Schlagwort: Köhler

  • RA-095/2026 Projekte für die Sportmilliarde

    Am 23.04.2026 richtete unser Stadtrat Nico Köhler eine Ratsantrage an den Oberbürgermeister, um zu erfahren, wie die fünk eingereichten Projekte zur Förderung durch die Sportmilliarde des Bundes priorisiert werden. Am 20.05. wurde uns die Antwort vorgelegt:

    Welche der fünf eingereichten Projekte sind dringend zu erledigen und müssen diese dringenden Projekte auf die Liste der Verwendung der Sonderschulden des Bundes gebracht werden? Und wenn ja, welche?

    Mit dem Beschluss B-039/2026 wurde im Rahmen der Einreichung von Baumaßnahmen zum Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Priorisierung vorgenommen. Unabhängig von möglichen Finanzierungswegen sollte die im Beschluss festgelegte Reihung der Projekte beachtet werden.
    Für alle fünf Projekte gelten inhaltlich unverändert die Darlegungen aus der Vorlage B-039/2026.

    EINORDNUNG

    Da Chemnitz keines seiner fünf eingereichten Projekte gefördert bekam, ist die Frage nach deren Gewichtung (und damit auch der Reihenfolge der Umsetzung) obsolet.

  • IA-057/2026 Kosten und Sinn von Jugend- und Erwachsenenbildung

    Am 06.05.2026 stellte die AfD-Stadtratsfraktion eine Informationsanfrage zur Entwicklung und Vergabe von Maßnahmen durch das Arbeitsamt.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Kosten überall steigen, hielten wir es für sinnvoll, den Bereich „Maßnahmenvergabe an private Bildungsträger“ unter die Lupe zu nehmen und uns aufschlüsseln zu lassen, was da genau an Kosten entsteht. Wie sinnvoll sind unsere Steuergelder in diesem Bereich investiert und wie hoch ist die Erfolgsquote, dass die Teilnehmer danach für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? Am 19.05. antwortete uns Bürgermeisterin Ruscheinsky.

    Die Fragen:

    1.Wie hat sich die Anzahl privater Bildungsträger, die durch die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter finanziert werden, seit dem Jahr 2020 entwickelt – insbesondere unter Berücksichtigung von Maßnahmen der Jugend-, Erwachsenen- und beruflichen Rehabilitation (Reha)?


    2.Welche Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenenbildung sowie im Bereich der beruflichen Rehabilitation wurden seit 2020 ausgeschrieben und durchgeführt?


    3.Wie viele Teilnehmer haben seit 2020 jährlich an diesen Maßnahmen erfolgreich teilgenommen (aufgeschlüsselt nach Jugendbildung, Erwachsenenbildung und Reha-Maßnahmen)?


    4.Welche Vergütung erhalten Bildungseinrichtungen pro Teilnehmer bzw. pro Maßnahme in den Bereichen Jugendbildung, Erwachsenenbildung und berufliche Rehabilitation?


    5.Unterscheidet sich die Vergütung je nach Maßnahmeart (z. B. Aktivierung, Qualifizierung, Umschulung, Reha Maßnahmen)?


    6.Welche zusätzlichen Kosten (z. B. für Betreuung, sozialpädagogische Begleitung oder spezielle Reha Anforderungen) werden übernommen oder müssen von den Trägern selbst getragen werden?


    7.Nach welchen gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien (insbesondere nach SGB II + III) werden Maßnahmen in der allgemeinen Bildung sowie im Reha-Bereich ausgeschrieben und vergeben?


    8.Welche spezifischen Regelungen gelten für die Vergabe von Reha-Maßnahmen im Vergleich zu regulären Bildungsmaßnahmen?

    9.Welche Kriterien entscheiden über die Auswahl eines Bildungsträgers – insbesondere im sensiblen Bereich der beruflichen Rehabilitation?


    10.Welche fachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Maßnahmen in der Jugend- und Erwachsenen-bildung sowie im Reha-Bereich durchführen zu dürfen?


    11.Welche Zertifizierungen (z. B. AZAV-Zulassung) sind für allgemeine Maßnahmen und welche zusätzlichen Anforderungen speziell für Reha-Maßnahmen erforderlich?


