Schlagwort: Köhler

  • Feierlicher Baubeginn am Falkeplatz – Start für das Chemnitzer Modell Stufe 4

    Feierlicher Baubeginn am Falkeplatz – Start für das Chemnitzer Modell Stufe 4

    Nach intensiven Vorarbeiten erfolgte heute der feierliche Baubeginn für eines der bedeutendsten Infrastrukturprojekte in der Region Chemnitz: den Ausbau der neuen Bahnverbindung nach Limbach-Oberfrohna im Rahmen des Chemnitzer Modells Stufe 4 (CM4).

    Am Falkeplatz gaben Vertreter aus Politik und Verwaltung den offiziellen Startschuss für das Projekt. Unter den Anwesenden waren Landtagspräsident Alexander Dierks, Jörg Huntemann als Vertreter von Staatsministerin Regina Kraushaar sowie Sven Schulze. Auch der Fraktionsvorsitzende der AfD im Stadtrat Chemnitz, Nico Köhler, nahm am Termin teil und verfolgte den Baustart vor Ort.

    Der Neubau am Falkeplatz bildet den Auftakt für ein umfangreiches Infrastrukturvorhaben, das sich in mehreren Bauabschnitten über die kommenden Jahre erstrecken wird. Bis 2028 soll der Bereich am Falkeplatz fertiggestellt sein. In einem weiteren Schritt folgt bis 2030 der Ausbau der Hartmannstraße sowie der Chemnitzer Bahnring rund um die Innenstadt (u. a. Brückenstraße, Bahnhofstraße, Theaterstraße und Mühlenstraße). Dieser Ring stellt zugleich einen zentralen Abschnitt der künftigen Verbindung Richtung Limbach-Oberfrohna dar.

    Verantwortlich für Planung und Umsetzung sind der Verkehrsverbund Mittelsachsen (Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS)), die Chemnitzer Verkehrs-Aktiengesellschaft (CVAG) sowie die Stadtverwaltung Chemnitz.

    Die Gesamtstrecke der neuen Bahnverbindung umfasst rund 16 Kilometer und soll voraussichtlich Mitte der 2030er Jahre fertiggestellt werden. Die Gesamtkosten liegen im mittleren dreistelligen Millionenbereich und werden überwiegend durch Bund und Freistaat Sachsen getragen, ergänzt durch kommunale Eigenanteile.

    Die Maßnahme wird auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts mit Steuermitteln finanziert.

  • Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953

    Heute nahmen die Stadträte Ulrich Oehme und Nico Köhler für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz an der Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Volksaufstands vom 17. Juni 1953 am Kaßberg-Gedenkort teil.

    Gemeinsam mit Vertretern der Stadt Chemnitz, der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e. V. sowie des Lern- und Gedenkorts Kaßberg-Gefängnis wurde der Menschen gedacht, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR politischer Verfolgung, Repression und Unfreiheit ausgesetzt waren.

    Der 17. Juni 1953 steht für den mutigen Widerstand hunderttausender Bürger gegen Unterdrückung, politische Bevormundung und fehlende Freiheitsrechte. In zahlreichen Städten der DDR gingen Menschen auf die Straße, forderten freie Wahlen, bessere Lebensbedingungen und demokratische Mitbestimmung. Die Proteste wurden durch das SED-Regime mit Unterstützung sowjetischer Truppen gewaltsam niedergeschlagen. Viele Menschen verloren dabei ihr Leben, wurden verletzt oder später verfolgt und inhaftiert.

    Gerade heute ist es wichtig, an die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zu erinnern und das Andenken an ihren Mut und ihren Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung wachzuhalten. Die Erinnerung an den Volksaufstand mahnt uns, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nicht als selbstverständlich zu betrachten.

    Wir verneigen uns vor den Opfern von Diktatur und politischer Verfolgung und bewahren ihr Vermächtnis in ehrendem Gedenken.

