Schlagwort: Köhler

  • RA-184/2026 Zustand Louis-Schreiter-Straße

    Am 28.07. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen des schlechten baulichen Zustandes der Louis-Schreiter-Straße zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Anwohnern, welche den ausufernden Verschließ beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war es hilfreich, nachzufragen, wie die Verwaltung selbst den Zustand des fraglichen Straßenabschnitts bewertet, ob eine grundhafte Sanierung in Aussicht ist und wenn ja wann. Die Anfrage wurde am 27.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Mehrere Bürger haben sich mit Hinweisen zum baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen der Georg-Weerth-Straße und dem Georgenkirchweg an mich gewandt. Nach deren Schilderungen weist die Fahrbahn in diesem Bereich erhebliche Schäden auf, die den Fahrkomfort beeinträchtigen und möglicherweise auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

    1.Wie beurteilt die Stadtverwaltung den baulichen Zustand der Louis-Schreiter-Straße im Abschnitt zwischen Georg-Weerth-Straße und Georgenkirchweg?

    Der Zustand der Fahrbahn ist schlecht.

    2. Welche Schadensbilder (z. B. Fahrbahnrisse, Verdrückungen, Setzungen oder Schlaglöcher) sind der Stadtverwaltung in diesem Straßenabschnitt bekannt?

    Da die gebundene Deckschicht nur wenige Zentimeter dick ist, weist die Fahrbahn viele Flickstellen, Risse und kleinere Aufbrüche auf.

    3. In welche Straßenzustandsklasse bzw. Erhaltungspriorität ist dieser Straßenabschnitt nach den städtischen Bewertungsmaßstäben eingestuft? Bitte die zugrunde liegende Bewertung und das Datum der letzten Zustandserfassung angeben.

    Der Gesamtwert wird mit einer Zustandsnote 4,3 entsprechend der Straßenzustandserfassung vom 27. Juni 2023 bewertet. Die letzte Kontrolle durch die Straßenaufsicht des Verkehrs- und Tiefbauamtes fand am 4. August 2026 statt. Schäden mit unmittelbarem Gefahrenpotenzial wurden dabei nicht festgestellt.

    4. Ist für den genannten Straßenabschnitt eine grundhafte Sanierung, Erneuerung oder andere bauliche Instandsetzungsmaßnahme vorgesehen? Wenn ja, wann ist deren Umsetzung geplant?

    Ja. Für das Jahr 2027 ist eine koordinierte Baumaßnahme gemeinsam mit dem ESC (Erneuerung Mischwasserkanal) und der inetz (Erneuerung Trinkwasser und Energie) auf diesem Abschnitt geplant. Hierbei werden Fahrbahn und Gehwege erneuert.

    5. Falls derzeit keine grundhafte Sanierung vorgesehen ist, welche Gründe sprechen gegen eine Aufnahme in die mittelfristige Investitions- oder Erhaltungsplanung?

    Siehe Antwort auf Frage 4.

    6. Sind bis zu einer möglichen grundhaften Sanierung Unterhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen vorgesehen, um die Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Fahrbahn sicherzustellen? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum?

    Nein. Es sei denn, es treten vor der oben genannten geplanten Baumaßnahme Schäden mit Unfallpotenzial auf. Dann werden diese im Rahmen der kommunalen Verkehrssicherungspflicht gesichert und kurzfristig lokal behoben.

    7. Liegen der Stadtverwaltung Beschwerden oder Meldungen aus dem Mängelmelder beziehungsweise sonstige Hinweise zum Zustand dieses Straßenabschnitts vor? Falls ja, wieviele seit dem Jahr 2023 und welche Maßnahmen wurden daraufhin veranlasst?

    Seit 2023 liegt uns eine schriftliche Beschwerde und eine Meldung aus dem Mängelmelder vor. Zudem wurden bei der letzten Kontrolle durch die Straßenaufsicht (siehe Punkt 3) drei Fahrbahnschäden geringerer Priorität erfasst.

    EINORDNUNG

    Anders als zuletzt auf der Reineckerstraße gibt es für die Anwohner der Louis-Schreiter-Straße Hoffnung. Zwar wird die Louis-Schreiter-Straße mit 4,3 von 5 genauso schlecht bewertet wie die Reineckerstraße, aber hier ist eine grunghafte Sanierung der Fahrbahn, der Gehwege, der Mischwasserkanäle und der Elektroleitungen in Zusammenarbeit mit dem ESC und der Inetz für 2027 in Aussicht. Das sind gute Nachrichten für die Anwohner. Zwar ist noch kein genauer Termin für den Baustart bekannt, aber die Flickschusterei soll bald ein Ende haben: Für 2027 soll sich endlich grundlegend etwas tun. Wir bleiben am Ball und prüfen, ob das Baudezernat seinen Worten auch Taten folgen lässt.

  • Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Stadtrat-Sondersitzung

    AfD-Stadtratsfraktion sieht längst nicht alle Zweifel ausgeräumt

    Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, über 3 Millionen Euro von der Schwimmhalle am Südring und 725.000 Euro vom Tera-Nova-Campus zur Rettungsleitstelle zu verschieben, hatte die Einberufung einer Stadtratsondersitzung zur Folge. Die Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage von Nico Köhler räumt die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des OBs nicht aus. Schulze verweist auf den Zeitdruck: Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt gewesen und zum 30. Juli habe das Innenministerium eine Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei deshalb innerhalb der Urlaubszeit nicht möglich gewesen.