    12.Müssen Bildungsträger im Reha-Bereich besondere Nachweise erbringen (z. B. barrierefreie Ausstattung, medizinisch-therapeutische Kooperationen)?


    13.Gibt es verbindliche Vorgaben zur Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals pro Maßnahme?


    14.Welche zusätzlichen Anforderungen bestehen an Fachpersonal in Reha-Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische, psychologische oder medizinische Qualifikationen)?


    15.Wie wird die Betreuungsrelation (Teilnehmer pro Fachkraft) in regulären Maßnahmen vs. Reha Maßnahmen festgelegt?


    16.Wie wird der Erfolg bzw. die Wirksamkeit von Maßnahmen – insbesondere im Reha-Bereich – gemessen (z. B. Integration in Arbeit, Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit)?


    17.Gibt es Unterschiede in der Erfolgsquote zwischen allgemeinen Bildungsmaßnahmen und Reha Maßnahmen?


    18.Wie häufig werden Reha-Maßnahmen überprüft, angepasst oder neu ausgeschrieben?


    19.Welche Kontrollmechanismen bestehen speziell im Reha-Bereich, um Qualität und Wirksamkeit sicherzustellen?


    20.Wie erfolgt die Zuweisung von Teilnehmenden in Reha-Maßnahmen – freiwillig, verpflichtend oder auf Grundlage medizinischer bzw. psychologischer Gutachten?

    21.Gibt es regionale Unterschiede in Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern bei der Verfügbarkeit und Qualität von Reha-Maßnahmen?

    Die Beantwortung der Informationsanfrage fällt in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit. Daher liegt hierzu keine Zuständigkeit des Stadtrates vor. Die Stadtverwaltung verfügt über keine eigenen Daten oder Befugnisse, um die Anfrage in der Sache zu beantworten.

    Einordnung

    Was will man dazu sagen? Das kann Frau Ruscheinsky nicht ernst meinen! Diese Nicht-Antwort ist beschämend und hat uns wirklich die Sprache verschlagen. Wir erfahren nichts zur Art der Maßnahmen, zu den Teilnehmern, zu den Erfolgsaussichten, zur Sinnhaftigkeit, zur Qualität der Maßnahmen, zur Qualität des eingesetzten Personals, zum Prozess der Maßnahmenzuweisung, zur Mitwirkung der Teilnehmer, inwieweit die Teilnahme ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot ist und natürlich erfahren wir auch nichts zu den Kosten.

    Bedauerlicherweise ist es so, dass eine Verwaltung keine Informationen beschaffen muss, die sie selbst nicht hat. Einige Fragen aber betreffen Einrichtungen und Maßnahmen, an denen die Kommune beteiligt ist. (Bildungs/Teilhabepakete des Jobcenters) Wir können im Moment nicht einschätzen, ob die Antwort für alle 21 Fragen in ihrer Knappheit korrekt war oder ob Frau Ruscheinsky ihren kommunalrechtlichen Auskunftsanspruch möglicherweise nicht vollständig erfüllt hat. Aber wir bleiben dran und werden das für Sie selbstverständlich prüfen.

  • Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Schwimmbäder in Chemnitz: Fördermittel liegen bereit, doch die Stadtverwaltung schaut zu.

    Unser Stadtrat Nico Köhler fragte am 24.04.2026 beim Oberbürgermeister nach, ob sich die Stadt Chemnitz am Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder“ beteiligt hat oder beteiligen wird.

    Die Antwort von Bürgermeisterin Ruscheinsky vom 18.05. ist ernüchternd: Chemnitz hat bisher keine Projekte eingereicht. Begründung: Für eine Bewerbung seien Eigenmittel im Haushalt notwendig – diese seien aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht vorhanden.

    Das ist ein fatales Signal für unsere Stadt!

    Während überall in Deutschland Kommunen versuchen, Fördermittel für dringend notwendige Sanierungen zu sichern, erklärt die Chemnitzer Verwaltung praktisch ihre Handlungsunfähigkeit. Sporthallen, Schwimmbäder und Vereinsstätten verfallen weiter – und Chemnitz verzichtet offenbar freiwillig auf Förderchancen.