    #17Juni1953 #Volksaufstand #Chemnitz #Gedenken #Kaßberg #AfD #StadtratsfraktionChemnitz

  • Vor-Ort-Termin am Falkeplatz

    Vor-Ort-Termin am Falkeplatz

    Mitte Juli beginnt der nächste Bauabschnitt des Chemnitzer Modells Stufe 4 am Falkeplatz. Mit dem geplanten Abriss der Brücke und den damit verbundenen Sperrungen der Zwickauer Straße stehen erhebliche Veränderungen in der Verkehrsführung bevor.

    Diese Maßnahmen sorgen bei vielen anliegenden Geschäftsinhabern verständlicherweise für Sorgen und Fragen zur Erreichbarkeit ihrer Unternehmen. Aus diesem Grund nahm unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler gestern an einem Vor-Ort-Termin mit Betroffenen und weiteren Beteiligten teil, um sich ein persönliches Bild der Situation zu machen und die Anliegen der Gewerbetreibenden direkt aufzunehmen.

    Im Mittelpunkt des Austauschs standen mögliche Lösungen, damit Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter die Geschäfte auch während der Bauphase weiterhin gut erreichen können. Für die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz ist klar: Die Anliegen der Gewerbetreibenden müssen ernst genommen werden und bei der Umsetzung der Baumaßnahmen angemessen berücksichtigt werden.

    Große Infrastrukturprojekte sind wichtig für die Entwicklung unserer Stadt. Sie dürfen jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die vor Ort arbeiten, investieren und Arbeitsplätze sichern. Der direkte Austausch mit den Betroffenen ist daher unverzichtbar.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz wird die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer einsetzen.

    #Chemnitz #Falkeplatz #ChemnitzerModell #AfDChemnitz #StadtratChemnitz #Gewerbe #Verkehr #Baustelle

  • RA-113/2026 ungleiche Ticketkontrollen

    Am 21.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Thema Ticketkontrollen in Bussen und Bahnen an den Oberbürgermeister. Fahrgäste hatten bei der Ticketkontrolle eine Ungleichbehandlung einheimischer Fahrgäste gegenüber Migranten beklagt. Dies sei eine Anweisung von oben, um Konfliktsituationen zu vermeiden.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm sich dessen an und wollte wissen, ob es eine solche Anweisung gibt, um Gefahrensituationen zu vermeiden und wie sich dies mit dem Gleichstellungsgrundsatz vereinbaren lässt. Am 11.06. erreichte uns die Antwort von Bürgermeister Kütter:

    Anfrage

    1.Besteht eine offizielle Anweisung, bei der Ticketkontrolle von Fahrgästen in irgendeiner Weise differenziert vorzugehen, um Gefahrensituationen zu vermeiden?

    Es gibt keine Dienstanweisung bzgl. differenzierter Ticketkontrollen. Die Fahrausweisprüfpersonale werden im Umgang mit der Fahrausweiskontrolle bei Gefahrensituationen geschult.

    2.Falls ja, wie stellt man sicher, dass nicht gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoßen wird?

    Siehe Frage 1.

    3.Falls nein, wie sind die Beobachtungen, dass Migranten und Migrantengruppen bei der Fahrscheinkontrolle ausgespart werden, zu erklären und gibt es hierfür Lösungen?

    Die geschilderten Beobachtungen kann die CVAG als Auftraggeber dieser Dienstleistung nicht bestätigen. Nach deren Beobachtungen werden alle Kunden bei der Fahrausweiskontrolle in Bussen und Bahnen gleichbehandelt.

    Einordnung

    Eine Ungleichbehandlung wird dementiert. Auch eine von uns durchgeführte, nicht repräsentative Umfrage unter Fahrern und Kontrolleuren konnte die Hinweise auf Differenzierung bei der Ticketkontrolle nicht verdichten. Vielmehr sei es so, dass Kontrolleure als solche erkennbar sind und potentielle Schwarzfahrer bereits vor Kontrollbeginn das Fahrzeug verlassen.

  • Flüchtlingszahlen

    Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-058/2026 „Flüchtlingszahlen“ gibt einen Überblick über die Entwicklung von Zuweisungen, Kosten und Betreuungsleistungen im Bereich Flucht und Asyl in Chemnitz.

