu ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.