    Besonders fragwürdig: Die Verwaltung behauptet, bis zum 03.07.2026 müsse bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegen. Im offiziellen Projektaufruf des Bundes steht jedoch, dass mit der Projektskizze die Gesamtfinanzierung bestätigt werden muss. Interessenbekundungen können noch bis zum 19.06.2026 eingereicht werden.

    Warum also wurde bisher nichts vorbereitet? Warum sind in den aktuellen Vorlagen zur Verteilung der neuen Bundes-Sonderschulden keine Eigenmittel für diese Förderchance vorgesehen?

    Für uns ist klar: Chemnitz darf diese Möglichkeit nicht einfach verstreichen lassen. Unsere Sportstätten und Schwimmbäder brauchen Investitionen – nicht Ausreden.

    #Chemnitz #AfD #Stadtrat #Schwimmbäder #Sportstätten #Fördermittel #Kommunalpolitik

    zur beantworteten Ratsanfrage: https://afdfraktionchemnitz.de/anfrage/ra-102-2026-sanierung-sportstaetten-schwimmbaeder/

  • IA-048/2026 Theaterkonzept Besucherzahlen

    Zunächst mauerte die Stadtverwaltung, als unser Stadtrat Nico Köhler mit den Ratsanfragen 075/2026 und 076/2026 die Besucherzahlen der Theater allgemein und des Schauspielhauses im Besonderen erfragte. Am 17.04. wurden die Fragen als Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister gerichtet.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Da die Theater mit 36 Mio€ jährlich unterstützt werden müssen, hielt es die AfD-Stadtratsfraktion für geboten, nach dem Theaterkonzept und den Besucherzahlen allgemein zu fragen. Ein normaler Vorgang – denn diese Informationen wurden bis 2021 jedes Jahr erfragt. Die Antwort stellt eine Art Rechenschaftsbericht für das viele Geld dar, mit dem die Theater jedes Jahr bezuschusst werden.

    EINORDNUNG

    Diese Zahlen sind aufschlussreich und hätten die Debatte vor Wochen schon versachlicht. Auch wenn uns bedauerlicherweise die Zahlen aus 2021 und 2022 unterschlagen werden, so müssen wir der Stadtverwaltung doch zustimmen: Aus diesem Zeitraum sind die Zahlen wegen der vielen coronabedingten Schließzeiten nicht repräsentativ.

    Dass die Einnahmen aus den Ticketverkäufen nur einen Bruchteil der Kosten gegenfinanzieren können, (11%) ist allgemein bekannt. Die Antwort auf die IA-049/2026 fokussierte sich auf das Schauspielhaus. Diese IA-048/2026 nimmt die ganze Sparte „Theater“ in den Blick.

    Hier wird genau die Transparenz hergestellt, die wir erwartet und erbeten haben: Etwa 36 Mio.€ städtische Zuschüsse für einen Kulturbetrieb mit mehr als 200.000 Gästen pro Jahr. Ob das angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber dass der Investitionsstau bei der technischen Ausstattung aller Theaterimmobilien auf 15Mio.€ beziffert wird, ist schon ein starkes Stück!

  • Migration bringt Schulen an ihre Belastungsgrenzen

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert die Antwort der Stadtverwaltung auf die Informationsanfrage IA-045/2026 zu Schulverweisen und Verhaltensauffälligkeiten an Chemnitzer Schulen als unzureichend. Dass weder Stadt noch das Landesamt für Schule und Bildung belastbare Daten zu Ordnungsmaßnahmen, Schulwechseln oder sozialen Hintergründen erfassen, offenbare nach Ansicht der Fraktion eine politische Realitätsverweigerung.

    Dazu erklärt Stadtrat Nico Köhler:

    „Lehrer, Schüler und Eltern erleben täglich, dass viele Schulen durch mangelnde Sprachkenntnisse, Integrationsprobleme und zunehmende Disziplinlosigkeit an ihre Grenzen geraten. Wenn Unterricht kaum noch störungsfrei möglich ist, leidet darunter das gesamte Bildungsniveau.“

    Weiter führt Köhler aus:

    „Es ist nicht akzeptabel, dass Behörden die offensichtlichen Probleme nicht wahrnehmen und keine statistischen Grundlagen schaffen wollen, aus denen sich Lösungen ergäben.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion sieht die Ursachen dieser Entwicklung in der jahrelangen Massenzuwanderung und fordert eine grundlegende politische Kurskorrektur.

