Schlagwort: Chemnitz

  • Polizeiliche Kriminalstatistik 2025

    Es fällt ins Auge, dass die PKS mit den Zahlen von Statista arbeitet und für Chemnitz 245.618 Bewohner (Stand 31.12.24) angibt, während die Stadt offiziell von 251.699 zum selben Stichtag spricht. Da fragt man sich, wie diese Differenz zustande kommt.

    Die Zahl der erfassten Straftaten ist um 1.007 gestiegen, während die Aufklärungsquote um annähernd die gleiche Zahl an Fällen gesunken ist. (Seite 3) Hier zeigt sich, dass unsere Polizei und die Justiz an der absoluten Belastungsgrenze arbeiten und sich steigende Fallzahlen unmittelbar auf die Zahl der aufgeklärten Straftaten auswirkt.

    Seit Jahren weisen wir auf die negativen Auswirkungen der unkontrollieren Zuwanderung hin, welche sich einmal mehr durch valide Zahlen untermauern lässt: Bei etwa 9.000 ermittelten Tatverdächtigen haben 5.000 die Deutsche Staatsbürgerschaft und 4.000 nicht. (Seite 6) Bei einem Ausländeranteil von 14,7 % (Stand 31.12.2024) ergibt sich eine dreifache Überrepräsentation! 14,7% stellen 44% aller Tatverdächtigen! Das bedeutet, die Zahl der Straftaten wäre deutlich geringer, wenn straffällig gewordene Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden würden. Das halten wir nach wie vor für dringend geboten, damit die Aufklärungsquote wieder steigt, sich die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt und Straftäter von einer weniger überlasteten Justiz für ihr Fehlverhalten konsequent zur Rechenschaft gezogen werden.

    Im Detail sehen wir einen Anstieg um fast 50% bei Taschendiebstählen (Seite 12) und Verstößen gegen das Waffengesetz. (Seite 16) Auch wenn die Zahl der Ladendiebstähle zurückgegengen ist, so ist doch das Niveau unverändert hoch. (Seite 12) Hier sieht man die gestiegene Unsicherheit unserer Stadt schwarz auf weiß und dass dies mehr als nur ein Gefühl ist. Wem will man es verdenken, wenn er die Innenstadt meidet, Kulturveranstaltungen nicht besucht, sich an Einwohnerversammlungen nicht beteiligt?

    Was wir hier sehen, gefährdet das kulturelle Leben, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und unser ganzes gesellschaftliches Miteinander. Und darum werden wir nicht müde, mit Nachdruck das Naheliegende einzufordern: Straffällig gewordene Asylbewerber sind abschieben!

  • St. Petri friert!

    Die Kirche St.-Petri am Theaterplatz ist nicht irgendein Gebäude. Sie ist ein Gotteshaus, ein zentraler Bestandteil der städtischen Identität, ein Ort des Gebets, der Besinnung, der Erinnerung, der Musik und der Begegnung – ein kulturelles Herzstück, indem unzählige Taufen und Hochzeiten stattgefunden haben. Dass es zum höchsten christlichen Fest hier keinen Gottesdienst geben wird, zeigt ganz konkret die bitteren Konsequenzen der Klimaschutzpolitik auf. St. Petri friert:

    • weil man das Heizkraftwerk Chemnitz Nord viel zu früh auf Gas umgestellt hat,
    • weil man die noch intakte Nordstream-2-Pipeline geschlossen hält,
    • weil die Regierung an der CO2-Bepreisung festhält
    • und gegenüber den Golfstaaten auf die Einhaltung des Lieferkettengesetzes besteht.

    Wie weit sollen sich politische Entscheidungen noch von den Bedürfnissen der Menschen entfernen?

    Besonders alarmierend ist dabei nicht nur der unmittelbare Verlust an christlicher Identität und Gemeinschaft. Durch die Entscheidung, die Kirche künftig nicht mehr zu beheizen, wird es unweigerlich zu Folgeschäden an der Bausubstanz und dem Inventar kommen. Zwar kann die Gemeinde neben der Heizung auch ihre sanitären Einrichtungen stilllegen, um Frostschäden vorzubeugen. Aber was macht man mit der Ladegast-Jehmlich-Orgel? Sie ist das größte Instrument unserer Stadt und man nimmt erheblichen Schaden durch Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen in Kauf.