    „Zugegeben: Eine Woche Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen, ist schon unverschämt kurz. Dennoch wäre bei einer Frist von einer Woche eine Eilentscheidung nicht sofort notwendig gewesen. Die Verwaltung hat durch ihre internen Prüfungen und Abstimmungen selbst Zeit ins Land gehen lassen. Warum wurde der Ältestenrat nicht einberufen? Es muss geklärt werden, ob der Zeitdruck tatsächlich unvermeidbar war oder ob dadurch erst die Situation geschaffen wurde, in der der Stadtrat nicht mehr beteiligt werden konnte.“

    Auch das Innenministerium müsse sich kritischen Fragen stellen. „Wenn der massive Preissprung für die benötigten Bauteile für die Rettungsleitstelle bereits im Januar hätte bekannt sein können, darf das Sächsische Innenministerium einer klammen Kommune nicht erst kurz vor Torsschluss die Pistole auf die Brust setzen.“, so Köhler. Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht willkürliche Auswahl der angezapften Verpflichtungsermächtigungen. Es ist nach wie vor nicht klar, warum die Schwimmhalle am Südring und der Terra-Nova-Campus für diese Finanzierungsverschiebung herhalten mussten, die der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte.

    „Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle umgesetzt wird, wenn er gerade die Hälfte der dafür vorgesehenen Gelder abzieht und umwidmet?“, fragt Köhler. Wenn die Stadtratsbeschlüsse anschließend per Eilentscheidung über den Haufen geworfen werden, übergeht man aus unserer Sicht das Budgetrecht des Stadtrates. Es ist zu klären, ob die Voraussetzungen für die Eilentscheidung tatsächlich vorlagen und ob die Umschichtung der Verpflichtungsermächtigungen rechtmäßig war“, erklärt Köhler. „Und selbst wenn dem Oberbürgermeister am Ende kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage das Innenministerium bei einer Millionenentscheidung eine derart kurze Frist setzen durfte.“

  • KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    KOSMOS 2026: Sicherheit eine Frage des Preises?

    Für das KOSMOS-Festival 2026 liegt inzwischen ein vollständiges Sicherheitskonzept vor. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler hervor. Das Festival findet am 29. August mit mehr als 250 Programmpunkten und auf einem gegenüber den Vorjahren veränderten Veranstaltungsgelände statt.

    Köhler hatte insbesondere nach der Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen, den Qualifikationen des eingesetzten Personals sowie der Prüfung des Sicherheitskonzeptes gefragt. Die Antwort zeigt: Von fünf angefragten Unternehmen reichten letztlich drei ein Angebot ein. Den Zuschlag wurde am 17. Juli erteilt: – einziges Zuschlagskriterium war dabei der Preis.

    „Dass bei einem Ereignis dieser Größenordnung ausschließlich der Preis über die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen entscheidet, halte ich für zumindest diskussionswürdig“, erklärt Nico Köhler. „Bei der Sicherheit von zehntausenden Besuchern sollte nicht nur entscheidend sein, wer das günstigste Angebot abgibt, sondern auch, welche Erfahrung, Qualität und Leistungsfähigkeit ein Sicherheitsdienstleister nachweisen kann.“

    Nach Angaben der Verwaltung müssen die eingesetzten Ordnungskräfte über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen und im Bewacherregister eingetragen sein. Für Schlüsselpositionen wird die Sachkundeprüfung verlangt. Die Kontrolle der entsprechenden Nachweise kann durch das Rechts- und Ordnungsamt erfolgen. Das vollständige Sicherheitskonzept wurde durch den Veranstalter erstellt und befindet sich derzeit in der Prüfung. Beteiligt sind unter anderem Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsamt und Verkehrsbehörde.

    „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zuständigen Behörden das Konzept prüfen und verschiedene Sicherheitsbereiche miteinander abstimmen.“, so Köhler weiter. „Solange die Sicherheitslage so ist, wie sie ist, sind solche Sicherheitskonzepte leider erforderlich, damit es möglichst ruhig und friedlich bleibt.“

    Das KOSMOS zog im vergangenen Jahr rund 115.000 Besucher an.

  • RA-189/2026 Eilentscheidung des OB

    Am 03.08. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage zur Rechtmäßigkeit der Eilentscheidung für zusätzliche Gelder an die Regianalleitstelle an den Oberbürgermeister. Anlass war, dass die Eilentscheidung über den Stadtrat hinweg getroffen und nicht diskutiert wurde.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Aus Sicht der Fraktion war geboten, Licht in diesen ausßergewöhnlichen Vorgang zu bringen: Wie kam es zu dieser Eilentscheidung, welche die Stadt mal eben über 4 Millionen Euro zusätzlich kostet? Warum wurde der Stadtrat oder wenigstens der Ältestenrat nicht einberufen? Wieso wurde die Hälfte der Fördersumme für das Schwimmbad am Südring abgezogen, wieso 725.000 Euro aus dem Tera-Nova-Campus? Wie kamen diese Entscheidungen zustande und vor allem: Warum war eine Eilentscheidung notwendig? Die Anfrage wurde am 19.08. durch den Oberbürgermeister persönlich beantwortet.

    Anfrage

    1.Welche konkreten Tatsachen begründeten nach Auffassung der Verwaltung die Voraussetzungen des § 52 Abs. 4 SächsGemO, wonach die Angelegenheit so dringlich gewesen sein muss, dass eine Beschlussfassung des Stadtrates nicht mehr möglich war?

    2. Wann erhielt die Stadt Chemnitz erstmals Kenntnis davon, dass für das Projekt „Leitstelle 2025“ zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen erforderlich werden könnten? Bitte den gesamten zeitlichen Ablauf einschließlich sämtlicher Schreiben, Abstimmungen und interner Entscheidungen darstellen.

    3. Warum wurde der Stadtrat nicht unverzüglich zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen, obwohl die Finanzierung erhebliche Auswirkungen auf bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen hatte?

    Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
    Unterlagen zu verbindlichen Preisen lagen am 23.07.2026 der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) vor. Deren Bestätigung sollte mit dem Ziel der Verhinderung eines weiteren massiven Kostenanstieges, als auch der Gefährdung der Betriebssicherheit der IRLS, aufgrund sich verzögernder Liefertermine, bis zum 30.07.2026 ggü. dem Staatsministerium des Inneren (SMI) erfolgen.
    Nach Zugang bedurfte es der fachlichen und inhaltlichen Bewertung der umfangreichen Unterlagen, als auch Rückfragen zu Inhalten des Change Request, die die Bietergemeinschaft unbeantwortet gelassen hatte. Daraus ergaben sich Abstimmungsbedarfe sowohl mit den anderenvier sächsischen Integrierten Regionalleitstellen, als auch mit dem Sächsischen Innenministerium und darauf aufbauend mit dem Bieterkonsortium über mehrere Tage.
    Im Ergebnis der Verhandlungen auf Landesebene entstand am 27.07.2026 eine gemeinsame Formulierung zur Annahme des Angebotes für die Serverhardwarebeschaffung, unter grundsätzlicher Zurückweisung des ganzheitlichen Change Request durch die fünf sächsischen Integrierten Regionalleitstellen (IRLS). Ferner wurde das SMI hingewiesen, im Hinblick der extremen Kostensteigerungen die Übernahme von landesweiten Posten des Preisblattes zu prüfen, um die Träger der Leitstellen und somit auch die beteiligten Gemeinden und Landkreise zuentlasten.
    Mit Zugang der verbindlichen Unterlagen ab 23.07.2026 erfolgten parallel zu den Verhandlungen mit dem SMI und den anderen IRLS intern auf verschiedenen Ebenen die Prüfungen von möglichen Finanzierungsquellen. Hierfür wurden Möglichkeiten von Mittelüberträgen und Zurückstellen von anderen operativen Maßnahmen und damit Freisetzen von Haushaltsmitteln geprüft. Nach entsprechender Bewertung konnte keine dieser Maßnahmen den benötigten Finanzbedarf der Jahre 2027/2028 decken. Darauffolgend wurde der Kontakt dezernatsübergreifend gesucht und in mehreren Gesprächen Finanzierungsmöglichkeiten erörtert.
    Nach Abschluss der Prüfungen durch das Amt 37 bzw. durch die IRLS lag eine versandreife Zuarbeit zur Entscheidungsvorlage erst am Dienstag, dem 28.07.2026 vor, die durch die IRLS an Dezernat 1 übermittelt wurde.
    Eine finale Bestätigung des Change Request mit entstandener Zeitschiene setzte eine gesicherte Finanzierung voraus, die aufgrund des noch nicht beschlossenen Haushaltes der Stadtverwaltung Chemnitz für 2027/2028 für den Bereich der IRLS bzw. im Haushalt der Feuerwehr nicht darstellbar war. Die Sicherstellung der Finanzierung für 2027/2028 konnte somit nur durch eine Umschichtung von Verpflichtungsermächtigungen aus anderen Bereichen erfolgen.
    Nach Eingang der Unterlagen am 28.07.2026 im Dezernat 1 und somit Bekanntwerden der tatsächlichen finanziellen Bedarfe wurden die grundsätzlich vorhandenen und noch nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen geprüft. Hierzu bedurfte es dezernats- und amtsübergreifender Abstimmungen zwischen Dezernat 1, Dezernat 5, Dezernat 6, der GMH sowiedem Sportamt.
    Die dabei ermittelten, grundsätzlich in Frage kommenden Verpflichtungsermächtigungen gingen daraufhin zur Prüfung an das Kämmereiamt hinsichtlich der Auswirkungen auf den beschlossenen Haushalt sowie des Einflusses auf den aktuellen Haushaltsplanungsprozess. Die Erstellung der erforderlichen Entscheidungsvorlage zur Umschichtung dieser Verpflichtungsermächtigungen konnte aufgrund des Umfangs und der Komplexität der zu klärenden Fragen erst am Vormittag des 30.07.2026 abgeschlossen werden.
    Bei der Abwägung zwischen Eilentscheidung und Einberufung aufgrund eines Eilfalls steht dem Oberbürgermeister ein gewisser Ermessensspielraum zu. Zwar kann der Stadtrat in Eilfällen form- und fristlos nach § 36 Abs. 3 SächsGemO geladen werden, jedoch ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bei einer solchen Ladung zu beachten, dass den Stadtratsmitgliedern sowohl die Teilnahme an einer solchen Sitzung als auch eine hinreichende inhaltliche Vorbereitung zur Beschlussfassung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen ist. Seitens des SMI war die Stadt aufgefordert, bis zum Nachmittag des 30.07.2026 eine verbindliche Zusage zur Finanzierungabzugeben. Bei einer form- und fristlosen Einberufung des Stadtrates innerhalb eines so kurzen Zeitraumes (noch dazu in der Sommerpause) war eine gesetzmäßige Beschlussfassung aus meiner Sicht nicht sichergestellt.

    4. Hält die Verwaltung die eingetretene Eilbedürftigkeit für ausschließlich durch äußere Umstände verursacht oder räumt sie ein, dass diese zumindest teilweise auf den zeitlichen Ablauf der verwaltungsinternen Prüfungen und Abstimmungen zurückzuführen ist?

    5. Wie bewertet die Verwaltung den Grundsatz, dass eine Eilentscheidung nach § 52 Abs. 4 SächsGemO kein Instrument sein darf, um Entscheidungen des Stadtrates zu ersetzen, wenn die Eilbedürftigkeit durch organisatorische Abläufe innerhalb der Verwaltung entstanden ist?

