Schlagwort: Alternative für Deutschland

  • RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    RA-026/2020: Schulsozialarbeit an der G.-Weerth-Oberschule

    Ihre Ratsanfrage RA-026/2020 – Schulsozialarbeit an der Georg-Weerth-Oberschule

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie haben sich die in Rede stehenden dokumentierten Fallzahlen von Anfang 2015 bis Ende 2019 in der Georg-Weerth-Schule entwickelt?

    In den Jahren 2015 bis 2017 war die Zahl an Einzelfallhilfen, die durch die Schulsozialarbeiter/-in geleistet wurden, relativ konstant. Monatlich betrugen diese durchschnittlich 6 bis 10 Einzelfallhilfen. Im Jahr 2018 stieg die Belastung auf bis zu 24 Einzelfallhilfen im Monat, der Durchschnittswert betrug 15,7. Im Jahr 2019 stieg dieser Wert nochmals erheblich an. Die Fallzahlen verliefen über das gesamte Jahr 2019 konstant hoch. Es wurde ein Durchschnittswert von einer monatlichen Fallbelastung von 27,7 erreicht. Die monatliche Fallzahl schwankt zwischen 15 und 42 Hilfen. Die Schülerzahl entwickelte sich von 236 im Schuljahr 2014/2015 auf 304 im Jahr 2018/2019. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Anzahl der Einzelfallhilfen seit zwei Jahren auf einem beständig hohen Niveau bewegt.

    2. Wie stellt sich die Problemlage im Vergleich (ggf. Ranking) zu anderen Oberschulen dar?

    Die monatliche Fallbelastung ist nur ein Kriterium für das Abbild der umfassenden Aufgaben und Arbeitsbelastung von Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien, wie Schülerzahl, Anzahl der Schüler mit Förderbedarf und Anteil der Migranten ist die Georg-Weerth-Oberschule in der Prioritätenliste der Stadt Chemnitz auf Rang 4 eingeordnet. Insgesamt gibt es an 14 Oberschulen Schulsozialarbeit.

    3. Welche Schritte hat die Stadtverwaltung bislang eingeleitet, um dem Mehrbedarf Rechnung zu tragen?

    Lt. SächsSchulG § 6 Absatz 5 besteht für alle Oberschulen ein Anspruch auf 1,0 VzÄ. Diese Forderung wird an der Georg-Weerth-Oberschule umgesetzt. Der Mehrbedarf an Schulsozialarbeit wird durch den freien Träger und/oder die Schule im Jugendamt angezeigt und durch das Fachamt jugendhilfeplanerisch geprüft. Mit der Prüfung wurde der Bedarf bestätigt und im Maßnahmeplan zur Förderung 2020 entsprechend dargestellt (vgl. B-328/2019). Aufgrund nicht ausreichender Haushaltsmittel konnten in keinem Leistungsbereich (§§ 11 – 16 SGB VIII) Stellenerweiterungen in 2020 beschlossen werden.

    4. Welche Maßnahmen (kurz und mittelfristig) sind aus Sicht der Stadt erforderlich, um eine Verbesserung zu erreichen?

    Die für das Jahr 2020 beantragten und jugendhilfeplanerisch befürworteten Stellenerweiterungen werden im Rahmen der dezentralen Mittelanmeldung für den Zweijahreshaushalt 2021/2022 vom Jugendamt berücksichtigt. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erst nach der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021/2022 im Stadtrat feststehen und diese von der ursprünglichen Mittelanmeldung abweichen können. Darüber hinaus könnte dem Mehrbedarf in der Schulsozialarbeit entsprochen werden, wenn im Haushaltsplan des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ein wesentlich höheres Budget veranschlagt werden würde.

    Derzeit reichen die Erträge vom Land nicht aus, um alle Leistungsangebote der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln auszustatten. Um die erforderliche Kontinuität im Unterstützungsangebot der Schulsozialarbeit zu gewährleisten, können Stellenerweiterungen für ein Förderjahr nur bewilligt werden, wenn bereits feststeht, dass in den nächsten Haushaltsjahren ebenfalls die notwendigen kommunalen Mittel und Landesmittel zur Verfügung stehen. Diese Voraussetzung ist derzeit nicht erfüllt. Im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird das Fachamt inhaltliche Neuausrichtungen prüfen.