    Da die EINS-Energie als staatlich regulierter Versorger mit einem starren Preismodell keinerlei Rücksicht auf das besondere Nutzungsverhalten von Kirchen zu nehmen scheint, ist zu befürchten, dass es nicht bei St.Petri bleibt. Wenn sich eine so große und bedeutsame Gemeinde zu diesem radikalen Schritt genötigt sieht, wie lange wird es dauern, bis weitere Gemeinden diesem Beispiel folgen?

    Wir sind ehrlich schockiert über diese traurige Entwicklung und bedauern diese Maßnahme zutiefst. Wohin entwickelt sich unsere Stadt, wenn nicht nur das diesjährige Osterfest in St.Petri ausfällt, sondern darüber hinaus in diesen Mauern perspektivisch immer weniger gebetet, musiziert und der Glaube an Gott gelebt wird? So ist das also, wenn Klimaschutz und moralische Überheblichkeit ein Stück der Chemnitzer Seele einfordern.

    Es muss aber dabei nicht bleiben. wenn Politik und Versorger endlich umdenken. In der Jahreslosung für 2026 heißt es: „Siehe, ich mache alles neu!“ (Offenbarung 21 Vers 5) Wer weiß: Beten hat noch nie geschadet und soll bekanntermaßen helfen. Vielleicht lächeln Sie jetzt, aber wenn St. Perti „gegen Russland und für die Ukraine“ friert, dann sind die Zeiten wohl zu ernst, als dass man weiter glaubt, auf göttlichen Beistand verzichten zu können.

    Pressekommentar zum FP-Artikel „Zu teuer: Kirche kündigt Fernwärme“ vom 25.03.26

  • RA-047/2026 Doppelstrukturen im Kulturbetrieb

    Am 24.02. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage waren die unklaren Aufgabengebiete der Kultureinrichtungen Garagencampus, Hartmannfabik und Europa-Direkt-Büro im Tietz.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion war es geboten, die Aufgabenfelder der drei Einrichtungen zu erfragen, um unnötige Doppelstrukturen aufzudecken.

    Am 26.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,
    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
    Im Rahmen des Kulturhauptstadtjahres sind etliche Strukturen und mehrere recht kostspielige Einrichtungen entstanden. Erlauben Sie mir, um die Beantwortung folgender Fragen zum Garagencampus, der Hartmannfabrik und dem Tietz-Büro zu bitten:

    1.Welche Aufgaben im Kulturbetrieb erfüllen diese drei Einrichtungen im Detail und gibt es hier Überschneidungen?
    2.Wie hoch sind die jährlich anfallenden Kosten dieser drei Einrichtungen? Bitte einzeln aufführen.

    Der Garagencampus, die Hartmannfabrik und das von Ihnen genannte „Tietz-Büro“ charakterisieren spezifische Profile.


    Bereits vor der offiziellen Eröffnung im März 2025 öffnete der Garagen-Campus für Veranstaltungen, Workshops und Projekte mit zum Teil europäischen Partnern seine Türen für die Öffentlichkeit. Im Jahr 2025 war er einer der meistbesuchten Orte der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. Der Garagen-Campus ist ein gemeinwohlorientierter Kultur-, Projekt- und Veranstaltungsort, der für alle Initiativen mit Ideen Raum bietet.
    Die Chemnitzer Verkehrs-AG ist Eigentümerin und Betreiberin des Garagen-Campus. Gemeinsam mit der Kulturhauptstadt Europa Chemnitz 2025 gGmbH sind eigene Veranstaltungsformate geplant. Darüber hinaus nutzen Chemnitzer Initiativen, Vereine und Firmen den Garagen-Campus für ihre Veranstaltungen und Projekte. In der Realisierung wird der Garagen-Campus auch durch ehrenamtliches Engagement unterstützt. Über die Kosten des Betriebs liegen der Stadtverwaltung Chemnitz keine Zahlen vor.

    Die Hartmannfabrik etablierte sich im Jahr 2025 als Besucher- und Informationszentrum der Kulturhauptstadt Europas 2025. Über das Kulturhauptstadtjahr hinaus bleibt die Hartmannfabrik ein zentraler Anlaufpunkt für Chemnitzer:innen und Gäste. Geplant sind weiterhin Formate der Chemnitz 2025 gGmbH, unter anderem im Zusammenhang mit dem „Theater der Welt-Festival“ sowie Einmietungen für unterschiedliche Veranstaltungsformate. Darüber hinaus wird das Erbe der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 hier dauerhaft in Text-, Bild- und Videoformaten dokumentiert und zugänglich gemacht. Die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 mietet die Hartmannhalle vom Eigentümer noch bis Ende 2029. Kosten für Miete und Betriebskosten betragen jährlich knapp 500.000 Euro.