    „Die Belastungen für uner Bildungssystem werden nur dann nachhaltig sinken, wenn Deutschland wieder Kontrolle über Migration gewinnt und konsequente Remigration betrieben wird. Unsere Schulen müssen Orte des Lernens, der Sicherheit und der Zukunftschancen bleiben.“, so Köhler abschließend.

  • Keine Transparenz zur Versorgungssicherheit

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz zeigt sich enttäuscht über die nahezu vollständige Verweigerung einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Informationsanfrage zum Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler äußert sein Unverständnis:

    „Ein solches Ausmaß an Nicht-Antwort habe ich mir bisher nicht vorstellen können. Statt auf die Fragen zum Helbersdorfer Umspannwerk einzugehen, verweist die Stadtverwaltung pauschal auf die inetz GmbH und lässt die Bürger im Unklaren.“

    Köhler weiter:

    „Gerade vor dem Hintergrund zunehmender extremistischer Angriffe auf Infrastruktur muss die Stadt erklären können, wie vorbereitet Chemnitz auf mögliche Ausfälle ist. Transparenz und Vorsorge sind keine Nebensache, sondern eine Kernaufgabe verantwortungsvoller Politik.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion kündigt an, die Angelegenheit weiter zu prüfen und auf eine vollständige Beantwortung der offenen Fragen zu drängen.

  • IA-047/2026 Versorgungssicherheit

    Nachdem die Ratsanfrage 028/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf die sächsische Gemeindeordnung unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es mit Blick auf die zunehmende Zahl linksextremer Anschläge auf die Versorgungsinfrastruktur geboten, kritische Punkte der Versorgungssicherheit, wie das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße, in den Blick zu nehmen. Wie groß ist die Bedeutung dieses Umspannwerks, was wäre, wenn dieses ausfiele und ist man für einen solchen Fall vorbereitet? Die Fragen wurden am 17.04. gestellt und am 13.05. 2026 beantwortet.

    Frage:
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
    der Anschlag der linksextremistischen Vulkangruppe in Berlin ging bundesweit durch die Medien. Und der Anschlag auf die Ampelanlage Augustusburger Straße/Martinstraße am 10.12.2025, der Kosten in Höhe von 85.000 € verursachte, zeigt, dass auch unsere Chemnitzer Infrastruktur nicht sicher ist. Zweifelsohne ist das Umspannwerk an der Helbersdorfer Straße/Südring von zentraler Bedeutung für die Energieversorgung des Chemnitzer Südens. Zu diesem Umspannwerk bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie viele Haushalte werden von dort mit Strom versorgt?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    2.Welche Stadtteile wären betroffen, wenn dieses Umspannwerk „ausfällt“?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    3.Wie lange würde es dauern, dieses Umspannwerk im Fall der Fälle zu überbrücken?

    Die Beantwortung kann nicht durch die Stadt Chemnitz erfolgen. Informationen erhalten Sie durch inetz GmbH.

    4.Greifen Notfallpläne, wenn die Stadt Chemnitz sich mit einem länger anhaltenden, flächendeckenden Stromausfall konfrontiert sieht?

    Die Stadt Chemnitz verfügt über einen Besonderen Alarm- und Einsatzplan Stomausfall.

    EINORDNUNG

    Ist denn die Versorgungssicherheit durch kritische Infrastruktur wie dem Helbersdorfer Umspannwerk so brisant, dass dies eine solche Nicht-Antwort durch Herrn Bürgermeister Kunze rechtfertigt? Dessen Antwort geht über ein: „Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen, es ist alles gut!“ nicht hinaus. Dabei wird zur Beantwortung von Anfragen oft auf interne Informationen des jeweiligen Unternehmens zurückgegriffen, wie folgende Beispiele beweisen:

    (RA-093/2021 Flemmingkrankenhaus; RA-214/2025 CVAG; RA095/2025 ASR; RA194/2024 EinS-Energie)

    Es ist doch ungewöhnlich, dass man auf die INetz GmbH verweist, und die Fragen unbeantwortet lässt. Wir werden hier weiter im Unklaren gelassen und ob das so in Ordnung ist, werden wir prüfen.