    Demnach wurden der Stadt Chemnitz im Jahr 2025 insgesamt 304 Personen im Kontext Flucht und Asyl durch die Landesdirektion Sachsen zugewiesen. Für das erste Quartal 2026 weist die Statistik weitere 77 Zuweisungen aus. Darüber hinaus lebten zum Stichtag 31. März 2026 insgesamt 8.152 Schutzberechtigte nach § 24 Aufenthaltsgesetz (Ukraine-Aufenthaltsrecht) in Chemnitz.

    Auch die finanziellen Auswirkungen werden in der Antwort der Stadtverwaltung beziffert. Im Budget Asyl des Sozialamtes fielen im Jahr 2025 Aufwendungen in Höhe von rund 24,3 Millionen Euro an. Für unbegleitete minderjährige Ausländer wurden weitere rund 4,35 Millionen Euro aufgewendet.

    Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Stadtratsfraktion, Nico Köhler:

    „Auch wenn ein Großteil der Kosten durch den Freistaat Sachsen getragen wird, handelt es sich letztlich um Steuergeld, das von Bund, Ländern und Kommunen aufgebracht werden muss.“

    Köhler verweist zudem auf die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur in Chemnitz:

    „Die Zahlen machen deutlich, dass die Diskussion über Flucht, Asyl und Migration nicht auf die jährlichen Zuweisungen beschränkt werden kann. Entscheidend ist die langfristige Entwicklung. Viele Menschen bleiben dauerhaft in Deutschland und prägen die demografische Entwicklung unserer Stadt.“

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion habe Arbeitsmigration nichts mit Asyl zu tun und setze ein Arbeitsvisum voraus.

    „Das Asylrecht dient dem Schutz von Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder anderen Gefahren fliehen. Ist dieser Fluchtgrund obsolet, haben die Menschen die Heimreise anzutreten.“, so Köhler.

    Die Fraktion kündigt an, die Entwicklung der Zuweisungszahlen, der Integrationskosten sowie der Rückkehr- und Ausreisezahlen weiterhin kritisch zu begleiten und hierzu regelmäßig parlamentarische Anfragen einzubringen.

  • Vor-Ort-Termin an der Baustelle der Kooperationsschule Chemnitz

    Vor-Ort-Termin an der Baustelle der Kooperationsschule Chemnitz

    Am 01.06.2026 nahm die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz an einer Begehung der Baustelle für den Anbau der Kooperationsschule teil. Für unsere Fraktion waren die Stadträte Susanne Rasch und Nico Köhler vor Ort.

    Gemeinsam mit Vertretern der Firma Köster sowie der Stadtverwaltung wurde der aktuelle Stand der Bauarbeiten vorgestellt und erläutert. Dabei konnten sich die Teilnehmer ein Bild vom Baufortschritt machen und Informationen zu den nächsten Bauabschnitten erhalten.

    Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sind wichtige Zukunftsinvestitionen für unsere Stadt. Deshalb begleiten wir als Stadträte solche Projekte aufmerksam und setzen uns für eine wirtschaftliche, transparente und termingerechte Umsetzung ein.

    Der Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort bietet die Möglichkeit, Fragen direkt anzusprechen und Entwicklungen aus erster Hand nachzuvollziehen. Wir werden den weiteren Verlauf des Bauvorhabens weiterhin konstruktiv begleiten.

  • RA-103/2026 Sonderabo CVAG

    Am 29.04. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zu einem möglichen Sonderabo der CVAG an den Oberbürgermeister,.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nico Köhler nahm konkret Bezug auf einen Artikel der Freien Presse vom 07.04.2026, aus dem hervorgeht, dass die Kosten steigen, wenn man das Angebot von Bus und Bahn ausdünnt. Im Anbetracht der zur Debatte stehenden Kürzungen, über die der Stadtrat am 27.05. zu entscheiden hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, die Idee eines neuen Sonderabos ins Spiel zu bringen. Nicht die geplanten Kürzungen, sondern ein Sonderticket zur Neukundengewinnung soll die Mehrkosten auffangen. Am 21.05. wurde unsere Ratsanfrage durch die Bürgermeister Kütter wie folgt beantwortet:

    Anfrage

    Wie aus einem Presseartikel (https://www.freiepresse.de/chemnitz/chemnitz-plant-drastische-einschnitte-bei-der-cvag-artikel14201006 ) hervorgeht, soll das Angebot von Bus und Bahn in der Stadt ausgedünnt werden, da die Kosten steigen. Als einzige Maßnahme wird die Kostendämpfung durch Einschnitte gesehen, welche dafür sorgen könnten, dass noch mehr Nutzer dem ÖPNV den Rücken kehren. Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Frage:

    1.: Gibt es aus Sicht der CVAG die Möglichkeit der Einführung eines befristeten Sonderaboszur Neukundengewinnung und wenn ja, wurde diese Möglichkeit schon genutzt?
    2.: Wenn nein, welche Tatsachen sprechen dagegen?

    Kundengewinnung erreicht man über die Preis- oder über die Leistungskomponente. Kunden, die über die Preiskomponente bei bestehendem Angebot bereit sind, neu den ÖPNV zu nutzen, dürften im Wesentlichen über das Deutschlandticket oder das Bildungsticket bereits akquiriert worden sein. Das zeigen die seit der Einführung steigenden Nutzerzahlen. Beim Deutschlandticket ist darüber hinaus bei inzwischen steigendem Preis der Kundenrückgang marginal und oft nur unmittelbar nach einer Preiserhöhung spürbar. In der Folge steigen die Nutzerzahlen weiterhin im niedrigen Bereich an. Diejenigen Potenziale, die trotz günstigem Preis noch keine Abokunden sind, finden in aller Regel nicht das für ihre Lebenssituation passende Leistungsangebot bei der CVAG.


    Darüber hinaus obliegt die Tarifhoheit dem Verkehrsverbund Mittelsachsen und die CVAG kann nicht ohne Weiteres, insbesondere nicht ohne die Zustimmung der anderen Verbundunternehmen, ein neues Aboprodukt einführen, denn das Aboprodukt würde im gesamten VMS-Gebiet gelten und müsste insofern von den Verbundunternehmen akzeptiert sein. Mögliche Sonderrabatte auf bestehende Aboprodukte würden der CVAG eher wirtschaftlich schaden, weil der Rabatt sehr hoch sein müsste, um das Deutschlandticket zu unterbieten (ein Rabatt auf das Deutschladticket selbst widerspricht den Tarifbestimmungen des Produkts). Dieser Rabatt würde zudem voll zu Lasten der CVAG gehen, da die CVAG weiterhin die volle Einnahme des Produkts in die Einnahmeaufteilung des Verbundes einbringen müsste. Eine Befristung des Rabatts würde nach deren Ende den vollen Abopreis auf den Kunden wirken lassen und bei dem dann eintretenden Preissprung voraussichtlich wieder zu einer Kündigung führen. Darüber hinaus wäre bei einem deutlichen Preisvorteil davon auszugehen, dass vor allem im Bereich des Deutschlandtickets, welches monatlich kündbar ist, ein Wechsel zum rabattierten Aboprodukt entsteht, was widerum zu Einnahmeverlusten bei der CVAG führt.

    EINORDNUNG

    Bedauerlicherweise erweist sich die Einführung eines Sonderabos, anlässlich der explosionsartig gestiegenen Spritpreise schwieriger als gedacht. Die Verflechtungen der CVAG mit dem VMS machen es unmöglich, ein anlassbezogenes Sonderabonnement aus der Traufe zu heben, weil auch der VMS ein Wörtchen mitzureden hätte. Bildungs- und Deutschlandticket haben bereits zu einer höheren Fahrgastzahl beigetragen und zusätzliche Rabatte müssten von der CVAG allein getragen werden, was eine Abwanderung aus bereits bestehenden Abonnements zur Folge hätte. Das kann durch gleichzeitige Neukundengewinnung rein rechnerisch nicht aufgefangen werden. Bevor die Ticketpreise wirklich sinken können, um Neukunden zu gewinnen, müsste die ganze Unternehmensstruktur der CVAG auf den Prüfstand und das ist aktuell weder möglich noch gewollt.