    Das Büro im Erdgeschoss des Gebäudes Tietz wird seit dem Jahr 2021 durch die Stabsstelle Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 genutzt. Nach dem Kulturhauptstadtjahr sind die Personalkapazitäten der Stabsstelle deutlich reduziert worden. So können die Räumlichkeiten seit dem 1. Februar 2026 vor allem für das durch die Europäische Union geförderte EUROPE-DIRECT-Zentrum als Büro und Anlauf- und Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Die Räume sind von der Stadtverwaltung in einem Generalvertrag vom Eigentümer angemietet.

    EINORDNUNG

    In der Antwort ist man sichtlich darum bemüht, die drei Einrichtungen zu spezifizieren. Der Garagencampus gehört der CVAG, die Hartmannfabrik gehört Nexus-Immobilien und das Büro im Tietz gehört zu einer vorher schon von der Stadt angemietete Fläche. Garagencampus und Hartmannfabrik bieten beide Plattformen für Veranstaltungen im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy. Darüber hinaus erinnert die Hartmannfabrik an die Highlights aus dem Jahr 2025. 500.000€ kostet das selbsternannte „kulturelle Herz“ die Stadt, obwohl nahezu jede Kirchengemeinde einen besser gefüllten Veranstaltungskalender vorweisen könnte. Also ja: es liegen hier unnötig überfinanzierte Doppelstrukturen vor. Das Büro im Tietz hingegen ist tatsächlich etwas anderes: Kein Veranstaltungsort sondern eine Anlauf- und Beratungsstelle für Bürger, die Fragen rund um die Politik der Europäischen Union haben. Wie hoch der Bedarf einer solchen Beratungsstelle ist, kann man wunderbar an den offiziellen Öffnungszeiten erkennen: Dienstags 14.00-18.00Uhr.

  • RA-046/2026 Keine online-Funktionen

    Unser Stadtrat Nico Köhler bezog sich am 24.02.26 auf eine Ratsanfrage der LINKEN, als er sich mit einer Ratsanfrage zu den online-Dienstleistungen des Chemnitzer Standesamts an den Oberbürgermeister wandte.

    Aus der Antwort auf die Anfrage der LINKEN ging hervor, dass die Funktion, seine Hochzeit online zu beantragen, derzeit in einer Testphase und deswegen nicht nutzbar sei. Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion warf dies die Frage auf, welche Online-Funktionen es noch gibt, die zurzeit vom Bürger nicht in Anspruch genommen werden können.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten sämtliche Online-Funktionen des Standesamts erfragt werden, die dysfunktional sind und wann diese an den Start gehen.

    ZUR FRAGE:

    Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

    Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
    Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
    -Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    -Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    -Eheschließung beim Standesamt anmelden
    -Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    -Sterbefall anzeigen
    Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

    Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

    Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden. Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

    EINORDNUNG

    Wir begrüßen die Digitalisierung der Dienstleistungen des Standesamts und der Verwaltung allgemein. Die Bearbeitungszeit für das Ausstellen von Sterbeurkunden beträgt derzeit bis zu drei Wochen, was eine unzumutbare Bürde für die Hinterbliebenen ist und bei den Bestattern regelmäßig für Unmut sorgt. Den Sterbefall online anzeigen zu können, könnte das etwas beschleunigen. Dass man diese notwendige Funktion nicht priorisiert, sondern lieber mit dem Antrag auf Geschlechtsänderung zuerst an den Start geht, offenbart eine verschobene Prioritätensetzung.

  • RA-048/2026 Einwände zur kommunalen Wärmeplanung

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch stellte am 25. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz. Gegenstand der Anfrage war die Zahl an Einwänden, die es im Zuge der Einwandsfrist zum kommunalen Wärmeplan gab.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um ein Thema von erheblicher Bedeutung für die langfristigen Kosten des Heizens.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollte eine sachliche Datengrundlage erfragt werden, um Schwerpunktthemen sowie besonders strittige Gebiete zu erfassen.

    Zur Anfrage:

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Chemnitz, hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die vorgestellten Planungsunterlagen online und in Präsenz einzusehen und bis einschließlich 22.02.2026 Einwände einzureichen. Dieses Beteiligungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil transparenter und bürgernaher Kommunalpolitik, welche ich als sehr wichtig erachte.Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    Wurde das eingerichtete Beteiligungsportal von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen? Wie viele Einwände sind bis zum Ablauf der Frist insgesamt eingegangen?