    Freundliche Grüße

    Ralph Burghart
    Bürgermeister

  • AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    AfD fordert Seniorenbeauftragten für Chemnitz

    Die Fraktion der „Alternative für Deutschland“ im Stadtrat Chemnitz hat für die nächste Stadtratssitzung am 25. März 2020 einen Beschlussantrag zur Schaffung einer hauptamtlichen Stelle eines Seniorenbeauftragten eingereicht (A-019/2020).

    Zur Begründung sagte AfD-Stadträtin Diana Rabe, Mitglied im Sozialausschuss: „Der Anteil der über 60-zigjährigen Einwohner in Chemnitz verharrt seit Jahren auf einem Niveau von ca. 35 % (Statistisches Jahrbuch der Stadt Chemnitz 2017/2018). 87.436 Einwohner waren das z.B. im Jahr 2017. Der Altenquotient, welcher das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu 100 Personen im erwerbsfähigen Alter abbildet, wird zuletzt in der Bevölkerungsvorausberechnung 2016 mit 39,6 für 2015 festgestellt und für das Jahr 2030 mit ca. 42,0 prognostiziert.“

    AfD-Stadtrat Günter Steuer, Mitglied im Seniorenbeirat, fordert: „Die/der Seniorenbeauftragte der Stadt Chemnitz soll die Interessen der älteren Menschen gegenüber Stadtrat und Verwaltung vertreten, den Seniorenbeirat bei seiner Arbeit unterstützen und Ansprechpartner für ältere Einwohner von Chemnitz sein.“

    Die/der Seniorenbeauftragte soll nach Willen der Fraktion seine Arbeit zum 01. Januar 2021 aufnehmen.

  • AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    AfD hakt nach: Landesdirektion prüft Beschluss zur Verkehrserziehung

    Am 30. Januar 2020 beschloss der Verwaltungs- und Finanzausschuss, sich in eine leerstehende Halle an der Konradstraße einzumieten. Dort soll die Verkehrserziehung der Chemnitzer Kinder gebündelt werden.

    Grundsätzlich ein begrüßenswertes Engagement. Aber zu welchem Preis? Droht Chemnitz ein neues Millionengrab? Gab es Alternativen?

    Wir als AfD-Stadtratsfraktion haben jetzt die Landesdirektion Sachsen eingeschaltet, um diesen Beschluss prüfen zu lassen. Unsere Argumente dafür und unsere Bedenken hingehend in Richtung Steuergeldverschwendung legte Sven Bader in einer Fraktionserklärung noch einmal öffentlich am 5. Februar 2020 im Stadtrat dar.



    Seine Rede im Wortlaut:

    „Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr verehrte Bürgermeister,
    sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Medienvertreter
    und Gäste, liebe Chemnitzer,

    in den letzten Wochen wurde viel über die neue Verkehrsübungshalle an
    der Konradstraße gesprochen.

    Was uns als Fraktion dabei gestört hat, dass eine sogenannte Diskussion im Vorfeld reine Folklore war. Hier wurde Demokratie nur simuliert.

    Ja, es wurde mit Stadtrats-Beschluss BA-038/2019 vom 15.05.2019 die
    Prüfung eines Verkehrsübungsplatzes in zentraler Lage beauftragt.

    Es wurde aber NICHT der Auftrag erteilt, die teuerste Variante eines
    Übungsplatzes zu finden und umzusetzen. Im Verwaltungs- und
    Finanzausschuss am 30.01.2020 wurde mit Vorlage B-358/2019 aber genau dies umgesetzt.

    Anstelle eigene Kapazitäten zu schaffen, wurde im Ausschuss wieder
    einmal ein Mietobjekt durchgepeitscht, welches alternativ als
    Neubauvorhaben dem Stadtrat vorzulegen gewesen wäre.

    Wir betonen ausdrücklich: Es geht uns keineswegs darum, die
    Verkehrserziehung zu behindern oder zu schlechten Bedingungen
    stattfinden zu lassen. Auch wir wollen, dass unsere Kinder ordentlich
    befähigt werden, mit Fahrrädern und als Fußgänger sicher am öffentlichen Verkehr teilzunehmen.