  • IA-045/2026 Schulverweise bei Verhaltensauffälligkeiten

    Nachdem die Ratsanfrage 036/2026 unseres Stadtrats Nico Köhler mit Verweis auf fehlende Zuständigkeit unbeantwortet geblieben war, trugen wir dieses Anliegen in Form einer Informationsanfrage erneut an den Oberbürgermeister heran.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion ist es angesichts der Menge an zu integrierenden Schülern unmöglich, die Güte des flächendeckenden Schulunterrichts zu gewährleisten, da aufgrund fehlender Deutschkenntnisse den Anweisungen der Lehrkräfte nicht gefolgt werden kann und dies dem ganzen Schulbetrieb schadet. Ziel der Anfrage ist es, das Ausmaß der Probleme nachzuvollziehen, welche die Inklusion mit sich bringt und Rückschlüsse darauf zu ziehen, ob und wie sehr das Schulsystem bei dieser Aufgabe überfordert ist.

    Am 13.05.2026 antwortete der Bürgermeister Burghart wie folgt:

    zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters, nach Einbeziehung des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Chemnitz (LaSuB, STOC), zusammenfassend für alle Fragen, Nachfolgendes mit.
    1.Wie hat sich die Anzahl von Schulverweisen und damit einhergehenden Schulwechseln in den vergangenen 5 Jahren in Chemnitz entwickelt? (Bitte Aufgliederung auch in Altersklassen [Klassenstufen] und Schulformen.)
    2.Welche Schulen waren hier vorwiegend betroffen? (Vergabe Schulverweis)
    3.Welche Schulen haben wie viele Schüler aufgrund eines Verweises aufgenommen?
    4.Gibt es offensichtliche (messbare) soziale Hinweise ob die Herkunft, der soziale Status oder andere Marker hier überproportional vertreten sind?


    Die Zuständigkeiten der Stadt Chemnitz als Schulträger liegen gemäß § 21 i.V. mit § 23 Abs. 2 des Sächsischen Schulgesetzes (SächsSchulG) in den äußeren Schulangelegenheiten, das heißt in der Errichtung von Schulgebäuden und Schulräumen sowie deren entsprechender Ausstattung mit den notwendigen Lehr- und Lernmitteln. Darüber hinaus stellt der Schulträger die sonstigen erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung und unterhält Genanntes in einem ordnungsmäßen Zustand.
    Im Gegensatz hierzu ist das LaSuB für die inneren Schulangelegenheiten zuständig.


    Soweit mit „Schulverweisen“ Ordnungsmaßnahmen nach § 39 SächsSchulG, insbesondere die Überweisung in eine andere Schule gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 5 SächsSchulG, gemeint sind, werden diese Daten durch das LaSuB statistisch nicht erfasst.
    Hinzu kommt, dass die zugrunde liegenden Ordnungsmaßnahmen schulische Verwaltungsakte darstellen und insoweit datenschutzrechtlich besonders sensibel zu behandeln sind. Dem Landesamt liegen hierzu daher auch keine auswertbaren Datensätze vor, aus denen sich die angefragten Entwicklungen, Aufgliederungen nach Klassenstufen, Schularten oder einzelnen Schulen ableiten ließen. Auch zu möglichen sozialen Merkmalen, Herkunft, sozialem Status oder anderen Markern können keine Aussagen getroffen werden, da entsprechende Daten weder erhoben, noch im Zusammenhang mit Ordnungsmaßnahmen statistisch ausgewertet werden.


    Eine Beantwortung der vier Einzelfragen ist schlussendlich nicht möglich.

    EINORDNUNG

    Der Status der Informationsanfrage ist höher zu werten als eine Ratsanfrage, weshalb es schwieriger ist, die Antwort abzublocken. Abermals wird darauf verwiesen, dass die Stadt Chemnitz nicht zuständig ist, und und dass sie ihre sonstigen Aufgaben als Schulträger ordnungsgemäß erfülle. Nach Rücksprache mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) gäbe es keine Datensätze, die man zur Antwort unserer Fragen heranziehen und auswerten könne.