    Der Entwurf des KWP wurde – neben der Auslage im neuen Technischen Rathaus – im Portal digital zur Verfügung gestellt. Es ist davon auszugehen, dass Interessenten nahezu ausschließlich diese Beteiligungsmöglichkeit genutzt haben. Insgesamt sind 32 Stellungnahmen eingegangen. Diese teilen sich auf den AGENDA-Beirat, 5 Interessenverbände sowie 26 Bürgerinnen und Bürger auf. Die benannten Sachverhalte wurden geprüft und mit einem Abwägungsvorschlag (berücksichtigt, teilweise berücksichtigt, nicht berücksichtigt) versehen. Teilweise handelt es sich auch um Statements. Das Abwägungsprotokoll wird Teil der Beschlussvorlage und damit (Bürgerschaft wurde anonymisiert) öffentlich.

    In welcher Form wurden die Einwände eingereicht (z. B. über das Online-Portal, per E-Mail postalisch oder persönlich vor Ort)? Ich bitte um eine entsprechende Aufschlüsselung.

    Die Einwände wurden mit einer Ausnahme (nur per Post) per E-Mail eingereicht, einzelne Akteure haben zusätzlich den Postweg gewählt.

    Lassen sich die eingegangenen Einwände bestimmten Stadtteilen zuordnen? Falls ja, bitte ich um eine Übersicht nach Stadtteilen.

    Der AGENDA-Beirat sowie die Interessenverbände differenzieren nicht nach Stadtteilen. Aus der Bürgerschaft liegen nur 9 Adressangaben vor, eine davon aus einer Nachbarstadt. Im Übrigen handelt sich um zwei Einwendungen aus Grüna und jeweils eine aus Mehrfamilienhäusern in Altendorf, Ebersdorf, Helbersdorf, Kappel, Kaßberg und Lutherviertel. Auch diese Einwendungen beziehen sich nicht auf die konkrete Zuordnung ihres Stadtteils zu Eignungs- oder Prüfgebieten, sondern betreffen die unter 4. genannten Grundthemen.

    Können aus den Rückmeldungen inhaltliche Schwerpunkte oder besondere Bedenken in einzelnen Stadtteilen hinsichtlich der vorgestellten Wärmeplanung festgestellt werden? Wenn möglich, bitte ich um eine kurze Darstellung der wesentlichen Anliegen.

    Es werden zwei Kernthemen angesprochen:
    Zum einen die zu erwartenden Kosten und damit die Bezahlbarkeit der Wärmewende,
    zuum zweiten der (sofortige) Ausschluss von „Prüfgebieten mit offener Entscheidung zum Energieträger, dezentrale EE-Anlagen, Wasserstoff“.
    Insbesondere in einer Einwendung wurden umfängliche Prüfungen und Ergänzungen gefordert, welche den Rahmen des Kommunalen Wärmeplanes sprengen würden.


    EINORDNUNG

    32 Stellungnahmen scheint nicht viel bei einem so wichtigen Thema. Aber bedeutet das, dass die Bürger keine Fragen haben und der kommunale Wärmeplan auf breite Zustimmung stößt? Mit Nichten! Selbst bei dieser kleinen Zahl an Einwendungen zeigt sich einmal mehr die Achillesverse der aktuellen Klimapolitik: Sozialverträglichkeit und Kosten! Man hat das Thema totgeschwiegen und nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß an Transparenz zugelassen. Ehrliche Kommunalpolitik sieht anders aus! Um die 180.000€ hat Chemnitz die Erstellung des kommunalen Wärmeplans gekostet. Als Ende Februar 2026 die Pflicht, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien betreiben zu müssen, von der Bundesregierung gestrichen wurde, war der Chemnitzer Wärmeplan ein Fall für den Schredder. Das ist zwar eine gute Nachricht, aber Kosten und Sozialverträglichkeit der „Energiewende“ bleiben ein Problem. Denn der Handel mit CO2-Zertifikaten, der sich ab Januar 2027 öffnet, dürfte das Heizen mit Gas enorm verteuern. Die Preisspirale dreht sich immer weiter, solange die Politik die Utopie einer klimaneutralen Welt umzusetzen versucht. Das muss endlich aufhören! Angebot und Nachfrage haben den Preis zu bestimmen und nicht die selbsternannten Klimaretter.