    Die Fragen 4 und 5 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:

    Die Eilbedürftigkeit ergab sich aus der unverzichtbaren technischen und finanziellen Prüfung, der Abstimmung mit den übrigen Trägern der IRLS, dem SMI und dem Bieterkonsortium sowie der äußerst kurz bemessenen Entscheidungsfrist, welche durch das SMI vorgegeben wurde.
    Bei der Entscheidung über eine kurzfristige Zusage zu einem komplexen Beschaffungsvorgang im Umfang von mehreren Millionen Euro, der sowohl erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Stadt selbst als auch Auswirkungen auf den Betrieb der IRLS und damit auf die Sicherheit der Bevölkerung hat, ist eine nur überschlägige Prüfung durch die Verwaltung weder sachgerecht noch angemessen. Vielmehr ist die Verwaltung in einem solchen Fall gehalten, vor der finalen Entscheidung eine gewissenhafte und belastbare Abwägung vorzunehmen. Eine solche Abwägung ist hier erfolgt.
    Ziel dieser Abwägung war es nicht, eine Entscheidung des Stadtrates durch unnötiges langes Verwaltungshandeln zu behindern – was zweifelsohne unzulässig wäre – sondern die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung wirtschaftlicher Schäden oder einer Beeinträchtigung des Betriebs der IRLS ohne weitere Verzögerungen umzusetzen.

    6. Auf welcher konkreten haushaltsrechtlichen Grundlage wurden ausgerechnet die Verpflichtungsermächtigungen der Maßnahmen „Schwimmhalle Am Südring“ und „Terra Nova Campus“ als Deckungsquellen ausgewählt?

    Die Deckungsquellen ergeben sich aus zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vertraglich gebundenenVorhaben, die im Haushaltsplan eingeordnet sind. Dabei sind die notwendigen Umfänge naheliegend zunächst in großen Vorhaben zu suchen, welche im laufenden Haushalt nur in einem begrenzten Umfang enthalten sind. So sind die Mittel für die „Schwimmhalle am Südring“ noch nicht gebunden, sodass diese für eine temporäre Überbrückung als am geeignetsten erachtet wurden. Die ursprünglich für diese Maßnahme geplante Verpflichtungsermächtigung wurde durch die Eilentscheidung nicht gänzlich untersetzt, sodass während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung noch genügend Handlungsspielraum besteht.
    Die Maßnahme Terra Nova Campus wird im Rahmen der HH-Planung 2027/2028 ff. und unter Beachtung der Vorgaben des Förderprogramms aus dem Sachsenfonds neu aufgestellt. Die Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2026 wurden in der HH-Planung 2025/2026 ff. unter den damaligen Vorzeichen geplant. Mit dem aktuellen Stand des Projektes werden diese Verpflichtungsermächtigungen in 2026 nicht benötigt.

    7. Welche weiteren Deckungsquellen wurden geprüft? Bitte sämtliche geprüften Alternativen einschließlich der Gründe für deren Ablehnung benennen.

    Es wurden wie beschrieben in erster Linie Deckungsquellen für größere Maßnahmen geprüft, für deren Inanspruchnahme aufgrund noch nicht vorliegender Fördermittelbescheide, noch nicht erfolgter Ausschreibungen bzw. Vergaben oder, im Falle der Maßnahmen aus dem Sachsenfonds,noch nicht vorliegender Genehmigungen der Landesdirektion Sachsen kein akuter Bedarf bestand.

    8. Wurde vor Erlass der Eilentscheidung geprüft, ob die Heranziehung dieser Verpflichtungsermächtigungen im Widerspruch zu bereits bestehenden Stadtratsbeschlüssen steht? Falls ja, mit welchem Ergebnis?

    Im Zuge der Abwägung wurden Maßnahmen ausgewählt, bei denen das geringste Risiko besteht, dass diese nicht oder nicht wie geplant umgesetzt werden können. Da hieraus weder eine Nichtdurchführung oder Nichtfinanzierbarkeit entstehen, wird kein Widerspruch zu Stadtratsbeschlüssen gesehen.

    9. Welche rechtliche Bindungswirkung misst die Verwaltung den Beschlüssen des Stadtrates über die Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen, insbesondere dem Beschluss B-105/2026, bei?

    Insbesondere die Umsetzung der Maßnahmen aus dem genannten Beschluss hängen davon ab, dass die Landesdirektion Sachsen (LDS) die Maßnahmen genehmigt, es zeitnah zu Ausschreibungen und Vergaben kommt und die Mittel gebunden werden können. Die Maßnahmenliste wurde von der Stadtverwaltung Chemnitz fristwahrend an die LDS übergeben. Eine Rückmeldung zur Genehmigung steht noch aus, daher darf die Maßnahme aktuell nicht begonnen werden. Die Stadtverwaltung sieht sich an den Beschluss weiterhin gebunden und verfolgt das Ziel, die Inhalte umzusetzen.

    10. Weshalb hält die Verwaltung es für zulässig, Verpflichtungsermächtigungen einer Maßnahme erneut als Deckungsquelle heranzuziehen, obwohl der Stadtrat deren Finanzierung erst wenige Wochen zuvor beschlossen hat?

    Die Bindung der Verpflichtungsermächtigung wird dann notwendig, wenn Ausschreibung und Vergabe durchgeführt und ein Vertrag geschlossen wurden. Da bis heute keine Genehmigung der LDS vorliegt und somit die Mittel noch nicht gebunden werden konnten, verschieben sich die tatsächlichen finanziellen Bedarfe bereits jetzt.

    11. Wie beurteilt die Verwaltung den Umstand, dass durch die Eilentscheidung die vom Stadtrat beschlossenen investiven Prioritäten faktisch verändert wurden, ohne dass hierüber erneut der Stadtrat entscheiden konnte?

    Die vom Stadtrat beschlossenen investiven Prioritäten werden durch die Eilentscheidung nicht verändert. Sie werden vielmehr im Zuge der Aufstellung des neuen Haushaltsplans berücksichtigt.

    12. In der Begründung zur Eilentscheidung wird ausgeführt, dass die Schwimmhalle „Am Südring“ bereits durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Förderung ausgewählt wurde. Aus welchem Grund wurde eine bereits ausgewählte Bundesfördermaßnahme dennoch als geeignete Deckungsquelle angesehen?

