Schlagwort: Köhler

  • RA-145/2026 Sitzhöhe Fahrgastunterstände

    Am 30.06. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen zu niedriger Sitzhöhen in Fahrgastunterständen an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Fahrgästen aus der Morgenleite, die eine zu niedrige Sitzhöhe beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt, herauszufinden, ob die zu niedrig montierten Sitzgelegenheiten bekannt sind, ob Abhilfe geschaffen werden soll und wer sich dafür verantwortlich zeichnet Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Nach Hinweisen aus Morgenleite zu niedrigen Sitzhöhen in Fahrgastunterständen (stellenweise nur 41 cm) ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Ist bekannt, dass einige Bänke eine zu niedrige Höhe haben?

    In sehr seltenen Fällen werden uns von Fahrgästen zu niedrige Sitzgelegenheiten inFahrgastunterständen (FGU) gemeldet. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eineHaltestelle barrierefrei ausgebaut wurde, der Fahrgastunterstand jedoch nicht entsprechendangepasst wurde. Diese Meldungen werden jeweils an den Dienstleister weitergegeben. Dort wirdgeprüft, ob die Sitzbank im Fahrgastunterstand angepasst werden kann. Bis auf sehr wenigeAusnahmen ist dies bisher auch entsprechend umgesetzt worden.

    2.Liegen der Behindertenbeauftragten Beschwerden aus der Bevölkerung vor und wenn ja,wurden diese zur Prüfung weitergeleitet und bearbeitet?

    Im Jahr 2024 wurde uns über die Inklusionsbeauftragte eine entsprechende Anfrage übermittelt. Damals ging es um die Straßenbahnhaltestellen „Südring“ sowie „Dr.-Salvador-Allende-Str.“ entlangder Trasse Stollberger Straße mit insgesamt vier FGU. Diese Hinweise wurden an den Dienstleisterweitergegeben und innerhalb von wenigen Wochen korrigiert. Neuere entsprechende Meldungensind uns nicht bekannt beziehungsweise wurden, wie unter Punkt 1 beschrieben, nachgebessert. Aus dem Stadtteil Morgenleite wurde bisher nichts gemeldet.

    3.Wer ist für die Errichtung zuständig?

    Für die Errichtung und Wartung von FGU sowie der zugehörigen Sitzbänke ist in Abstimmung mitder Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) der Dienstleister Ströer zuständig.

    4.Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben nach DIN 18040-3?

    In der HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) sowie in der DIN 18040-3 (BarrierefreiesBauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wird eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm angegeben.Diese Regelungen sind auch in den vertraglichen Vereinbarungen enthalten.
    Eine regelmäßige Nachmessung jedes einzelnen FGU ist jedoch nicht leistbar. Bei konkretenHinweisen oder Beschwerden erfolgt wie unter 1) beschrieben eine anlassbezogene Prüfung undwenn möglich Nachbesserung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die exakte Einhaltung derSitzhöhe an Haltestellen mit starker Längsneigung beziehungsweise in Gefällesituationen baulicherschwert sein kann. Hier kann es zu möglichen Abweichungen kommen.

    5.Wie viele Haltestellen in Chemnitz sind mit speziellen „Seniorenbänken“ mit Höhen von 50 cm bis 56 cm ausgestattet?

    Zu speziellen „Seniorenbänken“ wurden uns bisher keine Bedarfe gemeldet. Innerhalb eineseinzelnen Fahrgastunterstandes wäre es zudem kaum umsetzbar, verschiedene Sitzhöhenanzubieten. Ein FGU verfügt in der Regel über eine Sitzbank mit drei Sitzflächen, die entsprechendder DIN-Vorgaben mit einer Standardhöhe ausgestattet wird.

    EINORDNUNG

    Die Antwort der Verwaltung bestätigt, dass die nach DIN 18040-3 vorgesehene Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, räumt aber auch ein, dass eine regelmäßige Kontrolle der einzelnen Fahrgastunterstände nicht stattfindet. Die Verwaltung verweist darauf, dass entsprechende Meldungen in der Vergangenheit in aller Regel an den zuständigen Dienstleister Ströer weitergegeben worden sind. Für den Stadtteil Morgenleite habe es bislang allerdings keine entsprechende Meldung gegeben. Damit bleibt die Frage bestehen, wie viele tatsächlich zu niedrige Sitzgelegenheiten es in Chemnitz gibt.

    Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten im Fahrgastunterstand auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern kann für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Einschränkung darstellen.

    Bei der Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wäre auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Bürger im Blick zu behalten. Die Antwort der Verwaltung zeigt zudem, dass bestehende Fahrgastunterstände einer systematischen Überprüfung unterzogen werden sollten, anstatt ausschließlich auf Beschwerden zu reagieren.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“

  • Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Stadtratsfraktion erneut nach offenen Forderungen gegenüber der Stadt Chemnitz gefragt. Konkret wollte sie wissen, ob Rechnungen existieren, deren Zahlungsfrist überschritten wurde, aus welchen Gründen dies geschah und ob dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.

    Die Antwort des Finanzbürgermeisters Ralph Burghart fällt ernüchternd aus: Demnach gibt es keine zentrale Übersicht über offene oder verspätet bezahlte Rechnungen. Jede Organisationseinheit verwaltet ihre Zahlungsverpflichtungen eigenständig. Eine stadtweite Auswertung sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Für den Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler ist das ein alarmierendes Signal:

    „Eigentlich hätte der Finanzbürgermeister unsere Anfrage mit einem Satz beantworten können: ‚Die Stadt bezahlt ihre Rechnungen pünktlich, Ausstände sind nicht bekannt.‘ Genau das kann er aber nicht behaupten. Stattdessen erfahren wir, dass im Rathaus offenbar niemand den Gesamtüberblick hat. Wenn niemand sagen kann, ob Zahlungsfristen überschritten werden, weiß auch niemand, welche finanziellen Risiken möglicherweise bereits bestehen. Das ist keine solide Haushaltsführung, sondern ein Blindflug.“

    Nach Auffassung der AfD-Stadtratsfraktion ist eine solch ahnungslose Haushaltspolitik nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit angespannter Kommunalfinanzen seien offene Forderungen ein wichtiges Frühwarnsignal. Wer nicht einmal ausschließen könne, dass Rechnungen liegen bleiben, hat längst den Überblick über die tatsächliche Finanzlage verloren.

    „Es ist erschreckend, dass der für die Finanzen zuständige Bürgermeister nicht sagen kann: ‚Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich.‘ Wer einen Milliardenhaushalt verantwortet, muss versichern können, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommt. Alles andere ist ein Armutszeugnis für das Finanzcontrolling der Stadtverwaltung.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert deshalb mehr Transparenz und ein zentrales Controlling, das Zahlungsrückstände zuverlässig erfasst und dem Stadtrat eine wirksame Kontrolle der städtischen Finanzlage ermöglicht.

  • RA-156/2026 Kosten für Winterdienst

    Am 06.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler zum widerholten Male eine Ratsanfrage zu den Kosten des Winterdienstes an den Chemnitzer Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Die Ratsanfrage 132-2026 vom 15.06. verriet bereits, dass die Kosten nicht pro Wintersaison, sondern pro Kalenderjahr erfasst werden. Für 2025 beliefen sie sich auf 3,7 Millionen Euro, für das erste Quartal 2026 schlugen 2,56 Millionen Euro zu Buche. Die erneute Nachfrage sollte die Kosten für das 4. Quartal 2025 erfragen, um zusammen zu addieren, was der Winterdienst in der Wintersaison 2025/2026 gekostet hat. Bürgermeister Thomas Kütter lieferte die Zahl am 15.07.

    Anfrage

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.

    Einordnung

    Addiert man nun die 1,39 Millionen Euro aus dem 4.Quartal 2025 mit den 2,56 Millionen Euro aus dem ersten Quartal 2026, so ergeben sich Gesamtkosten von 3,95 Millionen Euro für die ganze zurückliegende Saison 2025/2026. Das ist zunächst nur eine Zahl. Aber wir werden diese Ratsanfragen nach der nächsten Saison erneut stellen, um die Kosten pro Saison miteinander vergleichen zu können und langfristig eine Kostenentwicklung abzulesen.