  • RA-052/2026 Europabüro im Tietz

    Unser Stadtrat Nico Köhler hat am 26. Februar 2026 eine Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war das neu eröffnete Europa-Büro im Tietz.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion handelt es sich hierbei um eine unnötige Ausgabe im Zuge der Kulturhauptstadt-Legacy, die weder einen Mehrwert für die Bürger bietet noch für die Stadt notwendig war.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage sollten die am Tag der Eröffnung unbeantwortet gebliebenen Sachverhalte wie Kosten, Öffnungszeiten und Sanitäreinrichtungen geklärt werden. Am 17.03. antwortete der Oberbürgermeister wie folgt:

    1. Es wurde gesagt, dass die ursprünglichen Pläne aus 2021 einen Standort im Garagencampus vorgesehen haben. Warum wurde das Büro letztendlich im Tietz eingerichtet?
      Es gab keine Planungen zur Einrichtung eines EUROPE DIRECT im Garagen-Campus. Im Rahmen verschiedener Förderüberlegungen wurde der Garagen-Campus perspektivisch als möglicher Ort für eine „Embassy of Europe“ benannt. Die programmatische Ausgestaltung dieses Vorhabens liegt jedoch nicht bei der Stadt Chemnitz. Die Einrichtung im Tietz erfolgte, da die Stadt Chemnitz der Projektträger ist und der Standort im Tietz alle nötigen Voraussetzungen zu den kosteneffizientesten Konditionen erfüllte.
    2. Sind die Öffnungszeiten dieser Anlaufstelle um „Europa zu erleben“ mittlerweile bekannt und wenn ja, wie lauten diese?
      Ja, das EUROPE DIRECT bietet feste Sprechzeiten dienstags von 14:00 bis 18:00 Uhr an. Darüber hinaus verfolgt das EUROPE DIRECT entsprechend seinem Förderkonzept einen mobilen Ansatz der aufsuchenden Beteiligung und ist regelmäßig bei Veranstaltungen und Formaten im Stadtgebiet präsent.
    3. Gibt es einen Mietvertrag für die Fläche und wenn ja: wie lange läuft dieser Vertrag?
      Ein neuer Mietvertrag wurde für die Fläche nicht abgeschlossen. Die Räumlichkeiten sind Bestandteil eines bestehenden Mietvertrages des Kulturbetriebs, der derzeit bis Ende 2027 läuft.
    4. Was hat der Ausbau und die Einrichtung dieses Büros gekostet?
      Für den Ausbau und die Einrichtung des Büros sind keine zusätzlichen Kosten entstanden, da die Räumlichkeiten, sowie die grundlegende Büroausstattung bereits vorhanden waren. Es wurden lediglich Technik (Soft- und Hardware) für zwei Büroarbeitsplätze für ca. 4.000 Euro beschafft.
    5. Welche Geldsummen wird die Stadt Chemnitz jährlich für den Betrieb dieses Büros aufwenden? Bitte aufschlüsseln nach Kosten für Arbeitsmaterialien, Miete, Nebenkosten, Arbeitsverträge
      Die Personalkosten des EUROPE DIRECT werden vollständig aus Fördermitteln des entsprechenden EU-Programms getragen. Zusätzliche Miet- oder Nebenkosten entstehen durch die Nutzung der Räumlichkeiten nicht, da diese bereits zuvor angemietet waren. Die Büroausstattung war bereits vorhanden. Übliche Büromaterialien werden aus vorhandenen Beständen genutzt. Informationsmaterialien stellt die Europäische Kommission kostenfrei zur Verfügung.
    6. Eine Sanitäreinrichtung sucht man in den teuer hergerichteten Räumen vergebens. Wo verrichten die Mitarbeiter des Büros ihre Notdurft?
      Sanitäranlagen für die Mitarbeitenden befinden sich auf dem Flur gegenüber dem Büro im Tietz. Die Mitarbeitenden und die Besucher haben Zugang zu diesen Einrichtungen.

    EINORDNUNG

    Es wird beteuert, dass die Stadt lediglich Kosten in Höhe von 4.000€ zu tragen hatte, um zwei Büroarbeitsplätze auszustatten. Arbeitsplätze, die an ganzen 4 Stunden pro Woche genutzt werden! Wenn auch alle anderen Kosten durch entsprechende EU-Fördermittel getragen werden, so ist das immernoch Steuergeld, welches in sinnloser Beschäftigungstherapie versickert. Denn der „mobile Ansatz der aufsuchenden Beteiligung“, von dem in der Aufgabenbeschreibung des Europa-Büros die Rede ist, bleibt schwammig und wenig konkret. Die EU war nach dem Krieg als Freihandelszone gleichberechtigter Nationalstaaten gedacht. Sie hat sich aber zu einem Werkzeug entwickelt, welches die Souveränität der einzelnen Mitgliedsländer in bedenklicher Weise aushöhlt. Dieser Verlust an nationaler Souveränität ist nun auch in Chemnitz sichtbar. Für nichts anderes steht dieses weitgehend unbesetzte Büro im Tietz.

  • Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter –  Kritik an Finanzierung

    Straßenzustand in Chemnitz: Lob für Arbeiter – Kritik an Finanzierung

    Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins auf der Bahnhofstraße verschaffte sich Stadtrat Nico Köhler ein Bild von der aktuellen Frostschadensbeseitigung im Chemnitzer Straßennetz. Dabei stellte er klar:

    Die engagierte Arbeit der drei eingesetzten Bautrupps auf den Straßen unserer Stadt verdient Anerkennung – die politischen Rahmenbedingungen hingegen sind unzureichend. Was die Mitarbeiter hier tagtäglich leisten, ist bemerkenswert. Unter laufendem Verkehr, bei teils schwierigen Bedingungen, sorgen sie dafür, dass unsere Straßen überhaupt befahrbar bleiben. Dafür gebührt ihnen unser ausdrücklicher Dank“, so Köhler.

    Gleichzeitig übte er scharfe Kritik an der finanziellen Ausstattung für die Straßeninstandhaltung. Während das rund 1.067 Kilometer lange Straßennetz jährlich etwa 16 Millionen Euro an Unterhalt erfordert, stehen tatsächlich nur rund 10,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für die aktuelle Beseitigung von Winterschäden sind lediglich 620.000 Euro eingeplant.

    Das ist strukturell zu wenig. Wir sehen hier nichts anderes als notgedrungene Flickschusterei. Schlaglöcher werden provisorisch geschlossen, wohl wissend, dass viele dieser Stellen in absehbarer Zeit erneut Schäden aufweisen werden“, erklärte Köhler.

    Die nachhaltigere Sanierung – etwa durch das vollständige Heraustrennen beschädigter Straßenabschnitte und deren fachgerechte Neuversiegelung – sei zwar technisch sinnvoll, kostet jedoch doppelt so viel und werde daher kaum angewendet. Besonders alarmierend ist aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion der wachsende Sanierungsstau. Rund 70 Prozent des Chemnitzer Straßennetzes gelten mittlerweile als sanierungsbedürftig. Der Investitionsrückstand beläuft sich auf etwa 500 Millionen Euro – Tendenz steigend.

    Wenn Jahr für Jahr mehrere Millionen Euro zu wenig investiert werden, verschärft sich das Problem zwangsläufig. Diese Politik auf Verschleiß schadet nicht nur der Infrastruktur, sondern auch dem Wirtschaftsstandort Chemnitz insgesamt“, so Köhler weiter.

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert daher eine deutliche Priorisierung der Straßeninstandhaltung im städtischen Haushalt. Ziel müsse es sein, von kurzfristigen Notlösungen zu nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen überzugehen.
    Fazit: Ohne eine spürbare Aufstockung der finanziellen Mittel droht der Zustand der Chemnitzer Straßen weiter zu verfallen – mit negativen Folgen für Bürger, Verkehrssicherheit und wirtschaftliche Entwicklung.

  • Sport frei?

    Sport frei?

    Die Freie Presse berichtete am 9. März („Fast jeder fünfte Sachse ist Mitglied in einem Sportverein“), dass die Sportvereine in Sachsen weiter wachsen. Das ist zunächst eine erfreuliche Entwicklung. Denn wo mehr Menschen Sport im Verein treiben, wächst auch das, was unsere Stadt im Alltag zusammenhält: Gemeinschaft, Leistungsbereitschaft, Disziplin und Verantwortung. Gerade für Kinder und Jugendliche sind Sportvereine weit mehr als ein Freizeitangebot. Sie vermitteln Teamgeist, Verlässlichkeit und soziale Bindung.