  • RA-109/2026 Bitumenknappheit

    Am 11.05. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Bitumenknappheit und den damit einhergehenden Kostensteigerungen an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Nachdem die Freie Presse am 08.05. von extremen Preissteigerungen beim für den Straßenbau wichtigen Rohstoff Bitumen berichtet hatte, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach den konkreten Auswirkungen dieser jüngsten Preissteigerungen zu fragen. Bürgermeister Kütter beantwortete unsere Ratsanfrage wie folgt: erbürgermeister.

    Anfrage

    Die Freie Presse schrieb am 08.05. von einer Kostenexplosion bei der Sanierung von Straßen,weil es an Bitumen fehlt. So stieg der Preis für diesen Rohstoff allein von Februar 2026 aufMärz 2026 um 36,4%. Wie aus dem BA-015/2026 hervorgeht, werden die Kosten pro qmasphaltierter Straße mit 80-100 Euro kalkuliert. Daraus ergeben sich folgende Fragen, umderen Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Inwieweit beeinflusst der gestiegene Bitumenpreis/die Bitumenknappheit die aktuell stattfindenden Baumaßnahmen am Chemnitzer Straßennetz?

      Es liegen vereinzelte Mehrkostenanzeigen der ausführenden Bauunternehmen vor. Auf der Grundlage der geschlossenen Verträge hat die Stadt Chemnitz diese Forderungen bisher vollumfänglich zurückgewiesen.

      2.Ist in diesem Zusammenhang mit Verzögerungen beim Bauablauf zu rechnen?

      Derzeit sind keine Verzögerungen bekannt.

      3.Wie weit hat der gestiegene Bitumenpreis den Quadratmeterpreis für asphaltierte Straßeverteuert?

      Gegenüber dem vergangenen Jahr sind bisher kaum Preissteigerungen erkennbar.

      4.Sind konkrete Straßensanierungsmaßnahmen in Gefahr und wenn ja, welche?

      Nein, bisher sind kaum Verzögerungen in den Bauabläufen festzustellen.

      EINORDNUNG

      Die Auswirkungen sind aktuell für die öffentliche Hand noch nicht zu spüren. Mehrkostenanzeigen wurden bisher vollumfänglich zurückgewiesen. Das bedeutet, dass die ausführenden Firmen die Mehrkosten selber tragen. Im Anbetracht des Drucks, unter dem der ganze Mittelstand steht, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Strategie der Abweisung nicht mehr funktioniert und die öffentliche Hand die Mehrkosten im Straßenbau schultern muss. Der Preis kennt auf lange Zeit nur eine Richtung und die Verwaltung wird bald eingestehen müssen, dass man für 80 bis 100€ keinen Quadratmeter Straße mehr gebaut bekommt.

    1. RA-095/2026 Projekte für die Sportmilliarde

      Am 23.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsantrage an den Oberbürgermeister, um zu erfahren, wie die fünk eingereichten Projekte zur Förderung durch die Sportmilliarde des Bundes priorisiert werden. Am 20.05. wurde uns die Antwort vorgelegt:

      Welche der fünf eingereichten Projekte sind dringend zu erledigen und müssen diese dringenden Projekte auf die Liste der Verwendung der Sonderschulden des Bundes gebracht werden? Und wenn ja, welche?

      Mit dem Beschluss B-039/2026 wurde im Rahmen der Einreichung von Baumaßnahmen zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Priorisierung vorgenommen. Unabhängig von möglichen Finanzierungswegen sollte die im Beschluss festgelegte Reihung der Projekte beachtet werden.
      Für alle fünf Projekte gelten inhaltlich unverändert die Darlegungen aus der Vorlage B-039/2026.

      EINORDNUNG

      Da Chemnitz keines seiner fünf eingereichten Projekte gefördert bekam, ist die Frage nach deren Gewichtung (und damit auch der Reihenfolge der Umsetzung) obsolet.

    2. IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

      Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

      Ziel und Inhalt der Anfrage

      Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

      Die Fragen:

      1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


      2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


      3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


      4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


      5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


      6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


      7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


      8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

      9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


      10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


      11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


      12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


      13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


      14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


      15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


      16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


      17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


      18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


      19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


      20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

      21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

      Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

      Einordnung

      Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

      Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.