    Da noch kein rechtsverbindlicher Fördermittelbescheid vorliegt, erscheint eine Bindung der vollständigen etwa 6,7 Mio. Euro, insbesondere im Hinblick auf die vorläufige Haushaltsführung im Jahr 2027, zum aktuellen Zeitpunkt nicht realistisch. Der verbleibende Teil der Verpflichtungsermächtigung lässt aus Sicht der Verwaltung genug Handlungsspielraum für die Umsetzung der Maßnahme zu, sobald der Bescheid vorliegt.

    13. Besteht nach Auffassung der Verwaltung nicht die Gefahr, dass durch die vorübergehende Entziehung der Verpflichtungsermächtigungen die weitere Planung, der Förderantrag oder die spätere Umsetzung der Maßnahme verzögert oder erschwert werden könnten?

    Diese Frage war unter anderem Gegenstand der verwaltungsinternen Abwägungen, siehe auch Antwort zu Frage 12.

    14. In der Begründung wird gleichzeitig ausgeführt, dass die Maßnahme wegen der vorläufigen Haushaltsführung derzeit ohnehin nicht begonnen werden könne. Weshalb rechtfertigt dieser Umstand nach Auffassung der Verwaltung die Verwendung der hierfür vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen als allgemeine Deckungsmasse, obwohl der Stadtrat die Maßnahme ausdrücklich priorisiert hat?

    Neubeginne von Maßnahmen sind während der vorläufigen Haushaltsführung ausgeschlossen. Bedingt durch die bekannte Haushaltssituation der Stadt Chemnitz ist mit einer schnellen Genehmigung des Haushaltes zum aktuellen Zeitpunkt nicht zu rechnen. Unter der Annahme, dass die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Jahr 2027 ähnlich viel Zeit in Anspruch nehmen wird, wie im Jahr 2025, ist ein Beginn zur Hälfte des Jahres 2027 wahrscheinlich. Somit wird nach aktuellem Kenntnisstand die Verpflichtungsermächtigung nicht in vollem Maße benötigt.

    15. Hinsichtlich des Terra Nova Campus wird ausgeführt, dass die Verpflichtungsermächtigungen im Zuge der Haushaltsplanung ohnehin angepasst würden. Worin besteht der Unterschied zwischen einer künftig durch den Stadtrat zu beschließenden Anpassung und der bereits jetzt vorgenommenen Inanspruchnahme dieserVerpflichtungsermächtigungen durch Eilentscheidung?

    Siehe Beantwortung Frage 6.

    16. Welche Verpflichtungsermächtigungen stehen nach der Eilentscheidung für die Maßnahmen „Schwimmhalle Am Südring“ und „Terra Nova Campus“ jeweils noch in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 tatsächlich zur Verfügung?

    Wie der Vorlage zu entnehmen ist, beträgt der verbleibende Bestand der Verpflichtungsermächtigung 2026 mit Fälligkeit 2027 für die Schwimmhalle am Südring 3,3 Mio. Euro.
    Für den Terra Nova Campus stehen aktuell im Jahr 2026 eine Verpflichtungsermächtigung
    von 1 Mio. Euro mit Fälligkeit in 2027 und eine Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeit in
    2028 in Höhe von 5.615.000 € zur Verfügung.

    17. Welche Auswirkungen hat die Eilentscheidung auf die Einhaltung der vorgesehenen Zeitpläne, Ausschreibungen, Förderanträge und Vergabeverfahren beider Maßnahmen?

    Die Eilentscheidung hat keine Auswirkungen auf die Einhaltung der vorgesehenen Zeitpläne, Ausschreibungen, Förderanträge und Vergabeverfahren.

    18. Wurde die Landesdirektion Sachsen vor Erlass der Eilentscheidung zur Zulässigkeit dergewählten Deckungsquellen oder zur Anwendung des § 52 Abs. 4 SächsGemO beteiligt? Falls ja, bitte ich darum, das Ergebnis darstellen.

    Nein, eine Beteiligung der Landesdirektion erfolgte nicht.

    19. Beabsichtigt die Verwaltung, die Eilentscheidung dem Stadtrat zur nachträglichen Beratung oder Billigung vorzulegen? Falls nein, weshalb hält sie dies trotz der erheblichen Auswirkungen auf bereits beschlossene Investitionsmaßnahmen nicht für erforderlich?

    Bei einer Eilentscheidung handelt es sich um eine Entscheidung, die der Oberbürgermeister auf Grundlage des § 52 Abs. 4 SächsGemO im Ausnahmefall anstelle des Stadtrates trifft. Die Gründefür die Eilentscheidung sind dem Stadtrat unverzüglich mitzuteilen. Die Information erfolgte am Vormittag des 31.07.2026 an alle Fraktionen und alle Stadtratsmitglieder per Mail, die Eilentscheidung mit Begründung war beigefügt. Eine erneute nachträgliche Beschlussfassung oderBilligung sieht das Gesetz nicht vor.

    20. Ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein Oberbürgermeister durch eine Eilentscheidung Verpflichtungsermächtigungen aus Maßnahmen umwidmen darf, deren Finanzierung und Priorisierung der Stadtrat erst kurz zuvor ausdrücklich beschlossen hat, ohne dass hierin ein Eingriff in das Budgetrecht des Stadtrates liegt? Falls ja, bitte ich darum, dies unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlagen begründen.

    Aufgrund der beschriebenen Umstände war die getroffene Eilentscheidung sowohl zulässig als auch unter Abwägung der Rechte des Stadtrates angemessen. Sie war insbesondere erforderlich, um die Finanzierung von Maßnahmen abzusichern, die für den störungsfreien Betrieb der IRLS und damit für den Schutz der Bevölkerung zwingend notwendig sind. Im Übrigen umfasst das Amt eines Oberbürgermeisters nicht nur die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung der damit verbundenen Pflichten nach der Sächsischen Gemeindeordnung, sondern auch den Schutz der Rechte der Stadt und des Wohls ihrer Einwohnerinnen und Einwohner.