    Hier muss sich die Verwaltung natürlich fragen lassen, wieso die in der
    Beschlussvorlage beklagten Zustände überhaupt eingetreten sind. So wird
    überhaupt nicht dargestellt, welcher Bedarf denn bei der
    Verkehrswacht vorhanden ist, um die mobile Verkehrserziehung ausreichend
    zu finanzieren.

    Was uns jedoch besonders stört, ist die hohe Miete, welcher eine
    mangelhafte Auslastung gegenübersteht. Während eine stadteigene Halle
    multifunktional an 7 Tagen die Woche, von früh bis spät genutzt werden
    kann, sind bei dem Mietobjekt anhand der vorhandenen Schülerzahlen
    lediglich ca. 100 Nutzungstage ableitbar.

    Die zusätzlichen Nutzungen sind sehr dürftig beschrieben und können
    kaum die Minderauslastung füllen.

    Dem Umstand, dass nach der Verwaltungsvorschrift „Jugendverkehrsschulen“ ein Teil des Verkehrsunterrichtes unter realistischen Bedingungen im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden soll, ist bei dieser Minderauslastung noch nicht einmal berücksichtigt.

    Bei der Finanzierung der Mietkosten fällt auf, dass das Geld natürlich
    nicht einfach so auf der Straße liegt. Empörend ist jedoch geradezu,
    dass hier in den Jahren 2021 bis 2024 Gelder für die Schulausstattung
    reduziert werden sollen.

    Und das in Abwägung, dass ansonsten die Durchführung des
    lehrplanmäßigen Unterrichtes für Verkehrserziehung nicht mehr
    gewährleistet sei…

    Ausführliche Nachfragen im Verwaltungs und Finanzausschuss am
    30.01.2020 zu den erkennbaren Mängeln der Beschlussvorlage B-358/2019
    wie:

    – fehlender Wettbewerb bei der Angebotseinholung
    – Milchmädchenhafter Vergleich zwischen Neubau und Mietobjekt
    – fehlende Darstellung der Kosten des Vermieters zur Herrichtung
    des Objektes, welche die Kaltmiete von 4,90 € pro Quadratmeter
    rechtfertigen soll


    wurden nicht beantwortet.

    Zum Vergleich der Mieten: Die Auslagerung der Werkstufenklassen in ein
    Objekt, wo die Unterrichtsräume noch neu aufgeteilt werden (wo also
    Wände, Fußböden und Elektrik und die Malerarbeiten anfallen) – dieses
    Objekt kostet die Stadt 4,50 € kalt im Vergleich zu einer seit Jahren
    nicht vermarktbaren Ladenzone, welche mit vermutlich geringen Aufwand
    hergerichtet wird und welche dem Eigentümer in den nächsten Jahren einen nicht mehr erhofften warmen Regen in Millionenhöhe beschert.

    Es ist wenig glaubhaft, dass eine Vermietung nur zu den vorgelegten
    Konditionen möglich gewesen sein sollte. Eine tragbare Alternative wäre ja noch eine befristete Anmietung zu deutlich niedrigeren Konditionen gewesen, um dann mit dem notwendigen Zeitvorlauf adäquate Hallenkapazitäten in Form eines stadteigenen Neubaus schaffen zu können.

    Mit aller Gewalt sollte also dieser Mietvertrag durchgepeitscht werden,
    und man muss sich fragen, welche Interessen hier noch eine Rolle gespielt haben. Interessen, welche im Schlepptau der natürlich – und ich wiederhole das nochmals – uneingeschränkt zu befürwortenden Schaffung der Verkehrsübungskapazität einhergehen.

    Im Zweifel ist hier nur leichtfertiger und unkluger Umgang mit
    Steuergeldern anzunehmen, es könnte aber auch Fahrlässigkeit oder
    Vorsatz dahinterstecken.

    Wir werden daher den Vorgang der Landesdirektion zur Prüfung vorlegen, da wir der Meinung sind, dass hier ein geradezu rechtswidriger Beschluss gefasst wurde, gegen den die Frau Oberbürgermeisterin eigentlich vorgehen müsste.

    Vielen Dank.

    (Sven Bader für die Fraktion AfD im Stadtrat Chemnitz, 5.2.2020)

  • RA-619/2019 (Stadtordnungsdienst) endlich beantwortet!

    Ihre Ratsanfrage RA-038/2020 – Nachfrage zur Ratsanfrage RA-619/2019

    Sehr geehrter Herr Bader, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    1. Wie viele Stellen sind derzeit noch nicht besetzt?