    Entscheidend ist jedoch nicht nur die positive Entwicklung bei den Mitgliederzahlen. Entscheidend ist, was sich dahinter zeigt. Denn der Bericht macht auch deutlich, dass viele Vereine längst an Belastungsgrenzen stoßen. Es fehlen Ehrenamtliche, Schieds- und Kampfrichter, Trainer, Betreuer und ausreichende Sportstätten. Wenn das Interesse am Vereinssport wächst, die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen aber nicht im gleichen Maß mitwachsen, dann entsteht ein Problem, das politisch nicht länger übersehen werden darf.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist deshalb klar: Aus dieser Entwicklung muss die richtige Konsequenz gezogen werden. Wer den Breitensport stärken will, muss vor allem das Ehrenamt stärken. Denn ohne die vielen freiwillig Engagierten funktioniert der Vereinssport nicht. Ohne Trainer kein Training. Ohne Schiedsrichter kein Spielbetrieb. Ohne Betreuer keine verlässliche Nachwuchsarbeit. Und ohne genügend verfügbare Sportstätten geraten selbst gut geführte Vereine schnell an ihre Grenzen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt dazu:

    „Eltern suchen für ihre Kinder Freizeitaktivitäten, bei denen sie sinnvoll ausgelastet werden und nicht nur Fitness, sondern auch Teamgeist beigebracht bekommen. Wo geht das besser als in den Sportvereinen unserer Stadt?“

    Gerade deshalb darf die Politik die Vereine mit ihren Problemen nicht alleinlassen. Wenn der Wunsch nach Sport und Gemeinschaft vorhanden ist, dann müssen auch die Bedingungen geschaffen werden, damit Vereine diese Aufgabe leisten können.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz reicht es nicht, sich über steigende Mitgliederzahlen zu freuen. Es braucht konkrete Verbesserungen dort, wo die Vereine jeden Tag um handlungsfähige Strukturen ringen. Das betrifft vor allem die Unterstützung des Ehrenamts, die Gewinnung und Bindung von Trainern, Schiedsrichtern und Betreuern sowie eine bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine. Ebenso notwendig ist, dass die Sportinfrastruktur in Chemnitz nicht weiter auf Verschleiß gefahren wird. Wo Hallenzeiten knapp sind, Plätze fehlen oder Sanierungen aufgeschoben werden, wird aus wachsender Nachfrage schnell Überforderung.

    Nico Köhler sagt deshalb:

    „Die AfD-Stadtratsfraktion macht sich für bessere finanzielle Ausstattung der Sportvereine stark, damit es auch in Zukunft genug Sportstätten, Trainer, Schiedsrichter und Betreuer für unsere Jugend gibt.“

    Das ist für uns keine Nebensache, sondern eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Wer Jugendarbeit, Integration durch Leistung und ein funktionierendes Gemeinwesen will, darf beim Vereinssport nicht sparen.

    Der Vereinssport ist stark, aber er trägt immer mehr Last auf zu wenigen Schultern. Deshalb muss das Ehrenamt wieder stärker in den Mittelpunkt rücken. Nicht mit schönen Worten, sondern mit verlässlicher Unterstützung und besseren Rahmenbedingungen. Chemnitz braucht starke Sportvereine. Und starke Sportvereine brauchen eine Politik, die ihre Arbeit nicht nur lobt, sondern praktisch absichert.

  • RA-039/2026 Tempo-30-Zone an der Grundschule Harthau

    Unsere Stadträtin Susanne Rasch hatte am 11. Februar 2026 oben genannte Ratsanfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Chemnitz gerichtet. Gegenstand der Anfrage war die Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau.

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist die Schaffung sicherer Schulwege von höchster Wichtigkeit. Das die stadteinwärtige Seite mit Tempo-30 versehen ist, die stadteinwärtige Seite aber nicht, machte diese Ratsanfrage nötig.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Mit der Anfrage soll geklärt werden, auf welcher Grundlage die aktuelle Tempo-30 Zone-Regelung zustande kam und ob sie zukünftig noch verändert werden soll.

    FRAGE:

    auf Höhe der Grundschule Harthau wird auf der Annaberger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts auf Tempo 30 reduziert. Ein zusätzliches Hinweisschild gibt an, dass die Reduzierung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00Uhr bis 17.00Uhr gilt. Der Schulhort der Grundschule Harthau ist allerdings bereits ab 6.00Uhr geöffnet. Hierzu bitte ich höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auch für die Hortkinder sicherer zu machen?
    2. Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geänderten Zeiten?
    3. Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei der Verkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    4. Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärts aber nicht?