    EINORDNUNG

    Es bestehen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Eilentscheidung, denn die Sachlage ist längst nicht so klar, wie OB Schulze es vorgibt. Die von zwei Fraktionen beantragte Sondersitzung des Stadtrates zur Eilentscheidung des Oberbürgermeisters ist aus Sicht der AfD-Stadtratsfraktion daher dringend notwendig.

    Der OB begründet seine Eilentscheidung damit, dass für die Finanzierung der Leitstelle 2025 unter erheblichem Zeitdruck eine Entscheidung getroffen werden musste. Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt worden und bereits am 30. Juli habe das Innenministerium eine verbindliche Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei unter diesen Umständen – noch dazu in der Sommerpause – nicht mehr rechtssicher möglich gewesen.

    Wenn dem Oberbürgermeister bereits am 23. Juli die verbindlichen Preisunterlagen vorlagen, kann man nicht einfach sieben Tage später feststellen, dass plötzlich eine Eilentscheidung alternativlos ist. Die Verwaltung hat durch ihre eigenen internen Arbeitsprozesse erst den Zeitdruck erzeugt. Aber auch dem SMI sind Vorwürfe zu machen, da der Preissprung bereits im Januar hätte bekannt sein können.

    Besonders kritisch ist zu sehen, dass der Oberbürgermeister mit seiner Entscheidung Verpflichtungsermächtigungen verwendet hat, deren Finanzierung und Priorisierung der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte. Betroffen sind die Schwimmhalle Am Südring und der Terra Nova Campus. Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle dennoch umgesetzt wird, wenn er soben die Hälfte der notwendigen Finanzierung verschoben hat? Hinzu kommt, dass die Landesdirektion Sachsen vor der Eilentscheidung nicht beteiligt wurde. Dabei geht es gerade um die Frage, ob die Voraussetzungen für ein solches Vorgehen überhaupt vorlagen und ob die gewählten Deckungsquellen haushaltsrechtlich zulässig waren.

    Die nun angesetzte Sondersitzung bietet deshalb die Möglichkeit, die Entscheidung politisch und rechtlich zu hinterfragen. Denn die verklausulierte Antwort des OB räumt die Zweifel nicht aus. Und selbst wenn dem OB kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, so ist parallel zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage das SMI einer klammen Kommune so die Pistole auf die Brust setzen durfte.

  • Reineckerstraße: Zustandsnote 4,3 von 5! – Sanierung nicht in Sicht

    Reineckerstraße: Zustandsnote 4,3 von 5! – Sanierung nicht in Sicht

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert den Sanierungsstau bei der städtischen Infrastruktur. Anlass ist die Antwort der Verwaltung auf eine Ratsanfrage von Fraktionsvorsitzendem Nico Köhler zum Zustand der Reineckerstraße zwischen Dürer- und Charlottenstraße.

    Die Verwaltung bestätigt: Die Fahrbahn ist in schlechtem Zustand, weist zahlreiche Flickstellen, Risse und kleinere Aufbrüche auf und wird mit der Zustandsnote 4,3 bewertet. Eine konkrete Planung für eine grundhafte Sanierung gibt es nicht.

    „Die Antwort der Verwaltung ist ernüchternd, aber sie zeigt vor allem eines: Das Problem ist bekannt, doch für die Lösung fehlt das Geld. Eine Straße mit der Zustandsnote 4,3 darf nicht einfach auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden.“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler.

    Die Verwaltung begründet die fehlende Sanierung damit, dass die Reineckerstraße lediglich Erschließungsfunktion habe und deshalb gegenüber dem Hauptstraßennetz nachrangig behandelt werde. Auch geht man davon aus, dass sich an dieser Priorisierung nichts ändern wird. Köhler sieht darin ein grundsätzliches Problem der politischen Schwerpunktsetzung:

    „Deutschland, Sachsen und auch Chemnitz haben offenbar Geld für immer neue Projekte und politische Vorhaben. Aber bei der Unterhaltung unserer bestehenden Infrastruktur wird gespart. Wenn notwendige Instandhaltungsmaßnahmen immer weiter verschoben werden müssen, obwohl der schlechte Zustand längst dokumentiert ist, dann ist das für mich jämmerliches Staatsversagen.Unser Steuergeld gehört nicht ins Ausland, sondern in unsere Straßen.“

    Die Reineckerstraße sei zwar keine wichtige Verkehrsachse. „Aber auch eine Nebenstraße gehört zur städtischen Infrastruktur. Für die Anwohner ist sie kein Nebenschauplatz. Wir dürfen die Sanierung nicht so lange aufschieben, bis ihre Benutzung gefährlich wird.“

    Seit 2023 wurden in dem betreffenden Abschnitt einzelne Schadstellen geflickt und ein Straßenablauf instandgesetzt. Im August soll nun geprüft werden, ob sich eine mögliche spätere Sanierung mit Arbeiten von Medienträgern koordinieren lässt.

  • Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Barrierefrei? Sitzhöhen zu niedrig

    Die AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz kritisiert, wie Haltestellen barrierefrei ausgebaut werden. Um das Bodenniveau auf Fahrzeughöhe zu bringen, wird häufig aufgefüllt, was zur Folge hat, dass die Sitzhöhen an den barrierefrei ausgebauten Haltestellen das vorgegebene Maß von 46-48 cm deutlich unterschreiten. So wurde von Anwohnern an der Haltestelle Morgenleite eine Sitzhöhe von gerade einmal 41cm gemessen.