    Sieben Stellen sind derzeit unbesetzt.

    2. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen?

    Die Stellen sind noch unbesetzt, weil sie in den zahlreichen Besetzungsverfahren nicht mit geeigneten Bewerbern besetzt werden konnten. Seit September 2018 gab es bei mehreren Ausschreibungsverfahren insgesamt 148 Bewerber/innen. Daraus gingen 10 geeignete Bewerber hervor, die den fachlichen und persönlichen Anforderungen entsprachen.

    3. Was geschieht mit den durch die Nichtbesetzung nicht verbrauchten finanziellen Mitteln?

    Bei der Haushaltsplanung im Personalkostenbudget wird stets von einem gewissen Umfang freier oder zeitweilig nicht besetzter Stellen ausgegangen, für welche keine Kosten geplant werden.

    4. Ist im Rahmen der jährlichen Zielsetzung gemäß Beschluss B-115/2016 eine Überarbeitung der Einsatzpläne mit dem Ziel der Verlagerung auf gefährdungsrelevantere Zeitfenster vorgesehen?

    Der Stadtordnungsdienst arbeitet entgegen des zitierten Beschlusses bereits seit August 2017 nach einem anderen Dienstplan. Danach wird in den Monaten April bis Oktober montags bis freitags bis 22:30 Uhr gearbeitet. Eine weitere Verlängerung ist nicht geplant und auch nicht erforderlich.

    5. Kann der fehlende Personalbestand durch die Einbeziehung privater Sicherheitsdienste ausgeglichen werden?

    Dies ist aus rechtlichen und fachlichen Gründen nicht möglich.

    Freundliche Grüße

    Miko Runkel
    Bürgermeister

  • Stadtrat Steffen Wegert: Schluss mit dem Elektro-Wahnsinn

    Das Thema Elektromobilität bringt fast wöchentlich neue Schlagzeilen.

    Meist sind diese negativ.

    Eins wird immer deutlicher: Die Bevölkerung zeigt dem diktierten Elektro-Wahnsinn die kalte Schulter.

    So konnten die Leser der „Freien Presse“ neulich erfahren, dass der Ausbau des benötigten Ladesäulen-Netzes nur schleppend vorangeht.

    Quelle: https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ladesaeulen-netz-fuer-elektroautos-waechst-in-sachsen-nur-langsam-artikel10719556

    Die „Begeisterung“ in der Bevölkerung hält sich sowieso in Grenzen. Nur ein verschwindend geringer Teil der Autofahrer lässt sich von der Elektro-Hysterie anstecken.

    Niemand kauft E-Autos. Fast niemand.

    In Chemnitz liegt der Anteil dieser teuren Technologie auf der Straße aktuell bei  0,22 Prozent – ein Armutszeugnis für die Elektro-Fanatiker!

    Auch in den Gegenden rund um Chemnitz wird das E-Auto quasi ignoriert.

    Quelle: https://www.freiepresse.de/chemnitz/elektroautos-sind-im-erzgebirge-vorerst-exoten-artikel10715822

    Man kann die Menschen verstehen. In Zeiten, wo Arbeitnehmer teilweise zwei Jobs ausfüllen müssen, um über die Runden zu kommen, ist es den Bürgern einfach nicht zuzumuten, auf Anordnung von oben mal eben ein neues Auto zu kaufen. Da nutzen auch keine Zuschüsse etwas – der aufmerksame Sachse hat die Folge-Kosten sehr genau im Blick.

    Bereits 2019 bemängelte der Stromanbieter „Lichtblick“ die Undurchsichtigkeit der Preisbestimmung an den Ladesäulen.

    Quelle: https://www.lichtblick.de/presse/news/2019/06/26/lades%C3%A4ulencheck-2019-kampf-um-vormachtstellung-auf-kosten-der-verbraucher/

    Wir als AfD bleiben dabei: Neben dem Erhalt der Verbrennungsmotoren sollten Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Die völlig wirre Fixierung auf Elektro-Mobilität wird in einem großen Desaster enden. Ohne Akzeptanz in der Bevölkerung, ohne bezahlbare und vermittelbare Varianten wird niemand über das rot-rot-grüne Elektro-Stöckchen springen.

