AfD-Stadtratsfraktion sieht längst nicht alle Zweifel ausgeräumt
Die Eilentscheidung des Oberbürgermeisters, über 3 Millionen Euro von der Schwimmhalle am Südring und 725.000 Euro vom Tera-Nova-Campus zur Rettungsleitstelle zu verschieben, hatte die Einberufung einer Stadtratsondersitzung zur Folge. Die Antwort von Oberbürgermeister Sven Schulze auf eine Ratsanfrage von Nico Köhler räumt die erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des OBs nicht aus. Schulze verweist auf den Zeitdruck: Verbindliche Unterlagen hätten am 23. Juli vorgelegen, am 28. Juli sei eine entscheidungsreife Zuarbeit erstellt gewesen und zum 30. Juli habe das Innenministerium eine Finanzierungszusage verlangt. Eine form- und fristlose Einberufung des Stadtrates sei deshalb innerhalb der Urlaubszeit nicht möglich gewesen.
„Zugegeben: Eine Woche Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen, ist schon unverschämt kurz. Dennoch wäre bei einer Frist von einer Woche eine Eilentscheidung nicht sofort notwendig gewesen. Die Verwaltung hat durch ihre internen Prüfungen und Abstimmungen selbst Zeit ins Land gehen lassen. Warum wurde der Ältestenrat nicht einberufen? Es muss geklärt werden, ob der Zeitdruck tatsächlich unvermeidbar war oder ob dadurch erst die Situation geschaffen wurde, in der der Stadtrat nicht mehr beteiligt werden konnte.“
Auch das Innenministerium müsse sich kritischen Fragen stellen. „Wenn der massive Preissprung für die benötigten Bauteile für die Rettungsleitstelle bereits im Januar hätte bekannt sein können, darf das Sächsische Innenministerium einer klammen Kommune nicht erst kurz vor Torsschluss die Pistole auf die Brust setzen.“, so Köhler. Besonders kritisch sieht die AfD-Fraktion die aus ihrer Sicht willkürliche Auswahl der angezapften Verpflichtungsermächtigungen. Es ist nach wie vor nicht klar, warum die Schwimmhalle am Südring und der Terra-Nova-Campus für diese Finanzierungsverschiebung herhalten mussten, die der Stadtrat erst wenige Wochen zuvor beschlossen hatte.
„Wie kann der Oberbürgermeister ernsthaft versichern, dass die Sanierung der Schwimmhalle umgesetzt wird, wenn er gerade die Hälfte der dafür vorgesehenen Gelder abzieht und umwidmet?“, fragt Köhler. Wenn die Stadtratsbeschlüsse anschließend per Eilentscheidung über den Haufen geworfen werden, übergeht man aus unserer Sicht das Budgetrecht des Stadtrates. Es ist zu klären, ob die Voraussetzungen für die Eilentscheidung tatsächlich vorlagen und ob die Umschichtung der Verpflichtungsermächtigungen rechtmäßig war“, erklärt Köhler. „Und selbst wenn dem Oberbürgermeister am Ende kein Fehlverhalten nachgewiesen werden sollte, muss geklärt werden, auf welcher Grundlage das Innenministerium bei einer Millionenentscheidung eine derart kurze Frist setzen durfte.“