    Die Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler bestätigt die vorgegebenen Sitzhöhen und verweist auf die vertraglichen Vereinbarungen mit dem zuständigen Dienstleister Ströer. Eine Kontrolle findet nicht statt. Stattdessen wird nach Angaben der Verwaltung nur bei konkreten Beschwerden anlassbezogen geprüft und gegebenenfalls eine Nachbesserung in Auftrag gegeben. Nico Köhler äußert sein Unverständnis darüber, warum beim barrierefreien Ausbau nicht auch die Sitzhöhen angeglichen werden und sich der Bürger erst beschweren muss, bevor man tätig wird.

    „Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten an den Haltestellen auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern mag auf dem Papier unproblematisch aussehen. Für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen kann das aber eine erhebliche Einschränkung bedeuten. Wie kann es sein, dass man gerade jenen mit dem barrierefreien Ausbau einen solchen Bärendienst erweist?“

    Nach Angaben der Verwaltung wurden nach Beschwerden aus dem Jahr 2024 an den Haltestellen Südring und Dr.-Salvador-Allende-Straße insgesamt vier Fahrgastunterstände innerhalb weniger Wochen korrigiert. Aus der Morgenleite sei der Stadt bislang allerdings keine entsprechende Meldung bekannt, was für die Fraktion die Frage aufwirft, an wie vielen Haltestellen die Sitzhöhen noch zu niedrig sind. Auch der Hinweis der Verwaltung, bei Haltestellen mit starker Längsneigung oder in Gefällesituationen könne die exakte Einhaltung der Sitzhöhe baulich erschwert sein, unterstreicht nach Auffassung der AfD-Fraktion die Notwendigkeit einer Kontrolle vor Ort.

    „Wir erwarten keine Vermessung jedes einzelnen Sitzplatzes. Aber wenn die Stadt bei der Schaffung von Barrierefreiheit vergisst, die Sitzhöhen anzugleichen, wäre eine Bestandsaufnahme und eine flächendeckende Korrektur dieses Versäumnisses sinnvoll, um nicht erst dann tätig zu werden, wenn sich beschwert wird. Vor allem aber erwarten wir, dass die entsprechenden Verträge umgehend überarbeitet werden. Es ist doch ein Schildbürgerstreich, und die Sitze im Zuge des weitergehenden barrierefreien Ausbaus gleich mit angeglichen werden.“  

    so Köhler abschließend.

  • RA-145/2026 Sitzhöhe Fahrgastunterstände

    Am 30.06. richtete unser Fraktionsvorsitzender Nico Köhler eine Ratsanfrage wegen zu niedriger Sitzhöhen in Fahrgastunterständen an den Oberbürgermeister. Anlass waren Hinweise von Fahrgästen aus der Morgenleite, die eine zu niedrige Sitzhöhe beklagten.

    Ziel und Inhalt der Anfrage

    Es galt, herauszufinden, ob die zu niedrig montierten Sitzgelegenheiten bekannt sind, ob Abhilfe geschaffen werden soll und wer sich dafür verantwortlich zeichnet Die Anfrage wurde am 07.08. durch den Bürgermeister Thomas Kütter beantwortet.

    Anfrage

    Nach Hinweisen aus Morgenleite zu niedrigen Sitzhöhen in Fahrgastunterständen (stellenweise nur 41 cm) ergeben sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich höflich bitte:

    1.Ist bekannt, dass einige Bänke eine zu niedrige Höhe haben?

    In sehr seltenen Fällen werden uns von Fahrgästen zu niedrige Sitzgelegenheiten inFahrgastunterständen (FGU) gemeldet. Dies kann beispielsweise vorkommen, wenn eineHaltestelle barrierefrei ausgebaut wurde, der Fahrgastunterstand jedoch nicht entsprechendangepasst wurde. Diese Meldungen werden jeweils an den Dienstleister weitergegeben. Dort wirdgeprüft, ob die Sitzbank im Fahrgastunterstand angepasst werden kann. Bis auf sehr wenigeAusnahmen ist dies bisher auch entsprechend umgesetzt worden.

    2.Liegen der Behindertenbeauftragten Beschwerden aus der Bevölkerung vor und wenn ja,wurden diese zur Prüfung weitergeleitet und bearbeitet?

    Im Jahr 2024 wurde uns über die Inklusionsbeauftragte eine entsprechende Anfrage übermittelt. Damals ging es um die Straßenbahnhaltestellen „Südring“ sowie „Dr.-Salvador-Allende-Str.“ entlangder Trasse Stollberger Straße mit insgesamt vier FGU. Diese Hinweise wurden an den Dienstleisterweitergegeben und innerhalb von wenigen Wochen korrigiert. Neuere entsprechende Meldungensind uns nicht bekannt beziehungsweise wurden, wie unter Punkt 1 beschrieben, nachgebessert. Aus dem Stadtteil Morgenleite wurde bisher nichts gemeldet.

    3.Wer ist für die Errichtung zuständig?

    Für die Errichtung und Wartung von FGU sowie der zugehörigen Sitzbänke ist in Abstimmung mitder Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Verkehrs-AG (CVAG) der Dienstleister Ströer zuständig.

    4.Wer prüft die Einhaltung der Vorgaben nach DIN 18040-3?

    In der HBVA (Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen) sowie in der DIN 18040-3 (BarrierefreiesBauen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) wird eine Sitzhöhe von 46 – 48 cm angegeben.Diese Regelungen sind auch in den vertraglichen Vereinbarungen enthalten.
    Eine regelmäßige Nachmessung jedes einzelnen FGU ist jedoch nicht leistbar. Bei konkretenHinweisen oder Beschwerden erfolgt wie unter 1) beschrieben eine anlassbezogene Prüfung undwenn möglich Nachbesserung. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die exakte Einhaltung derSitzhöhe an Haltestellen mit starker Längsneigung beziehungsweise in Gefällesituationen baulicherschwert sein kann. Hier kann es zu möglichen Abweichungen kommen.