  • RA-136/2026 Versorgungszentrum Südblick

    Am 23.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Versorgungszentrum Südblick an den Oberbürgermeister.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Franktion galt es in Erfahrung zu bringen, warum das Gelände derart verwahrlost ist und wer dafür verantwortlich ist. Wegen der öffentlichen Zugänglichkeit und der Tatsache, dass das Gelände regelmäßig von Schulkindern betreten wird, stellte sich ferner die Frage nach der Sicherungspflicht durch den Eigentümer. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    1.Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

    Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.

    2.Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

    Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.

    3.Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

    Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.

    4.Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?

    Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    EINORDNUNG

    Es ist zunächst einmal festzuhalten, dass die Stadtverwaltung im Zusammenhang mit diesem brachliegenden und öffentlich zugänglichen Gelände nahezu vollständig im Ungewissen zu sein scheint. Es wird lediglich spekuliert, wesshalb die markante stehengebliebene Abbruchwand bis heute nicht entfernt wurde, oder dass statische Gründe oder Eigentumsverhältnisse eine Rolle spielen könnten. Eine belastbare Auskunft sieht anders aus. Dass die Stadtverwaltung über die Hintergründe eines derart auffälligen Zustandes keine gesicherten Erkenntnisse besitzt, ist bemerkenswert.

    Noch kritischer bewerten wir die Aussagen zur Verkehrssicherheit. Da das Gelände nicht gegen unbefugtes Betreten gesichert ist, wird es regelmäßig – insbesondere von Kindern und Jugendlichen aus dem Umfeld – überquert. Dennoch sieht die Stadt weder einen Anlass für Verkehrssicherungsmaßnahmen noch erkennt sie eine Gefahrenlage. Diese Einschätzung ist angesichts des verwahrlosten Gesamtzustandes und der frei zugänglichen Ruinen nur schwer nachvollziehbar. Ein solcher Zustand ist weder für die Anwohner noch für das Stadtbild einer Kulturhauptstadt akzeptabel. Aus unserer Sicht darf sich die Verwaltung nicht darauf beschränken, erst nach einem Unfall tätig zu werden.

    Ebenso unbefriedigend ist die Antwort auf die Frage nach behördlichen Auflagen während des Rückbaus. Dass hierzu offenbar keinerlei Informationen mehr ermittelt werden konnten, lässt Zweifel an der Dokumentation und Nachvollziehbarkeit solcher Verfahren aufkommen.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von der Stadtverwaltung, dass die Eigentumsverhältnisse, die Verantwortung für die Sicherung des Geländes und die zukünftige Entwicklung des Areals transparent und aktiv aufgearbeitet werden. Ein bloßes Schulterzucken nach dem Motto „Gefahr nicht erkennbar“ genügt angesichts der tatsächlichen Situation vor Ort nicht, denn der Zustand wird ja auch nicht besser.

  • 2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    2 Jahre Bearbeitungszeit – Ist die Finanzierung der Ausbaustufe 4 in Gefahr?

    Mit einer Ratsanfrage hat die AfD-Stadtratsfraktion die Finanzierung der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells hinterfragt. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am 18. Juni 2026, bei dem bekannt wurde, dass der Fördermittelbescheid für den ersten Bauabschnitt trotz Baubeginns noch immer aussteht.

    Die Antwort der Stadtverwaltung bestätigt nun: Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des ersten Planfeststellungsabschnitts wurde bereits am 29. Februar 2024 gestellt. Mit einem Bescheid wird jedoch erst im Sommer oder Herbst 2026 gerechnet. Damit zieht sich das Verfahren auf weit über zwei Jahre.

    „Dass ein Fördermittelantrag mehr als zwei Jahre unbearbeitet bleibt, ist ein Offenbarungseid für die deutsche Verwaltung. Während Politiker der Altparteien ständig von Digitalisierung und Bürokratieabbau sprechen, erleben die Kommunen das genaue Gegenteil: lähmende Verfahren, endlose Wartezeiten und ständig steigende Kosten“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Nico Köhler.