    Bewährte, zuverlässige und vom Volk akzeptierte Dinge sollten nicht auf „Teufel komm raus“ durch ideologisch verblendete, am realen Leben vorbei gehende, Vorschriften und Wunschgedanken zerstört werden.

    Der für den normalen Bürger nicht finanzierbare grüne Wahnsinn muss ein Ende haben.

  • Stadträtin Diana Rabe zur Ratssitzung vom 05.02.2020

    Stadträtin Diana Rabe zur Ratssitzung vom 05.02.2020

    Gleich zwei führende Mitglieder von CDU und den Grünen überschütteten unsere Stadträtin Diana Rabe nach ihrer Rede zum Klimanotstand ohne jede Grundlage mit haltlosen Anschuldigungen und bezeichneten sie unter anderem als Leugnerin des Klimawandels.

    Beide Personen – Almut „Oberbürgermeisterin für Chemnitz“ Patt und Volkmar „Ich möchte ein Oberbürgermeister für die ganze Stadt sein“ Zschocke – lieferten einen bemerkenswert arroganten und mit Falschbehauptungen gespickten Auftritt hin.

    Diana Rabe: „Herr Zschocke, der sich noch zuvor am selben Tag in einem Interview „verbindend für alle Chemnitzer“ darstellte, entlarvte sich hierbei wenig überraschend selbst. Schlimmer ist jedoch Frau Patt, die sich selbst als bürgerlich-konservative OB-Kandidatin ausgibt, obwohl sie in Wirklichkeit in den Fraktionsräumen der LINKEN ein- und ausgeht. Auch sie hat mit diesem Verhalten offen gelegt, wessen Geistes Kind sie ist.“

    Rabe weiter: „Es ist ein Armutszeugnis für jeden Stadtrat, erst recht mit Ambitionen auf den Posten eines Oberbürgermeisters, wenn mit haltlosen Beschuldigungen auf Andersdenkende los gegangen wird, nur weil man keine Gegenargumente zur Hand hat.“

    Die Rede von Diana Rabe beginnt im Livestream bei 01:08:25.
    Volkmar Zschockes Beitrag sehen Sie ab 01:21:00.
    Almut Patts Auftritt beginnt bei 01:36:00.
    Eine Antwort von Stadträtin Diana Rabe folgt ab 01:40:00.

    Link zur Aufzeichnung des Livestreams:

    https://chemnitz.de/chemnitz/de/rathaus/stadtrat/uebertragung-stadtratssitzung/index.html

  • Sanierung der Grundschule Klaffenbach

    Mit dem Druck unserer Fraktion auf die Verwaltung, endlich die Grundschule Klaffenbach grundlegend zu sanieren, beschäftigt sich die „Chemnitzer Morgenpost/TAG24“ in der Ausgabe vom 03.02.2020.

    https://www.tag24.de/nachrichten/chemnitz-sanierung-grundschule-klaffenbach-michael-stoetzer-maengelliste-1376011

  • RA-642/2019: Grundschule Klaffenbach

    Ihre Ratsanfrage RA-642/2019 – Grundschule Klaffenbach

    Sehr geehrter Herr Wegert, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Derzeit laufen in der Grundschule Klaffenbach Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes. Bei einem Ortstermin am 24.10.2019 hat der Ortschaftsrat dargelegt, dass aus seiner Sicht dringend zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, um nach Abschluss der Brandschutzmaßnahmen einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu gewährleisten. Am 11.11.2019 wurde der AfD Fraktion vom Ortschaftsrat diesbezüglich eine Liste übergeben.

    Hierzu stelle ich folgende Fragen:

    1. Welche Erkenntnisse zum Sanierungsrückstau und daraus resultierenden erforderlichen Sanierungsleistungen/Kosten liegen der Verwaltung vor?


    Im Vorfeld der Baumaßnahme Ertüchtigung des Brandschutzes wurde mit Datum vom 05. Juli 2017 ein Sanierungskonzept für das Gesamtobjekt erstellt. Das Sanierungskonzept basiert auf dem damaligen Kenntnisstand aus vorhandenen Unterlagen und Sichtprüfungen bei laufendem Schulbetrieb. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gesamtkosten für eine Sanierung mit ca. 4,27 Mill. EUR eingeschätzt. Seitdem wurden ca. 1,6 Mill. EUR in Brandschutzmaßnahmen und Teilsanierungen investiert. Hierzu gehören die Sanierung des Toilettenanbaus, der Anschluss an das Trennsystem und die Erneuerung von Teilen der Haustechnik. Seitdem hat sich jedoch die räumliche Nutzung des Gebäudes insgesamt verändert, da die Hortnutzung im Jahr 2018 aus dem Dachgeschoss herausgenommen wurde. Somit müsste das Sanierungskonzept insgesamt fortgeschrieben und auf Basis der aktuellen Nutzung und Erkenntnisse zum Bauzustand auch kostenseitig aktualisiert werden.