    5.Wie viele Haltestellen in Chemnitz sind mit speziellen „Seniorenbänken“ mit Höhen von 50 cm bis 56 cm ausgestattet?

    Zu speziellen „Seniorenbänken“ wurden uns bisher keine Bedarfe gemeldet. Innerhalb eineseinzelnen Fahrgastunterstandes wäre es zudem kaum umsetzbar, verschiedene Sitzhöhenanzubieten. Ein FGU verfügt in der Regel über eine Sitzbank mit drei Sitzflächen, die entsprechendder DIN-Vorgaben mit einer Standardhöhe ausgestattet wird.

    EINORDNUNG

    Die Antwort der Verwaltung bestätigt, dass die nach DIN 18040-3 vorgesehene Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern grundsätzlich Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen ist, räumt aber auch ein, dass eine regelmäßige Kontrolle der einzelnen Fahrgastunterstände nicht stattfindet. Die Verwaltung verweist darauf, dass entsprechende Meldungen in der Vergangenheit in aller Regel an den zuständigen Dienstleister Ströer weitergegeben worden sind. Für den Stadtteil Morgenleite habe es bislang allerdings keine entsprechende Meldung gegeben. Damit bleibt die Frage bestehen, wie viele tatsächlich zu niedrige Sitzgelegenheiten es in Chemnitz gibt.

    Wer regelmäßig auf Bus und Bahn angewiesen ist, muss sich darauf verlassen können, dass die Sitzgelegenheiten im Fahrgastunterstand auch tatsächlich alltagstauglich sind. Eine Sitzhöhe von 41 Zentimetern kann für ältere Menschen oder Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Einschränkung darstellen.

    Bei der Planung und Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen wäre auch die tatsächliche Nutzbarkeit für die Bürger im Blick zu behalten. Die Antwort der Verwaltung zeigt zudem, dass bestehende Fahrgastunterstände einer systematischen Überprüfung unterzogen werden sollten, anstatt ausschließlich auf Beschwerden zu reagieren.

  • AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    AfD schafft Transparenz: Chemnitzer Winterdienst verschlang fast vier Millionen Euro

    Durch eine erneute Ratsanfrage der AfD-Stadtratsfraktion liegt erstmals die Gesamtsumme der Winterdienstkosten für die Saison 2025/2026 vor. Nachdem bereits bekannt war, dass im ersten Quartal 2026 Kosten in Höhe von 2,56 Millionen Euro entstanden, ergab die Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler nun weitere 1,39 Millionen Euro für das vierte Quartal 2025. Damit beliefen sich die Kosten des Winterdienstes in der vergangenen Saison auf insgesamt 3,95 Millionen Euro.


    „Die Stadt erfasst die Winterdienstkosten nur nach Kalenderjahren. Erst durch unsere Ratsanfragen lässt sich nachvollziehen, was eine komplette Wintersaison tatsächlich gekostet hat“, erklärt Fraktionsvorsitzender Nico Köhler. „Wir werden diese Zahlen auch in den kommenden Jahren erheben, um die Kostenentwicklung transparent zu machen und vergleichen zu können, ob und wie sich der finanzielle Aufwand für den Winterdienst verändert.“

  • Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Wie steht es um die Chemnitzer Finanzen?

    Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsverhandlungen hat die AfD-Stadtratsfraktion erneut nach offenen Forderungen gegenüber der Stadt Chemnitz gefragt. Konkret wollte sie wissen, ob Rechnungen existieren, deren Zahlungsfrist überschritten wurde, aus welchen Gründen dies geschah und ob dadurch zusätzliche Kosten entstanden sind.

    Die Antwort des Finanzbürgermeisters Ralph Burghart fällt ernüchternd aus: Demnach gibt es keine zentrale Übersicht über offene oder verspätet bezahlte Rechnungen. Jede Organisationseinheit verwaltet ihre Zahlungsverpflichtungen eigenständig. Eine stadtweite Auswertung sei mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Für den Fraktionsvorsitzenden Nico Köhler ist das ein alarmierendes Signal:

    „Eigentlich hätte der Finanzbürgermeister unsere Anfrage mit einem Satz beantworten können: ‚Die Stadt bezahlt ihre Rechnungen pünktlich, Ausstände sind nicht bekannt.‘ Genau das kann er aber nicht behaupten. Stattdessen erfahren wir, dass im Rathaus offenbar niemand den Gesamtüberblick hat. Wenn niemand sagen kann, ob Zahlungsfristen überschritten werden, weiß auch niemand, welche finanziellen Risiken möglicherweise bereits bestehen. Das ist keine solide Haushaltsführung, sondern ein Blindflug.“

    Nach Auffassung der AfD-Stadtratsfraktion ist eine solch ahnungslose Haushaltspolitik nicht hinnehmbar. Gerade in einer Zeit angespannter Kommunalfinanzen seien offene Forderungen ein wichtiges Frühwarnsignal. Wer nicht einmal ausschließen könne, dass Rechnungen liegen bleiben, hat längst den Überblick über die tatsächliche Finanzlage verloren.

    „Es ist erschreckend, dass der für die Finanzen zuständige Bürgermeister nicht sagen kann: ‚Wir bezahlen unsere Rechnungen pünktlich.‘ Wer einen Milliardenhaushalt verantwortet, muss versichern können, dass die Stadt ihren Verpflichtungen nachkommt. Alles andere ist ein Armutszeugnis für das Finanzcontrolling der Stadtverwaltung.“

    Die AfD-Stadtratsfraktion fordert deshalb mehr Transparenz und ein zentrales Controlling, das Zahlungsrückstände zuverlässig erfasst und dem Stadtrat eine wirksame Kontrolle der städtischen Finanzlage ermöglicht.