    Die AfD-Stadtratsfraktion warnt davor, die Folgen dieser Verzögerungen zu unterschätzen. Während Förderbescheide auf sich warten lassen, steigen Baupreise, technische Vorschriften ändern sich und Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden vom Markt. Im schlimmsten Fall müssen Planungen und Ausschreibungen wiederholt werden – mit erheblichen Mehrkosten oder sogar dem Scheitern ganzer Bauvorhaben.

    „Der Südring hat gezeigt, wohin solche Verzögerungen führen können. Wer Projekte jahrelang in der Verwaltung festhängen lässt, riskiert nicht nur Kostenexplosionen, sondern im schlimmsten Fall das komplette Aus eines Vorhabens“, so Köhler weiter.

    Besonders kritisch bewertet die Fraktion auch die Finanzierung der Zwischenzeit. Laut Antwort der Stadt werden die anfallenden Kosten derzeit über eine Projektfinanzierung der VMS GmbH vorfinanziert. Die hierfür entstehenden Zinsen werden an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht.

    „Auf den ersten Blick klingt es so, als trage allein der ZVMS diese Kosten. Tatsächlich beteiligt sich aber auch die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des Zweckverbandes. Damit zahlen am Ende auch die Chemnitzer Bürger einen Teil der Zinsen, die allein deshalb entstehen, weil der von CDU und SPD geführte Bund und Freistaat Sachsen ihre Fördermittelverfahren nicht rechtzeitig abschließen. Wie hoch diese Belastung inzwischen ist, kann heute niemand seriös beziffern“, erklärt Köhler.

    Für die AfD-Stadtratsfraktion ist der Fall ein weiteres Beispiel für strukturelle Probleme in der öffentlichen Verwaltung.

    „Nicht die Bauarbeiter sind die größte Bremse bei Infrastrukturprojekten, sondern die Bürokratie. Förderanträge müssen innerhalb weniger Monate entschieden werden – nicht erst nach Jahren. Solange sich daran nichts ändert, bleiben alle Versprechen über Planungsbeschleunigung und Digitalisierung bloße Lippenbekenntnisse“, so Köhler abschließend.

  • RA-134/2026 Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4

    Am 18.06. richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsanfrage zum Chemnitzer Modell Ausbaustufe 4 an den Oberbürgermeister. Anlass war der feierliche Baustart am Falkeplatz am selben Tag.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt aus Sicht der Franktion in Erfahrung zu bringen, ob die Finanzierung dieser Baumaßnahme in Gefahr ist. Alexander Dierks hatte im Zuge der Baustart-Feier in einem Nebensatz erwähnt, dass der Fördermittelbescheid noch gar nicht bewilligt sei. Am 15.07. erreichte uns die Antwort des Bürgermeisters Thomas Kütter.

    Anfrage

    Am 18.06.2026 wurde mit dem Bau der Ausbaustufe 4 des Chemnitzer Modells feierlich begonnen: der Erste von insgesamt 5 Abschnitten der Ausbaustufe 4, deren Finanzierung zu 75% vom Bund, zu 15% vom Land, zu 5% von der Stadt und zu 5% vom VMS getragen wird. Ich bitte höflich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Ist die Finanzierung aller 5 Bauabschnitte gesichert?

    Für das Chemnitzer Modell liegt ein bestätigter Rahmen-Fördermittelantrag vor. Für die Stufe 4 des Chemnitzer Modells (CM4) liegen Fördermittelbescheide für die Planung vor:
    -Planfeststellungsabschnitt (PFA) 1 vom 27. April 2020, zuletzt geändert mit Bescheid vom 16. Oktober 2024
    -PFA 2 vom 15. Oktober 2024, zuletzt geändert mit Bescheid vom 5. November 2025
    -PFA 3 vom 15. Oktober 2024
    Der Fördermittelantrag für die bauliche Umsetzung des PFA 1 wurde am 29. Februar 2024 gestellt. Der zugehörige Fördermittelbescheid steht aktuell noch aus und wird für Sommer/Herbst 2026 erwartet.

    2.Sind die Fördermittel von Bund und Land bereits in voller Höhe geflossen?