    2. Wurde bereits eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zum Erhalt oder perspektivischem Neubau durchgeführt?

    Die Kosten beider Varianten (Ersatzneubau und Sanierung) wurden im Rahmen des Sanierungskonzeptes vom 05.07.2017 jeweils ermittelt und gegenübergestellt.

    3. Ist es seitens der Verwaltung geplant, ergänzend zu den Maßnahmen aktuellen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes den Leistungsumfang zu erweitern?

    Derzeit wird geprüft, welche bautechnisch sinnvollen Maßnahmen im Rahmen der jetzigen Arbeiten zusätzlich ausgeführt werden können. Die vom Ortschaftsrat übergebenen Unterlagen fließen in die Überlegungen ein. Dieser erweiterte Leistungsumfang ist abhängig vom derzeit definierten Umsetzungszeitraum bis zum Schuljahresbeginn 2020/2021 und den finanziellen Mitteln, die der Maßnahme außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden können.

    4. Ist es möglich, sinnvolle Sanierungsleistungen im Rahmen von Jahreszeitverträgen noch im laufenden Jahr zu beauftragen?

    Nein, eine Beauftragung von Sanierungsleistungen über Jahreszeitverträge im laufenden Jahr ist nicht möglich. Die Vergabesummen sind dafür zu hoch bzw. der erforderliche zeitliche Vorlauf für die Planung und Vergabe ist nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • RA-676/2019: Umnutzung Grundschule Borna

    Ihre Ratsanfrage RA-676/2019 – Umnutzung Grundschule Borna

    Sehr geehrter Herr Dr. Dringenberg, zu Ihrer Ratsanfrage teile ich Ihnen im Auftrag der Oberbürgermeisterin Folgendes mit:

    Die Waldorfschule Chemnitz hat Sie Anfang Dezember angeschrieben, und um Unterstützung bei der beabsichtigten Nachnutzung der Grundschule Borna gebeten. Hierzu stelle ich folgende Fragen:

    1. Ist es vorgesehen die kommunale Schulnutzung für die Grundschule Borna aufzugeben?

    2. Wenn 1. zu bejahen ist: Ab welchem Zeitpunkt ist die Grundschule Borna für eine Nachnutzung verfügbar?

    3. Ist es aus Sicht der Verwaltung möglich, im von der Waldorfschule angefragten Zeitrahmen eine Entscheidung zu treffen?


    Gegenwärtig wird das Gebäude als Auslagerungsobjekt für die zu sanierende Georg-Weerth-Oberschule genutzt. In der aktuellen Schulnetzplanung ist für das Gebäude bislang keine weitere Nutzung durch eine kommunale Schule vorgesehen. Somit wäre nach jetzigem Kenntnisstand die Übergabe dieses Gebäudes an eine Freie Schule denkbar. Hierfür ist in jedem Fall ein Stadtratsbeschluss erforderlich. Hierzu liegt der Verwaltung aktuell ein Beschlussantrag von Fraktionen des Stadtrates vor. Das weitere Vorgehen, wird entsprechend des Beschlusses ausgerichtet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Stötzer
    Bürgermeister

  • „eins energie“ zu Gast in der Fraktion

    Besuch in der ehrwürdigen Bibliothek des Rathauses: Am Montag traf sich unsere Fraktion mit Vertretern des Energieversorgers „eins energie“ zum Gedankenaustausch.

    Geschäftsführer Roland Warner erläuterte ausführlich die Pläne des Unternehmens, die Umstellung von Braunkohle- auf Ersatzstoff-Verbrennung sowie die Vorstellungen für das Holzhackschnitzel-Kraftwerk im Stadtteil Siegmar.

    Der Präsentation folgte eine ausführliche, offene und informative Diskussionsrunde.