    ANTWORT VOM 10.03.2026

    1.Ist vorgesehen, die Zeit, in der die 30 gilt, zu verändern, um den Schulweg morgens auchfür die Hortkinder sicherer zu machen?
    Aktuell ist eine Erweiterung der Zeiten nicht vorgesehen.
    2.Wenn ja, wie sieht das geplante Zeitfenster aus und ab wann gelten die geändertenZeiten?
    siehe Antwort zu Frage 1.
    3.Wenn nein, warum werden die Hortkinder der Grundschule Harthau bei derVerkehrsberuhigung nicht berücksichtigt?
    Die Geschwindigkeitsreduzierung wurde in enger Abstimmung mit der Grundschule Harthau auf die Zeiten des regelmäßigen Schülerlaufs zur Turnhalle festgelegt. In der Praxis überqueren Schülergruppen mit 20–25 Kindern mehrmals täglich die Annaberger Straße. Die Querung erfolgtüber die Lichtsignalanlage an der Gebrüder-Bernhard-Brücke – häufig unter Aufsicht von Lehrkräften. Auch die Nutzung der Turnhalle im Rahmen von Ganztagsangeboten (GTA) wurde dabei berücksichtigt.
    Aufgrund der Feststellungen durch die Verkehrswacht, des schmalen Gehweges, der durch Schülergruppen einer Grundschule genutzt wird, der vorhandenen Verkehrsmengen (10 TageVerkehrszählgerät, Aufbau-/Abbautag 1/2 berücksichtigt) von fast 4000 Fahrzeugen am Tag (beide Richtungen) wurde in der AG Schulwegsicherung eine einseitige Reduzierung der Höchstgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften von Montag bis Freitag im Zeitraum von 08:00- 17:00 Uhr abgestimmt und beschlossen.
    Da es sich bei der Annaberger Straße um eine Bundesstraße (B 95) handelt, war zusätzlich die Zustimmung des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV) erforderlich. Diese wurde nach eingehender Prüfung am 18. Juli 2025 erteilt.
    Das LASuV kam zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen gemäß § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO erfüllt sind. Dabei wurde auch anerkannt, dass es sich um eine Sondersituation mit regelmäßiger Schülerbewegung zwischen Schule und ausgelagerter Sporthalle handelt. Obwohl der betreffende Weg keine klassische Bündelungswirkung aufweist, ist laut LASuV aufgrund der tatsächlichen Nutzung durch viele Kinder mehrmals täglich dennoch eine Gleichstellung im Rahmen der Ermessensausübung zulässig.
    Die getroffene Regelung orientiert sich an den tatsächlichen Zeiten des Schulwegs zwischen Schulgebäude und Sporthalle sowie an den dazu von der Schule übermittelten Nutzungszeiten. Die Erweiterung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf einen größeren Zeitraum – insbesondere in den frühen Morgenstunden – wurde im Rahmen der Prüfung mitbewertet, jedoch nicht mehrheitlich befürwortet.

    4.Warum wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts reduziert, stadtauswärtsaber nicht?
    Der Anlass für die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in stadteinwärtiger Fahrtrichtung liegt in der unzureichenden Breite des dortigen Gehweges und der nachweislichen Nutzung durch Schülergruppen.
    Der in landwärtiger Richtung gelegene Gehweg entspricht hingegen in seiner vorhandenen Breite den geltenden baulichen Vorgaben. Eine Nutzung durch Schülergruppen ist nicht belegt.

    EINORDNUNG

    Auch wenn die aktuelle Regelung auf den ersten Blick unsinnig wirkt, so haben wir doch in Erfahrung gebracht, dass der eingerichteten Tempo-30-Zone vor der Grundschule in Harthau ein intensiver Prüfvorgang vorausging und man sich eng mit der Schule abgestimmt hat. Wir halten fest, dass man sich viel Mühe gegeben hat und hier offensichtlich die beste Lösung umgesetzt worden ist.

  • RA-038/2026 PKW-Brände

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

    leider kommt es immer mal wieder – aus verschiedenen Gründen – zu PKW-Bränden. Ich bitte um Auskunft zu folgenden Fragen:

    1. Wie viele PKW wurden in Chemnitz in den Jahren 2024 und 2025 durch Feuer/Brände beschädigt? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischem Antrieb)

    2. Bei wie vielen Brandfällen (in Bezug auf Frage 1) handelte es sich um Brandstiftung? Wie viele dieser Fälle wurde seitens der Behörden als „politisch motiviert“ bewertet? (Wenn möglich bitte unterschieden zwischen PKW mit Verbrennungsmotoren sowie elektrischen Antrieben)

    3. Fahrzeuge mit Elektroantrieb brennen auf eine andere Weise als herkömmliche Verbrenner. Batteriezellen können unter Umständen zu einem schwer löschbaren Brand führen. Dabei entstehen in kurzer Zeit sehr große Rauchmengen und Hitze. Gibt es daher für Chemnitz angepasste Brandschutzvorgaben für den Einbau von Ladestationen in Tiefgaragen?

    Vielen Dank.

    Ulrich Oehme