    Die o. g. Fördermittel werden durch den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) zur Deckung der jeweils aufgetretenen Kosten anteilig abgerufen. Gemäß Förderrichtlinien des Freistaates Sachsen können die Fördermittel nach Vorlage des Bescheides nur für bereits geleistete Ausgaben oder für in den folgenden sechs Monaten erwartete Ausgaben abgerufen werden. Eine vorfällige Bereitstellung der Fördermittel ist nicht zulässig.

    3.Falls nicht, warum nicht?

    Siehe Antwort zu Frage 2.

    4.Ist bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln die Fertigstellung in Gefahr?

    Siehe Antwort zu Frage 1.

    5.Müssen bei einer Zurückhaltung von Bundes- oder Landesmitteln Kredite aufgenommenwerden, um den Weiterbau zu finanzieren und wer käme in diesem Fall für die Zinslast auf?

    Aktuell werden die tatsächlich anfallenden Kosten zur Realisierung von CM4, PFA1 über eine Projektfinanzierung der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) GmbH zwischenfinanziert, um die planmäßige und zügige Projektumsetzung zu gewährleisten. Die Zinsen berechnet die VMS GmbH an den ZVMS weiter, der diese abschließend trägt.

    Einordnung

    Es ist unglaublich, dass der Fördermittelantrag des ersten Bauabschnitts bereits im Februar 2024 gestellt wurde, der Fördermittelbescheid aber noch immer aussteht. Eine Bearbeitungsdauer von mehr als zwei Jahren ist völlig inakzeptabel!

    Während Politik und Verwaltung seit Jahren von Digitalisierung, Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung sprechen, sind Kommunen mit einer ganz anderen Realität konfrontiert. Fördermittelverfahren ziehen sich, wie in diesem Fall, über mehrere Jahre hin. In dieser Zeit ändern sich technische Vorschriften, Baupreise steigen, Unternehmen geraten in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder verschwinden ganz vom Markt. Wenn Ausschreibungen oder oder ganze Planungen wiederholt werden müssen, kann dies im schlimmsten Fall auch zum endgültigen Abbruch einer Baumaßnahme führen. (Siehe Südring) Von einer modernen, leistungsfähigen Verwaltung sind wir Lichtjahre entfernt.

    Besonders kritisch sehen wir zudem die Finanzierung der Zwischenzeit. Zwar erklärt die Stadt, dass die Zinsen für die Vorfinanzierung zunächst von der VMS GmbH an den Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) weitergereicht werden. Verschwiegen wird jedoch, dass sich die Stadt Chemnitz über ihre Umlagen an der Finanzierung des ZVMS beteiligt. Damit trägt sie über Bande auch einen Teil dieser zusätzlichen Zinskosten. Letztlich ist es ein Ding der Unmöglichkeit zu beziffern, wie teuer den Bürger die überlange Bearbeitungszeit der Fördermittelanträge zu stehen kommt.

    Die AfD-Stadtratsfraktion erwartet von Bund und Freistaat endlich funktionierende und zügige Genehmigungs- und Förderverfahren. Infrastrukturprojekte dürfen nicht durch eine überbordende Bürokratie künstlich verteuert und verzögert werden. Wer ernsthaft von Planungs- und Investitionsbeschleunigung spricht, muss Förderanträge innerhalb weniger Monate bearbeiten können, und nicht erst nach Jahren.

    Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass die größte Bremse für wichtige Infrastrukturvorhaben längst nicht mehr auf den Baustellen, sondern in den Amtsstuben von Bund und Land sitzt.

  • Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Anfrage-Serie zu Feuerwehrgerätehäusern

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat in den vergangenen Tagen eine umfangreiche Serie von Ratsanfragen zu den Feuerwehrgerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehren eingereicht. Für 13 der insgesamt 15 Gerätehäuser wurden detaillierte Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet.
    Grundlage der Anfragen ist der 244 Seiten umfassende Brandschutzbedarfsplan der Stadt Chemnitz. Daraus ergibt sich, dass an zahlreichen Feuerwehrstandorten teils erheblicher Handlungsbedarf besteht. Die Bandbreite reicht von Verschleiß, unzureichenden Umkleiden und fehlender Fahrzeugabgasabsaugungen über nicht mehr zeitgemäße Notstromversorgungssysteme bis hin zur Empfehlung eines Neubaus der Gerätehäuser in Stelzendorf und Siegmar. Fraktionsvorsitzender Nico Köhler erklärt hierzu:

    „Unsere Ratsanfragen sind keine Serienbriefe. Jedes Gerätehaus weist andere Besonderheiten und andere Mängel auf. Deshalb wurden die Fragen individuell für den jeweiligen Standort zugeschnitten. Jeder Standort wird in einer eigenen Ratsanfrage gesondert behandelt.“

    So geht es beispielsweise um die Schaffung eines Jugendfeuerwehrraumes in Mittelbach, den möglichen Erwerb des derzeit angemieteten Gerätehauses in Röhrsdorf, oder die problematische Einsatzstellenzufahrt in Wittgensdorf und Rabenstein. Für jedes Gerätehaus wird konkret hinterfragt, welche Maßnahmen bereits im Jahr 2026 umgesetzt werden sollen und welche Investitionen die Stadtverwaltung im Doppelhaushalt 2027/2028 vorsieht.

    „Wenn man sich schon die Mühe macht, einen so umfassenden Brandschutzbedarfsplan zu erstellen, der uns klar aufzeigt, wo welcher Sanierungsbedarf besteht, dann wäre es doch dumm, die Mittel zur Beseitigung der Mängel nicht bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen einzuplanen. Ansonsten passiert wieder zwei Jahre lang nichts und man hätte sich den ganzen Aufwand sparen können.“ so Köhler weiter.

    Nicht Bestandteil dieser Anfrage-Serie sind die Gerätehäuser in Siegmar und Stelzendorf. Dort hatte sich die AfD-Stadtratsfraktion dafür stark gemacht, aus den Geldern des Sondervermögens einen Neubau zu finanzieren.

    Die Detailtiefe der Anfragen sorgte indes bereits für Aufmerksamkeit. Offenbar wurde sogar darüber spekuliert, ob die AfD-Stadtratsfraktion Informationen aus den Reihen der Feuerwehr zugeschoben bekommen habe. Dazu stellte Köhler klar:

    „Unsere Ratsanfragen beruhen ausschließlich auf den Informationen des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Chemnitz. Wer öffentliche Unterlagen sorgfältig liest und auswertet, kann daraus eine Vielzahl konkreter Fragen ableiten. Gerade deshalb erwarten wir, dass die Verwaltung die Anfragen vollständig beantwortet. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren verdienen es, ihren ehrenamtlichen Dienst in einwandfreien Gerätehäusern zu verrichten. Wir wissen was zu tun ist, der Brandschutzbedarfsplan legt den Finger in die Wunden. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass die notwendigen Investitionen im nächsten Haushalt beschlossen werden.“

  • RA-152/2026 – Nachfrage zur RA-132/2026 – Kosten Winterdienst 2025/2026

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen nach Zuarbeit durch den ASR im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    Welche Kosten sind für den Winterdienst im vierten Quartal 2025 angefallen?

    Im 4. Quartal 2025 sind 1,39 Mio. € angefallen.


    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister


  • RA-136/2026 – Versorgungszentrum Südblick

    Sehr geehrter Herr Köhler,

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

    1. Hat es statische Gründe, warum die Abbruchwand nicht entfernt wurde und noch steht?

      Die genauen Umstände, weshalb die Wand erhalten bleibt sind nicht bekannt. Gründe können aber die Statik der angrenzenden baulichen Anlagen (Markt), aber auch die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sein.
    2. Kommt der Eigentümer des Areals aus Sicht der SVC seiner Sicherungspflicht hinreichend nach?

      Es besteht derzeit kein Erfordernis zur Veranlassung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
    3. Ist die Sicherheit auf dem Gelände wegen der öffentlichen Begehbarkeit insbesondere durch Schüler gewährleistet?

      Derzeit kann durch die Bauaufsicht keine Gefahrenlage erkannt werden.
    4. Gab es im Zuge des Rückbaus Auflagen vonseiten der Verwaltung und wenn ja, welche?
      Auflagen zum Rückbau konnten durch die Verwaltung nicht ermittelt werden.

    Freundliche Grüße
    Thomas Kütter
    Bürgermeister