    Dies ist nicht hinnehmbar, da die Massenmigration erhebliche Belastungen für unser Bildungswesen mit sich bringt und man offensichtlich die Augen davor verschließt, wie groß das Problem tatsächlich ist. Auch wenn wir die Beobachtungen nicht mit Zahlen untermauern können, so bleiben die tatsachen doch Tatsachen:

    Die Inklusion von Schülern aus nicht-deutschen Sprachräumen ist im erforderlichen Maße nicht leistbar. Wir sehen, wie Schüler, Lehrer und der Bildungsgrad unserer Schulen unter der Massenmigration leidet. Wir sehen, dass vermehrt kein zielführender Unterricht mehr möglich ist, weil Sprachkenntnis und Respekt vor der Lehrkraft erodieren. Wir sehen, dass die „Schule“ als sicherer Ort für Bildung und soziales Wachstum in Verruf gerät. Es darf nicht so weit kommen wie in manchen Teilen Westdeutschlands, wo einheimische Kinder bereits zur Minderheit geworden sind und sich den Zugewanderten anpassen müssen, um den Schultag irgendwie zu überstehen!

  • CVAG – Sondertickets jetzt!

    CVAG – Sondertickets jetzt!

    Die Stadt Chemnitz plant drastische Einschnitte beim ÖPNV – und verkauft das als „Maßnahmenpaket zur Kostendämpfung“. Konkret bedeutet das: weniger Busse, weniger Bahnen, weniger Angebot.

    Doch genau hier liegt das Problem.

    Statt den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen und neue Fahrgäste zu gewinnen, setzt die Stadtverwaltung auf Ausdünnung. Weniger Angebot führt aber nicht zu mehr Effizienz, sondern zu weniger Fahrgästen – besonders in den Ortschaften, wo das Angebot ohnehin schon knapp ist. Wer noch seltener fahren kann, steigt, den hohen Spritpreisen zum Trotz, am Ende wieder ins Auto.

    Gerade in Zeiten steigender Kosten braucht es andere Ideen: mehr Einnahmen statt weniger Leistung.

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz hat deshalb eine Ratsanfrage gestellt. Ziel ist es, neue Wege zur Kundengewinnung zu prüfen – zum Beispiel ein befristetes Sonderabo für Neu- und Rückkehrer.

    Aktuell kostet die Abo-Monatskarte 74 Euro – also 888 Euro im Jahr. Ein vergünstigtes Jahresabo für 777 Euro könnte ein echter Anreiz sein, wieder auf Bus und Bahn umzusteigen.

    Fraktionsvorsitzender Nico Köhler macht deutlich, dass Einsparungen allein keine nachhaltige Lösung sind. Stattdessen brauche es Konzepte, die den ÖPNV wieder attraktiver machen und mehr Menschen überzeugen, ihn regelmäßig zu nutzen.

    Denn klar ist: Wer das Angebot kaputtspart, verliert am Ende nicht nur Fahrgäste – sondern auch Zukunft.

    Wir sind gespannt, wie die Stadt auf diese Vorschläge reagiert.

  • RA-089/2026 – Straßenbaulast Leipziger Straße

    Nach einem Bürgergespräch stellte unser Stadtrat Nico Köhler am 07.04. eine Ratsanfrage zur Straßenbaulast der Leipziger Straße.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus dem Bürgergespräch nahmen wir die Frage mit, ob sich die Straßenbaulast der Leipziger Straße in Röhrsdorf in den letzten Jahren verändert hat und wer für die Verbreiterung einer Zufahrt zustänig war.

    Am 29.04.2026 antwortete der Bürgermeister Thomas Kütter wie folgt:

    Hat sich die Straßenbaulast auf der Leipziger Straße von der Nordstraße stadtauswärts bis zum Kreisverkehr Richtung Hartmannsdorf in den letzten 4 Jahren verändert und wenn ja, wer hat die Straßenbaulast wann und an wen übertragen?

    Nein. Die Baulast der Stadt Chemnitz endet für die Leipziger Straße seit jeher an der Grenze der Ortsdurchfahrt Röhrsdorf, welche sich auf Höhe der Einmündung Heinrich-Heine-Straße befindet. Ab dieser Grenze befindet sich die Leipziger Straße in Richtung Hartmannsdorf in Baulast des Freistaates Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Der Freistaat Sachsen hat die Unterhaltung der Straße an den Landkreis Mittelsachsen übertragen.